EÜR Vorlage: Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER erstellen und senden
Mit der EÜR rechnest du deinen Gewinn aus: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Die amtliche „Vorlage“ dafür ist die Anlage EÜR. Als elektronische EÜR übermittelst du sie ans Finanzamt, zum Beispiel in ELSTER, zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung. Frist ist grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres; für 2026 ist es Montag, der 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist.
Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich
Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026
Aktuelle Termine (Stand 2. November 2026)
- Anlage EÜR für 2026: Montag, 2. August 2027, zusammen mit der Einkommensteuererklärung (§ 149 Abs. 2 AO, § 108 Abs. 3 AO).
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: Oktober 2026 (und das III. Quartal mit Dauerfristverlängerung) bis Dienstag, 10. November 2026; November bis Donnerstag, 10. Dezember 2026; Dezember 2026 oder IV. Quartal bis Montag, 11. Januar 2027, weil der 10. Januar ein Sonntag ist (§ 18 Abs. 1 UStG, § 108 Abs. 3 AO).
- OSS-Meldung III. Quartal 2026: Die Frist (Abgabe und Zahlung) war Samstag, 31. Oktober 2026; sie hat sich nicht auf den Montag verschoben (§ 18j UStG). Hast du sie verpasst, steht in OSS-Frist verpasst, was jetzt zu tun ist. Als Nächstes folgt das IV. Quartal 2026 mit der Frist Sonntag, 31. Januar 2027; der letzte Werktag davor ist Freitag, 29. Januar 2027.
Das heißt für dich: Die EÜR für 2026 hat Zeit bis August 2027; früher kommen die Voranmeldung am 10. November 2026 und, wenn du EU-Fernverkäufe meldest, die OSS-Meldung.
Kurz gesagt
- Wer darf: Freiberufler ohne Umsatz- oder Gewinngrenze; Gewerbetreibende, solange sie weder mehr als 800.000 Euro Umsatz noch mehr als 80.000 Euro Gewinn haben und das Finanzamt sie nicht zur Buchführung aufgefordert hat; GmbH und UG nicht.
- Zufluss und Abfluss: Einnahmen zählen bei Zahlungseingang, Ausgaben bei Zahlung; Ausnahme: wiederkehrende Zahlungen um den Jahreswechsel (10 Tage).
- Umsatzsteuer: Bei Regelbesteuerung gehört sie hinein; als Kleinunternehmer rechnest du mit Bruttobeträgen.
Gibt es ein Muster zum Ausfüllen?
Die amtliche Vorlage ist die Anlage EÜR (der Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR“). Du füllst sie normalerweise nicht auf Papier aus: Die Einnahmenüberschussrechnung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (§ 60 Abs. 4 EStDV), ab dem Veranlagungszeitraum 2017 nur noch mit elektronischer Authentifizierung. Eine eigene Tabelle kann deine Zahlen sammeln, übermittelt wird sie nicht.
Papier gibt es nur im Härtefall: Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Übermittlung verzichten. Dann ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen; nach ELSTER sind das die Anlage EÜR und die Anlage AVEÜR, gegebenenfalls mit weiteren Anlagen.
Zwei Hinweise von ELSTER zum Ausfüllen: Zeilen und Felder, von denen du nicht betroffen bist, füllst du nicht aus – auch nicht mit dem Wert 0,00. Und übernimmt ELSTER Daten aus der vorherigen Abgabe, sind es nur wenige; das ist kein Fehler. Welcher Betrag in welche Zeile gehört, zeigt der Abschnitt „Was gehört in die EÜR?“.
Das heißt für dich: Du brauchst kein Papierformular, sondern einen ELSTER-Zugang und deine Zahlen; eine Excel-Tabelle hilft nur beim Sammeln.
Wie gebe ich die Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER ab?
Das Formular kann für einen Betrieb separat oder im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung benutzt werden. So gehst du vor:
- Formular öffnen: Auf elster.de unter „Formulare und Leistungen“ und „Alle Formulare“ das Formular „Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)“ wählen.
- Kalenderjahr wählen: grundsätzlich das Jahr, in dem der mit der Anlage EÜR ermittelte Gewinn bei der Steuerfestsetzung zu erfassen ist. Stand 21. Oktober 2026 bietet ELSTER die Jahre 2019 bis 2025 an; 2026 steht dort noch nicht zur Auswahl.
