Amazon Umsatzsteuer-Rückerstattung: Wie du Retouren und Erstattungen richtig buchst

Erstattet Amazon deinem Kunden Geld, sinkt dein Entgelt und damit deine Umsatzsteuer für diesen Verkauf (§ 17 Abs. 1 Satz 1 UStG). Du berichtigst im Zeitraum der Erstattung, nicht des Verkaufs (§ 17 Abs. 1 Satz 8 UStG). Hast du den Verkauf im OSS gemeldet, berichtigst du das Quartal des Verkaufs in einer späteren OSS-Meldung.

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Retoure: Wird eine Lieferung rückgängig gemacht, gilt dasselbe sinngemäß (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG).
  • Voranmeldung: Die Berichtigung gehört in deine Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 Satz 3 UStG); bei OSS-Verkäufen in eine OSS-Meldung.
  • Gebührengutschriften: Eine Gutschrift für Amazon-Gebühren mindert auch deinen Vorsteuerabzug (§ 17 Abs. 1 Satz 2 UStG).

Was bedeutet eine Rückerstattung bei Amazon steuerlich?

Der Begriff meint im Alltag drei verschiedene Fälle, die steuerlich unterschiedlich zu lesen sind:

FallWas passiertNorm
Kunde schickt die Ware zurück, Amazon erstattet den KaufpreisDie Lieferung wird rückgängig gemacht§ 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG
Teilerstattung: Der Kunde behält die Ware, du erstattest einen Teil des PreisesDas Entgelt und damit die Bemessungsgrundlage sinken§ 17 Abs. 1 Satz 1 UStG
Amazon schreibt dir Gebühren gutDein Vorsteuerabzug aus der Gebührenrechnung sinkt§ 17 Abs. 1 Satz 2 UStG

In den ersten beiden Fällen geht es um die Umsatzsteuer, die du an das Finanzamt schuldest. Im dritten geht es um die Vorsteuer, die du aus Amazons Gebührenrechnungen abgezogen hast.

Das heißt für dich: Eine Rückerstattung ist steuerlich je nach Fall eine Berichtigung deiner Umsatzsteuer oder deines Vorsteuerabzugs; die Tabelle ordnet die Fälle zu.

Wie berichtige ich die Umsatzsteuer bei Retoure und Teilerstattung?

Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert, hat der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen (§ 17 Abs. 1 Satz 1 UStG). Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn eine steuerpflichtige Lieferung rückgängig gemacht worden ist (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG). Beide Fälle behandelst du also gleich: Du minderst die Umsatzsteuer um den Betrag, der auf das erstattete Entgelt entfiel.

Ein Beispiel mit dem Steuersatz von 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG): Dein Kunde hat 119,00 Euro brutto gezahlt, davon 100,00 Euro netto und 19,00 Euro Umsatzsteuer.

  • Vollständige Rückgabe: Du erstattest 119,00 Euro. Netto mindert sich dein Umsatz um 100,00 Euro, die geschuldete Steuer um 19,00 Euro.
  • Teilerstattung von 11,90 Euro brutto: Netto mindert sich dein Umsatz um 10,00 Euro, die geschuldete Steuer um 1,90 Euro.

Die Rechnung gilt für Umsätze mit 19 Prozent. Bei einem anderen Steuersatz rechnest du mit diesem Satz.

Das heißt für dich: Bei einer Erstattung kürzt du Umsatz und Steuer um den erstatteten Betrag, und zwar netto, nicht brutto.

In welcher Voranmeldung steht die Erstattung?

Die Berichtigung nimmst du für den Besteuerungszeitraum vor, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist (§ 17 Abs. 1 Satz 8 UStG). Wurde der Kunde im Dezember erstattet, obwohl er im November gekauft hat, kürzt du die Umsatzsteuer im Dezember. Die Voranmeldung selbst ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV); § 16 Abs. 1 und 2 und § 17 UStG sind dabei entsprechend anzuwenden (§ 18 Abs. 1 UStG). Wie du die Voranmeldung mit Amazon-Daten erstellst, steht in Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Amazon.

Das heißt für dich: Du berichtigst in der Voranmeldung des Zeitraums, in dem die Erstattung erfolgt ist, nicht in der des Verkaufs.

Was passiert mit der Vorsteuer bei Amazon-Gebühren und Gutschriften?

Die Gebühren, die Amazon dir berechnet, sind Leistungen an dich. Hast du daraus Vorsteuer abgezogen und Amazon schreibt dir etwas gut, ist auch der Vorsteuerabzug zu berichtigen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 UStG). Du bekommst in dem Fall weniger Vorsteuer, weil die Gebühr niedriger ausfällt. Für den Abzug der Umsatzsteuer, die dir Amazon in Rechnung stellt, brauchst du eine nach §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG); schuldest du die Steuer für die Gebühr selbst (§ 13b UStG), ziehst du sie nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ab.

