Muss ich mich als ausländischer Amazon-Verkäufer in Deutschland für Umsatzsteuer registrieren?
Sobald du Ware in einem deutschen Lager hast und an Kunden in Deutschland verkaufst, werden diese Verkäufe in Deutschland besteuert, egal wo dein Unternehmen sitzt. Du lässt dich dann beim zuständigen deutschen Finanzamt mit dem amtlichen Formular für im Ausland ansässige Unternehmer erfassen, bekommst eine Steuernummer und kannst danach die USt-IdNr. beantragen.
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Reihenfolge: Erst erfasst dich das Finanzamt und vergibt die Steuernummer, danach kommt die USt-IdNr. vom BZSt.
- Zuständiges Amt: Es hängt von deinem Sitzland ab (UStZustV), für das Vereinigte Königreich ist es Hannover-Nord.
- Sitz außerhalb von EU und EWR: Du benennst einen Empfangsbevollmächtigten im Inland (§ 22f Abs. 1 UStG).
Wann besteuert Deutschland meine Verkäufe?
Der Ort der Lieferung entscheidet, welches Land Umsatzsteuer erhebt. Wird die Ware zum Kunden befördert oder versendet, gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt (§ 3 Abs. 6 UStG). Bei Ware in einem deutschen Lager ist das Deutschland; der Verkauf an einen Kunden in Deutschland ist also in Deutschland ausgeführt und dort steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG), auch wenn dein Unternehmen im Vereinigten Königreich, in den USA oder in China sitzt.
Ein Sonderfall gilt für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, zum Beispiel im Vereinigten Königreich, in den USA oder in China. Du verkaufst über einen Marktplatz wie Amazon an Privatkunden und versendest aus einem Lager in Deutschland an Kunden in Deutschland. Dann wird der Marktplatz so behandelt, als hätte er die Ware selbst erhalten und geliefert (§ 3 Abs. 3a Satz 1 UStG). Die Umsatzsteuer auf den Verkauf an den Kunden schuldet dann der Marktplatz; deine Lieferung an den Marktplatz ist steuerfrei (§ 4 Nr. 4c UStG), und diese Steuerfreiheit schließt deinen Vorsteuerabzug nicht aus (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a UStG). Verkäufe an Unternehmer und Verkäufe außerhalb eines Marktplatzes bleiben deine eigenen Lieferungen.
Beispiel mit Zahlen. Dein Unternehmen sitzt in den USA, die Ware liegt im deutschen Amazon-Lager. Ein Privatkunde in Deutschland zahlt 119,00 Euro. Darin stecken 19,00 Euro Umsatzsteuer (119,00 geteilt durch 1,19 ergibt 100,00 Euro netto). Sie schuldet in diesem Fall der Marktplatz. Kauft derselbe Kunde als Unternehmer, bleibt die Lieferung deine eigene: Dann schuldest du die 19,00 Euro und meldest sie in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung.
| Verkauf aus dem deutschen Lager | Wer schuldet die Umsatzsteuer? |
|---|---|
| Sitz außerhalb der EU, Privatkunde in Deutschland, über Amazon | Amazon (§ 3 Abs. 3a UStG); deine Lieferung an Amazon ist steuerfrei |
| Sitz außerhalb der EU, Kunde ist Unternehmer | du (eigene Lieferung) |
| Verkauf außerhalb eines Marktplatzes, etwa über deinen eigenen Shop | du (eigene Lieferung) |
Diese Seite behandelt genau diesen Fall: Ware in Deutschland, Kunden in Deutschland. Verkäufe aus Lagern in anderen EU-Ländern, Umlagerungen zwischen Lagern und das OSS-Verfahren sind eigene Themen; siehe OSS für Amazon-Verkäufer und Fernverkauf nach § 3c UStG. Führst du Ware aus einem Land außerhalb der EU nach Deutschland ein, entsteht Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG). Du kannst sie als Vorsteuer abziehen, wenn die Gegenstände für dein Unternehmen eingeführt wurden (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG).
