Amazon OSS: Muss ich als Verkäufer das One Stop Shop nutzen?
Nein, als Amazon-Verkäufer musst du nicht am OSS teilnehmen: Die Teilnahme ist freiwillig (§ 18j Abs. 1 UStG). Liegst du über der Schwelle von 10.000 Euro netto, brauchst du aber entweder das OSS oder eine Registrierung in jedem Zielland. So gibst du die OSS-Meldung für Amazon ab: Du rechnest die Nettoumsätze je Land und Steuersatz zusammen und übermittelst die Meldung im BZStOnline-Portal. VAT GPT (unser eigenes Produkt) rechnet die Werte aus dem hochgeladenen Bericht zusammen und sendet die Meldung mit VAT GPT Pro direkt ans BZSt. Das betrifft dich, wenn du von Deutschland aus bei Amazon an Privatkunden in andere EU-Länder verkaufst und diese Verkäufe zusammen mit allen anderen Kanälen über 10.000 Euro netto liegen. Du bist der Verkäufer, nicht Amazon, und meldest die Umsatzsteuer dieser Länder einmal pro Quartal im OSS beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Darunter gilt der deutsche Steuersatz, und das OSS brauchst du nicht. Die Zahlen liefert dein Amazon-Umsatzsteuerbericht (AVTR).
Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026
Kurz gesagt
- Amazon OSS ist freiwillig und nur für Privatkunden: Du nimmst am OSS freiwillig teil (§ 18j Abs. 1 UStG; ohne Teilnahme registrierst du dich in jedem Zielland). Es gilt für Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern. Liegt Ware in einem anderen EU-Land (Pan-EU FBA), brauchst du dort eine Registrierung, und das OSS deckt diese Lieferungen nicht ab; mehr bei Amazon Pan-EU FBA.
- Alle Kanäle zählen zusammen: Amazon, eBay und eigener Shop; mehr im Artikel Fernverkauf nach § 3c UStG.
- Frist: Meldung und Zahlung bis 30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar; Schritte im Artikel OSS-Meldung für Online-Händler.
- Seller Central: Amazon verlangt eine deutsche USt-IdNr. oder eine EU-USt-IdNr. mit OSS-Nachweis.
Bin ich bei Amazon der Verkäufer, und was gilt dann für mich?
Das OSS (One-Stop-Shop) ist ein besonderes Besteuerungsverfahren der EU: Statt dich in jedem Land umsatzsteuerlich zu registrieren, in das du an Privatkunden verkaufst, erklärst und zahlst du die Umsatzsteuer aller Länder zentral beim BZSt. Die Teilnahme ist freiwillig – ohne OSS musst du dich aber in jedem dieser Länder registrieren.
Für einen Marktplatz wie Amazon gilt nach § 3 Abs. 3a UStG: Er wird nur dann so behandelt, als hätte er selbst geliefert, wenn der Verkäufer nicht in der EU ansässig ist – oder bei Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU in Sendungen bis 150 Euro. Bist du in Deutschland ansässig und verkaufst Ware, die in der EU liegt, bleibst du der Lieferer, auch wenn Amazon die Ware lagert und versendet. Amazon schreibt auf seiner Seite zu Steuerinformationen: „Jeder Verkäufer bei Amazon ist selbst für die Einhaltung der geltenden Umsatzsteuervorschriften verantwortlich.“
Das OSS betrifft dich bei Amazon, wenn diese Punkte zutreffen:
- Du bist in Deutschland ansässig: Du hast deinen Sitz oder deine Geschäftsleitung im Inland (§ 18j Abs. 2 UStG). Dann meldest du dich beim BZSt zum OSS an und nur dort.
- Die Ware geht an Privatkunden in ein anderes EU-Land: Das gilt auch dann, wenn Amazon die Ware für dich versendet (Versand durch Amazon). Das Gesetz verlangt nur, dass die Ware durch dich oder für deine Rechnung befördert oder versandt wird (§ 3c Abs. 1 Satz 2 UStG).
- Du liegst über der Schwelle oder hast auf sie verzichtet.
Das heißt für dich: Das OSS erspart dir die Registrierung in jedem Land, wenn du über der Schwelle liegst oder auf sie verzichtet hast.
