Gutscheine und Rabatte im Onlinehandel: Umsatzsteuer

Du gibst Rabatte oder verkaufst Gutscheine in deinem Shop? Ein Rabatt senkt das Entgelt, von dem du die Umsatzsteuer berechnest (§ 10 Abs. 1 UStG). Ein Gutschein wird dagegen je nach Art besteuert: der Einzweck-Gutschein bei Ausgabe, der Mehrzweck-Gutschein bei Einlösung (§ 3 Abs. 14 und 15 UStG). Ein Instrument, das lediglich zu einem Preisnachlass berechtigt, ist kein Gutschein.

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Rabatt: Die Steuer wird vom Entgelt nach Abzug des Rabatts berechnet; wird der Rabatt nach dem Verkauf gewährt, berichtigst du die Steuer (§ 17 Abs. 1 UStG).
  • Einzweck-Gutschein: Ort und Steuer stehen bei Ausgabe fest; überträgst du ihn im eigenen Namen, zählt schon die Übertragung als Lieferung.
  • Mehrzweck-Gutschein: Die Steuer entsteht bei der tatsächlichen Lieferung, die vorherige Übertragung ist nicht steuerbar.

Wie wirkt ein Rabatt auf die Umsatzsteuer?

Entgelt ist nach dem Gesetz alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die du vom Kunden oder von einem anderen für die Leistung erhältst, „jedoch abzüglich der für diese Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer“ (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG). Gibst du den Rabatt schon beim Verkauf, ist der gezahlte Betrag die Grundlage.

Ein Beispiel: Eine Ware kostet 119,00 Euro brutto bei 19 Prozent Umsatzsteuer. Du gibst 10 Prozent Rabatt, der Kunde zahlt 107,10 Euro. Das Entgelt ist 107,10 Euro geteilt durch 1,19, also 90,00 Euro; die Umsatzsteuer beträgt 17,10 Euro. Ohne Rabatt wären es 100,00 Euro Entgelt und 19,00 Euro Steuer.

Gewährst du den Nachlass erst nach dem Verkauf, hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, und du berichtigst die Steuer: „Hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geändert, hat der Unternehmer, der diesen Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen.“ (§ 17 Abs. 1 Satz 1 UStG)

Das heißt für dich: Ein Rabatt mindert das Entgelt, und die Umsatzsteuer berechnest du vom geminderten Betrag.

Was ist ein Gutschein im Sinn des Gesetzes?

Ein Gutschein ist ein Instrument, bei dem die Verpflichtung besteht, es als vollständige oder teilweise Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung anzunehmen, und der Liefergegenstand oder der leistende Unternehmer ist auf dem Instrument oder in den Nutzungsbedingungen angegeben (§ 3 Abs. 13 Satz 1 UStG). Und: „Instrumente, die lediglich zu einem Preisnachlass berechtigen, sind keine Gutscheine im Sinne des Satzes 1.“ Der Anwendungserlass ergänzt, dass die Regelung nicht für Instrumente gilt, die den Inhaber lediglich zu einem Preisnachlass oder einer Preiserstattung berechtigen, aber nicht das Recht verleihen, die Gegenstände auch tatsächlich zu erhalten (Abschnitt 3.17 Abs. 1 UStAE).

Das heißt für dich: Nur ein Instrument mit Annahmepflicht für eine Leistung ist ein Gutschein; ein bloßer Preisnachlass ist keiner.

Einzweck-Gutschein und Mehrzweck-Gutschein

Einzweck-Gutschein. Das Gesetz: „Ein Gutschein im Sinne des Absatzes 13, bei dem der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht, und die für diese Umsätze geschuldete Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen, ist ein Einzweck-Gutschein.“ Überträgst du ihn im eigenen Namen, „gilt die Übertragung des Gutscheins als die Lieferung des Gegenstands“, auf die er sich bezieht (§ 3 Abs. 14 UStG). Beispiel: Du verkaufst einen Gutschein über 50 Euro, einlösbar nur für ein bestimmtes Produkt mit 19 Prozent, und nach den Gutscheinbedingungen lieferst du nur innerhalb Deutschlands. Dann stehen Ort und Steuer bei Ausgabe fest, und die Steuer entsteht mit dem Verkauf des Gutscheins, wenn du nach vereinbarten Entgelten versteuerst (Abschnitt 3.17 Abs. 2 UStAE).