Das heißt für dich: Prüfe zuerst, wo die Ware beim Verkauf liegt, denn der Ort der Lieferung entscheidet, ob Deutschland Umsatzsteuer erhebt.
Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
Für Unternehmer mit Sitz im Ausland weist die Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV) jedem Land ein zentrales Finanzamt zu. Beispiele aus § 1 Abs. 1 UStZustV:
| Dein Unternehmen sitzt in | Zuständiges Finanzamt |
|---|---|
| Vereinigtes Königreich (und Isle of Man) | Finanzamt Hannover-Nord |
| USA | Finanzamt Bonn-Innenstadt |
| Schweiz | Finanzamt Konstanz |
| Türkei | Finanzamt Dortmund-Unna |
| Niederlande | Finanzamt Kleve |
| Frankreich und Monaco | Finanzamt Offenburg |
| Italien und Österreich | Finanzamt München |
| Spanien und Portugal | Finanzamt Kassel |
| Ein Land, das die Verordnung nicht nennt, zum Beispiel China | Finanzamt Berlin International (§ 1 Abs. 2 UStZustV) |
Für Polen entscheidet der Anfangsbuchstabe des Nach- oder Firmennamens zwischen vier Ämtern, und einige weitere Länder sind einzeln aufgeführt. Wird eines dieser Ämter umbenannt oder neu zugeordnet, kann das Bundesministerium der Finanzen für zwölf Monate entsprechende Zuordnungen treffen (§ 1 Abs. 4 UStZustV). Prüfe deshalb die aktuelle Bezeichnung, bevor du etwas einreichst.
Das heißt für dich: Prüfe die aktuelle Bezeichnung des zuständigen Finanzamts, bevor du etwas einreichst.
Welches Formular brauche ich, und brauche ich einen Vertreter?
Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt den amtlichen „Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern“ auf Deutsch, Englisch und Französisch bereit. Für Online-Händler gehört das Einlageblatt „Handel mit Waren über das Internet“ dazu; für Körperschaften und Gesellschaften gibt es ein weiteres Einlageblatt.
Hast du Wohnsitz, Sitz und Geschäftsleitung weder in Deutschland noch in einem anderen EU-Mitgliedstaat noch im EWR? Dann musst du mit dem Antrag auf steuerliche Erfassung einen Empfangsbevollmächtigten im Inland benennen (§ 22f Abs. 1 UStG). Verkäufer mit Sitz in der EU oder im EWR haben diese Pflicht nach § 22f Abs. 1 UStG nicht.
Das heißt für dich: Nimm das Formular für im Ausland ansässige Unternehmer und benenne mit Sitz außerhalb der EU und des EWR einen Empfangsbevollmächtigten.
Wann bekomme ich die deutsche USt-IdNr.?
Erst nach der Erfassung. Die Steuernummer erteilt das Finanzamt; die USt-IdNr. erteilt auf Antrag das BZSt (§ 27a Abs. 1 UStG) und teilt sie nur per Post mit. Amazon fragt sie ab, weil ein Marktplatz-Betreiber ohne gültige, vom BZSt erteilte Nummer für nicht entrichtete Steuer haften kann (§ 25e UStG). Eine Nummer deines Heimatlandes ersetzt sie nicht. Antrag, Reihenfolge und Haftungsgrund im Detail: Steuernummer und USt-IdNr. für ausländische Amazon-Verkäufer.
Das heißt für dich: Beantrage die USt-IdNr. erst nach der Erfassung; eine Nummer deines Heimatlandes ersetzt sie nicht.
Welche Erklärungen gebe ich danach ab?
Du übermittelst die Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums (Kalendervierteljahr, bei mehr als 9.000 Euro Steuer im Vorjahr Kalendermonat; § 18 Abs. 1, 2 UStG). Für neu gestartete Unternehmen gibt es Sonderregeln; richte dich nach dem Zeitraum im Erfassungsschreiben deines Finanzamts. Nach dem Jahr folgt die Umsatzsteuererklärung (§ 18 Abs. 3 UStG). Die Schritte stehen in Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmer mit Sitz im Ausland.
