OSS-Meldung: Retouren und negative Umsätze richtig melden
Eine Retoure oder Gutschrift aus einem früheren Quartal trägst du nicht als negativen Umsatz ein. Du meldest sie als Berichtigung in einer späteren OSS-Meldung, für das Quartal des Umsatzes und das betroffene EU-Land, innerhalb von drei Jahren. Bei einem Minusbetrag zahlst du dort nichts, das EU-Land erstattet. Verrechnet wird nie zwischen zwei Ländern.
Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026
Aktuelle Termine (Stand 2. November 2026)
- Letzte Chance für Berichtigungen: drei Jahre ab dem letzten Tag der Abgabefrist des falschen Quartals (ELSTER-Hilfe zum OSS). Für das III. Quartal 2023 (Frist 31. Oktober 2023) endete das am 31. Oktober 2026, für das IV. Quartal 2023 (Frist 31. Januar 2024) endet es am 31. Januar 2027.
- OSS-Meldung III. Quartal 2026: Die Frist (Abgabe und Zahlung) war Samstag, 31. Oktober 2026; sie hat sich nicht auf den Montag verschoben (§ 18j UStG). Hast du sie verpasst, steht in OSS-Frist verpasst, was jetzt zu tun ist.
- OSS-Meldung IV. Quartal 2026: Frist ist Sonntag, 31. Januar 2027; der letzte Werktag davor ist Freitag, 29. Januar 2027. Das I. Quartal 2027 folgt mit der Frist Freitag, 30. April 2027.
Das heißt für dich: Retouren und Gutschriften aus alten Quartalen musst du innerhalb der drei Jahre berichtigen; Quartale ab 2024 haben noch Zeit.
Kurz gesagt
- Wo und wie: Im Abschnitt für Berichtigungen gibst du Quartal, EU-Land und Betrag an; die Berichtigung kann negativ sein.
- Frist: Berichtigungen sind innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Tag der Abgabefrist möglich.
- Guthaben: Ein Guthaben je Land wird zuerst mit der Steuer für dasselbe Land verrechnet; den Rest erstattet das EU-Land.
Wo trägst du eine Retoure oder Gutschrift ein?
Eine bereits übermittelte Steuererklärung kannst du grundsätzlich erst im Zusammenhang mit einer nachfolgenden Steuererklärung berichtigen. Das BZSt schreibt: Falls eine bereits übermittelte Steuererklärung berichtigt werden muss, ist die Korrektur in einer nachfolgenden Steuererklärung vorzunehmen. Das Formular enthält dafür einen besonderen Abschnitt, in dem du die Korrekturen nach Besteuerungszeiträumen und EU-Mitgliedstaaten aufschlüsselst. Das Gesetz sagt es genauso (§ 18j Abs. 4 Satz 5 UStG). Berichtigungen innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Tag der Abgabefrist zeigst du mit einer späteren Steuererklärung an. Dabei nennst du den Besteuerungszeitraum, den du berichtigst.
Der EU-Leitfaden behandelt die Gutschrift in einem späteren Quartal ausdrücklich. Du behandelst sie durch eine Berichtigung der OSS-Meldung für den Zeitraum, in dem der Umsatz erklärt wurde. Zur Rücksendung im selben Quartal wie der Verkauf sagt der Leitfaden nichts. Auch das BZSt nennt auf seiner OSS-Seite weder Stornierungen noch Rücksendungen ausdrücklich (geprüft am 26.10.2026). Wie du Beträge in anderer Währung in Euro umrechnest, zeigt der Beitrag zur OSS-Meldung in Euro: Fremdwährung richtig umrechnen.
Zwei Zeitpunkte aus dem EU-Leitfaden zum Erklären und Zahlen im OSS:
| Wann | Was gilt |
|---|---|
| Vor dem Absenden | Die Meldung kannst du jederzeit korrigieren. |
| Nach dem Absenden, Zeiträume ab 1. Juli 2021 | Korrekturen gehören in eine nachfolgende Meldung. |
Das heißt für dich: Eine Retoure aus einem früheren Quartal schreibst du in die nächste Meldung, nicht in eine neue Version der alten.
Wie trägst du das im BZStOnline-Portal ein?
In der Hilfe zum Formular gibt es die Teilseite „Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume“. So gehst du vor:
- Öffne die Seite „Liste der Umsätze und Berichtigungen“ und klicke auf „Weitere Daten hinzufügen“.
- Wähle das Land des Verbrauchs, für das du berichtigen willst.
- Lege einen neuen Berichtigungs-Eintrag an und mache die Angaben auf der Teilseite „Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume“.
