OSS-Meldung korrigieren: Berichtigung früherer Quartale

Eine abgesendete OSS-Meldung änderst du nicht, du berichtigst sie in einer späteren OSS-Meldung, innerhalb von drei Jahren ab dem letzten Tag der Abgabefrist des falschen Quartals (§ 18j Abs. 4 UStG). Ein Guthaben wird je Land zuerst mit der erklärten Steuer verrechnet, den Rest erstattet das jeweilige EU-Land.

Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich

Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026

Aktuelle Termine (Stand 2. November 2026)

  • Letzte Chance für Berichtigungen: drei Jahre ab dem letzten Tag der Abgabefrist des falschen Quartals (ELSTER-Hilfe zum OSS). Für das III. Quartal 2023 (Frist 31. Oktober 2023) endete das am 31. Oktober 2026, für das IV. Quartal 2023 (Frist 31. Januar 2024) endet es am 31. Januar 2027.
  • OSS-Meldung III. Quartal 2026: Die Frist (Abgabe und Zahlung) war Samstag, 31. Oktober 2026; sie hat sich nicht auf den Montag verschoben (§ 18j UStG). Hast du sie verpasst, steht in OSS-Frist verpasst, was jetzt zu tun ist.
  • OSS-Meldung IV. Quartal 2026: Frist ist Sonntag, 31. Januar 2027; der letzte Werktag davor ist Freitag, 29. Januar 2027. Das I. Quartal 2027 folgt mit der Frist Freitag, 30. April 2027.

Das heißt für dich: Prüfe zuerst, ob ein Fehler aus dem IV. Quartal 2023 noch in die Meldung bis 31. Januar 2027 passt; jüngere Quartale haben mehr Zeit.

Kurz gesagt

  • Wo: im BZStOnline-Portal auf der Seite „Liste der Umsätze und Berichtigungen“, Teilseite „Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume“.
  • Beträge: je EU-Land der bisher erklärte und der berichtigte Steuerbetrag; ein Minusbetrag bedeutet eine Erstattung.
  • Sonderfall: Hast du die Teilnahme beendet und die letzte Meldung abgegeben, erklärst du Korrekturen direkt bei den EU-Ländern.

Welches Formular und welches Quartal öffne ich für die Korrektur?

  • Formular: Die Korrektur ist Teil des Steuererklärungsformulars der OSS. Du findest es im BZStOnline-Portal unter „Formulare“; es enthält einen besonderen Abschnitt für Korrekturen, aufgeschlüsselt nach Besteuerungszeiträumen und EU-Ländern.
  • Quartal: Du öffnest die Erklärung für das Quartal, das du als Nächstes abgibst, nicht das Quartal mit dem Fehler. Das falsche Quartal nennst du in der Berichtigung selbst.
  • Das zeigt dir das Portal: Auf der Seite „Liste der Umsätze und Berichtigungen“ steht eine Zeile je EU-Land, das du schon erfasst hast; ein weiteres Land fügst du über „Weitere Daten hinzufügen“ hinzu. Mit dem Bearbeitungs-Symbol in der Zeile des Landes ergänzt oder änderst du einen Eintrag. Den Betrag „Erklärter bzw. zu erstattender Steuerbetrag des angegebenen Quartals“ berechnet das Portal selbst.

Das heißt für dich: Du korrigierst im Formular der nächsten Meldung, nicht im Quartal mit dem Fehler; das Portal rechnet den Saldo für dich.

Wie korrigiere ich eine OSS-Meldung im BZStOnline-Portal?

Heute läuft das meist so: Du suchst den Fehler in deiner Excel-Tabelle und trägst die Berichtigung von Hand im Portal ein.