- Steuernummer eintragen: das Bundesland wählen und die (Betriebs-)Steuernummer eingeben; das Finanzamt wird automatisch ermittelt. Hast du keine Steuernummer für den Betrieb oder hat dir das Finanzamt noch keine mitgeteilt, wählst du die zweite Option und gibst das zuständige Finanzamt an. Wie du an die Steuernummer kommst: Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online.
- Anlagen auswählen und ausfüllen: die Anlage EÜR und, wenn sie für dich gelten, die weiteren Anlagen – siehe nächster Abschnitt.
- Senden: mit elektronischer Authentifizierung; auf Papier geht es nur im Härtefall.
Welche Anlagen gehören zur EÜR? Die ELSTER-Anleitung unterscheidet diese Anlagen:
- Anlage EÜR: allgemeine Angaben zum Betrieb sowie Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, die Ermittlung des Gewinns unter Berücksichtigung von Korrekturen (zum Beispiel steuerfreie Betriebseinnahmen, nicht abziehbare Betriebsausgaben, Investitionsabzugsbeträge), Rücklagen und stille Reserven sowie Entnahmen und Einlagen.
- Anlage AVEÜR: Angaben zu deinem Betriebsvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) und zur Buchwertentwicklung der Wirtschaftsgüter.
- Anlage SZ: Angaben zur Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für dein Einzelunternehmen.
- Weitere Anlagen: Die Anlagen SE, AVSE und ER betreffen Mitunternehmerschaften, die Anlage LuF Wein- und Forstbetriebe.
Die Zeilen zur Umsatzsteuer (15, 17, 18, 57 und 58, als Kleinunternehmer die Zeile 12) erklärt die Tabelle im Abschnitt „Was gehört in die EÜR?“. Welche Angaben in einzelnen Zeilen stehen, etwa Zeile 11, 14 und 25, erklärt Was steht in Zeile 11, 14 und 25 der Anlage EÜR?; alle Schritte mit Frist in einer Anleitung: Anlage EÜR in ELSTER ausfüllen: Schritt für Schritt
Das heißt für dich: Fünf Schritte in ELSTER, und die Anlage EÜR reicht für die meisten Einzelunternehmen; Anlage AVEÜR und SZ kommen nur dazu, wenn sie auf dich zutreffen.
Heißt es EÜR, Einnahmenüberschussrechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung?
Gemeint ist meist dasselbe Formular: In ELSTER heißt es „Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)“, kurz EÜR; geschrieben wird es auch „Einnahmen-Überschuss-Rechnung“ oder „Einnahme-Überschuss-Rechnung“. „Einkommensüberschussrechnung“ ist eine Verwechslung, so heißt das Formular nicht. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 3 EStG: Der Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.
Eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist etwas anderes: Sie bildet mit der Bilanz den Jahresabschluss, den Kaufleute aufstellen müssen (§ 242 HGB). Eine „formlose“ Gewinnermittlung genügt für die EÜR nicht: Sie ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln, Papier nur im Härtefall (§ 60 Abs. 4 EStDV).
Das heißt für dich: Suchst du in ELSTER die „Einnahmenüberschussrechnung“, bist du richtig; eine selbst gebaute GuV oder Excel-Tabelle ersetzt die Anlage EÜR nicht.
Darf ich die EÜR nutzen?
Die EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG) steht dir offen, wenn du nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften Bücher führen und Abschlüsse machen musst – und das auch nicht freiwillig tust.
| Du bist … | EÜR möglich? |
|---|---|
| Freiberufler | Ja. Die steuerliche Buchführungspflicht nach § 141 AO betrifft nur gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte. |
| Gewerbetreibender oder Online-Händler mit höchstens 800.000 Euro Umsatz und höchstens 80.000 Euro Gewinn | Ja, solange du nicht nach Handelsrecht Bücher führen musst. |
| Gewerbetreibender über einer dieser Grenzen | Das Finanzamt teilt dir die Buchführungspflicht mit; sie gilt ab dem Wirtschaftsjahr nach dieser Mitteilung. Dann ermittelst du den Gewinn mit Bilanz. |
| Einzelkaufmann im Handelsregister | Nach Handelsrecht bist du von der Buchführung befreit, wenn du an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen jeweils nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss hast; bei einer Neugründung genügt der erste Abschlussstichtag. |
| GmbH oder UG | Nein. Die GmbH (auch als UG) gilt als Handelsgesellschaft, und jeder Kaufmann muss Bücher führen. |
Unsicher, ob du buchführungspflichtig bist? Kläre das vor dem Jahresabschluss mit einer Steuerberatung.