Ab wann brauche ich das OSS? Die 10.000-Euro-Schwelle
Ob du das OSS brauchst, entscheidet die Schwelle von 10.000 Euro netto im Vorjahr und im laufenden Jahr (§ 3c Abs. 4 Satz 1 UStG). Es zählen deine Fernverkäufe in alle anderen EU-Länder zusammen – nicht jedes Land einzeln – plus bestimmte Dienstleistungen an Privatkunden. Das Gesetz stellt auf den Gesamtbetrag des Unternehmers ab: Verkäufe bei Amazon, bei eBay und im eigenen Shop gehören in dieselbe Summe.
Unter der Schwelle verkaufst du mit deutscher Umsatzsteuer und erklärst die Umsätze in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung. Darüber gilt die Umsatzsteuer des Ziellandes. Wie die Schwelle im Detail funktioniert, steht im Artikel Fernverkauf nach § 3c UStG und mit fünf Rechenfällen in OSS ab wann? Die 10.000-Euro-Schwelle mit Beispielen.
Drei Amazon-Verkäufer aus Deutschland, alle Beträge netto und erfunden:
| Verkäufer | Fernverkäufe in andere EU-Länder (alle Kanäle) | Ergebnis |
|---|---|---|
| A | 6.000 € im Jahr, davon 4.000 € Frankreich | Unter der Schwelle: deutsche Umsatzsteuer, im normalen Voranmeldungs-Posten; kein OSS |
| B | 13.000 € im Jahr: 8.000 € Frankreich (20 %), 5.000 € Spanien (21 %) | Über der Schwelle: Steuer des Ziellandes, im OSS 1.600 € für Frankreich und 1.050 € für Spanien, zusammen 2.650 € |
| C | 8.000 € Fernverkäufe, aber Ware liegt bei Amazon in Polen | Verkäufe aus dem Lager an Kunden in Polen sind keine Fernverkäufe; dort brauchst du eine Registrierung, siehe Amazon Pan-EU FBA |
Bei B steht der Nettobetrag der OSS-Verkäufe in Kennzahl 45 der deutschen Voranmeldung, nicht zusätzlich mit 19 Prozent. Wie die Zeilen im Bericht aussehen, rechnet Amazon OSS berechnen: Beispiel aus dem Bericht durch.
Das heißt für dich: Zähle deine Fernverkäufe in alle anderen EU-Länder zusammen und vergleiche sie mit der Schwelle von 10.000 Euro netto.
Amazon OSS Einstellung: Welche USt-IdNr. verlangt Amazon in Seller Central?
Die OSS-Einstellung in Seller Central ist eine Angabe zur USt-IdNr.: Laut Amazon müssen alle in Deutschland steuerpflichtigen Verkäufer dort entweder eine deutsche USt-IdNr. hochladen oder eine USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land zusammen mit dem Nachweis ihrer Registrierung beim OSS. Den Weg über das OSS nennt Amazon für Verkäufer, die keinen Lagerbestand in Deutschland halten und nur Fernverkäufe mit in der EU gelagerten Waren an deutsche Privatkunden tätigen; sie geben in Seller Central die USt-IdNr. an, die beim OSS hinterlegt wurde. Firmenname und Adresse in Seller Central müssen zu dieser USt-IdNr. passen. Ist deine eingetragene Geschäftsadresse nicht die offizielle Adresse zu deiner USt-IdNr., wählst du laut Amazon in den Steuereinstellungen über „Korrigieren“ neben der USt-IdNr. eine andere „Art der Adresse“. Die Teilnahme am OSS beantragst du beim BZSt: OSS-Registrierung beim BZSt: Schritt für Schritt.
Den Klickpfad in Seller Central zeigt Amazon USt-IdNr. hinterlegen: Pfad in Seller Central. Wichtig: Firmenname und Adresse müssen zur USt-IdNr. passen (bei einer deutschen auch zum BZSt-Register); sonst kann Amazon sie ablehnen und die Verkaufsberechtigung vorübergehend entziehen. Eine USt-IdNr. erteilt das BZSt nur Unternehmern mit Steuernummer (§ 27a UStG), siehe Steuernummer beantragen.
