Wie trage ich meine Amazon-Verkäufe in die Umsatzsteuer-Voranmeldung ein?

Du übernimmst aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR) die Nettobeträge nach Steuerfall in die Voranmeldung. Dabei gilt: Kennzahl 81 (19 %) oder 86 (7 %) für deutsche Umsatzsteuer, Kennzahl 41 für steuerfreie EU-Lieferungen an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr., Kennzahl 45 für OSS-Verkäufe. Frist ist der 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals.

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Der Bericht: Seller Central, Berichte, Versand durch Amazon, Steuern; ab dem 3. Tag des Folgemonats, höchstens 93 aufeinanderfolgende Tage.
  • Wichtig fürs Datum: Der Zeitraum der Lieferung zählt, nicht Amazons Auszahlungstag (außer bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten).
  • Lager im EU-Ausland: Eigene Ware ins Lager zu bringen ist eine innergemeinschaftliche Lieferung (Kennzahl 41 und Zusammenfassende Meldung).
  • Inhalt: laut Amazon detaillierte Daten zu allen steuerpflichtigen Transaktionen, unter anderem Verkäufe, Erstattungen, Rücksendungen, Inbound-Sendungen, Transfers zwischen Logistikzentren, Liquidationen, Spenden und Amazon-Servicegebühren; die Warentransaktionen gehören zum Berichtsmonat, die Gebühren zum Vormonat.

Wo bekomme ich den Amazon-Transaktionsbericht (AVTR)?

Der Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR) ist laut Amazon ein monatlicher Bericht mit Daten zu allen steuerpflichtigen Transaktionen auf den europäischen Marktplätzen und im Logistiknetzwerk von Amazon. Du bist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich, die du für Steuerzwecke verwendest. Der Bericht eines Monats ist am 3. Tag des Folgemonats verfügbar und enthält die Warentransaktionen des Berichtsmonats und die Gebühren des Vormonats; ein Bericht deckt höchstens 93 aufeinanderfolgende Tage.

Den Weg in Seller Central (Berichte, Versand durch Amazon, Steuern, Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht, dann „Request .csv Download“) beschreibt Amazon Umsatzsteuerbericht herunterladen: so geht's. Die Spalten erklärt Amazon VAT-Bericht (AVTR): alle Spalten erklärt. Für VAT GPT lädst du die CSV-Datei hoch.

Das heißt für dich: Lade den AVTR für den Monat herunter und nimm für VAT GPT die CSV-Datei.

In welchen Monat gehört eine Transaktion?

Amazon führt jede Warentransaktion nach ihrem Abschlussdatum auf (Spalte TRANSACTION_COMPLETE_DATE), nicht nach Bestell- oder Zahlungsdatum: bei einem Verkauf nach dem Versanddatum, bei einer Erstattung nach ihrem Abschluss, bei einer Warenrücksendung nach dem Eintreffen im Logistikzentrum. Eine Bestellung vom 31. Januar, die am 1. Februar versendet wird, steht im Februar-Bericht. Welcher Voranmeldungszeitraum für einen Verkauf zählt, steht unter „Regeln beim Übertragen“; der Berichtsmonat ist nur Amazons Einordnung.

Das kann im Bericht auffallen:

  • Noch nicht abgeschlossene Transaktionen fehlen. Eine Transaktion wird laut Amazon erst aufgenommen, nachdem sie abgeschlossen wurde; was noch in Bearbeitung ist, wird erst im Folgemonat gemeldet. Prüfe deshalb den Bericht des Folgemonats auf Transaktionen, die zum Monatsende noch in Bearbeitung waren.
  • Gebühren stammen aus dem Vormonat. Gebührendaten eines Monats erscheinen im Bericht des Folgemonats. Die Spalte ACTIVITY_PERIOD zeigt, welchem Monat die Gebühr zugeordnet ist. Gebührenzeilen findest du, indem du nach SALES_CHANNEL = AMAZON_FEE filterst; einzelne Gebührenrechnungen bleiben laut Amazon in den „Steuerdokumenten“ verfügbar.
  • Leere Umsatzsteuer-Spalten. Ohne den Umsatzsteuer-Berechnungsservice (VCS) zeigt Amazon nur den Preis inklusive Umsatzsteuer (Bruttopreis des Artikels), und du bist für die separate Berechnung der Umsatzsteuer selbst verantwortlich. Aktivierst du den Service erst später, füllt er keine Steuerfelder für frühere Daten.

