Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) online abgeben: Fristen und Dauerfristverlängerung

Die Umsatzsteuervoranmeldung (Umsatzsteuer-Voranmeldung, UStVA) gibst du elektronisch über ELSTER ab, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Monats oder Quartals; am selben Tag ist die Vorauszahlung fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Fällt der Termin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Mit Dauerfristverlängerung kommt jeweils ein Monat dazu; den Antrag erklärt Dauerfristverlängerung Umsatzsteuer 2027 beantragen. Alle Termine als Kalender für 2026 und 2027 stehen in UStVA-Fristen 2026 und 2027: Kalender für Voranmeldung und Zahlung.

Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich

Zuletzt aktualisiert: 3. November 2026

Aktuelle Termine (Stand 30. Oktober 2026)

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Oktober 2026 (und das III. Quartal mit Dauerfristverlängerung) bis Dienstag, 10. November 2026; November bis Donnerstag, 10. Dezember 2026; Dezember 2026 oder IV. Quartal bis Montag, 11. Januar 2027, weil der 10. Januar ein Sonntag ist (§ 18 Abs. 1 UStG, § 108 Abs. 3 AO).
  • Dauerfristverlängerung für 2027 beantragen: Monatszahler bis Mittwoch, 10. Februar 2027; Quartalszahler bis Montag, 12. April 2027, weil der 10. April ein Samstag ist (§ 48 UStDV).
  • Grenzen für 2027: Monatszahler, wenn die Steuer 2026 über 9.000 Euro liegt; bis 2.000 Euro kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien (§ 18 Abs. 2 UStG); der Gesetzeswortlaut war am 30. Oktober 2026 unverändert.
  • Jahreserklärungen für 2026 (ohne Steuerberater): Montag, 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist (§ 149 Abs. 2 AO, § 108 Abs. 3 AO).

Das heißt für dich: Der nächste Termin ist Dienstag, 10. November 2026 für den Oktober; die Jahreserklärung 2026 folgt erst am 2. August 2027.

Kurz gesagt

  • Zeitraum: grundsätzlich das Quartal; monatlich bei über 9.000 Euro Umsatzsteuer im Vorjahr; bis 2.000 Euro kann das Finanzamt befreien.
  • Dauerfristverlängerung: Monatszahler zahlen dafür jedes Jahr bis zum 10. Februar eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres.
  • Auch ohne Umsätze ist eine Voranmeldung fällig; Papier nur bei unbilliger Härte auf Antrag.

Was ist die UStVA, und wer gibt sie ab?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) ist die Meldung, mit der du dem Finanzamt die Umsatzsteuer für einen Monat oder ein Quartal übermittelst. Du berechnest die Steuer für den Voranmeldungszeitraum selbst; sie heißt Vorauszahlung und ist am 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 Satz 1 und 4 UStG). Abgeben muss sie der Unternehmer; Kleinunternehmer sind davon grundsätzlich ausgenommen (§ 18 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Nach dem Jahr kommt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung dazu (§ 18 Abs. 3 UStG).

Die ELSTER-Anleitung zur UStVA 2026 behandelt unter anderem diese Bereiche:

  • Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)
  • Steuerfreie Lieferungen und sonstige Leistungen
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe
  • Steuerschuldnerschaft des Unternehmers (§ 13b UStG)
  • Abziehbare Vorsteuerbeträge
  • Andere Steuerbeträge

Das heißt für dich: Du berechnest die Steuer selbst und zahlst am Fälligkeitstag; als Kleinunternehmer entfällt die Voranmeldung grundsätzlich.

Ab wann gebe ich die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich ab?

Monatlich gibst du sie ab, wenn deine Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 9.000 Euro betrug; bis 9.000 Euro ist es das Quartal, und bis 2.000 Euro kann das Finanzamt dich befreien (§ 18 Abs. 2 und 2a UStG).

Wie oft du die Umsatzsteuervoranmeldung abgibst, richtet sich nach deiner Umsatzsteuer im Vorjahr (§ 18 Abs. 2 und 2a UStG):

Umsatzsteuer im VorjahrVoranmeldungszeitraum
mehr als 9.000 EuroMonat
nicht mehr als 9.000 EuroQuartal
nicht mehr als 2.000 EuroDas Finanzamt kann dich von den Voranmeldungen befreien.
Überschuss zu deinen Gunsten von mehr als 9.000 EuroDu kannst den Monat wählen; dann gibst du bis zum 10. Februar die Voranmeldung für Januar ab und bist für das Jahr gebunden.

