Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online
Die Steuernummer beantragst du mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du seit dem 1. Januar 2021 elektronisch ans Finanzamt sendest, unaufgefordert und innerhalb eines Monats nach Beginn (ELSTER). Das gilt, wenn du ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst. Danach schickt das Finanzamt dir die Steuernummer per Post.
Zuletzt aktualisiert: 30. Oktober 2026
Aktuelle Termine (Stand 30. Oktober 2026)
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit (§ 138 Abs. 4 AO); wer im November 2026 startet, gibt ihn also noch im Dezember 2026 ab.
- Kleinunternehmer-Grenzen: 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG); für 2027 zählt dein Umsatz des Jahres 2026.
- Erste Voranmeldung: Sie ist erst möglich, wenn die Steuernummer da ist; die Termine stehen in Umsatzsteuer-Voranmeldung online abgeben.
Das heißt für dich: Beantrage die Steuernummer früh: Die Frist ist ein Monat, und ohne Steuernummer kannst du die erste Voranmeldung nicht senden.
Kurz gesagt
- Gewerbe (zum Beispiel Online-Handel): Du zeigst den Beginn gleichzeitig beim Gewerbeamt an; zusätzlich geht der Fragebogen ans Finanzamt.
- Freiberufler: Du teilst die Aufnahme der Tätigkeit direkt dem Finanzamt mit, ebenfalls mit dem Fragebogen.
- Form: elektronisch, zum Beispiel über Mein ELSTER; Papier nur auf Antrag bei unbilliger Härte.
Gibt es einen Antrag auf Erteilung einer Steuernummer?
Ja, aber nicht als eigenes Formular: Der Antrag ist der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“, den du bei Beginn einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit ans Finanzamt schickst. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, teilt das dem Finanzamt mit; Gewerbetreibende melden zuerst beim Gewerbeamt, das das Finanzamt unterrichtet (§ 138 Abs. 1 AO). Das Finanzamt vergibt danach die Steuernummer. Für freie Mitarbeit gilt dasselbe, wenn sie eine selbständige Tätigkeit ist.
Das heißt für dich: Du schreibst keinen formlosen Antrag, sondern gibst den Fragebogen elektronisch in ELSTER ab; Frist (ein Monat) und Schritte stehen weiter unten.
Was ist die Steuernummer, und wo finde ich sie?
Jeder Bearbeitungsfall im Finanzamt erhält grundsätzlich eine Steuernummer, und das Finanzamt teilt sie dir mit. Wie viele Ziffern sie hat, unterscheidet sich je nach Bundesland. Gewöhnlich vergibt das zuständige Finanzamt sie bei der ersten Abgabe einer Steuererklärung oder nach einem Umzug; für verschiedene Steuerarten kann jeweils eine eigene Steuernummer vergeben werden. Für ein neues Unternehmen beantragst du sie mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – dazu mehr unten.
Auf einem Bescheid steht die Steuernummer links oben, hinter dem Wort „Steuernummer“; das Aussehen des Bescheids kann je nach Bundesland oder Steuerart geringfügig abweichen. Sie ist unabhängig von der Steuer-ID und sollte nicht mit ihr verwechselt werden. In Mein ELSTER gibst du sie nach dem Standardschema der Länder ein; bei einer Steuernummer aus Hessen gehört dazu die führende 0.
Das heißt für dich: Die Steuernummer steht auf Bescheiden des Finanzamts; die Steuer-ID ist eine andere Nummer.
Wer gibt den Fragebogen ab, und bis wann?
- Voraussetzung: Du nimmst eine gewerbliche, selbständige (freiberufliche) oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf.
- Gewerbe (zum Beispiel Online-Handel): Du zeigst den Beginn deines Gewerbes gleichzeitig beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO). Die Gemeinde unterrichtet das Finanzamt. Zusätzlich gibst du dem Finanzamt die steuerlich wichtigen Auskünfte – das ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Freiberufliche Tätigkeit: Du teilst die Aufnahme der Tätigkeit direkt dem Finanzamt mit, ebenfalls mit dem Fragebogen.
- Frist: innerhalb eines Monats nach dem Beginn (§ 138 Abs. 4 AO). Warte nicht auf Post vom Finanzamt: Der Fragebogen muss unaufgefordert kommen.
- Form: elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Papier geht nur, wenn das Finanzamt auf Antrag wegen unbilliger Härte darauf verzichtet.
- Zuständiges Finanzamt: Es richtet sich nach dem Ort der Leitung deines Unternehmens.