Mehrzweck-Gutschein. „Ein Gutschein im Sinne des Absatzes 13, bei dem es sich nicht um einen Einzweck-Gutschein handelt, ist ein Mehrzweck-Gutschein.“ Die tatsächliche Lieferung unterliegt der Umsatzsteuer, „wohingegen jede vorangegangene Übertragung dieses Mehrzweck-Gutscheins nicht der Umsatzsteuer unterliegt“ (§ 3 Abs. 15 UStG). Beispiel: Dein Shop-Gutschein gilt für das ganze Sortiment, darunter Waren mit 7 und mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Der Erlass sagt dazu: „Es handelt sich insbesondere auch dann um einen Mehrzweck-Gutschein, wenn sich der Gutschein gegen Leistungen eintauschen lässt, die dem ermäßigten oder dem Regelsteuersatz unterliegen.“ (Abschnitt 3.17 Abs. 9 UStAE) Die Steuer entsteht erst, wenn der Kunde den Gutschein einlöst.

Das heißt für dich: Beim Einzweck-Gutschein entsteht die Steuer schon bei Ausgabe, beim Mehrzweck-Gutschein erst bei Einlösung.

Amazon-Coupons und Aktionen: Wo erscheinen sie im Umsatzsteuerbericht?

Ob ein Coupon oder eine Aktion ein Gutschein im Sinn des Gesetzes ist, entscheiden seine Bedingungen, nicht sein Name. Berechtigt er lediglich zu einem Preisnachlass, ist er nach § 3 Abs. 13 UStG kein Gutschein, und es gilt die Regel zum Rabatt.

Der Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR) nennt in der Hilfeseite von Amazon Verkäufe, Rückerstattungen, Rücksendungen und weitere Transaktionsarten; Coupons oder Rabatte führt die Seite nicht als eigene Art auf. Welche Spalte bei dir einen Nachlass zeigt, siehst du in den Spaltendefinitionen von Amazon und in Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht: Spalten erklärt.

Das heißt für dich: Ob ein Coupon ein Gutschein im Sinn des Gesetzes ist, entscheiden seine Bedingungen und nicht sein Name.

Gutscheine und OSS: Welches Land, welcher Satz?

Ob ein Gutschein ein Einzweck-Gutschein ist, hängt auch daran, dass der Ort der Lieferung bei Ausstellung feststeht (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG). Steht er nicht fest, ist der Gutschein kein Einzweck-Gutschein und damit ein Mehrzweck-Gutschein (§ 3 Abs. 15 Satz 1 UStG). Die Steuersätze der EU-Länder findest du in OSS-Steuersätze: Umsatzsteuer je EU-Land.

Das heißt für dich: Steht der Ort der Lieferung bei Ausstellung nicht fest, ist der Gutschein ein Mehrzweck-Gutschein.

Häufige Fehler

  • Jeden Coupon als Gutschein behandeln. Ein Instrument, das lediglich zu einem Preisnachlass berechtigt, ist keiner.
  • Den Rabatt nicht von der Bemessungsgrundlage abziehen. Die Steuer berechnest du vom Entgelt nach Rabatt.
  • Den Shop-Gutschein als Einzweck-Gutschein behandeln, obwohl er Waren mit 7 und 19 Prozent umfasst. Dann ist er ein Mehrzweck-Gutschein.

Das heißt für dich: Prüfe, ob dein Coupon ein Gutschein ist, ziehe Rabatte von der Bemessungsgrundlage ab und ordne Gutscheine richtig ein.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:

  • die OSS-Meldung
  • die Umsatzsteuer
  • die EÜR
  • die Gewerbesteuer
  • die Einkommensteuer
  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- und eBay-CSV-Berichte hoch, VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf.
  2. Prüfen: Aus den Zahlen erstellt VAT GPT die Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder vierteljährlich). Du prüfst und bestätigst; die EÜR erstellst du im selben Konto.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die EÜR über ELSTER und die OSS-Meldung an das BZSt.

Mit VAT GPT Pro sendest du die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die EÜR über ELSTER und die OSS-Meldung an das BZSt. Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen

Häufige Fragen

Ist ein Rabatt umsatzsteuerlich ein Gutschein? Nein, wenn das Instrument lediglich zu einem Preisnachlass berechtigt (§ 3 Abs. 13 UStG).

Wann zahle ich Umsatzsteuer auf einen Gutschein? Beim Einzweck-Gutschein bei Ausgabe, beim Mehrzweck-Gutschein bei der tatsächlichen Lieferung (§ 3 Abs. 14 und 15 UStG).

Was ist ein Einzweck-Gutschein? Einer, bei dem Ort und Steuer bei Ausstellung feststehen.

Wie berechne ich die Steuer bei 10 Prozent Rabatt? Vom Preis nach Rabatt: bei 107,10 Euro brutto und 19 Prozent sind es 17,10 Euro.

Wo steht ein Coupon im Amazon-Bericht? Die Hilfeseite zum AVTR nennt keine eigene Transaktionsart dafür; lies die Spaltendefinitionen.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen

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