Das heißt für dich: Ordne jede Transaktion dem Monat des Abschlussdatums zu, nicht dem Bestell- oder Zahlungsdatum.

Welche drei Fragen stelle ich bei jedem Verkauf?

Bevor du Zahlen überträgst, beantworte für jeden Verkauf in deinem Bericht:

  1. Von wo wurde die Ware verschickt? Aus Deutschland oder aus einem Lager in einem anderen EU-Land? Grundsätzlich gilt eine Lieferung dort als ausgeführt, wo der Versand beginnt; für Fernverkäufe an Privatkunden in andere EU-Länder gilt die Sonderregel mit der 10.000-Euro-Schwelle.
  2. Wohin ging sie? Nach Deutschland, in ein anderes EU-Land oder in ein Land außerhalb der EU?
  3. An wen? An einen Privatkunden oder an ein Unternehmen, das dir eine gültige USt-IdNr. aus einem anderen EU-Land genannt hat?

Das heißt für dich: Beantworte für jeden Verkauf drei Fragen. Von wo kommt die Ware, wohin geht sie und wer kauft sie?

In welche Kennzahl gehört welcher Verkauf?

VorgangKennzahl in der Umsatzsteuer-Voranmeldung
Verkauf an Kunden in Deutschland, Versand aus Deutschland81 (19 %) oder 86 (7 %), jeweils netto
Verkauf an Privatkunden in anderen EU-Ländern, EU-weit nicht über 10.000 Euro (Vorjahr und laufendes Jahr)81 oder 86, mit deutscher Umsatzsteuer
Verkauf an Privatkunden in anderen EU-Ländern über der Schwelle, im OSS erklärt45, nur netto; die Steuer zahlst du über die OSS-Meldung
Verkauf an Unternehmen in anderen EU-Ländern mit gültiger USt-IdNr.41 (steuerfrei) und Zusammenfassende Meldung
Verkauf in ein Land außerhalb der EU (Ausfuhr)43 (steuerfrei)
Eigene Ware in ein Lager in einem anderen EU-Land bringen41 und Zusammenfassende Meldung mit deiner USt-IdNr. aus dem Zielland
Rechnung eines Unternehmens aus einem anderen EU-Land für eine Dienstleistung, ohne deutsche Umsatzsteuer46 (Betrag) und 47 (Steuer); dieselbe Steuer als Vorsteuer in 67
Eingangsrechnung mit deutscher Umsatzsteuer (Einkauf, Gebühren)Vorsteuer in 66
  • Netto und in vollen Euro: In der Voranmeldung stehen die Bemessungsgrundlagen ohne Umsatzsteuer und ohne Cent. Beträge in fremder Währung rechnest du in Euro um.
  • Der richtige Monat: Im Normalfall (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) entsteht die Steuer mit Ablauf des Monats oder Quartals, in dem du geliefert hast – nicht dann, wenn Amazon dir das Geld auszahlt. Nur wenn dir das Finanzamt die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten erlaubt hat, zählt der Zahlungseingang. Das ist auf Antrag möglich, unter anderem bei einem Gesamtumsatz im Vorjahr von nicht mehr als 800.000 Euro.
  • Lieferungen an Unternehmen in der EU: Diese erklärst du in dem Zeitraum, in dem du die Rechnung ausstellst, spätestens in dem Zeitraum, in dem der Monat nach der Lieferung endet.
  • Retouren und Erstattungen: Erstattungen mindern die Bemessungsgrundlage. Die Korrektur gehört in den Zeitraum, in dem die Änderung eingetreten ist; negative Beträge trägst du mit Minuszeichen ein.
  • OSS-Verkäufe nicht doppelt: Was du im OSS erklärst, gehört in der Voranmeldung nur netto in Kennzahl 45 – nicht zusätzlich in 81 oder 86.

Das heißt für dich: Ordne die Verkäufe mit der Tabelle der richtigen Kennzahl zu und trage OSS-Verkäufe nicht doppelt ein.