Zur Haftung der Marktplätze passt § 25e UStG: Wer mit einer elektronischen Schnittstelle die Lieferung eines Gegenstandes unterstützt, haftet für die nicht entrichtete Steuer aus dieser Lieferung. Der Betreiber haftet nicht, wenn der liefernde Unternehmer im Zeitpunkt der Lieferung eine gültige, vom BZSt erteilte USt-IdNr. hat – es sei denn, er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt (§ 25e Abs. 1 und 2 UStG).
Das heißt für dich: Lade in Seller Central die verlangte USt-IdNr. hoch und beachte, dass Amazon-Haftungsregeln dich nicht von deinen Pflichten befreien.
Woher bekomme ich die Zahlen? Der Amazon-Umsatzsteuerbericht (AVTR)
Der Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR) ist ein monatlicher Bericht mit Daten zu den steuerpflichtigen Transaktionen auf den europäischen Marktplätzen und im Logistiknetzwerk von Amazon, darunter Verkäufe, Rückerstattungen, Rücksendungen und mehr. Amazon schreibt, dass die Daten deine europäische Umsatzsteuerberichterstattung unterstützen sollen.
- Wann und wie viel: am dritten Tag des Folgemonats, höchstens 93 aufeinanderfolgende Tage; ein Bericht deckt also das ganze Quartal. Download und Berichtszeitraum im Einzelnen: Amazon Umsatzsteuerbericht herunterladen: so geht's.
- Welches Datum zählt: das Abschlussdatum, bei Verkäufen das Versanddatum. Eine Bestellung vom 31. Januar, die am 1. Februar versendet wird, steht im Februar-Bericht.
- Umsatzsteuer-Berechnungsservice: Sind Umsatzsteuer-Spalten leer, rät Amazon, ihn zu aktivieren; für zurückliegende Daten füllt er sie nicht.
- Verantwortung: Du bist für die Richtigkeit der Daten selbst verantwortlich.
Wie du die Zahlen in die Umsatzsteuer-Voranmeldung überträgst, steht im Artikel Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR).
Woran du die OSS-Zeilen erkennst: In der CSV des AVTR steht in der Spalte TAX_REPORTING_SCHEME das Steuerverfahren jeder Zeile. VAT GPT liest die Spalte so:
| TAX_REPORTING_SCHEME | Wohin VAT GPT die Zeile einordnet |
|---|---|
| UNION-OSS | OSS-Meldung |
| REGULAR, Land Deutschland | deutsche Umsatzsteuer-Voranmeldung |
| REGULAR, anderes Land | lokale Umsatzsteuer dieses Landes, nie OSS |
| CH_VOEC, UK_VOEC-IMPORT | nicht OSS; die Steuer in der Schweiz bzw. im Vereinigten Königreich führt Amazon ab |
| anderer Wert | ungeklärt: nicht geraten, sondern zur Prüfung angezeigt |
Geht die Ware aus Deutschland ab, ist ein CH_VOEC- oder UK_VOEC-IMPORT-Verkauf für dich eine steuerfreie Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG): VAT GPT trägt ihn in der Voranmeldung in Kennzahl 43 ein.
Hast du in VAT GPT eine umsatzsteuerliche Registrierung in einem EU-Land hinterlegt, ordnet VAT GPT die UNION-OSS-Zeilen dieses Landes der lokalen Umsatzsteuer zu.
Zeilen mit leerem Land, etwa Umlagerungen zwischen Amazon-Lagern (FC_TRANSFER), sind keine Kundenverkäufe. Eine Umlagerung innerhalb Deutschlands ist kein Umsatz. Bringt Amazon deine Ware aus Deutschland in ein Lager in einem anderen EU-Land, ist das ein Verbringen (siehe unten, FBA-Lager im Ausland). Summiere die OSS-Zeilen je Ankunftsland und Steuersatz und trenne dabei Verkäufe, die aus Deutschland versandt werden, von Verkäufen aus Lagern in anderen EU-Ländern (je Land des Versandbeginns); so gliedert sich die Meldung (BZSt, ELSTER-Hilfe). Welches Datum eine Zeile einem Monat zuordnet, steht oben im Abschnitt zum Abschlussdatum.
Das heißt für dich: Hole die Zahlen aus dem monatlichen AVTR und ordne jede Zeile dem Monat nach dem Abschlussdatum zu.
Was gilt bei FBA-Lagern im EU-Ausland?
