OSS-Meldung bezahlen: Wohin überweisen und was in den Verwendungszweck gehört

Du überweist die OSS-Steuer an die Bundeskasse. Bankverbindung und Kassenzeichen teilt dir das BZSt nach deiner ersten OSS-Meldung im Postfach des BZStOnline-Portals mit. Das Geld muss bis zum Ende des Monats nach dem Quartal dort eingegangen sein. Eine Lastschrift ist nicht möglich. In den Verwendungszweck gehören dein Kassenzeichen und der Besteuerungszeitraum.

Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026

Aktuelle Termine (Stand 2. November 2026)

  • Zahlung für das III. Quartal 2026: Die Frist war Samstag, 31. Oktober 2026. Hast du sie verpasst, steht in OSS-Frist verpasst, was jetzt zu tun ist.
  • Zahlung für das IV. Quartal 2026: Frist Sonntag, 31. Januar 2027; überweise spätestens am Freitag, 29. Januar 2027.
  • Kein Aufschub: Zahlungspläne bietet das OSS nicht an (EU-Leitfaden); den Betrag aus der Meldung zahlst du in voller Höhe.

Das heißt für dich: Eine Überweisung braucht Zeit: Rechne mit mindestens einem Bankarbeitstag Vorlauf vor dem Fristtag.

Kurz gesagt

  • Kassenzeichen und Bankverbindung: Das BZSt teilt sie dir nach deiner ersten Abgabe im Postfach des BZStOnline-Portals mit.
  • Kontonummer: Wir nennen hier bewusst keine; du übernimmst sie aus der Mitteilung des BZSt.
  • Guthaben: Für ein Land mit Guthaben zahlst du nichts, das EU-Land erstattet; die Zahlung für andere Länder mindert es nicht.

Wohin überweist du die OSS-Steuer?

An die zuständige Bundeskasse. Das BZSt schreibt: Die im Verfahren One-Stop-Shop erklärten Steuerbeträge müssen so rechtzeitig überwiesen werden, dass die Zahlung bis zum Ende des Monats nach dem Quartal bei der Bundeskasse eingegangen ist. Die Bankverbindung bekommst du nicht aus einem Formular, sondern vom BZSt: Im Anschluss an deine erste Erklärung teilt es dir das Kassenzeichen mit den dazugehörigen Bankverbindungsdaten mit. Beobachte dafür dein Postfach im BZStOnline-Portal.

Du zahlst eine Steuer, die in deiner OSS-Erklärung steht. Wie du die Erklärung abgibst, steht in OSS-Meldung abgeben – Schwelle, Fristen und Schritte. Wie du dich vorher anmeldest, steht in OSS-Registrierung beim BZSt. Andere Fristen laufen getrennt vom OSS; zur Voranmeldung siehe Dauerfristverlängerung 2027 beantragen.

Das heißt für dich: Warte auf die Mitteilung im BZStOnline-Postfach, bevor du die erste Zahlung anstößt; die Kontodaten gibt es nur dort.

Verwendungszweck: Kassenzeichen und Besteuerungszeitraum

Das BZSt verlangt für die korrekte Zuordnung der Zahlung zwingend zwei Angaben im Verwendungszweck: das dir zugewiesene Kassenzeichen und den Besteuerungszeitraum, also das Quartal, für das du zahlst.

Auch die EU-Kommission sagt in ihrem Leitfaden zum OSS: Jede OSS-Erklärung hat eine eindeutige Referenznummer, auf die du bei der Zahlung Bezug nehmen musst. Zahlst du ohne diese Referenz oder mit einer Nummer, die zu keiner offenen Erklärung passt, kann der Staat, in dem du registriert bist (für dich Deutschland), die Sache klären. Bleibt sie ungeklärt, wird die Zahlung laut Leitfaden zurückgeschickt, und eine verspätete Zahlung gilt als erfolgt, wenn die Frist für die erneute Zahlung nicht eingehalten wurde. Beim Verbringen von Ware kann außerdem die Zusammenfassende Meldung bei Amazon FBA nötig werden.

Das heißt für dich: Ohne Kassenzeichen und Quartal im Verwendungszweck riskierst du, dass die Zahlung nicht zugeordnet wird.

Die erste Zahlung: Wann kommt das Kassenzeichen?