Das heißt für dich: Als Freiberufler darfst du die EÜR ohne Umsatz- oder Gewinngrenze nutzen; als Gewerbetreibender, solange du weder mehr als 800.000 Euro Umsatz noch mehr als 80.000 Euro Gewinn im Jahr hast und das Finanzamt dich nicht zur Buchführung aufgefordert hat (§ 141 AO). GmbH und UG nicht.
Was gehört in die EÜR?
Grundprinzip Zufluss und Abfluss: Einnahmen zählen in dem Jahr, in dem du sie erhältst; Ausgaben in dem Jahr, in dem du sie bezahlst (§ 11 EStG). Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurz vor oder kurz nach dem Jahreswechsel fließen, gilt eine Ausnahme: Diese zählen in dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Die amtliche ELSTER-Anleitung nennt dafür den Zeitraum von 10 Tagen.
Umsatzsteuer in der EÜR (Regelbesteuerung):
| Was | Wie in der Anlage EÜR (Zeilen laut Anleitung zur EÜR 2025) |
|---|---|
| Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen | netto in Zeile 15 |
| Die mit diesen Einnahmen vereinnahmte Umsatzsteuer | Betriebseinnahme in Zeile 17, im Zeitpunkt der Vereinnahmung |
| Umsatzsteuer-Erstattungen vom Finanzamt | Betriebseinnahme in Zeile 18 |
| Ausgaben | in der Regel netto; die bezahlte Vorsteuer als Betriebsausgabe in Zeile 57, wenn du sie bezahlst |
| An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer (Voranmeldungen, Jahreserklärung) | Betriebsausgabe in Zeile 58 |
Beispiel aus der ELSTER-Anleitung: Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember ist am 10. Januar des Folgejahres fällig. Zahlst du sie tatsächlich bis zum 10. Januar, ist sie eine Betriebsausgabe des alten Jahres. Achtung: Der 10. Januar 2027 ist ein Sonntag – ob die Dezember-Zahlung 2026 dann noch ins alte Jahr gehört, klär im Zweifel mit einer Steuerberatung.
Als Kleinunternehmer: Du trägst deine Betriebseinnahmen mit dem tatsächlich erhaltenen Gesamtbetrag in Zeile 12 ein und deine Ausgaben brutto; die Zeilen 15 bis 17 nutzt du in der Regel nicht.
Weitere Regeln aus der Anleitung: Für jeden Betrieb übermittelst du eine eigene Anlage EÜR. Verkaufst du Anlagevermögen, trägst du den Erlös ohne Umsatzsteuer ein; Privatentnahmen, etwa Waren für den privaten Gebrauch, trägst du ohne Umsatzsteuer ein und die Umsatzsteuer darauf in Zeile 17.
Das heißt für dich: Zähle nach dem Geldfluss, nicht nach dem Rechnungsdatum, und trage die Umsatzsteuer in die richtigen Zeilen ein (15, 17, 18, 57, 58; als Kleinunternehmer Zeile 12).
Wie fülle ich die Anlage EÜR als Kleinunternehmer aus?
Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer trägst du deine vollständigen Betriebseinnahmen mit dem tatsächlich vereinnahmten Gesamtbetrag in Zeile 12 ein. Die Zeilen 15 bis 17 sind von Kleinunternehmern in der Regel nicht auszufüllen. Betriebsausgaben setzt du mit dem Bruttobetrag an. Die Angaben stammen aus der amtlichen ELSTER-Anleitung zur Anlage EÜR 2025.
Das heißt für dich: Du füllst weniger Zeilen aus und rechnest ohne Umsatzsteuer; die ganze Anleitung mit Beispiel steht unter EÜR als Kleinunternehmer ausfüllen.
Art des Betriebs in der Anlage EÜR: was trägst du ein?
