Kleingewerbe anmelden: Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Ein Kleingewerbe anzumelden kostet dort, wo wir die Gebühr nachgelesen haben, 26 Euro für ein Einzelgewerbe (Berlin und Nordrhein-Westfalen); die Online-Anzeige kostet in Berlin 15 Euro. Die Gebühr legt dein Land oder deine Gemeinde fest, eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht.

Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich

Teurer werden meist die Folgekosten, die weiter unten stehen.

Zuletzt aktualisiert: 30. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Steuernummer: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist laut Berlin gebührenfrei; auch die Registrierung bei ELSTER nennt Berlin kostenlos.
  • Kein eigenes „Kleingewerbe“-Formular: Du meldest ein Gewerbe an (§ 14 GewO); „Kleingewerbe“ ist die Alltagsbezeichnung für ein kleines Gewerbe.
  • Gewerbesteuer: Für natürliche Personen gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 GewStG).

Was kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?

Rechtsgrundlage ist § 14 Abs. 1 GewO: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss das der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Zuständig ist die örtliche Behörde; in Berlin ist es das Ordnungsamt des Bezirks, in dem dein Betriebssitz liegt. Was die Anzeige kostet, bestimmt die Gebührenordnung des Landes. Die folgenden Beispiele stammen von den Seiten der Behörden selbst:

OrtGebühr laut Behörde
Berlin26 Euro je Einzelgewerbe; 15 Euro bei Anzeige im elektronischen Verfahren
Nordrhein-Westfalen26 Euro für natürliche Personen; weitere Kosten möglich, wenn zusätzliche Unterlagen eingeholt werden müssen (zum Beispiel ein Führungszeugnis)
Hamburg25 Euro je Gesellschafter bei Personengesellschaften; 15 Euro für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung

Das sind Beispiele, keine Preisliste für ganz Deutschland. Prüfe die Zahl auf der Seite deiner Gemeinde, bevor du anmeldest. Online ist es in Berlin günstiger: 15 Euro, und die vergünstigte Gebühr zahlst du gleich online. Mehr dazu: Gewerbeanmeldung online.

Das heißt für dich: Die Gebühr für die Anmeldung hängt von deiner Behörde ab; die Seite deiner Gemeinde gilt.

Einzelgewerbe anmelden: Kosten und Ablauf

Ein Einzelgewerbe anzumelden kostet nach den nachgelesenen Beispielen 26 Euro (Berlin und Nordrhein-Westfalen); in Berlin zahlst du für die Anzeige im elektronischen Verfahren 15 Euro. So läuft es ab:

  1. Gewerbe anzeigen: bei der zuständigen örtlichen Behörde, gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit (§ 14 Abs. 1 GewO). Die Gebühr steht in der Tabelle oben.
  2. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln: elektronisch, innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 138 Abs. 1b und 4 AO); laut Berlin gebührenfrei. Den Ablauf erklärt Steuernummer für das Gewerbe beantragen.

Das heißt für dich: Für ein Einzelgewerbe zahlst du die Gebühr der Behörde (Beispiele 15 bis 26 Euro) und danach nichts für die Steuernummer.

Was kostet die Steuernummer?

Nichts. Berlin weist für die steuerliche Anmeldung eines Gewerbes beim Finanzamt „Gebühren: Keine“ aus, und die Registrierung bei „Mein ELSTER“ nennt die Berliner Finanzverwaltung kostenlos. Den Fragebogen musst du elektronisch übermitteln, innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Den Ablauf erklärt Steuernummer für das Gewerbe beantragen; die einzelnen Felder Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen.

Das heißt für dich: Die Steuernummer und die Registrierung bei Mein ELSTER kosten nach den Angaben aus Berlin nichts.

Welche Kosten kommen nach der Anmeldung?

Die Anmeldegebühr ist meist der kleinste Posten. Laufende Kosten ergeben sich aus dem, was du tust:

  • Gewerbesteuer: Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt (§ 11 Abs. 1 GewStG). Liegt dein Gewerbeertrag darunter, fällt für dein Gewerbe keine Gewerbesteuer an; zur Erklärung siehe Gewerbesteuererklärung.
  • Einkommensteuer: Der Gewinn deines Einzelunternehmens gehört in deine Einkommensteuererklärung (Wirtschaftsportal NRW).
  • Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmer führst du in der Regel keine Umsatzsteuer ab (§ 19 UStG). Die Grenzen und was beim Überschreiten passiert: Kleinunternehmerregelung 2026.
  • IHK- oder HWK-Beitrag: Bei der IHK bist du ohne Handelsregistereintrag vom Beitrag freigestellt, solange dein Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro nicht übersteigt. Für Gründer gilt eine weitere Erleichterung. Wer in den fünf Jahren davor keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft hatte und an keiner Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt war, zahlt im Gründungsjahr und im Folgejahr weder Grundbeitrag noch Umlage, solange der Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 Euro nicht übersteigt. Im dritten und vierten Jahr entfällt unter derselben Grenze die Umlage (§ 3 Abs. 3 IHKG). Für die Handwerkskammer und die aktuellen Grenzen deiner Kammer frag dort nach.
  • Erlaubnis und Berufsgenossenschaft: Manche Gewerbe brauchen zusätzlich eine Erlaubnis; ob für dein neues Unternehmen eine Versicherungspflicht bei der Berufsgenossenschaft besteht, klärst du mit ihr (Wirtschaftsportal NRW).

Das heißt für dich: Rechne nach der Anmeldung mit laufenden Kosten, die sich aus dem ergeben, was du tust.