Lässt du Ware bei Amazon in anderen EU-Ländern einlagern, trenne zwei Vorgänge: Die Ware ins Lager zu bringen ist ein Verbringen und gilt als Lieferung (§ 3 Abs. 1a UStG), für das du im Zielland eine USt-IdNr. brauchst. Verkäufe aus dem Lager an Kunden im selben Land sind keine Fernverkäufe und gehören nicht ins OSS; Verkäufe aus dem Lager in ein anderes EU-Land sind Fernverkäufe. In VAT GPT erscheinen REGULAR-Zeilen in einem anderen Land als Deutschland als lokale Umsatzsteuer, nicht als OSS. Alle Einzelheiten: Amazon Pan-EU FBA: Umsatzsteuer bei Lagern im Ausland und Zusammenfassende Meldung für Amazon-FBA-Händler.
Das heißt für dich: Trenne bei FBA-Lagern im EU-Ausland das Verbringen der Ware von den Verkäufen an Kunden.
Was gehört in die Voranmeldung, was in die OSS-Meldung?
- Voranmeldung: OSS-Verkäufe stehen in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung nur als Nettobetrag in Kennzahl 45, nicht zusätzlich mit 19 %.
- Nicht in die OSS-Meldung: deine Inlandsumsätze, die du wie bisher beim Finanzamt erklärst, und Verkäufe an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr.
- Deutsche Vorsteuer: Du ziehst sie wie gewohnt in der Voranmeldung ab, nicht in der OSS-Meldung.
- Vorsteuer aus anderen EU-Ländern: Hast du dort nur OSS-Umsätze, kannst du Vorsteuer nur im Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltend machen, nicht in der OSS-Meldung (BZSt).
Das heißt für dich: OSS-Verkäufe stehen in der Voranmeldung nur als Nettobetrag in Kennzahl 45 und nicht zusätzlich mit 19 Prozent.
So gibst du die OSS-Meldung für deine Amazon-Verkäufe ab
Von Hand heißt das: AVTR als CSV öffnen, in Excel nach Land und Steuersatz summieren und die Werte im Portal eintragen. Die Schritte:
- Zum OSS anmelden: einmal im BZStOnline-Portal, vor Beginn des Quartals, ab dem du das OSS nutzen willst. Die Registrierung beginnt grundsätzlich am ersten Tag des Quartals, das auf den Antrag folgt.
- AVTR herunterladen: nach dem Quartalsende, in Seller Central unter Berichte → Versand durch Amazon → Steuern.
- Je Land und Steuersatz zusammenrechnen: Die Meldung gliedert sich nach EU-Ländern und Steuersätzen. Beträge in fremder Währung rechnest du in Euro um, mit dem Kurs der Europäischen Zentralbank vom letzten Tag des Quartals.
- Meldung abgeben: im BZStOnline-Portal, bis zum Ende des Monats nach dem Quartal. Gab es keine Umsätze, gibst du eine Nullmeldung ab.
- Zahlen: per Überweisung mit Kassenzeichen und Quartal im Verwendungszweck. Das Geld muss bis zum selben Termin bei der Bundeskasse eingegangen sein.
Das heißt für dich: Melde dich zum OSS an, rechne den AVTR nach Land und Steuersatz zusammen und zahle mit Kassenzeichen.
Welche Fehler passieren oft?
- Annehmen, Amazon übernimmt die Umsatzsteuer. Amazon schreibt selbst, dass jeder Verkäufer für die Einhaltung der Umsatzsteuervorschriften verantwortlich ist.
- Nur Amazon-Verkäufe zur Schwelle zählen. Eigene Shops und andere Marktplätze gehören in dieselbe Summe.
- Das Bestelldatum statt des Versanddatums nehmen. Amazon ordnet nach dem Abschlussdatum zu, bei Verkäufen nach dem Versand.
- Name oder Adresse in Seller Central nicht zur USt-IdNr. passend halten. Amazon kann die USt-IdNr. ablehnen.
- Verkäufe aus dem Lager im selben Land ins OSS aufnehmen. Das sind keine Fernverkäufe.
- Den Termin verpassen. Meldung und Zahlung müssen bis zum Ende des Monats nach dem Quartal da sein, auch bei Nullmeldung die Meldung.