Das Kassenzeichen gibt es erst nach deiner ersten abgegebenen Erklärung. Deshalb:

  1. Gib die Erklärung rechtzeitig ab, nicht erst am letzten Tag.
  2. Sieh danach in dein Postfach im BZStOnline-Portal. Dort teilt dir das BZSt Kassenzeichen und Bankverbindung mit.
  3. Überweise mit Kassenzeichen und Quartal im Verwendungszweck.

Was du als Verwendungszweck eintragen sollst, wenn das Kassenzeichen für die erste Zahlung noch nicht da ist, sagt die OSS-Seite des BZSt nicht (geprüft am 26.10.2026). Frag in diesem Fall beim BZSt nach, bevor du überweist. Nach dem EU-Leitfaden soll die Zahlung mit der Erklärung erfolgen, spätestens aber bis zum Fristende.

Das heißt für dich: Gib die erste Erklärung früh ab, damit das Kassenzeichen vor dem Fristende da ist.

Bis wann muss das Geld da sein?

Die Erklärung gibst du innerhalb eines Monats nach dem Quartalsende ab, die Steuer ist am letzten Tag des folgenden Monats fällig (§ 18j Abs. 4 UStG). Das Geld muss bis dahin bei der Bundeskasse eingegangen sein.

QuartalZahlung und Erklärung bis
I. (Januar bis März)30. April
II. (April bis Juni)31. Juli
III. (Juli bis September)31. Oktober
IV. (Oktober bis Dezember)31. Januar des Folgejahres

Der EU-Leitfaden stellt klar: Eine Zahlung gilt erst als geleistet, wenn sie auf dem Konto des Mitgliedstaats eintrifft, in dem du registriert bist. Zahlungspläne oder ähnlichen Zahlungsaufschub kann dieser Mitgliedstaat im OSS nicht anbieten; so etwas lässt sich nur direkt mit dem jeweiligen EU-Land des Verbrauchs vereinbaren. Der Termin für das IV. Quartal 2026 ist Sonntag, der 31. Januar 2027, für das II. Quartal 2027 Samstag, der 31. Juli 2027. Laut EU-Kommission verschiebt sich die Frist nicht, wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt; die Zahlung ist am selben Tag fällig. Plane die Überweisung also so, dass sie vorher ankommt.

Was bei einer verspäteten Zahlung passiert, regeln nach dem EU-Leitfaden die Länder, in die du verkauft hast. Der Mitgliedstaat, in dem du registriert bist, erinnert am zehnten Tag nach der Fälligkeit. Zuschläge und Gebühren richten sich nach den Regeln des Verbrauchsmitgliedstaats. Wiederholt verspätete Abgabe oder Zahlung kann zum Ausschluss aus dem OSS führen, mehr dazu in OSS-Frist verpasst.

Das heißt für dich: Das Geld muss am Fristtag auf dem Konto der Bundeskasse sein, auch wenn der Tag ein Wochenende ist; veranlasse die Überweisung mit Vorlauf.

Welche Zahlungstermine gelten in den nächsten Quartalen?

Die EU-Kommission nennt die Termine je Quartal und stellt klar, dass sie sich bei Wochenende oder Feiertag nicht ändern. Die Wochentage der Termine:

QuartalGeld bei der Bundeskasse bisWochentag
III. Quartal 202631. Oktober 2026Samstag
IV. Quartal 202631. Januar 2027Sonntag
I. Quartal 202730. April 2027Freitag
II. Quartal 202731. Juli 2027Samstag

Die Meldung darf außerdem nicht vor dem Ende des Quartals abgegeben werden (EU-Kommission).

Das heißt für dich: Bei den Quartalen IV 2026 und II 2027 liegt der Fristtag auf einem Wochenende; die Zahlung muss trotzdem an diesem Tag da sein, also rechne den letzten Werktag davor als deinen Termin.

Wie zahlst du aus dem Ausland oder in anderer Währung?

Kommt deine Zahlung von außerhalb des SEPA-Raums, gehen die Kosten des Zahlungsverkehrs zu deinen Lasten (Gebührenregelung „our“). Die Erklärung selbst machst du in Euro; Beträge in Fremdwährung rechnest du einheitlich mit dem Kurs der Europäischen Zentralbank vom letzten Tag des Besteuerungszeitraums um.

Das heißt für dich: Zahlst du aus dem Nicht-SEPA-Raum, gehen die Gebühren zu deinen Lasten; rechne mit dem EZB-Kurs vom Quartalsende.