Neu gegründet? Für die Jahre 2021 bis 2026 zählt im Gründungsjahr die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres; wer nur einen Teil des Vorjahres tätig war, rechnet dessen Steuer auf ein Jahr hoch. Liegt die voraussichtliche Steuer über 9.000 Euro, gibst du monatlich ab, sonst vierteljährlich. Wichtig für Gründungen im Jahr 2026: Die Ausnahme steht im Gesetz nur für 2021 bis 2026. Für das Folgejahr 2027 gilt nach dem Wortlaut von § 18 Abs. 2 Satz 4 und 6 UStG (Stand 21. Oktober 2026) wieder die Grundregel: im Jahr der Gründung und im Folgejahr ist der Monat der Voranmeldungszeitraum. Prüfe den Stand vor dem ersten Termin 2027.

Kleinunternehmer (Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro) geben grundsätzlich keine Voranmeldung ab – außer in Zeiträumen, in denen sie trotzdem Umsatzsteuer schulden, etwa als Leistungsempfänger nach § 13b UStG oder für innergemeinschaftliche Erwerbe. Die Grenzen, die Ausnahmen und die Falle beim Verzicht erklärt Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?.

Ohne Umsätze? Die Pflicht gilt für jeden Voranmeldungszeitraum. Hattest du nichts zu melden, übermittelst du trotzdem eine Voranmeldung.

Das heißt für dich: Über 9.000 Euro Steuer im Vorjahr heißt monatlich, bis 9.000 Euro vierteljährlich; Gründer folgen den Sonderregeln oben.

Monatlich, vierteljährlich oder gar nicht: die Grenzen

Die Grenzen hängen an der Umsatzsteuer des Vorjahres. Für 2027 ist das die Steuer, die du für 2026 schuldest. Nach dem Gesetzeswortlaut (§ 18 Abs. 2 und 2a UStG, abgerufen am 29. Oktober 2026) gelten für 2027 dieselben Beträge wie bisher:

Deine Lage für 2027Voranmeldungszeitraum
Steuer 2026 über 9.000 Eurojeder Monat
Steuer 2026 bis 9.000 Eurojedes Quartal
Steuer 2026 bis 2.000 EuroDas Finanzamt kann dich von den Voranmeldungen befreien. Du bist nicht automatisch befreit.
Überschuss zu deinen Gunsten 2026 über 9.000 EuroDu kannst den Monat wählen, auch wenn du sonst Quartalszahler wärst. Dann gibst du bis zum 10. Februar 2027 die Voranmeldung für Januar ab und bist für 2027 an die Wahl gebunden.
Du nimmst deine Tätigkeit 2027 aufMonat, im Gründungsjahr und im Folgejahr (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG).
Du hast sie 2026 aufgenommenFür 2027 gilt der Monat; die Sonderregel über die voraussichtliche Steuer steht im Gesetz nur für 2021 bis 2026.
Du bist KleinunternehmerGrundsätzlich keine Voranmeldung, mit Ausnahmen: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer.

Prüfe den Gesetzesstand vor dem ersten Termin 2027, denn der Gesetzgeber kann die Beträge ändern. Die Termine für 2027 stehen im UStVA-Fristen-Kalender 2026 und 2027.

Das heißt für dich: Für 2027 zählt die Steuer, die du für 2026 schuldest. Sie bestimmt, ob du monatlich oder vierteljährlich abgibst.

Bis wann muss ich 2026 abgeben? Alle Termine

Die Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung endet am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums: Bis dahin muss die Voranmeldung übermittelt und die Vorauszahlung bezahlt sein (§ 18 Abs. 1 UStG). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO). Mit Dauerfristverlängerung gilt jeweils ein Monat mehr (§ 46 UStDV). Als Quartalszahler nimmst du die Zeile des Quartals, das mit dem jeweiligen Monat endet.