Rechenbeispiel: Ein Quartal vom AVTR zur Zahllast

Ein Verkäufer mit Sitz in Deutschland fasst die Zeilen seines Quartalsberichts nach Steuerfall zusammen (alle Beträge netto, erfunden, vierteljährliche Abgabe, Versand aus Deutschland):

Summe im AVTRKennzahlBetragSteuer
Verkäufe an Kunden in Deutschland zu 19 %8140.000 €7.600 €
Bücher an Kunden in Deutschland zu 7 %865.000 €350 €
Verkäufe an Privatkunden in Frankreich und Spanien, im OSS erklärt (UNION-OSS)459.000 €0 € (Steuer in der OSS-Meldung)
Lieferung an ein Unternehmen in Österreich mit gültiger USt-IdNr.413.000 €steuerfrei
Verkauf in die Schweiz432.000 €steuerfrei
Vorsteuer aus Wareneinkauf und Versand mit deutscher Umsatzsteuer66− 2.400 €

Die Zahllast beträgt 7.600 € + 350 € − 2.400 € = 5.550 €. Sie ist zusammen mit der Voranmeldung am 10. Tag nach Quartalsende fällig. In der Praxis gibst du die Beträge in vollen Euro ein; wie du die Zeilen im Bericht erkennst, steht in Amazon-CSV auswerten: Voranmeldung und OSS aus dem AVTR.

Das heißt für dich: Fasse die Zeilen nach Steuerfall zusammen und rechne die Zahllast nach dem Beispiel.

Was gilt bei Lagern in anderen EU-Ländern?

Lässt du Ware in Lagern in anderen EU-Ländern einlagern, musst du zwei Vorgänge trennen:

  1. Die Ware ins Lager bringen. Bringst du eigene Ware aus Deutschland in ein Lager in einem anderen EU-Land, gilt das umsatzsteuerlich als Lieferung an dich selbst („Verbringen“) und als innergemeinschaftliche Lieferung (Ausnahme: Konsignationslager nach § 6b UStG). In der deutschen Voranmeldung steht sie in Kennzahl 41. In der Zusammenfassenden Meldung gibst du dafür deine USt-IdNr. aus dem Zielland an – du brauchst dort also eine umsatzsteuerliche Registrierung.
  2. Aus dem Lager verkaufen. Verkaufst du aus diesem Lager an Kunden im selben Land, beginnt der Versand dort: Die Lieferung findet in diesem Land statt. Das ist kein Fernverkauf und gehört nicht in die OSS-Meldung; die Umsatzsteuer dafür richtet sich nach dem Recht dieses Landes. In deiner deutschen Voranmeldung erscheint der Umsatz nur netto in Kennzahl 45, denn der Leistungsort liegt nicht im Inland. Verkäufe aus dem Lager an Privatkunden in ein drittes EU-Land sind dagegen Fernverkäufe und können ins OSS.

Das heißt für dich: Trenne bei Lagern in anderen EU-Ländern das Verbringen der Ware vom Verkauf aus dem Lager.

Wie behandle ich Gebühren, Reverse-Charge und den Kleinunternehmer-Fall?

Für Rechnungen über Dienstleistungen, die du bekommst, gilt:

  • Mit deutscher Umsatzsteuer: Du ziehst die Steuer als Vorsteuer in Kennzahl 66 ab, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
  • Von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, ohne deutsche Umsatzsteuer: Dann schuldest du die deutsche Umsatzsteuer selbst (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, § 13b UStG). Du trägst den Nettobetrag in Kennzahl 46 und die Steuer in Kennzahl 47 ein. Dient die Leistung deinem Unternehmen, ziehst du dieselbe Steuer in Kennzahl 67 als Vorsteuer wieder ab.

Prüfe deshalb bei jeder Gebührenrechnung, ob deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen ist oder ob die Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweist.

Kleinunternehmer (Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro) geben grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab. Aber: Schuldest du als Kleinunternehmer Umsatzsteuer nach § 13b UStG – etwa für die Dienstleistung eines Unternehmens aus einem anderen EU-Land –, musst du für diese Zeiträume trotzdem eine Voranmeldung abgeben.

Das heißt für dich: Behandle Rechnungen für empfangene Dienstleistungen nach der Liste; als Kleinunternehmer mit Reverse Charge gibst du trotzdem eine Voranmeldung ab.

Bis wann muss die Voranmeldung beim Finanzamt sein?

Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch beim Finanzamt sein; die Vorauszahlung ist am selben Tag fällig. Voranmeldungszeitraum ist das Quartal, bei mehr als 9.000 Euro Steuer im Vorjahr der Monat. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Mit der Dauerfristverlängerung bekommst du einen Monat mehr. Alles dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung online senden.