Ganz oben in der Anlage EÜR stehen die allgemeinen Angaben (Zeilen 1 bis 11). Die ELSTER-Anleitung zur Anlage EÜR 2025 nennt dafür drei Dinge:
- die Steuernummer, unter der der Betrieb geführt wird
- die Art des Betriebs beziehungsweise der Tätigkeit (Schwerpunkt)
- die Rechtsform des Betriebs, zum Beispiel Einzelgewerbetreibende(r) oder Angehörige(r) der freien Berufe
Für das Wirtschaftsjahr (Zeile 4) trägst du nur etwas ein, wenn es vom Kalenderjahr abweicht.
„Art des Betriebs“ ist ein Freitext. Beschreibe kurz, womit du den Schwerpunkt deiner Einnahmen erzielst. Eine Auswahlliste dafür haben wir in der Anleitung nicht gefunden.
| Du bist … | Art des Betriebs (Beispiel) | Rechtsform (Beispiel) |
|---|---|---|
| Online-Händler auf Amazon und eBay | Onlinehandel mit Haushaltswaren | Einzelgewerbetreibende(r) |
| Freiberufliche Texterin | Texterstellung und Lektorat | Angehörige(r) der freien Berufe |
Die Beispiele sind Formulierungen von uns, keine amtlichen Vorgaben. Passen sie nicht zu dir, schreibe das, was dein Geschäft im Kern ist. Die Angabe sollte zu dem passen, was du bei der Gewerbeanmeldung und im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben hast: Steuernummer beantragen.
Das heißt für dich: Ein Satz im Freitext genügt, solange er deinen Einnahmeschwerpunkt trifft und zu deinen früheren Angaben passt.
Wie und bis wann gebe ich die EÜR ab?
- Elektronisch: Die Anlage EÜR übermittelst du nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz per Datenfernübertragung (§ 60 Abs. 4 EStDV). Papier ist nur noch in Härtefällen zulässig.
- Mit der Einkommensteuererklärung: Wer Gewinneinkünfte hat (Gewerbe, selbstständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft), übermittelt auch die Einkommensteuererklärung elektronisch (§ 25 Abs. 4 EStG).
- Frist: spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) – für 2026 also Montag, 2. August 2027. Erstellt eine Steuerberatung deine Erklärung, gelten längere Fristen (§ 149 Abs. 3 AO).
- Zu spät: Gibst du verspätet ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO).
| Wenn … | Dann … (§ 152 AO) |
|---|---|
| Du gibst verspätet ab | Für Jahreserklärungen wie die Einkommensteuererklärung mit EÜR beträgt der Zuschlag für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, vermindert um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, mindestens 25 Euro je angefangenem Monat; höchstens 25.000 Euro (§ 152 Abs. 5 Satz 2, Abs. 10 AO). |
| Die Erklärung fehlt 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres | Der Zuschlag ist dann festzusetzen, nicht nur möglich (Abs. 2). |
Das heißt für dich: Der 2. August 2027 ist für 2026 die Frist; jeder angefangene Monat danach kostet mindestens 25 Euro, sobald ein Zuschlag festgesetzt wird.
Was kommt neben der EÜR noch dazu?
- Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer betrifft Gewerbebetriebe (§ 2 GewStG); die Ausübung eines freien Berufs ist kein Gewerbebetrieb. Musst du eine Gewerbesteuererklärung abgeben – zum Beispiel weil dein Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt (§ 25 Abs. 1 GewStDV) –, übermittelst du sie elektronisch (§ 14a GewStG). Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag. Mehr dazu: Gewerbesteuererklärung, auch für Kleinunternehmer und mit Zerlegung.
- Umsatzsteuer: Mit Regelbesteuerung übermittelst du zusätzlich die Umsatzsteuer-Jahreserklärung (§ 18 Abs. 3 UStG); unterjährig laufen die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Das heißt für dich: Plane neben der EÜR die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ein, und die Gewerbesteuererklärung, sobald dein Gewerbeertrag über 24.500 Euro liegt.
Welche Fehler passieren oft?
- Umsatzsteuer vergessen. Bei Regelbesteuerung ist die vereinnahmte Umsatzsteuer eine Betriebseinnahme, gezahlte Vorsteuer und ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben.
- Nach Rechnungsdatum statt nach Zahlung buchen. In der EÜR zählt grundsätzlich der Zufluss oder Abfluss.