Nullmeldung und Guthaben: Was zahlst du dann?

  • Nullmeldung: Hattest du im Quartal keine OSS-Umsätze und keine Korrekturen, gibst du trotzdem eine Erklärung ab. Der Steuerbetrag ist null, es gibt nichts zu überweisen.
  • Guthaben durch Korrekturen: Rechnest du Rücksendungen oder Korrekturen früherer Quartale gegen, kann sich für ein Land ein Guthaben ergeben. Das BZSt verrechnet es zunächst mit dem erklärten Steuerbetrag für dasselbe Land; was übrig bleibt, erstattet der betreffende Mitgliedstaat. Dein Guthaben für ein Land mindert die Zahlung für ein anderes Land nicht. Details in OSS: negative Umsätze und Retouren.

Das heißt für dich: Bei Nullmeldung zahlst du nichts; bei Guthaben in einem Land zahlst du für andere Länder trotzdem den vollen Betrag.

Welche Fehler passieren oft?

  • Die Überweisung am letzten Tag veranlassen. Entscheidend ist der Eingang bei der Bundeskasse, nicht das Überweisungsdatum.
  • Ohne Kassenzeichen zahlen. Das BZSt verlangt es zwingend im Verwendungszweck, zusammen mit dem Besteuerungszeitraum.
  • Das Quartal vergessen. Kassenzeichen allein genügt nicht; der Besteuerungszeitraum gehört dazu.
  • Auf Lastschrift hoffen. Im OSS ist ein Lastschrifteinzug nicht möglich.
  • Das Postfach nicht lesen. Kassenzeichen und Bankverbindung kommen per Mitteilung im BZStOnline-Portal.
  • Mit Ratenzahlung rechnen. Der Staat, in dem du registriert bist, kann im OSS keinen Zahlungsaufschub einräumen.

Das heißt für dich: Prüfe vor jeder Überweisung diese sechs Punkte.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland – die OSS-Meldung zuerst, danach Umsatzsteuer, EÜR sowie Gewerbe- und Einkommensteuer, an einem Ort berechnet und abgegeben. Die OSS-Meldung entsteht nach der Methode „Hochladen – prüfen – senden“:

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch.
  2. Prüfen: VAT GPT berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder; du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das BZSt.

Nach der erfolgreichen Übermittlung zeigt VAT GPT dir bei einem Steuerbetrag über null Zahlungsanweisungen. Du siehst die Frist (Ende des Monats nach dem Quartalsende), eine Anleitung, wie du dein Kassenzeichen im Postfach des BZStOnline-Portals findest, und das Kassenzeichen mit dem Quartal als Verwendungszweck für die weiteren Zahlungen. Die Überweisung veranlasst du bei deiner Bank. VAT GPT testen Eine Einschätzung des Aufwands gibt der Beitrag OSS-Meldung: was leicht ist, was Arbeit macht.

Häufige Fragen

Wohin überweise ich die OSS-Steuer? An die Bundeskasse. Die Bankverbindung und dein Kassenzeichen teilt dir das BZSt nach deiner ersten Erklärung im BZStOnline-Portal mit.

Was gehört in den Verwendungszweck? Zwingend dein Kassenzeichen und der betroffene Besteuerungszeitraum (das Quartal).

Bis wann muss ich die OSS-Steuer zahlen? Bis zum Ende des Monats nach dem Quartal, also bis zum 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Das Geld muss bis dahin bei der Bundeskasse eingegangen sein.

Kann ich die OSS-Steuer per Lastschrift zahlen? Nein. Ein Lastschrifteinzug ist laut BZSt nicht möglich.

Woher bekomme ich das Kassenzeichen? Nach deiner ersten abgegebenen Erklärung teilt das BZSt es dir mit den Bankverbindungsdaten mit. Beobachte dein Postfach im BZStOnline-Portal.

Muss ich zahlen, wenn ich nichts verkauft habe? Du gibst eine Nullmeldung ab; der Steuerbetrag ist null.

Was ist, wenn ich zu spät zahle? Nach dem EU-Leitfaden erinnert dich der Staat, in dem du registriert bist, am zehnten Tag nach der Fälligkeit; Zuschläge richten sich nach den Regeln des Verbrauchsmitgliedstaats. Wiederholte Verstöße können zum Ausschluss aus dem OSS führen (§ 18j Abs. 6 UStG).

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen

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