- Trage das betroffene Quartal und den berichtigten Steuerbetrag ein. Sind bisher erklärte Steuerbeträge entfallen, trägst du unter „Berichtigter Steuerbetrag“ den Betrag 0,00 ein.
Das Formular berechnet den Wert unter „Erklärter bzw. zu erstattender Steuerbetrag des angegebenen Quartals“ selbst. Ein Minusbetrag in dieser Spalte bedeutet laut Hilfe einen Erstattungsbetrag.
Das heißt für dich: Du gibst Quartal, Land und den neuen Steuerbetrag an; den Minusbetrag rechnet das Formular selbst aus.
Wichtig für den CSV-Import: Die Importhilfe des BZSt kennt dafür die Satzart 6 „Berichtigung früherer oder späterer Besteuerungszeiträume“. Eine Zeile braucht das Land, Jahr und Quartal des berichtigten Zeitraums, den bisher erklärten und den berichtigten Steuerbetrag. Beide Beträge sind positive Zahlen oder 0.00, und der berichtigte Betrag muss vom bisherigen abweichen. Ist die Steuer ganz entfallen, trägst du als berichtigten Betrag 0.00 ein. Ein Minuszeichen setzt du also nicht selbst. Das Land muss in der Datei außerdem als Satzart 1 stehen.
Das heißt für dich: Im CSV-Import trägst du nur positive Beträge ein; ob es ein Plus oder Minus wird, entscheidet das Portal.
Negativer Saldo: Wer zahlt, wer erstattet?
Der EU-Leitfaden unterscheidet zwei Teile der Meldung. Der Teil für die Umsätze des laufenden Quartals kann nicht negativ sein. Der Teil mit den Berichtigungen kann negativ sein, und damit auch der Saldo für ein einzelnes EU-Land. Der Gesamtbetrag über alle Länder kann nicht negativ sein.
Für jedes Land werden die Steuer des laufenden Quartals und die Berichtigungen gegeneinander aufgerechnet:
- Saldo über null: Du zahlst diesen Betrag.
- Saldo null: Du zahlst für dieses Land nichts.
- Saldo unter null: Du hast zu viel Steuer gezahlt; das EU-Land erstattet den Betrag.
Ein Minusbetrag für ein Land wird nie mit Steuer verrechnet, die du für andere Länder schuldest. Eine Einschätzung des Aufwands gibt der Beitrag OSS-Meldung: was leicht ist, was Arbeit macht.
Das heißt für dich: Rechne jedes Land einzeln; ein Minus in Frankreich senkt nicht deine Zahlung für Italien.
Beispiel: Zwei Länder, zwei Salden
Das BZSt rechnet ein vereinfachtes Beispiel vor. Ein Unternehmer erklärt für das 4. Quartal 2021 Steuern von 100 Euro für Land X und 20 Euro für Land Y. Zugleich erklärt er für das 3. Quartal 2021 Korrekturbeträge von minus 30 Euro für X und minus 80 Euro für Y.
| Land | Steuer laufendes Quartal | Korrektur früheres Quartal | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| X | 100 Euro | minus 30 Euro | 70 Euro zu zahlen |
| Y | 20 Euro | minus 80 Euro | 60 Euro Erstattung |
Er zahlt also 70 Euro und hat einen Erstattungsanspruch von 60 Euro gegenüber Land Y. Die 60 Euro aus Y verringern die 70 Euro aus X nicht.
Das heißt für dich: Du überweist 70 Euro und wartest auf 60 Euro vom Land Y.
Wer erstattet und wann?
Ein Guthaben, das nach der Verrechnung bleibt, muss das betreffende EU-Land an dich erstatten (BZSt). Die EU-Kommission empfiehlt, Überzahlungen innerhalb von 30 Tagen zu erstatten, nachdem das Land entschieden hat, der Berichtigung zuzustimmen. Verbindlich ist das nicht, weil die Länder nach ihrem nationalen Recht entscheiden. Ein Land kann eine Berichtigung prüfen. Stimmt es zu, zahlt es direkt an dich aus. Es kann den Betrag auch mit anderen Schulden bei diesem Land verrechnen, wenn sein Recht das erlaubt.
Das heißt für dich: Die Erstattung kommt vom betroffenen EU-Land, nicht vom BZSt, und kann Zeit brauchen.
Was gilt nach drei Jahren oder nach dem Ausstieg?