Was ist ein Kleingewerbe überhaupt?

Bei der Anmeldung zeigst du ein Gewerbe an (§ 14 GewO), ob groß oder klein. Das Wirtschaftsportal NRW nennt ein Kleingewerbe ein Unternehmen, das 80.000 Euro Gewinn und 800.000 Euro Jahresumsatz nicht überschreitet. Dieselben Beträge nennt ELSTER als Grenzen, ab denen Gewerbetreibende grundsätzlich Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz brauchen. Darunter reicht die Einnahmenüberschussrechnung. Handelsrechtlich ist ein Gewerbebetrieb Handelsgewerbe, es sei denn, er erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB).

Das heißt für dich: Du meldest ein Gewerbe an, ob groß oder klein, und die Größe ändert das Formular nicht.

Einzelgewerbe oder Kleingewerbe?

Beide Wörter beschreiben nicht dasselbe. „Einzelgewerbe“ sagt, wer anmeldet: Ein Einzelgewerbe meldet eine einzelne Person an. Die Berliner Gebührenliste unterscheidet es von Personengesellschaften, bei denen die Gebühr je Gesellschafter anfällt. „Kleingewerbe“ sagt, wie groß das Gewerbe ist: Das Wirtschaftsportal NRW nennt so ein Unternehmen, das 80.000 Euro Gewinn und 800.000 Euro Jahresumsatz nicht überschreitet, und spricht von einem „Kleingewerbe als Einzelunternehmen“, wenn eine Person es führt. Dein kleines Gewerbe als Einzelperson ist also beides zugleich. Auf dem Formular meldest du in jedem Fall ein Gewerbe an (§ 14 GewO), und die Gebühr richtet sich nach der Tabelle oben.

Das heißt für dich: „Einzelgewerbe“ und „Kleingewerbe“ beschreiben nicht dasselbe; die Gebühr richtet sich nach der Gebührentabelle.

Welche Fehler passieren oft?

  • Mit einer festen Gebühr rechnen. Die Zahl hängt von deinem Ort ab; die Seite deiner Gemeinde gilt.
  • Meinen, die Gewerbeanmeldung ersetzt den Fragebogen. Das Gewerbeamt informiert zwar das Finanzamt (§ 14 Abs. 8 GewO), dennoch musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung selbst und innerhalb eines Monats übermitteln.
  • Für den Fragebogen Geld an Dritte zahlen. Er ist bei ELSTER gebührenfrei; mit einem Zugang zu „Mein ELSTER“ sendest du ihn selbst.
  • Gewerbesteuer und Umsatzsteuer verwechseln. Der Gewerbesteuer-Freibetrag (24.500 Euro) und die Kleinunternehmergrenze (im Gründungsjahr 25.000 Euro; danach 25.000 Euro Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahr) sind zwei verschiedene Regeln.

Das heißt für dich: Prüfe die Gebühr bei deiner Gemeinde und gib zusätzlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab.

So hilft dir VAT GPT dabei

Die Anmeldegebühr zahlst du bei deiner Behörde, und die Gewerbeanmeldung machst du bei deiner Gemeinde.

VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:

  • die OSS-Meldung
  • die Umsatzsteuer
  • die EÜR
  • die Gewerbesteuer
  • die Einkommensteuer

Für die Steuer-Seite deines Kleingewerbes füllst du in VAT GPT den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen aus und wählst dort, ob du die Kleinunternehmerregelung anwendest oder darauf verzichtest. VAT GPT sendet ihn ans Finanzamt, damit du deine Steuernummer erhältst. Danach:

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und Rechnungen hoch.
  2. Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung, falls du sie brauchst. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du sie über ELSTER.

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Häufige Fragen

Was kostet es, ein Kleingewerbe anzumelden? Das bestimmt dein Land. Beispiele: Berlin 26 Euro (online 15 Euro), Nordrhein-Westfalen 26 Euro für natürliche Personen. Die Seite deiner Gemeinde nennt die genaue Gebühr.

Muss ich für ein Kleingewerbe überhaupt ein Gewerbe anmelden? Ja, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst: Die Anzeige nach § 14 GewO erfolgt gleichzeitig mit dem Beginn. Freiberufler zeigen kein Gewerbe an, sondern teilen die Aufnahme dem Finanzamt mit (Berlin: Ausnahmen von der Anzeigepflicht nach § 6 GewO).

Ist die Steuernummer kostenpflichtig? Nein. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist laut Berlin gebührenfrei.

Zahle ich als Kleingewerbe Gewerbesteuer? Erst ab einem Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 GewStG, natürliche Personen und Personengesellschaften). Die Höhe hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab (Wirtschaftsportal NRW).

Zahle ich als Kleingewerbe Umsatzsteuer? Nicht, solange du Kleinunternehmer bist: im Gründungsjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz, danach Vorjahr höchstens 25.000 Euro und laufendes Jahr höchstens 100.000 Euro (§ 19 Abs. 1 UStG, Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAE).

Kann ich online anmelden? Berlin, Nordrhein-Westfalen und das BayernPortal bieten ein Online-Verfahren an; wie das aussieht, steht in Gewerbeanmeldung online.

Was kostet es, ein Einzelunternehmen zu gründen? Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Land und Gemeinde, nach den nachgelesenen Beispielen 26 Euro in Berlin und Nordrhein-Westfalen (online in Berlin 15 Euro). Die Steuernummer ist laut Berlin gebührenfrei. Weitere Kosten stehen im Abschnitt „Welche Kosten kommen nach der Anmeldung?“.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen

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