Zeitraumohne Dauerfristverlängerungmit Dauerfristverlängerung
Januar 2026Dienstag, 10. Februar 2026Dienstag, 10. März 2026
Februar 2026Dienstag, 10. März 2026Freitag, 10. April 2026
März 2026 oder I. Quartal 2026Freitag, 10. April 2026Montag, 11. Mai 2026 (10. Mai ist ein Sonntag)
April 2026Montag, 11. Mai 2026 (10. Mai ist ein Sonntag)Mittwoch, 10. Juni 2026
Mai 2026Mittwoch, 10. Juni 2026Freitag, 10. Juli 2026
Juni 2026 oder II. Quartal 2026Freitag, 10. Juli 2026Montag, 10. August 2026
Juli 2026Montag, 10. August 2026Donnerstag, 10. September 2026
August 2026Donnerstag, 10. September 2026Montag, 12. Oktober 2026 (10. Oktober ist ein Samstag)
September 2026 oder III. Quartal 2026Montag, 12. Oktober 2026 (10. Oktober ist ein Samstag)Dienstag, 10. November 2026
Oktober 2026Dienstag, 10. November 2026Donnerstag, 10. Dezember 2026
November 2026Donnerstag, 10. Dezember 2026Montag, 11. Januar 2027 (10. Januar ist ein Sonntag)
Dezember 2026 oder IV. Quartal 2026Montag, 11. Januar 2027 (10. Januar ist ein Sonntag)Mittwoch, 10. Februar 2027
Sondervorauszahlung 2027 (nur Monatszahler mit Dauerfristverlängerung)–Mittwoch, 10. Februar 2027

Zahlst du zu spät, entsteht für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten Rückstands (§ 240 Abs. 1 AO). Gibst du zu spät ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 Abs. 1 AO).

Regel zum Säumniszuschlag (§ 240 AO)Inhalt
Höhe1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags je angefangenem Monat der Säumnis; abgerundet wird auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag (Abs. 1)
Beginn der SäumnisSie tritt nicht ein, bevor die Steuer festgesetzt oder angemeldet worden ist (Abs. 1)
Drei TageBei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben; das gilt nicht bei Zahlung nach § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO (Abs. 3)

Das heißt für dich: Plane die Zahlung so, dass sie am 10. Tag oder davor eingeht; die Abgabefrist bleibt der 10. Tag.

So gibst du die Voranmeldung online ab

So gibst du die Umsatzsteuervoranmeldung ab:

  1. Zeitraum und Frist klären: Monat oder Quartal, siehe oben. Abgabe und Zahlung sind bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig.
  2. Beträge zusammenstellen: Du trägst die Bemessungsgrundlagen netto und in vollen Euro ein, Beträge in fremder Währung rechnest du in Euro um. Welche Verkäufe in welche Kennzahl gehören – 81, 86, 41, 45 und mehr –, zeigt Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR).
  3. Elektronisch übermitteln: Die Voranmeldung geht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle ans Finanzamt – also über ELSTER. Das geht direkt in Mein ELSTER oder mit einer Software, die diese Schnittstelle nutzt; ELSTER führt dazu eine Übersicht von Softwareprodukten. Papier ist nur ausnahmsweise erlaubt: Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten.
  4. Zahlen: Die Vorauszahlung ist am selben Tag fällig wie die Abgabe.
  5. Fehler später korrigieren: Merkst du später, dass eine Voranmeldung falsch oder unvollständig war und dadurch zu wenig Steuer festgesetzt werden kann, musst du das unverzüglich anzeigen und richtigstellen (§ 153 Abs. 1 AO).

Hast du dich für den Fragebogen nur mit deiner E-Mail-Adresse bei ELSTER registriert, kannst du damit lediglich den Fragebogen übermitteln. Für Voranmeldungen wandelst du die Registrierung in ein vollwertiges Benutzerkonto um, sobald du vom Finanzamt die Steuernummer hast.

Das heißt für dich: Fünf Schritte; der wichtigste ist der erste, denn Zeitraum und Frist entscheiden über alles Weitere.

Wie wird die Umsatzsteuer-Vorauszahlung berechnet?