- Nach drei Jahren: Laut Hilfe im BZStOnline-Portal berichtigst du Erklärungen bis drei Jahre nach dem letzten Tag ihrer Abgabefrist. Danach kann ein EU-Land Korrekturen nach seinen nationalen Regeln akzeptieren; dann wendest du dich direkt an dieses Land. Das ist nicht mehr Teil des OSS (EU-Leitfaden).
- Nach dem Ausstieg: Hast du die Erklärung für das letzte Quartal schon abgegeben, erklärst du Korrekturen unmittelbar in den betroffenen EU-Ländern (BZSt). Zum Ausstieg: OSS abmelden.
- Forderungsausfall: Zahlt ein Kunde nicht und das Verbrauchsland erlaubt eine Minderung, korrigierst du den Betrag in einer späteren OSS-Meldung wie jede andere Korrektur. Das Land kann die Berichtigung prüfen (EU-Leitfaden).
Das heißt für dich: Notiere dir den dritten Jahrestag der Abgabefrist; danach läuft eine Korrektur nicht mehr über das OSS.
Welche Fehler passieren oft?
- Eine Retoure als negativen Umsatz im laufenden Quartal eintragen. Der Umsatzteil kann nicht negativ sein; Retouren früherer Quartale gehören in den Berichtigungsteil.
- Die falsche Periode angeben. Die Berichtigung bezieht sich auf das Quartal, in dem du den Umsatz erklärt hast.
- Ein Minus mit der Zahlung für ein anderes Land verrechnen. Das geht nicht; Länder werden getrennt gerechnet.
- Die Meldung ein zweites Mal senden. Eine abgesendete Erklärung lässt sich grundsätzlich erst mit einer nachfolgenden Erklärung berichtigen.
- Die drei Jahre verpassen. Danach geht eine Korrektur nicht mehr über das OSS.
- Die Erstattung beim BZSt suchen. Das betreffende EU-Land erstattet.
Das heißt für dich: Prüfe vor dem Absenden, ob jede Retoure im Berichtigungsteil und im richtigen Land steht.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland – die OSS-Meldung zuerst, danach Umsatzsteuer, EÜR sowie Gewerbe- und Einkommensteuer, an einem Ort berechnet und abgegeben. Die OSS-Meldung rechnet VAT GPT aus deinen Berichten und Rechnungen, nach der Methode „Hochladen – prüfen – senden“:
- Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das BZSt.
Dieselbe OSS-Erklärung lässt sich für denselben Zeitraum nicht erneut übermitteln. Korrekturen können in deine nächste Quartalserklärung kommen; darauf weist VAT GPT nach der Übermittlung hin. VAT GPT ausprobieren Für Tantiemen aus Amazon KDP gibt es den Beitrag Amazon KDP und Umsatzsteuer.
Das heißt für dich: Du lädst Berichte hoch, prüfst die Länderzeilen und sendest; Retouren früherer Quartale gehören in die nächste Meldung.
Häufige Fragen
Wie melde ich eine Retoure im OSS? Als Berichtigung in einer späteren OSS-Meldung, für das Quartal und das Land, in dem du den Umsatz erklärt hast.
Kann eine OSS-Meldung negativ sein? Der Teil für die Umsätze des Quartals nicht. Die Berichtigungen können negativ sein, und damit der Saldo für ein einzelnes Land. Der Gesamtbetrag über alle Länder kann nicht negativ sein (EU-Leitfaden).
Wie trage ich eine Retoure aus einem früheren Quartal im CSV-Import ein? In der Satzart 6 mit Land, Jahr und Quartal des berichtigten Zeitraums sowie bisherigem und berichtigtem Steuerbetrag. Beide Beträge sind positive Zahlen oder 0.00 (Importhilfe des BZSt).
Wer erstattet mir ein Guthaben? Das betreffende EU-Land. Das BZSt verrechnet es zunächst mit dem erklärten Steuerbetrag für dasselbe Land; was übrig bleibt, erstattet der Mitgliedstaat.
Kann ich ein Minus aus einem Land mit der Steuer für ein anderes Land verrechnen? Nein. Ein negativer Betrag für ein Land wird nie mit der Steuer für andere Länder verrechnet.
Wie lange kann ich eine OSS-Meldung berichtigen? Innerhalb von drei Jahren nach dem letzten Tag der Abgabefrist.
Was ist bei einer Retoure im selben Quartal? Der EU-Leitfaden regelt die Gutschrift in einem späteren Quartal; zum selben Quartal sagt er nichts. Frag im Zweifel das BZSt oder deine Steuerberatung.
Was tue ich nach dem Ausstieg aus dem OSS? Hast du die Erklärung für das letzte Quartal schon abgegeben, erklärst du Korrekturen direkt in den betroffenen EU-Ländern.
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