Das heißt für dich: Gutschriften auf Amazon-Gebühren mindern deinen Vorsteuerabzug, weil die Gebühr niedriger ausfällt.

Was gilt bei Verkäufen ins EU-Ausland und im OSS?

Hast du den Verkauf in einem anderen EU-Land über OSS gemeldet, berichtigst du die Erstattung nicht in der Voranmeldung, sondern in einer späteren OSS-Meldung für das Quartal, in dem du den Verkauf erklärt hast (Europäische Kommission, OSS-Leitfaden). Wie das geht: OSS-Meldung bei Retouren und negativen Umsätzen und OSS-Berichtigung.

Das heißt für dich: Erstattungen auf OSS-Verkäufe berichtigst du in der OSS-Meldung, nicht in der Voranmeldung.

Kleinunternehmer: Muss ich etwas berichtigen?

Die Berichtigung nach § 17 Abs. 1 UStG betrifft die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz. Bist du Kleinunternehmer, ist dein Umsatz steuerfrei, solange der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG); im Gründungsjahr gilt nur die Grenze von 25.000 Euro (Abschn. 19.1 Abs. 3 UStAE). Dann gibt es keine Umsatzsteuer, die du wegen einer Erstattung kürzen müsstest. Mehr dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer.

Das heißt für dich: Als Kleinunternehmer musst du nichts kürzen, solange dein Umsatz steuerfrei bleibt.

Welche Fehler passieren oft?

  • Die Erstattung im falschen Zeitraum buchen. In der Voranmeldung ist der Zeitraum maßgeblich, in dem die Änderung eingetreten ist, nicht der des Verkaufs (§ 17 Abs. 1 Satz 8 UStG). Bei OSS-Verkäufen ist es umgekehrt: Du berichtigst das Quartal, in dem du den Verkauf erklärt hast.
  • Brutto statt netto kürzen. Die Steuer berichtigst du um den Steueranteil des erstatteten Betrags, nicht um den ganzen Betrag.
  • Die Teilerstattung vergessen. Auch wenn der Kunde die Ware behält, sinkt das Entgelt und damit die Steuer.
  • Gebührengutschriften übersehen. Sie mindern deinen Vorsteuerabzug (§ 17 Abs. 1 Satz 2 UStG).
  • Erstattungen auf OSS-Verkäufe übersehen. Sie gehören zum Thema OSS-Meldung (siehe oben).

Das heißt für dich: Buche Erstattungen im richtigen Zeitraum und kürze netto; beachte dabei Gebührengutschriften und OSS-Verkäufe.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT liest deine Amazon-Berichte als CSV-Datei ein. In drei Schritten:

  1. Hochladen: Du lädst den Amazon-Bericht im Browser hoch. VAT GPT erkennt ihn an seiner Kopfzeile.
  2. Prüfen: VAT GPT berechnet die Umsatzsteuer für Deutschland und für OSS. Amazons Gebührenrechnungen und Gutschriften aus dem Bericht werden als Ausgaben gespeichert. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die OSS-Meldung per ELSTER.

VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:

  • die OSS-Meldung
  • die Umsatzsteuer
  • die EÜR
  • die Gewerbesteuer
  • die Einkommensteuer

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Häufige Fragen

Bekomme ich die Umsatzsteuer zurück, wenn Amazon meinem Kunden den Kaufpreis erstattet? Du schuldest dem Finanzamt weniger: Du berichtigst die Umsatzsteuer für diesen Umsatz in der Voranmeldung für den Zeitraum der Erstattung (§ 17 Abs. 1 UStG). Hast du den Verkauf über OSS gemeldet, berichtigst du ihn stattdessen in einer späteren OSS-Meldung.

In welchem Monat buche ich die Erstattung? Im Besteuerungszeitraum, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist (§ 17 Abs. 1 Satz 8 UStG). Für Verkäufe, die du über OSS gemeldet hast, berichtigst du in einer späteren OSS-Meldung das Quartal, in dem du den Verkauf erklärt hast.

Kann ich Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückbekommen? Ja, wenn die abziehbare Vorsteuer in einem Zeitraum höher ist als deine Umsatzsteuer: Die Vorsteuer wird von der Steuer abgesetzt (§ 16 Abs. 2 UStG). Führt die Anmeldung zu einer Steuervergütung, gilt sie erst, wenn das Finanzamt zustimmt (§ 168 Satz 2 AO).

Muss ich als Kleinunternehmer etwas berichtigen? Dein Umsatz ist steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG); eine geschuldete Umsatzsteuer gibt es nicht.

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Quellen

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