- Die 10-Tage-Regel falsch anwenden. Die Regel gilt nur für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben rund um den Jahreswechsel.
- Die EÜR auf Papier schicken. Ohne genehmigten Härtefall muss sie elektronisch kommen.
- Mehrere Betriebe in eine EÜR packen. Für jeden Betrieb gibt es eine eigene Anlage EÜR.
- Buchführungspflicht übersehen. Wer nach Handelsrecht Bücher führen muss oder vom Finanzamt dazu aufgefordert wurde, darf keine EÜR machen.
Das heißt für dich: Gehe diese sechs Punkte vor dem Senden einmal durch; Punkt 1 und 2 betreffen fast jeden Online-Händler.
Worauf kommt es bei EÜR-Software an?
Willst du die EÜR mit einer Software übermitteln, muss sie die Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übertragen können (§ 60 Abs. 4 EStDV). ELSTER führt dafür ein Verzeichnis „Softwareprodukte, die ELSTER unterstützen“: Darin wählst du das Betriebssystem und siehst die unterstützten Formulare und Funktionen, darunter die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR). Prüfe außerdem, ob die Software die Umsatzsteuer in den richtigen Zeilen erfasst (Tabelle oben) und nach Zufluss und Abfluss rechnet.
Ob du ELSTER selbst ausfüllst oder Software nutzt, vergleicht ELSTER Alternative für Online-Händler: Mein ELSTER oder Software?.
Das heißt für dich: Eine Software taugt für die EÜR, wenn sie den amtlichen Datensatz überträgt, die Umsatzsteuer richtig zuordnet und im ELSTER-Verzeichnis steht.
So hilft dir VAT GPT bei der EÜR
- Hochladen: Du lädst deine Rechnungen und deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus; VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf.
- Prüfen: Du siehst deine Werte in der Gliederung der Anlage EÜR mit ihren Zeilennummern, prüfst und bestätigst sie. Im selben Konto erstellst du auch deine Gewerbesteuer- und die Einkommensteuererklärung.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht es über ELSTER ans Finanzamt, dazu die Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
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Das heißt für dich: Hochladen – prüfen – senden: Du behältst die Kontrolle über jede Zahl, bevor sie ans Finanzamt geht.
Häufige Fragen zur EÜR
Gibt es eine Vorlage für die EÜR? Die amtliche Vorlage ist die Anlage EÜR. Du übermittelst sie elektronisch, zum Beispiel in ELSTER; ein Vordruck auf Papier gilt nur für Härtefälle auf Antrag beim Finanzamt.
Wie gebe ich die Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER ab? Auf elster.de unter „Formulare und Leistungen“ und „Alle Formulare“ das Formular „Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)“ öffnen, das Kalenderjahr wählen, die Steuernummer eintragen, die Anlagen ausfüllen und mit elektronischer Authentifizierung senden.
Was ist die Anlage EÜR? Das amtliche Formular zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; es enthält allgemeine Angaben zum Betrieb, Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, der Gewinn sowie Entnahmen und Einlagen. Dazu kommen Anlagen wie die Anlage AVEÜR für das Betriebsvermögen.
Darf ich als Online-Händler eine EÜR machen? Ja, wenn du nicht buchführungspflichtig bist: Als Gewerbetreibender wirst du es nach § 141 AO erst ab mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn und erst nach einer Mitteilung des Finanzamts; als Einzelkaufmann im Handelsregister gelten die Grenzen des § 241a HGB.
Muss ich die EÜR elektronisch abgeben? Ja. Papier ist nur noch in Härtefällen zulässig, auf Antrag beim Finanzamt.
Bis wann muss die EÜR 2026 beim Finanzamt sein? Zusammen mit der Einkommensteuererklärung spätestens sieben Monate nach Jahresende. Für 2026 ist das Montag, der 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist. Mit Steuerberatung gelten längere Fristen.
Gehört die Umsatzsteuer in die EÜR? Bei Regelbesteuerung ja: Vereinnahmte Umsatzsteuer und Erstattungen sind Betriebseinnahmen, gezahlte Vorsteuer und ans Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer sind Betriebsausgaben. Als Kleinunternehmer rechnest du mit Bruttobeträgen.