Drei Nummern, die oft verwechselt werden
| Nummer | Wer sie vergibt | Wofür |
|---|---|---|
| Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) | BZSt, für natürliche Personen | deine persönliche Nummer, nicht die deines Unternehmens |
| Steuernummer | dein Finanzamt, nach dem Fragebogen | für dein Unternehmen, etwa für Voranmeldungen und Erklärungen |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) | BZSt, zusätzlich zur Steuernummer | für den Handel in der EU und zum Beispiel für die Anmeldung zum OSS |
Das heißt für dich: Gewerbetreibende melden zuerst beim Gewerbeamt an, Freiberufler direkt beim Finanzamt; der Fragebogen muss in beiden Fällen innerhalb eines Monats raus.
Was fragt der Fragebogen ab?
Die amtliche ELSTER-Ausfüllhilfe gliedert die wichtigsten Teile so:
- Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen: deine voraussichtlichen Einkünfte für das Jahr der Eröffnung und das Folgejahr. Daraus setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest – schätze also realistisch.
- Art der Gewinnermittlung: Wer zum Beispiel nach Handelsrecht Bücher führen muss, ermittelt den Gewinn mit Bilanz; das gilt grundsätzlich auch bei mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn im Jahr. Andere Gewerbetreibende und Freiberufler können die Einnahmenüberschussrechnung nutzen – mehr dazu unter EÜR erstellen und senden.
- Lohnsteuer: nur, wenn du Beschäftigte hast.
- Umsatzsteuer: voraussichtliche Umsätze im laufenden Jahr und im Folgejahr, Kleinunternehmerregelung ja oder nein, voraussichtliche Zahllast, Soll- oder Ist-Versteuerung und ob du eine USt-IdNr. brauchst.
Das heißt für dich: Halte vor dem Ausfüllen deine voraussichtlichen Umsätze und Einkünfte für zwei Jahre bereit; das Finanzamt setzt daraus Vorauszahlungen fest.
Welche Grenzen sind beim Ausfüllen des Fragebogens wichtig?
| Grenze | Betrag | Was sie entscheidet | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kleinunternehmer: Vorjahr | bis 25.000 Euro | umsatzsteuerfrei als Kleinunternehmer | § 19 Abs. 1 UStG |
| Kleinunternehmer: laufendes Jahr | bis 100.000 Euro | umsatzsteuerfrei als Kleinunternehmer | § 19 Abs. 1 UStG |
| Bindung nach Verzicht | mindestens 5 Kalenderjahre | Regelbesteuerung nach dem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung | § 19 Abs. 3 UStG |
| Gesamtumsatz | mehr als 800.000 Euro im Jahr | Buchführungspflicht für Gewerbetreibende (nicht für Freiberufler), ab dem Jahr nach der Mitteilung des Finanzamts; für Gewerbetreibende auch die Grenze für die Ist-Versteuerung (Vorjahr) | § 141 AO |
| Gewinn aus Gewerbebetrieb | mehr als 80.000 Euro im Jahr | Buchführungspflicht für Gewerbetreibende, ab dem Jahr nach der Mitteilung des Finanzamts | § 141 AO |
| Steuer des Vorjahres | mehr als 9.000 Euro | monatliche Voranmeldungen statt vierteljährlicher | § 18 Abs. 2 UStG |
| Steuer des Vorjahres | bis 2.000 Euro | das Finanzamt kann dich von den Voranmeldungen befreien | § 18 Abs. 2 UStG |
Das heißt für dich: Vergleiche deine erwarteten Zahlen mit dieser Tabelle; sie entscheiden über den Kleinunternehmerstatus, die Art der Gewinnermittlung und wie oft du abgibst.
Kleinunternehmer: ja oder nein?
Im Gründungsjahr sind deine Umsätze als Kleinunternehmer steuerfrei, solange dein Gesamtumsatz 25.000 Euro nicht übersteigt; schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, unterliegt der Regelbesteuerung. Ab dem Folgejahr gilt: Vorjahr höchstens 25.000 Euro und laufendes Jahr höchstens 100.000 Euro (§ 19 UStG).
Als Kleinunternehmer gibst du in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und keine Umsatzsteuererklärung ab, führst in der Regel keine Umsatzsteuer ab, kannst regelmäßig keine Vorsteuer abziehen und darfst keine Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer schreiben. Ausnahme: Für bestimmte Bezüge, etwa Leistungen, für die du als Leistungsempfänger die Steuer schuldest, oder innergemeinschaftliche Erwerbe, schuldest du die Umsatzsteuer trotzdem.
Verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung, bist du mindestens fünf Kalenderjahre an die Regelbesteuerung gebunden. Wann du als Kleinunternehmer trotzdem eine Voranmeldung abgibst, erklärt Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?.
Das heißt für dich: Zwei Grenzen merken, 25.000 Euro im Gründungsjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, und den Verzicht nur mit Blick auf die fünf Jahre Bindung erklären.
Soll- oder Ist-Versteuerung, und was ist mit der USt-IdNr.?
- Soll (Normalfall): Die Umsatzsteuer meldest du für den Zeitraum an, in dem du geliefert oder geleistet hast – unabhängig vom Zahlungseingang; Anzahlungen bereits im Zeitraum, in dem du sie bekommst.
- Ist (auf Antrag): Die Steuer entsteht erst mit dem Zahlungseingang. Freiberufler mit Einnahmenüberschussrechnung bekommen das ohne Umsatzgrenze, Gewerbetreibende nur bei einem Gesamtumsatz im Vorjahr von nicht mehr als 800.000 Euro; im Gründungsjahr zählt der auf das Jahr hochgerechnete Gesamtumsatz (§ 20 UStG).
USt-IdNr. gleich mitbeantragen
Gibst du im Fragebogen an, dass du eine USt-IdNr. brauchst, leitet das Finanzamt den Antrag nach deiner umsatzsteuerlichen Erfassung an das BZSt weiter. Du brauchst sie zum Beispiel für steuerfreie Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern und für die Anmeldung zum OSS. Die Vergabe beruht auf den beim Finanzamt hinterlegten Daten: Erst wenn deine umsatzsteuerliche Erfassung erfolgt ist, kann das BZSt die Nummer vergeben, und es teilt sie ausschließlich per Post mit, nicht per E-Mail oder Telefon (BZSt).
Das heißt für dich: Kreuze die USt-IdNr. im Fragebogen an, wenn du in der EU verkaufst, und achte auf die Post; online kommt sie nicht.
Wie läuft der Weg über ELSTER?
- Gewerbe anmelden, falls du gewerblich tätig bist (§ 14 GewO).
- Bei ELSTER registrieren: Für die Abgabe des Fragebogens musst du dort registriert sein. Mit dem Zertifikat aus dieser Registrierung kannst du zunächst nur den Fragebogen übermitteln.
- Fragebogen online ausfüllen und innerhalb eines Monats elektronisch ans Finanzamt schicken.
- Steuernummer per Post erhalten.
- Danach die Registrierung in ein vollwertiges Benutzerkonto umwandeln, damit du Erklärungen und Voranmeldungen übermitteln kannst.
Bei Regelbesteuerung beginnen ab jetzt die Voranmeldungen, jeweils bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums – Termine und Ausnahmen: Umsatzsteuer-Voranmeldung online senden.
Das heißt für dich: Fünf Schritte, und der Zeitdruck liegt bei Schritt 3, dem Senden innerhalb eines Monats.
Wie lange dauert es, bis ich die Steuernummer bekomme?
Eine feste Zeit gibt es dafür nicht. ELSTER schreibt nur, dass dein Finanzamt dir die Steuernummer „nach der Prüfung des Fragebogens per Post“ schickt, und nennt weder Tage noch Wochen. Auch § 138 AO regelt nur deine Frist (einen Monat nach Beginn), nicht die des Finanzamts. Zwei Dinge liegen bei dir:
- Sende den Fragebogen früh und mit vollständigen, stimmigen Angaben, dann gibt es weniger Rückfragen.
- Hörst du mehrere Wochen nichts, ruf dein Finanzamt an und halte das Datum bereit, an dem du den Fragebogen gesendet hast.
Mehr dazu: Steuernummer: Wie lange dauert es und was tust du bis dahin?.
Das heißt für dich: Plane ohne feste Wartezeit; sende früh und vollständig, und frag erst nach mehreren Wochen beim Finanzamt nach.
Vorläufige Steuernummer beantragen?
Der Antrag auf die Steuernummer ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. In den ELSTER-Texten zur Unternehmensgründung und zum Fragebogen, die wir geprüft haben, steht kein eigener Antrag auf eine „vorläufige“ Steuernummer. Ob dein Finanzamt dir in der Wartezeit etwas Schriftliches gibt, kannst du nur dort erfragen.