Eine bereits abgesendete OSS-Meldung kann grundsätzlich erst im Zusammenhang mit einer nachfolgenden Meldung berichtigt werden (ELSTER-Hilfe zum OSS). Die Meldung gliedert sich nach Quartalen: Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Andere Fristen laufen getrennt vom OSS; zur Voranmeldung siehe Dauerfristverlängerung 2027 beantragen. So gehst du vor:

  1. Fehler und richtige Beträge klären: Stelle je EU-Land und Quartal fest, was du erklärt hattest und was richtig gewesen wäre.
  2. Nachfolgende Meldung beginnen: Öffne im BZStOnline-Portal die Steuererklärung für ein späteres Quartal, zum Beispiel für das Quartal, das du als Nächstes abgibst.
  3. Berichtigung anlegen: Klicke auf der Seite „Liste der Umsätze und Berichtigungen“ auf „Weitere Daten hinzufügen“, wähle das Land des Verbrauchs und mache die Angaben auf der Teilseite „Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume“. Mit „Eintrag übernehmen“ wird der Eintrag übernommen.
  4. Für weitere Quartale und Länder wiederholen: Mit „Weitere Daten hinzufügen“ ergänzt du Berichtigungen zu anderen Besteuerungszeiträumen. Für ein weiteres Land beginnst du wieder bei Schritt 3.
  5. Meldung abgeben: Die Meldung für das Quartal gibst du bis zum Ende des Monats nach dem Quartal ab. Ergibt sich eine Nachzahlung, zahlst du sie mit dieser Meldung.

Das heißt für dich: Fünf Schritte, alle in der nächsten Quartalsmeldung; ein Neustart der alten Meldung ist nicht nötig und nicht vorgesehen.

Gehören Verkäufe vor meiner OSS-Registrierung in die Berichtigung?

Nein. Du nimmst am OSS ab dem Beginn des Quartals teil, das du bei der Anzeige angegeben hast; die Anzeige muss vor diesem Quartal erfolgen (§ 18j Abs. 1 Satz 4 UStG). Verkäufe aus früheren Quartalen gehören deshalb in der Regel nicht in die OSS-Meldung und nicht in ihre Berichtigung. Eine Ausnahme nennt der OSS-Leitfaden der EU-Kommission: Meldest du dem BZSt den Beginn spätestens bis zum zehnten Tag des Monats nach deiner ersten Lieferung, gilt das Verfahren schon ab dieser ersten Lieferung. Lagen die früheren Verkäufe unter der Schwelle von 10.000 Euro und hast du nicht verzichtet, sind es deutsche Umsätze für deine Voranmeldung (§ 3c Abs. 4 UStG). War dagegen die Steuer im Bestimmungsland fällig, erklärst du sie nach dem Leitfaden dort, mit einer Registrierung in diesem Land.

Das heißt für dich: Die Berichtigung im BZStOnline-Portal gilt nur für Quartale, in denen du schon am OSS teilgenommen hast.

Bis wann kann ich korrigieren?

Steuererklärungen können innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom letzten Tag ihrer Abgabefrist, berichtigt werden. Die Frist für die Abgabe einer OSS-Meldung ist der letzte Tag des Monats nach dem Quartal, also zum Beispiel der 30. April für das 1. Quartal. Das Gesetz knüpft die Anzeige der Berichtigung an dieselben drei Jahre.

Seit dem 3. Quartal 2023 kannst du in einer Meldung auch Quartale berichtigen, die später liegen als das Quartal der Meldung. Das Beispiel der ELSTER-Hilfe: Berichtigung für 4/2024 bei der Abgabe der Meldung für 3/2024. Das geht nur, wenn die Meldung, die du berichtigst, bereits vorliegt. Andere Fristen laufen getrennt vom OSS; zur Einkommensteuer siehe Einkommensteuererklärung für Selbstständige.

Das heißt für dich: Rechne die drei Jahre ab dem Fristende des falschen Quartals; für das I. Quartal 2026 (Frist 30. April 2026) reicht sie bis zum 30. April 2029.

Was trage ich bei der Berichtigung ein?

Zu jedem EU-Land und jedem berichtigten Quartal gibst du zwei Beträge an: den bisher erklärten und den berichtigten Steuerbetrag. Je nach Fall trägst du ein:

Fall„Bisher erklärter Steuerbetrag“„Berichtigter Steuerbetrag“
Der erklärte Betrag war falschder Betrag, den du erklärt hattestder richtige Betrag
Für das Land wurde bisher nichts erklärt0,00der nacherklärte Betrag
Der erklärte Betrag entfälltder Betrag, den du erklärt hattest0,00

Angaben machst du nur zu den EU-Ländern, in denen du berichtigte Steuerbeträge im angegebenen Quartal erklären möchtest. Den Betrag unter „Erklärter bzw. zu erstattender Steuerbetrag des angegebenen Quartals“ berechnet das Portal automatisch. Ein Minusbetrag in dieser Spalte bedeutet einen Erstattungsbetrag.

