Wie viel Einkommensteuer zahle ich als Amazon-Verkäufer?
Die Einkommensteuer läuft auf deinen Gewinn, nicht auf deinen Amazon-Umsatz, und für 2026 fällt sie erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über 12.348 Euro liegt (Grundfreibetrag, § 32a Abs. 1 EStG). Wie viel es dann wird, hängt von deinem ganzen Einkommen ab; unten rechnen wir den Weg vom Umsatz zum Gewinn an einem Beispiel durch.
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Einkunftsart: Der Gewinn aus dem Amazon-Verkauf ist Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
- Formulare: EÜR für den Gewinn, Anlage G in der Einkommensteuererklärung ESt 1 A.
- Frist: Für das Jahr 2026 ohne Steuerberatung bis Montag, 2. August 2027.
Warum ist mein Amazon-Gewinn Einkünfte aus Gewerbebetrieb?
Wer selbständig, nachhaltig und mit Gewinnabsicht am allgemeinen Markt teilnimmt, betreibt einen Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2 EStG). Das gilt auch für Amazon: Du verkaufst regelmäßig, du kaufst ein, um mit Gewinn weiterzuverkaufen. Dein Gewinn gehört damit zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG).
Das ist nicht die Gewerbesteuer: Sie ist eine eigene Steuer der Gemeinde und fällt bei Einzelunternehmern erst über 24.500 Euro Gewerbeertrag an (Amazon Gewerbesteuer).
Das heißt für dich: Dein Gewinn aus dem Amazon-Verkauf zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, auch wenn du nebenbei verkaufst.
Ab wann zahle ich Einkommensteuer als Amazon-Verkäufer?
Die Einkommensteuer wird vom zu versteuernden Einkommen berechnet. Das ist die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Steuer (§ 2 Abs. 5 EStG). Dein Amazon-Gewinn ist ein Teil davon. Für 2026 beträgt die Steuer null, solange das zu versteuernde Einkommen höchstens 12.348 Euro ist (Grundfreibetrag, § 32a Abs. 1 EStG). Darüber beginnt der Tarif. Wirst du mit deinem Ehepartner zusammen veranlagt, verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro (Splitting, § 32a Abs. 5 EStG). Wie viel du zahlst, hängt von deinem ganzen Einkommen ab, nicht nur vom Amazon-Gewinn.
Das heißt für dich: Einkommensteuer fällt auf deinen Gewinn an und für 2026 erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über 12.348 Euro liegt.
Rechenbeispiel: Vom Amazon-Umsatz zum steuerpflichtigen Gewinn
Ein Einzelunternehmer verkauft 2026 über Amazon, hat keine anderen Einkünfte und ist nicht Kleinunternehmer. Zur Vereinfachung rechnen wir ohne Sonderausgaben und Freibeträge:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Nettoumsatz (ohne Umsatzsteuer) | 48.000 € |
| Wareneinkauf | − 21.000 € |
| Amazon-Gebühren (Verkauf, FBA) | − 7.200 € |
| Versand, Verpackung | − 4.800 € |
| Software und Sonstiges | − 600 € |
| Gewinn (EÜR) | 14.400 € |
Der Gewinn liegt 2.052 Euro über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro; nur auf diesen Teil beginnt der Steuertarif. Gewerbesteuer fällt nicht an, weil der Gewerbeertrag unter 24.500 Euro bleibt. Abgeben musst du trotzdem, denn dein Einkommen liegt über dem Grundfreibetrag (§ 56 EStDV). Mit Sonderausgaben wie Kranken- und Rentenversicherung sinkt das zu versteuernde Einkommen meist weiter; den genauen Betrag liefert die Berechnung in der Erklärung.
Das heißt für dich: Maßgeblich ist dein Gewinn und nicht dein Umsatz; die Steuer hängt außerdem von deinem ganzen Einkommen ab.
Wie ermittle ich den Gewinn?
Wenn du nicht zur Buchführung verpflichtet bist und auch freiwillig keine Bücher führst, ermittelst du den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das ist die Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR. Nach § 141 AO wirst du buchführungspflichtig, wenn das Finanzamt mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn im Jahr feststellt und dich darauf hinweist; außerdem, wenn dich ein anderes Gesetz wie das Handelsgesetzbuch dazu verpflichtet (§ 140 AO).
Zu den Betriebsausgaben zählen bei Amazon vor allem Verkaufsgebühren, Versand, Wareneinkauf und FBA. Wie du sie aus dem Bericht ziehst, steht in Amazon-Gebühren absetzen, die Buchung der Einnahmen in Amazon EÜR: Einnahmen und Ausgaben buchen und das Formular in Anlage EÜR in ELSTER ausfüllen.
Das heißt für dich: Ermittle den Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben, wenn du keine Bücher führen musst.
Welche Formulare brauche ich?
Du gibst die Einkommensteuererklärung ab, in ELSTER das Formular ESt 1 A. Dazu kommt die Anlage G für den Gewinn aus Gewerbebetrieb. Das ELSTER-Hilfesystem beschreibt sie so: "Haben Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dann können hier Angaben zum Gewinn und zur Steuerermäßigung nach § 35 EStG gemacht werden." Der Gewinn kommt aus deiner EÜR.
Die Erklärung geht elektronisch ans Finanzamt, wenn du Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit hast; ausgenommen sind einige Fälle für Arbeitnehmer nach § 46 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 EStG (§ 25 Abs. 4 EStG). Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten.
Das heißt für dich: Du gibst in ELSTER die Einkommensteuererklärung (ESt 1 A) mit der Anlage G für den Gewinn ab.
Muss ich überhaupt eine Erklärung abgeben?