Was du in der Wartezeit wissen musst: Eine Rechnung muss die dir vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom BZSt erteilte USt-IdNr. enthalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG). Hast du keine von beiden, sprich vor größeren Rechnungen mit deinem Finanzamt. Die USt-IdNr. kannst du im Fragebogen mitbeantragen (siehe oben). Beim BZSt selbst stellst du den Antrag schriftlich und gibst darin die Steuernummer an, unter der du umsatzsteuerlich geführt wirst (§ 27a Abs. 1 UStG).
Das heißt für dich: Für Rechnungen brauchst du Steuernummer oder USt-IdNr.; ein eigener Antrag auf eine vorläufige Steuernummer ist in den geprüften ELSTER-Texten nicht vorgesehen.
Welche Fehler passieren oft?
- Auf ein Schreiben vom Finanzamt warten. Der Fragebogen ist unaufgefordert innerhalb eines Monats fällig.
- Steuer-ID und Steuernummer verwechseln. Die Steuer-ID ist persönlich; die Steuernummer für dein Unternehmen vergibt das Finanzamt nach dem Fragebogen.
- Unrealistisch schätzen. Die voraussichtlichen Einkünfte dienen der Festsetzung der Vorauszahlungen.
- Die 25.000-Euro-Grenze im Gründungsjahr übersehen. Schon der Umsatz, der sie überschreitet, ist regulär zu versteuern.
- Leichtfertig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht bindet fünf Jahre.
- Die USt-IdNr. vergessen. Ohne sie keine Anmeldung zum OSS und keine steuerfreie Lieferung an EU-Unternehmen.
Das heißt für dich: Gehe diese sechs Punkte vor dem Senden einmal durch; Punkt 1 betrifft die Frist, Punkt 4 die Grenze von 25.000 Euro im Gründungsjahr.
So hilft dir VAT GPT beim Fragebogen
- Ausfüllen: In VAT GPT füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen aus.
- Prüfen: Du prüfst und bestätigst deine Angaben.
- Senden: VAT GPT sendet den Fragebogen ans Finanzamt; die Steuernummer kommt per Post.
Der Fragebogen ist in VAT GPT kostenlos: Du meldest dich an, füllst ihn aus und sendest ihn über ELSTER ans Finanzamt, auch im Free-Tarif, ohne Pro.
Danach geht es im selben Konto weiter: Amazon- und eBay-Berichte und Rechnungen hochladen, Ergebnis prüfen und mit VAT GPT Pro senden – für Umsatzsteuer-Voranmeldung, OSS-Meldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, EÜR sowie Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung. Alles an einem Ort. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen
Das heißt für dich: Der Fragebogen kostet in VAT GPT nichts, und danach läuft im selben Konto alles nach dem Muster Hochladen – prüfen – senden.
Häufige Fragen zur Steuernummer
Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung? Das Formular, mit dem du dem Finanzamt die Aufnahme deiner gewerblichen, selbständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit meldest und deine steuerlich wichtigen Angaben machst. Seit dem 1. Januar 2021 beantragst du damit die Steuernummer für dein Unternehmen – elektronisch.
Wo finde ich meine Steuernummer? Auf einem Bescheid des Finanzamts, links oben hinter dem Wort „Steuernummer“. Die Steuer-ID ist eine andere Nummer.
Wie lange dauert es bis zur Steuernummer? Das Finanzamt schickt sie dir nach der Prüfung des Fragebogens per Post. Eine feste Bearbeitungszeit nennt ELSTER nicht.
Brauche ich als Freiberufler eine Gewerbeanmeldung? Die Gewerbeanzeige nach § 14 GewO betrifft Gewerbe. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, teilt das dem Finanzamt mit – mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Muss ich den Fragebogen auch als Kleinunternehmer abgeben? Ja. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Angabe im Fragebogen, keine Ausnahme von ihm.
Bis wann muss der Fragebogen beim Finanzamt sein? Innerhalb eines Monats, nachdem du deine Tätigkeit aufgenommen hast.
Kann ich den Fragebogen auf Papier abgeben? Nur, wenn das Finanzamt auf deinen Antrag wegen unbilliger Härte auf die elektronische Übermittlung verzichtet.
Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und USt-IdNr.? Die Steuernummer vergibt dein Finanzamt für dein Unternehmen. Die USt-IdNr. ist eine eigene Nummer, die das BZSt zusätzlich erteilt; du brauchst sie für den Handel mit Unternehmen in anderen EU-Ländern und für das OSS.
Wie bekomme ich die USt-IdNr.? Du kannst sie im Fragebogen mitbeantragen. Das BZSt vergibt sie erst, wenn deine umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt erfolgt ist, und teilt sie ausschließlich per Post mit.