Das heißt für dich: Trage in beide Spalten Beträge ein, auch 0,00, wo die Tabelle es verlangt; die Differenz errechnet das Portal.

Darf eine OSS-Meldung negativ sein?

Minusbeträge kommen an zwei Stellen vor:

  • Der Korrekturbetrag: Er kann negativ sein. Im Beispiel des BZSt steht für das Land X ein Korrekturbetrag von -30 Euro und für das Land Y von -80 Euro.
  • Die Spalte „Erklärter bzw. zu erstattender Steuerbetrag des angegebenen Quartals“: Das Portal berechnet sie automatisch. Ein Minusbetrag in dieser Spalte bedeutet einen Erstattungsbetrag (ELSTER-Hilfe).

Ein Guthaben wird zuerst mit dem erklärten Steuerbetrag für dasselbe Land verrechnet; was übrig bleibt, erstattet das jeweilige EU-Land, nicht das BZSt. Eine eigene Regel für Stornierungen oder Rücksendungen nennt das BZSt auf seiner OSS-Seite nicht (geprüft am 26.10.2026). Der dort beschriebene Weg für Korrekturbeträge ist die Berichtigung in einer nachfolgenden Meldung. Für deinen Einzelfall hilft dir eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater. Wer auch bei Etsy verkauft, findet Hinweise zur OSS-Meldung bei Etsy.

Das heißt für dich: Ein Minus ist erlaubt und bedeutet Erstattung; eine eigene Storno-Regel nennt das BZSt nicht, du berichtigst über die nächste Meldung.

Wie wird verrechnet: Nachzahlung oder Erstattung?

Ein Guthaben, das sich durch Korrekturen ergibt, wird innerhalb der Steuererklärung zunächst mit dem erklärten Steuerbetrag für das betreffende EU-Land verrechnet. Was danach übrig bleibt, müssen die betreffenden EU-Länder dir erstatten. Das BZSt rechnet es so vor (vereinfacht):

LandErklärte Steuer im QuartalBerichtigung für das VorquartalErgebnis
Land X100 Euro-30 Euro100 Euro minus 30 Euro = 70 Euro Steuer
Land Y20 Euro-80 Euro20 Euro minus 80 Euro = -60 Euro, also ein Erstattungsanspruch

Aufgrund der Steuererklärung zahlst du in diesem Beispiel 70 Euro und hast gegenüber dem Land Y einen Erstattungsanspruch von 60 Euro.

Die Steuer aus der Meldung ist am letzten Tag des Monats nach dem Quartal fällig. Du überweist sie an die Bundeskasse, mit dem Kassenzeichen und dem Quartal im Verwendungszweck.

Das heißt für dich: Eine Nachzahlung überweist du bis zum Monatsende nach dem Quartal; ein Erstattungsanspruch richtet sich gegen das EU-Land, nicht gegen das BZSt.

Was gilt, wenn ich nicht mehr am OSS teilnehme?

Hast du die Teilnahme am OSS beendet und die Meldung für das letzte Quartal, für das du registriert warst, bereits abgegeben, gibt es keine nachfolgende Meldung mehr. Dann musst du notwendige Korrekturen direkt bei den Steuerbehörden der betroffenen EU-Länder erklären. Fällige oder anfallende Steuerbeträge musst du weiterhin zahlen.

Das heißt für dich: Nach der Abmeldung läuft die Korrektur nicht mehr über das BZSt-Portal, sondern über die Steuerbehörde des jeweiligen EU-Landes.

So hilft dir VAT GPT dabei

  1. Hochladen: Du lädst deinen Amazon- oder eBay-CSV-Bericht und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: VAT GPT rechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder aus. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt ans BZSt. Danach zeigt dir VAT GPT, dass Korrekturen in der nächsten Quartalserklärung berücksichtigt werden können.

Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen

Das heißt für dich: Hochladen – prüfen – senden gilt auch für die Quartalsmeldung, in der du korrigierst.

Welche Fehler passieren oft?