Das heißt für dich: Verlass dich nicht auf Amazon, zähle alle Verkäufe zur Schwelle und halte Meldung und Zahlung bis zum Ende des Folgemonats ein.
So hilft dir VAT GPT dabei
- Hochladen: Du lädst deinen Amazon-Bericht hoch, gern zusammen mit deinem eBay-Bericht und deinen Rechnungen. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT rechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder und die Umsatzsteuer-Voranmeldung aus. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das BZSt, die Voranmeldung über ELSTER ans Finanzamt.
Deine Anmeldung zum OSS erledigst du vorab selbst im BZStOnline-Portal. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen
Häufige Fragen zu Amazon OSS
Übernimmt Amazon die Umsatzsteuer für mich? Nein. Amazon gilt nur bei Verkäufern von außerhalb der EU und bei Einfuhren bis 150 Euro als Lieferer (§ 3 Abs. 3a UStG). Bist du in Deutschland ansässig und verkaufst Ware aus der EU, bleibst du der Lieferer und erklärst deine Umsatzsteuer selbst.
Brauche ich als Amazon-Verkäufer das OSS? Nur wenn deine Fernverkäufe in alle anderen EU-Länder zusammen die Schwelle von 10.000 Euro netto überschreiten oder du auf die Schwelle verzichtet hast. Darunter verkaufst du mit deutscher Umsatzsteuer.
Zählen meine Verkäufe in Deutschland zur Schwelle? Nein. Es zählen Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern. Verkäufe an Kunden in Deutschland gehören nicht dazu.
Gilt das auch, wenn ich nur bei amazon.de verkaufe? Ja, wenn Kunden aus anderen EU-Ländern bei dir bestellen und die Ware dorthin befördert oder versandt wird. Dann liegt ein Fernverkauf vor, egal auf welcher Amazon-Seite die Bestellung einging.
Welchen Amazon-Bericht brauche ich für die OSS-Meldung? Den Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR). Er erscheint am dritten Tag des Folgemonats.
Brauche ich für Amazon eine USt-IdNr.? Amazon verlangt von in Deutschland steuerpflichtigen Verkäufern in Seller Central eine deutsche USt-IdNr. oder eine EU-USt-IdNr. mit OSS-Nachweis.
Was ist Amazon OSS? Das OSS (One Stop Shop) ist das EU-Verfahren, in dem du als Amazon-Verkäufer die Umsatzsteuer aller EU-Zielländer zentral beim BZSt erklärst und zahlst, statt dich in jedem Land zu registrieren.
Wie erkenne ich OSS-Umsätze im Amazon-Bericht? Über die Spalte TAX_REPORTING_SCHEME des AVTR: Zeilen mit UNION-OSS gehören in die OSS-Meldung. VAT GPT ordnet sie so ein, außer für Länder, in denen du eine umsatzsteuerliche Registrierung hinterlegt hast (dort lokale Umsatzsteuer).
Kann ich in der OSS-Meldung Vorsteuer abziehen? Nein. Deutsche Vorsteuer ziehst du in der Voranmeldung ab; Vorsteuer aus EU-Ländern, in denen du nur OSS-Umsätze hast, gibt es nur im Vorsteuer-Vergütungsverfahren.
Was ist der Amazon One Stop Shop? Der One Stop Shop (OSS) ist das EU-Verfahren, in dem du die Umsatzsteuer aus Verkäufen an Privatkunden in anderen EU-Ländern zentral beim BZSt meldest und zahlst, statt dich in jedem Land zu registrieren. Bei Amazon liefert der Amazon-Umsatzsteuerbericht (AVTR) die Zahlen dafür.
Welche Unterlagen brauche ich für die Amazon-OSS-Meldung? Den Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR) für das Quartal; ein Bericht deckt bis zu 93 Tage, also das ganze Quartal. Daraus nimmst du die Nettoumsätze und die Umsatzsteuer je EU-Land und Steuersatz. Verkaufst du auch über eBay oder einen eigenen Shop, gehören diese Fernverkäufe in dieselbe Meldung: OSS-Meldung bei mehreren Marktplätzen.
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Quellen
- § 3 UStG
- § 3c UStG
- § 18a UStG
- § 18j UStG
- § 25e UStG
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