Die Vorauszahlung ist die Umsatzsteuer aus deinen Verkäufen minus die Vorsteuer aus deinen Einkäufen und Gebühren (§ 16 Abs. 2 UStG). Du meldest sie in der Voranmeldung und zahlst sie am zehnten Tag nach Ende des Zeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG); fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

  1. Umsatzsteuer aus Verkäufen: Netto-Umsatz mal 19 oder 7 Prozent (Kennzahlen 81 und 86).
  2. Dazu Steuer, die du selbst schuldest, etwa bei Leistungen eines Unternehmers aus einem anderen EU-Land (§ 13b UStG).
  3. Davon abziehen: Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer, wenn du die Rechnung hast (§ 15 UStG).

Das Ergebnis trägst du als „Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung“ in Kennzahl 83 (Zeile 50) ein; ein Überschuss steht mit Minuszeichen. Die Rechnung mit Zahlen bei einem Amazon-Händler steht unter Umsatzsteuer-Vorauszahlung berechnen.

Das heißt für dich: Zahllast = Umsatzsteuer aus Verkäufen minus Vorsteuer; überwiesen wird bis zum 10. nach Ende des Zeitraums.

Wie funktioniert die Dauerfristverlängerung?

Die Dauerfristverlängerung gibt dir einen Monat mehr für die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Fristen für Abgabe und Zahlung der Voranmeldungen um einen Monat (§ 46 UStDV).

  • Antrag: elektronisch, spätestens bis zu dem Tag, an dem die erste Voranmeldung fällig wäre, für die die Verlängerung gelten soll (§ 48 Abs. 1 UStDV). Für das ganze Jahr 2027 heißt das: als Monatszahler bis 10. Februar 2027 (Frist der Januar-Voranmeldung), als Quartalszahler bis 12. April 2027 (Frist der Voranmeldung für das I. Quartal; der 10. April 2027 ist ein Samstag). Für das Jahr 2027 stehen Antragsfrist und alle Termine in Dauerfristverlängerung 2027 beantragen.
  • Genehmigung: Einen Bescheid bekommst du nur bei einer Ablehnung. Lehnt das Finanzamt nicht ab, kannst du die Verlängerung nutzen. Abgelehnt oder widerrufen wird sie, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint.
  • Dauer und Rücknahme: Die Verlängerung gilt, bis du sie zurücknimmst oder das Finanzamt sie widerruft. Zurücknehmen kannst du sie mit dem ELSTER-Formular „Sonstige Nachricht an das Finanzamt“.
  • Sondervorauszahlung (nur Monatszahler): ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres. Du berechnest, meldest und zahlst sie mit dem Antrag und danach jedes Jahr bis zum 10. Februar. Wer nur einen Teil des Vorjahres tätig war, rechnet auf ein Jahr hoch; wer im laufenden Jahr gründet, nimmt die zu erwartenden Vorauszahlungen und erläutert die Berechnung laut ELSTER in einer „Sonstigen Nachricht an das Finanzamt“. Ergibt sich bei deiner Berechnung ein Überschuss zu deinen Gunsten, trägst du 0 Euro ein.
  • Quartalszahler: Die Auflage einer Sondervorauszahlung gilt nur für Unternehmer, die monatlich abgeben.
  • Verrechnung: Die Sondervorauszahlung ziehst du in der Regel in der Voranmeldung für Dezember ab (Kennzahl 39).

Beispiel aus der ELSTER-Anleitung 2026: Vorauszahlungen 2025 von 39.000 Euro, dazu die im Dezember 2025 abgezogene Sondervorauszahlung von 5.000 Euro – die Bemessungsgrundlage für 2026 sind 44.000 Euro, die Sondervorauszahlung 2026 also 4.000 Euro.

Das heißt für dich: Beantrage die Dauerfristverlängerung rechtzeitig; als Monatszahler kommt die Sondervorauszahlung dazu, als Quartalszahler nicht.

Was kommt nach dem Jahr?

Neben den Voranmeldungen übermittelst du für jedes Kalenderjahr eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung, ebenfalls elektronisch; darin berechnest du die Steuer für das ganze Jahr noch einmal selbst (§ 18 Abs. 3 UStG). Rechnest du dabei abweichend von der Summe der Vorauszahlungen, ist ein Unterschiedsbetrag zugunsten des Finanzamts einen Monat nach Eingang der Erklärung fällig (§ 18 Abs. 4 Satz 1 UStG). Die Jahreserklärung ist spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO). Für 2026 wäre das der 31. Juli 2027 – ein Samstag, also endet die Frist am Montag, 2. August 2027.