  • Die Meldung neu abgeben wollen. Eine abgesendete Meldung wird grundsätzlich erst zusammen mit einer nachfolgenden Meldung berichtigt.
  • Das berichtigte Quartal nicht nennen. Das Gesetz verlangt die Angabe des zu berichtigenden Besteuerungszeitraums.
  • Die drei Jahre überschreiten. Berichtigungen sind innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Tag der Abgabefrist vorgesehen.
  • Bei einem Land, für das du bisher nichts erklärt hast, nicht 0,00 als bisher erklärten Steuerbetrag eintragen. So steht es in der ELSTER-Hilfe.
  • Nach dem Ende der Teilnahme noch eine OSS-Meldung erwarten. Dann gehören die Korrekturen direkt zu den Steuerbehörden der EU-Länder.
  • Ein Guthaben beim BZSt erwarten. Das verbleibende Guthaben erstatten die betreffenden EU-Länder.

Das heißt für dich: Prüfe vor dem Absenden die sechs Punkte; besonders bei Land, Quartal und der 0,00 für bisher nicht erklärte Länder.

Häufige Fragen

Kann ich eine abgegebene OSS-Meldung noch einmal abgeben? Grundsätzlich nicht. Eine bereits abgesendete Meldung kann erst im Zusammenhang mit einer nachfolgenden Meldung berichtigt werden.

Bis wann kann ich eine OSS-Meldung berichtigen? Innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom letzten Tag der Abgabefrist der Meldung (ELSTER-Hilfe; § 18j Abs. 4 Satz 5 UStG).

Kann eine OSS-Meldung einen negativen Betrag haben? Ja. Übersteigt ein Korrekturbetrag die erklärte Steuer eines Landes, ergibt sich ein Minusbetrag, also ein Erstattungsanspruch gegenüber diesem Land. Im BZSt-Beispiel: 20 Euro minus 80 Euro = -60 Euro für das Land Y.

Wo trage ich die Berichtigung ein? Im BZStOnline-Portal auf der Seite „Liste der Umsätze und Berichtigungen“. Dort legst du über „Weitere Daten hinzufügen“ einen Berichtigungs-Eintrag an, mit den Angaben auf der Teilseite „Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume“.

Was passiert, wenn die Berichtigung ein Guthaben ergibt? Das Guthaben wird innerhalb der Meldung zunächst mit dem erklärten Steuerbetrag für das betreffende EU-Land verrechnet. Den Rest müssen die betreffenden EU-Länder erstatten.

Muss ich bei einer Berichtigung die ganze Meldung neu eingeben? Nein. Du trägst je EU-Land und Quartal nur die beiden Beträge ein, den bisher erklärten und den berichtigten Steuerbetrag, vollständig und nicht nur die Differenz (ELSTER-Hilfe zur OSS-Steuererklärung).

Kann ich Verkäufe vor meiner OSS-Registrierung im OSS korrigieren? Nein, siehe oben: Sie gehören zu dem Zeitraum vor deiner Teilnahme und werden im jeweiligen EU-Land erklärt (§ 18j Abs. 1 Satz 4 UStG).

Was gilt, wenn ich nicht mehr am OSS teilnehme? Hast du die Meldung für das letzte Quartal, für das du registriert warst, bereits abgegeben, erklärst du notwendige Korrekturen unmittelbar bei den Steuerbehörden der betroffenen EU-Länder.

Muss ich nach der Abmeldung vom OSS noch Steuer zahlen? Fällige oder anfallende Steuerbeträge müssen weiterhin gezahlt werden, so das BZSt auf seiner OSS-Seite. Notwendige Korrekturen erklärst du dann direkt in den betroffenen EU-Ländern.

Kann ich eine OSS-Meldung nachholen? Das hängt davon ab, was fehlt. Fehlt in einer abgegebenen Meldung nur ein Betrag, berichtigst du ihn in der nächsten Meldung; für ein Land, für das du bisher nichts erklärt hast, trägst du als bisher erklärten Betrag 0,00 ein. Hast du ein ganzes Quartal gar nicht gemeldet, ist das keine Berichtigung, sondern eine verspätete Meldung. Was dann gilt, steht in OSS-Meldung Frist verpasst: Was jetzt gilt.

Kann ich auch ein späteres Quartal berichtigen? Ja, seit dem 3. Quartal 2023, aber nur, wenn die Meldung, die du berichtigst, bereits vorliegt.

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Quellen

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