Was kostet eine verspätete EÜR? Hat das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festgesetzt, gilt für die Einkommensteuererklärung mit EÜR: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, vermindert um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, je angefangenem Monat, mindestens 25 Euro je angefangenem Monat (§ 152 Abs. 5 Satz 2 AO).
Wann zählt eine Einnahme? Grundsätzlich, wenn das Geld bei dir ankommt. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zählen in dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Brauche ich für jeden Betrieb eine eigene EÜR? Ja, für jeden Betrieb übermittelst du eine eigene Anlage EÜR.
Zahle ich als Freiberufler Gewerbesteuer? Nein. Die Ausübung eines freien Berufs ist kein Gewerbebetrieb. Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit Gewerbebetrieb geben eine Gewerbesteuererklärung ab, wenn ihr Gewerbeertrag 24.500 Euro übersteigt, wenn vortragsfähige Fehlbeträge gesondert festgestellt waren oder wenn das Finanzamt sie verlangt (§ 25 Abs. 1 GewStDV); für natürliche Personen gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag.
Was trage ich bei „Art des Betriebs“ in der Anlage EÜR ein? Einen kurzen Freitext, der den Schwerpunkt deiner Einnahmen beschreibt, zum Beispiel „Onlinehandel mit Haushaltswaren“ oder „Texterstellung und Lektorat“. Eine Auswahlliste haben wir in der ELSTER-Anleitung zur Anlage EÜR 2025 nicht gefunden. Die Angabe sollte zu dem passen, was du bei der Gewerbeanmeldung und im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben hast; die Beispiele sind unsere Formulierungen, keine amtlichen Vorgaben.
Ist die EÜR dasselbe wie die Gewinn- und Verlustrechnung? Nein. In ELSTER heißt das Formular „Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)“; Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 3 EStG. Eine Gewinn- und Verlustrechnung bildet mit der Bilanz den Jahresabschluss der Kaufleute (§ 242 HGB).
Reicht eine formlose Gewinnermittlung oder eine Excel-Tabelle statt der Anlage EÜR? Nein. Die Einnahmenüberschussrechnung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln, Papier gibt es nur im Härtefall auf Antrag (§ 60 Abs. 4 EStDV). Eine eigene Tabelle kann deine Zahlen sammeln, übermittelt wird sie nicht.
Wie fülle ich die Einnahmenüberschussrechnung in ELSTER aus? Du öffnest auf elster.de das Formular „Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)“, wählst das Kalenderjahr (Stand 21. Oktober 2026 bietet ELSTER die Jahre 2019 bis 2025 an), gibst Bundesland und Steuernummer des Betriebs ein und füllst die Anlage EÜR aus, bei Bedarf mit weiteren Anlagen wie AVEÜR oder SZ. Zeilen, die dich nicht betreffen, bleiben leer, auch ohne 0,00. Gesendet wird mit elektronischer Authentifizierung.
Kann ich die EÜR für frühere Jahre wie 2017 oder 2018 noch in ELSTER abgeben? Stand 21. Oktober 2026 bietet ELSTER die Anlage EÜR für die Jahre 2019 bis 2025 an. Für ältere Jahre nennt die ELSTER-Anleitung, die wir geprüft haben, keinen Online-Weg; frag in diesem Fall dein Finanzamt, wie du die Gewinnermittlung einreichst. Für 2017 und 2018 ist die vierjährige Festsetzungsfrist in der Regel schon abgelaufen; sie beginnt spätestens mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Steuerjahr (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO). Dann setzt das Finanzamt für diese Jahre meist keine Steuer mehr fest.
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Quellen
- § 4 EStG
- § 141 AO
- § 241a HGB
- ELSTER: Anleitung zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Einzelunternehmen)
- § 11 EStG
- ELSTER: Anleitung zur Anlage EÜR 2025
- § 60 EStDV
- § 25 EStG
- § 149 AO
- § 108 AO
- § 152 AO
- § 169 AO
- § 170 AO
- § 2 GewStG
- § 15 EStG
- § 14a GewStG
- § 11 GewStG
- § 25 GewStDV
- § 13 GmbHG
- § 6 HGB
- § 238 HGB
- § 18 UStG
- ELSTER: Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR), Formular
- ELSTER: Softwareprodukte, die ELSTER unterstützen