Das heißt für dich: Übermittle bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums; mit Dauerfristverlängerung hast du einen Monat mehr.

So hilft dir VAT GPT dabei

Von Hand heißt das: den Bericht in Excel nach Land und Steuersatz summieren und die Werte in ELSTER eintippen.

VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:

  • die OSS-Meldung
  • die Umsatzsteuer
  • die EÜR
  • die Gewerbesteuer
  • die Einkommensteuer

Für deine Voranmeldung:

  • Bericht einlesen, Voranmeldung rechnen: Du lädst deinen Amazon-Transaktionsbericht (AVTR) als CSV hoch, gern zusammen mit dem eBay-Bericht (eBay-Transaktionsbericht herunterladen). VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung – monatlich oder vierteljährlich – und die OSS-Meldung. Du prüfst und bestätigst. Was in welcher Spalte steht, erklärt Amazon VAT-Bericht (AVTR): alle Spalten erklärt; wie der Upload läuft, steht in Amazon- und eBay-Berichte in VAT GPT hochladen.
  • Rechnungen mit KI, mehrere auf einmal: Neben dem Bericht kommen deine Rechnungen dazu. Du lädst Rechnungen hoch, auch mehrere Dateien in einem Zug und auch Rechnungen von Amazon. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus; bei Amazon-Rechnungen ordnet sie die Kosten anhand der einzelnen Positionen einer Kategorie zu, etwa Werbung. Du prüfst und bestätigst. Mehr dazu: Belege scannen und Rechnungen mit KI auslesen.
  • E-Rechnungen: VAT GPT erstellt E-Rechnungen im Format ZUGFeRD und XRechnung und liest eingehende Rechnungen in diesen beiden Formaten aus. Mehr dazu: E-Rechnung empfangen und auslesen.
  • Alle Steuern an einem Ort: Neben der Voranmeldung erstellst du im selben Konto die OSS-Meldung für alle EU-Länder, die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die EÜR sowie die Gewerbesteuer- und die Einkommensteuererklärung. Für ein Einzelunternehmen füllst du dort auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, um eine Steuernummer zu bekommen. Das Senden ist eine Funktion von VAT GPT Pro: Voranmeldung und Erklärungen gehen über ELSTER ans Finanzamt, die OSS-Meldung direkt ans BZSt. Was dazugehört: Alle Steuern für Amazon- und eBay-Händler an einem Ort.

In drei Schritten:

  1. Hochladen: Du lädst deinen Amazon-Transaktionsbericht (AVTR) als CSV hoch, gern zusammen mit dem eBay-Bericht und deinen Rechnungen.
  2. Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung und die OSS-Meldung. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Das Senden ist eine Funktion von VAT GPT Pro: Voranmeldung und Erklärungen gehen über ELSTER ans Finanzamt, die OSS-Meldung direkt ans BZSt.

VAT GPT testen

Welche Fehler passieren oft?

  1. Brutto statt netto eintragen. Die Voranmeldung will die Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer.
  2. Nach Auszahlungsdatum buchen. Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten zählt der Zeitraum der Lieferung.
  3. OSS-Verkäufe doppelt versteuern. In der Voranmeldung nur Kennzahl 45, die Steuer im OSS.
  4. Firmenkunden ohne gültige USt-IdNr. steuerfrei stellen. Die Steuerbefreiung setzt eine gültige USt-IdNr. des Kunden aus einem anderen EU-Land voraus. Fehlt die Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung oder ist sie dort falsch, ist sie steuerpflichtig.
  5. Das Verbringen ins Auslandslager vergessen. Auch ohne Verkauf ist es eine innergemeinschaftliche Lieferung.
  6. Reverse-Charge auf Gebühren übersehen. Rechnungen aus dem EU-Ausland ohne deutsche Umsatzsteuer gehören in Kennzahl 46/47 und 67.
  7. Retouren im falschen Monat korrigieren. Maßgeblich ist der Zeitraum, in dem die Erstattung die Bemessungsgrundlage ändert.

Das heißt für dich: Trage netto ein, buche nach dem Abschlussdatum und korrigiere Retouren im richtigen Monat.