Das heißt für dich: Gib Voranmeldung und Jahreserklärung elektronisch ab und nimm die Zeiträume aus dem Erfassungsschreiben.
Welche Fehler passieren oft?
- Auf eine Schwelle warten. Die Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro in § 19 Abs. 1 UStG gelten für im Inland ansässige Unternehmer. Verkäufer mit Sitz außerhalb der EU können die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen; für Verkäufer aus einem anderen EU-Staat gilt nur § 19 Abs. 4 UStG.
- Fehler bei der USt-IdNr. (zu früh beantragt, Heimat-Nummer eingetragen, auf eine E-Mail gewartet) stehen auf der Seite zu Steuernummer und USt-IdNr..
- Den Empfangsbevollmächtigten vergessen, wenn du außerhalb der EU und des EWR sitzt.
- Das Formular für Inländer verwenden. Unternehmer mit Sitz im Ausland haben ein eigenes Formular.
Das heißt für dich: Warte nicht auf eine Schwelle, vergiss den Empfangsbevollmächtigten nicht und nimm das Auslandsformular.
So hilft dir VAT GPT dabei
Die Registrierung beim Finanzamt machst du wie oben beschrieben mit dem amtlichen Formular. Für die laufenden Zahlen gehst du in VAT GPT so vor:
- Hochladen: Du lädst den Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht als CSV hoch. VAT GPT ordnet jede Verkaufszeile nach Land und Steuerverfahren ein.
- Prüfen: Du siehst die Summen für Deutschland. Welche Zeilen in deine eigene Erklärung gehören, prüfst du mit deiner Steuerberatung.
- Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du die Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER. Unter „Persönliche Angaben“ wählst du das Bundesland und trägst die Steuernummer so ein, wie sie auf den Schreiben deines Finanzamts steht; VAT GPT erkennt daraus das Finanzamt, und du kannst es aus einer Liste ändern.
Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Das Senden an ELSTER gehört zu Pro. Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen
Brauche ich als britischer Verkäufer auf Amazon.de eine deutsche Umsatzsteuer-Registrierung? Wird die Ware aus einem Lager in Deutschland an deine Kunden versendet, ja: Die Lieferungen werden in Deutschland ausgeführt (§ 3 Abs. 6 UStG) und sind dort steuerbar. Welche weiteren Fälle für dich gelten, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Kann ich in Deutschland die Kleinunternehmerregelung nutzen? Nicht, wenn dein Unternehmen außerhalb der EU sitzt. § 19 Abs. 1 UStG gilt für im Inland ansässige Unternehmer; ein Unternehmer aus einem anderen EU-Staat kann sie nur unter den Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 UStG nutzen.
Welches Finanzamt erfasst ein US-Unternehmen? Das Finanzamt Bonn-Innenstadt (§ 1 Abs. 1 Nr. 34 UStZustV).
Brauche ich einen Vertreter in Deutschland? Ja, wenn du weder in Deutschland noch in einem anderen EU-Staat noch im EWR Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung hast (§ 22f Abs. 1 UStG).
Was bekomme ich zuerst, die Steuernummer oder die USt-IdNr.? Die Steuernummer. Die USt-IdNr. folgt auf Antrag beim BZSt.
Wie bekomme ich die USt-IdNr.? Beantrage sie mit dem Erfassungsformular oder über den Antrag beim BZSt. Das BZSt schickt sie per Post. Mehr in Steuernummer und USt-IdNr. für ausländische Amazon-Verkäufer.
Weiterlesen
- Steuern für Amazon-Verkäufer in Deutschland: Überblick
- Umsatzsteuervoranmeldung für Unternehmer mit Sitz im Ausland
- Steuernummer und USt-IdNr. für ausländische Amazon-Verkäufer
- Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR)
- OSS für Amazon-Verkäufer: Was bei EU-Verkäufen gilt
- Steuernummer beantragen
- Amazon EFN: Umsatzsteuer beim Versand in andere EU-Länder
- Amazon Partnerprogramm: Umsatzsteuer auf Provisionen
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.