Das heißt für dich: Neben den Voranmeldungen brauchst du pro Jahr eine Jahreserklärung; die für 2026 ist bis Montag, 2. August 2027 fällig.

Dauerfristverlängerung 2026 und 2027: bis wann beantragen?

Mit der Dauerfristverlängerung verlängert das Finanzamt auf Antrag die Fristen für Voranmeldung und Vorauszahlung um einen Monat (§ 46 UStDV). Du beantragst sie elektronisch in ELSTER, spätestens bis zur Fälligkeit der ersten Voranmeldung, für die sie gelten soll (§ 48 Abs. 1 UStDV).

Du gibst abAntrag spätestens bis (für 2027)Für 2026 war es
monatlichMittwoch, 10. Februar 202710. Februar 2026
vierteljährlichMontag, 12. April 2027 (der 10. April ist ein Samstag)10. April 2026

Monatszahler melden mit dem Antrag eine Sondervorauszahlung an, ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres; Quartalszahler zahlen keine. Hast du die Verlängerung schon, beantragst du sie nicht neu; als Monatszahler berechnest, meldest und zahlst du aber jedes Jahr bis zur ersten Voranmeldung (für 2027 bis 10. Februar 2027) die neue Sondervorauszahlung (§ 48 Abs. 2 UStDV). Alle Schritte und eine Beispielrechnung: Dauerfristverlängerung 2027 beantragen.

Das heißt für dich: Wer 2027 mit einem Monat mehr Zeit starten will, beantragt bis 10. Februar (monatlich) oder 12. April (vierteljährlich); wer sie schon hat, stellt keinen neuen Antrag, meldet und zahlt als Monatszahler aber bis 10. Februar 2027 die Sondervorauszahlung für 2027.

Welche Fehler passieren oft?

  1. Nur die Abgabe im Blick haben. Die Zahlung ist am selben Tag fällig wie die Voranmeldung.
  2. Den Antrag auf Dauerfristverlängerung zu spät stellen. Er muss spätestens am Fälligkeitstag der ersten betroffenen Voranmeldung beim Finanzamt sein.
  3. Die Sondervorauszahlung im Dezember nicht abziehen. Der Abzug gehört in Kennzahl 39 der Dezember-Voranmeldung.
  4. Den Zeitraum falsch wählen. Über 9.000 Euro Steuer im Vorjahr heißt: monatlich.
  5. Leere Zeiträume auslassen. Auch ohne Umsätze ist eine Voranmeldung fällig.
  6. Auf Papier abgeben. Ohne genehmigte Härtefall-Ausnahme muss die Voranmeldung elektronisch kommen.

Das heißt für dich: Prüfe vor dem Senden Zeitraum, Frist und Zahlung; die Dauerfristverlängerung brauchst du rechtzeitig vorher.

So hilft dir VAT GPT bei der Voranmeldung

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung, monatlich oder vierteljährlich. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht sie über ELSTER direkt ans Finanzamt. Nach dem Jahr genauso die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

Den Antrag auf Dauerfristverlängerung stellst du selbst, zum Beispiel über Mein ELSTER. VAT GPT ist im Softwareverzeichnis auf elster.de aufgeführt; die Angaben dort stammen vom Hersteller. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen

Das heißt für dich: Hochladen – prüfen – senden: Du kontrollierst jede Kennzahl, bevor die Voranmeldung ans Finanzamt geht.

Häufige Fragen zur UStVA

Was bedeutet UStVA? UStVA ist die Abkürzung für Umsatzsteuer-Voranmeldung: die Meldung, mit der du die Umsatzsteuer für einen Monat oder ein Quartal selbst berechnet ans Finanzamt übermittelst (§ 18 Abs. 1 UStG).

Wie sende ich die Umsatzsteuervoranmeldung online? Über ELSTER: direkt in Mein ELSTER oder mit einer Software, die die ELSTER-Schnittstelle nutzt. Papier ist nur bei einer genehmigten Härtefall-Ausnahme erlaubt.