Häufige Fragen

Wo finde ich den Amazon-Transaktionsbericht für die Umsatzsteuer? In Seller Central unter „Berichte“, „Versand durch Amazon“, Abschnitt „Steuern“; die Schritte stehen in Amazon Umsatzsteuerbericht herunterladen: so geht's. Der AVTR ordnet einen Verkauf nach dem Versanddatum ein, der Bericht „Alle Bestellungen“ nach dem Bestelldatum; eine Bestellung vom 31. Januar, die am 1. Februar versendet wird, steht deshalb im AVTR im Februar.

Warum fragt der Marktplatz nach meiner USt-IdNr.? Betreiber eines Online-Marktplatzes haften für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus den Verkäufen ihrer Händler. Die Haftung entfällt grundsätzlich, wenn der Händler zum Zeitpunkt der Lieferung eine gültige, vom BZSt erteilte USt-IdNr. hat. Der Betreiber muss diese Nummer außerdem aufzeichnen.

Monatlich oder vierteljährlich – was gilt für mich? Grundsätzlich vierteljährlich. Lag deine Umsatzsteuer im Vorjahr über 9.000 Euro, gibst du monatlich ab. Bei nicht mehr als 2.000 Euro kann dich das Finanzamt von den Voranmeldungen befreien.

Gehören meine OSS-Verkäufe auch in die Voranmeldung? Ja, aber nur als Nettobetrag in Kennzahl 45. Die ausländische Umsatzsteuer erklärst und zahlst du in der OSS-Meldung beim BZSt.

Was mache ich mit Retouren? Eine Erstattung mindert die Bemessungsgrundlage des ursprünglichen Verkaufs. Du korrigierst im Zeitraum, in dem die Änderung eingetreten ist, notfalls mit einem negativen Betrag.

Ich habe Ware in ein Lager in Polen oder Tschechien geschickt. Was muss ich melden? In Deutschland eine innergemeinschaftliche Lieferung (Kennzahl 41) und die Zusammenfassende Meldung mit deiner USt-IdNr. aus dem Zielland. Verkäufe aus diesem Lager an Kunden dort sind Inlandsverkäufe in diesem Land und gehören nicht ins OSS.

Ich bin Kleinunternehmer. Brauche ich eine Voranmeldung? In der Regel nicht. Eine Ausnahme sind Zeiträume, in denen du Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldest, zum Beispiel für die Dienstleistung eines Unternehmens aus einem anderen EU-Land.

Bis wann muss die Zahlung beim Finanzamt sein? Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Zahlst du zu spät, fällt für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten Rückstands an.

Reicht Amazon meine Umsatzsteuer-Voranmeldung ein? Nicht von sich aus. Amazon stellt dir die Daten bereit, etwa den Transaktionsbericht (AVTR); abgeben musst du die Voranmeldung selbst. Auf seiner Steuerseite schreibt Amazon: „Jeder Verkäufer bei Amazon ist selbst für die Einhaltung der geltenden Umsatzsteuervorschriften verantwortlich.“ Für die Registrierung in Deutschland nennt dieselbe Seite als Option 1 „Reichen Sie Ihre Umsatzsteuererklärungen selbst ein“. Als Option 2 nennt sie einen eigenen Amazon-Dienst, „Umsatzsteuer-Services bei Amazon“, der Registrierungen und Erklärungen bearbeiten soll. Amazon beschreibt ihn als Abonnement; ob du es noch buchen kannst, zeigt Seller Central. Wählst du ihn nicht, gibst du die Voranmeldung wie oben beschrieben über ELSTER ab.

Ich veröffentliche Bücher bei Amazon KDP. Gehören die Tantiemen in dieselbe Voranmeldung? In die Voranmeldung des Zeitraums, in dem du die Leistung ausgeführt hast (§ 18b Satz 3 UStG), aber nicht in die Kennzahlen für deine Verkäufe mit deutscher Steuer. Tantiemen, die Amazon Media EU S.à r.l. zahlt, erklärst du als Regelbesteuerer gesondert in der Zeile „Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG“ (Kennzahl 21 im amtlichen Vordruck 2026) und meldest sie in der Zusammenfassenden Meldung. Die Schritte und die Voraussetzungen stehen in Amazon KDP und Umsatzsteuer: Tantiemen richtig melden.

Was ist eine Umsatzsteuervoranmeldung? Die elektronische Meldung deiner Umsatzsteuer für einen Monat oder ein Quartal an dein Finanzamt, fällig am 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums. Als Amazon-Verkäufer übernimmst du dafür die Nettobeträge nach Steuerfall aus dem Transaktionsbericht (AVTR) in die passenden Kennzahlen.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen

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