Wann muss ich die erste Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben? Bei Regelbesteuerung bis zum 10. Tag nach Ablauf deines ersten Voranmeldungszeitraums. Bei einer Gründung bis Ende 2026 entscheidet die voraussichtliche Steuer: über 9.000 Euro monatlich, sonst vierteljährlich. Ab 2027 sieht der Wortlaut von § 18 Abs. 2 UStG (Stand 21. Oktober 2026) im Gründungsjahr und im Folgejahr wieder die monatliche Abgabe vor – mehr dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung online senden.
Wie beantrage ich eine Steuernummer beim Finanzamt? Mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“: Das ist der Antrag auf Erteilung einer Steuernummer, ein formloser Antrag ist nicht nötig. Gewerbetreibende melden zuerst beim Gewerbeamt, Freiberufler teilen die Aufnahme der Tätigkeit direkt dem Finanzamt mit (§ 138 Abs. 1 AO). Den Fragebogen schickst du innerhalb eines Monats elektronisch ab; die Schritte stehen im Abschnitt „Wie läuft der Weg über ELSTER?“.
Kann ich eine Steuernummer online beantragen? Ja. Der Fragebogen wird elektronisch in ELSTER abgegeben. Dafür registrierst du dich zuerst bei ELSTER; das Zertifikat aus dieser Registrierung reicht zunächst nur für den Fragebogen. Die Steuernummer kommt danach per Post, und erst dann wandelst du die Registrierung in ein vollwertiges Benutzerkonto um. Papier ist nur auf Antrag wegen unbilliger Härte möglich (§ 138 Abs. 1b Satz 3 AO).
Kann ich eine vorläufige Steuernummer beantragen? Einen eigenen Antrag auf eine „vorläufige“ Steuernummer nennen die von uns geprüften ELSTER-Texte nicht. Der Antrag auf die Steuernummer ist der Fragebogen. Eine Rechnung muss die Steuernummer oder die USt-IdNr. enthalten (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG); fehlt beides, sprich vor größeren Rechnungen mit deinem Finanzamt.
Brauche ich als Freiberufler oder bei freier Mitarbeit eine eigene Steuernummer? Ja, wenn die Tätigkeit selbständig ist. Du teilst die Aufnahme dem Finanzamt mit dem Fragebogen mit, ohne Gewerbeanmeldung. Das Finanzamt vergibt danach die Steuernummer. Für freie Mitarbeit gilt dasselbe, wenn sie eine selbständige Tätigkeit ist.
Weiterlesen
- Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) online abgeben: Fristen und Dauerfristverlängerung
- EÜR Vorlage: Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER erstellen und senden
- eBay Steuern: Umsatzsteuer für eBay-Händler, Voranmeldung und OSS
- Umsatzsteuer-Voranmeldung aus dem Amazon-Transaktionsbericht (AVTR)
- OSS-Meldung abgeben: Schwelle, Fristen und Schritte für Online-Händler
- Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?
- Steuern für Online-Händler: Überblick für Amazon, eBay & Co.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in VAT GPT senden
- Mit welcher Software kann ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kostenlos ausfüllen?
- Steuernummer vs. USt-IdNr.: Ausländischer Amazon-Verkäufer
- Steuernummer bei Amazon angeben: TIN im Steuer-Interview
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
- Gewerbeanmeldung online: Ablauf, Unterlagen, Bestätigung
- Kleingewerbe anmelden: Was kostet das wirklich?
- Fragebogen steuerliche Erfassung Einzelunternehmen
- Steuernummer fürs Gewerbe beantragen: Reihenfolge
- Steuernummer beantragen: Wie lange dauert es wirklich?
- Steuernummer herausfinden: Wo finde ich sie?
- Steuernummer oder Steuer-ID: Welche brauchst du wann?
- Umsatzsteuer-ID beantragen beim BZSt: So geht's
- ELSTER-Registrierung für Unternehmen: Schritt für Schritt
- ELSTER-Zertifikat beantragen: Schritt für Schritt
- ELSTER Alternative: selbst ausfüllen oder Software?
Quellen
- ELSTER: Unternehmensgründung
- § 14 GewO
- § 138 AO
- BZSt: One-Stop-Shop (OSS), EU-Regelung
- § 6a UStG
- ELSTER: Anleitung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)
- § 141 AO
- § 19 UStG
- § 20 UStG
- ELSTER: Wo ist meine Steuernummer?
- ELSTER: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (Formular)
- § 14 UStG
- § 27a UStG