Umsatzsteuervoranmeldung mit Lexware oder einer anderen Software? Beides geht, solange die Software die ELSTER-Schnittstelle nutzt; ohne Software gibst du sie direkt in Mein ELSTER ab. Lexware Office sendet die Voranmeldung laut Anbieter elektronisch an das Finanzamt (Lexware Office Alternative); VAT GPT, unser eigenes Produkt, erstellt sie aus deinen Amazon- und eBay-Berichten und sendet sie mit Pro über ELSTER.

Ab wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben? Wenn deine Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 9.000 Euro betrug (§ 18 Abs. 2 UStG). Für Gründer gelten Sonderregeln, siehe oben.

Welche Grenzen gelten 2026 für die Umsatzsteuervoranmeldung? Über 9.000 Euro Umsatzsteuer im Vorjahr: monatlich. Bis 9.000 Euro: vierteljährlich. Bis 2.000 Euro kann das Finanzamt dich von den Voranmeldungen befreien; automatisch bist du nicht befreit. Kleinunternehmer geben grundsätzlich keine Voranmeldung ab (Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro, im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro).

Muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgeben? Das hängt von der Steuer des Vorjahres ab: über 9.000 Euro monatlich, sonst vierteljährlich (§ 18 Abs. 2 UStG). Bei einem Überschuss zu deinen Gunsten von mehr als 9.000 Euro kannst du den Monat wählen. Für Gründer gelten Sonderregeln, siehe oben.

Bis wann muss die Voranmeldung beim Finanzamt sein? Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Die Termine für jeden Monat des Jahres 2026 stehen in der Tabelle oben.

Lohnt sich die Dauerfristverlängerung? Die Dauerfristverlängerung gibt dir einen Monat mehr für Abgabe und Zahlung. Als Monatszahler leistest du dafür die Sondervorauszahlung, die dir im Dezember angerechnet wird. Als Quartalszahler fällt keine Sondervorauszahlung an.

Muss ich die Dauerfristverlängerung jedes Jahr neu beantragen? Nein. Die Verlängerung gilt, bis du sie zurücknimmst oder das Finanzamt sie widerruft. Als Monatszahler meldest und zahlst du aber jedes Jahr bis zum 10. Februar die Sondervorauszahlung.

Wie hoch ist die Sondervorauszahlung? Ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres; die im Vorjahr angerechnete Sondervorauszahlung rechnest du dabei wieder hinzu, wie im ELSTER-Beispiel oben.

Was passiert, wenn ich zu spät zahle? Für jeden angefangenen Monat fällt ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten Rückstands an. Bei verspäteter Abgabe kann zusätzlich ein Verspätungszuschlag kommen.

Gibt es eine Schonfrist bei der Zahlung der Vorauszahlung? Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird kein Säumniszuschlag erhoben (§ 240 Abs. 3 AO). Das gilt nicht bei Zahlung nach § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO; die Abgabefrist bleibt der 10. Tag.

Ich habe gerade gegründet. Monatlich oder vierteljährlich? Im Gründungsjahr entscheidet die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres: über 9.000 Euro monatlich, sonst vierteljährlich. Für das Folgejahr 2027 sieht der Wortlaut von § 18 Abs. 2 Satz 4 und 6 UStG (Stand 21. Oktober 2026) die monatliche Abgabe vor. Wie du dich anmeldest: Steuernummer beantragen.

Bis wann muss ich die Dauerfristverlängerung für 2027 beantragen? Als Monatszahler bis Mittwoch, 10. Februar 2027, als Quartalszahler bis Montag, 12. April 2027, weil der 10. April ein Samstag ist. Der Antrag geht elektronisch über ELSTER und muss spätestens bis zur Fälligkeit der ersten Voranmeldung vorliegen, für die er gelten soll (§ 48 Abs. 1 UStDV).

Wie berechne ich die Umsatzsteuer-Vorauszahlung? Umsatzsteuer aus deinen Verkäufen (Netto-Umsatz mal 19 oder 7 Prozent) plus Steuer, die du selbst schuldest, minus Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer (§ 16 Abs. 2 UStG). Das Ergebnis trägst du als „Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung“ in Kennzahl 83 ein.

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Quellen

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