Als Gewerbetreibender sehr wahrscheinlich ja. Hast du keinen Arbeitslohn, musst du abgeben, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt, bei Zusammenveranlagung über dem doppelten Grundfreibetrag (§ 56 EStDV). Bist du daneben angestellt, musst du abgeben, wenn deine Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, etwa dein Amazon-Gewinn, mehr als 410 Euro betragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Das Finanzamt kann dich außerdem unabhängig davon zur Abgabe auffordern.
Das heißt für dich: Als Gewerbetreibender gibst du die Einkommensteuererklärung sehr wahrscheinlich ab; prüfe, ob dein Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt.
Bis wann muss ich abgeben?
Ohne Steuerberatung beträgt die Frist sieben Monate nach Jahresende (§ 149 Abs. 2 AO). Für das Jahr 2026 ist das Montag, der 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist (§ 108 Abs. 3 AO). Mit Steuerberatung hast du bis Ende Februar des zweiten Folgejahres Zeit, also für 2026 bis Ende Februar 2028 (§ 149 Abs. 3 AO).
Bei Verspätung kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden (§ 152 AO). Frist und Abgabe für Selbstständige im Einzelnen: Einkommensteuererklärung Selbstständige: Frist und Abgabe.
Das heißt für dich: Ohne Steuerberatung gibst du sieben Monate nach Jahresende ab, für 2026 also bis Montag, 2. August 2027.
Was sind Vorauszahlungen?
Das Finanzamt kann Vorauszahlungen auf deine Einkommensteuer festsetzen. Sie sind fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG). Festgesetzt werden sie nur, wenn sie mindestens 400 Euro im Jahr und mindestens 100 Euro je Termin betragen (§ 37 Abs. 5 EStG). Was du vorausgezahlt hast, wird bei der Veranlagung auf die Steuer angerechnet. Wie du sie anpasst, steht in Einkommensteuer-Vorauszahlung anpassen.
Zahlst du Gewerbesteuer, mindert sie deine Einkommensteuer: Das Vierfache des Steuermessbetrags wird abgezogen, höchstens die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und höchstens der Teil deiner Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag, § 35 Abs. 1 EStG). Die Gewerbesteuer selbst ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG).
Das heißt für dich: Setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest, zahlst du sie zu den genannten Terminen und sie werden auf die Steuer angerechnet.
Welche Fehler passieren Amazon-Verkäufern oft?
- Privates und Geschäftliches vermischt: Wer privat und für das Geschäft dasselbe Konto nutzt, sucht später mühsam Belege zusammen. Ein eigenes Konto spart Zeit.
- Ausgaben vergessen: Gebühren, Versand, Software und Wareneinkauf mindern den Gewinn. Fehlen sie, zahlst du zu viel.
- Umsatz und Gewinn verwechselt: Die Einkommensteuer läuft auf den Gewinn, nicht auf den Amazon-Umsatz.
- Voranmeldungen als Erklärung gesehen: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ersetzt die Einkommensteuererklärung nicht.
Das heißt für dich: Trenne Privates und Geschäftliches und rechne mit dem Gewinn statt mit dem Umsatz.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:
- die OSS-Meldung
- die Umsatzsteuer
- die EÜR
- die Gewerbesteuer
- die Einkommensteuer
Deine Amazon-Zahlen liegen schon als Bericht vor. Daraus wird deine Erklärung.
- Hochladen: Lade deinen Amazon-Bericht hoch, gern mit deinen Rechnungen. VAT GPT liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: Du prüfst und bestätigst die Zahlen. Erstelle im selben Konto deine EÜR und deine Einkommensteuererklärung; VAT GPT schreibt deinen Gewinn aus Gewerbebetrieb in die Anlage G. Hast du Einkommensteuer-Vorauszahlungen geleistet, trägst du sie ein; sie werden bei der Berechnung angerechnet.
- Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du die Erklärung über ELSTER.
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Häufige Fragen
Zahle ich als Amazon-Kleinunternehmer Einkommensteuer? Dein Gewinn ist auch dann einkommensteuerpflichtig. Die Kleinunternehmerregelung befreit nur von der Umsatzsteuer, nicht von der Einkommensteuer.
Muss ich die Einkommensteuer auf den Umsatz zahlen? Nein, sie läuft auf den Gewinn, also Einnahmen minus Betriebsausgaben.
Brauche ich für die Anlage G eine Gewerbeanmeldung? Die Anlage G hängt nicht an der Anmeldung, sondern daran, ob du Einkünfte aus Gewerbebetrieb hast (§ 15 Abs. 2 EStG). Wer einen Gewerbebetrieb anfängt, muss ihn aber der Gemeinde anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO); siehe Gewerbeanmeldung online.
Wo finde ich den Überblick über alle Steuern? In Online-Händler: Steuern im Überblick.
Ab wann muss ich als Amazon-Verkäufer Einkommensteuer zahlen? Für 2026 fällt keine Steuer an, solange dein zu versteuerndes Einkommen höchstens 12.348 Euro beträgt (§ 32a Abs. 1 EStG). Eine Erklärung musst du unter Umständen trotzdem abgeben, siehe den Abschnitt zur Abgabepflicht.
Wie viel Einkommensteuer zahle ich auf meinen Amazon-Gewinn? Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab (§ 2 Abs. 5, § 32a EStG).
Ist die Einkommensteuer dasselbe wie die Gewerbesteuer? Nein. Die Gewerbesteuer ist eine eigene Steuer der Gemeinde und fällt bei Einzelunternehmern erst über 24.500 Euro Gewerbeertrag an. Sie mindert aber deine Einkommensteuer (§ 35 EStG), siehe den Abschnitt zu den Vorauszahlungen.
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