Einnahmenüberschussrechnung als Excel-Vorlage: Das muss die Tabelle enthalten

Eine Excel-Tabelle sammelt und summiert die Zahlen deiner Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), übermitteln kannst du sie nicht. Die EÜR ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln (§ 60 Abs. 4 EStDV). Damit deine Tabelle am Jahresende zur Anlage EÜR passt, braucht sie fünf Blätter: Einnahmen, Ausgaben, Anlagen, Entnahmen und Einlagen sowie eine Summenübersicht.

Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewinn: Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG).
  • Zeitpunkt: Einnahmen beim Zufluss, Ausgaben beim Abfluss.
  • Pflicht-Verzeichnisse: Anlagegüter, GWG über 250 Euro, Entnahmen und Einlagen sowie bestimmte Ausgaben gehören in eigene Aufzeichnungen.
  • Abgabe: elektronisch, nicht als Excel-Datei.
  • Umsatzsteuer: Als Regelbesteuerter brauchst du Netto, Umsatzsteuer und Brutto; als Kleinunternehmer genügt der Bruttobetrag.

Gibt es eine amtliche Vorlage?

Die amtliche Vorlage ist die Anlage EÜR. Du füllst sie in ELSTER oder in einer Software aus und übermittelst sie elektronisch; Papier ist nur in Härtefällen zulässig. Eine eigene Excel-Tabelle ist keine Vorlage des Finanzamts, sondern ein Hilfsmittel, mit dem du deine Zahlen so ordnest, dass du sie später in die Zeilen der Anlage EÜR übertragen kannst. Wie die Abgabe in ELSTER funktioniert, steht in EÜR-Software und Anlage EÜR in ELSTER.

Das heißt für dich: Die amtliche Vorlage ist die Anlage EÜR in ELSTER; deine Excel-Tabelle ersetzt sie nicht.

Welche Blätter braucht die Tabelle?

BlattInhalt
Einnahmenjede Betriebseinnahme mit dem Datum des Zahlungseingangs
Ausgabenjede Betriebsausgabe mit dem Datum der Zahlung
AnlagenVerzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Entnahmen und Einlagenprivate Entnahmen und Einlagen, gesondert aufgezeichnet
ÜbersichtSummen je Kategorie, passend zu den Zeilen der Anlage EÜR

Das heißt für dich: Lege fünf Blätter an, damit deine Tabelle am Jahresende zur Anlage EÜR passt.

Welche Spalten gehören in Einnahmen und Ausgaben?

Betriebseinnahmen erfasst du grundsätzlich im Zeitpunkt des Zuflusses, Betriebsausgaben grundsätzlich im Zeitpunkt des Abflusses (§ 11 EStG). Das Datum der Zahlung ist daher die wichtigste Spalte, nicht das Rechnungsdatum.

SpalteWarum
ZahlungsdatumZufluss oder Abfluss entscheidet über das Jahr
Belegnummerverbindet die Zeile mit dem Beleg
Gegenpartei und Textwofür der Betrag geflossen ist
KategorieSumme je Zeile der Anlage EÜR
Netto, Umsatzsteuer, Bruttoals Regelbesteuerter: Netto in die Einnahmen- und Ausgabenzeilen, Umsatzsteuer und Vorsteuer in eigene Zeilen
Betrieblicher Anteilbei gemischten Aufwendungen zählt nur der betrieblich veranlasste Anteil

Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuerspalte: Sie tragen ihre Einnahmen mit dem tatsächlich vereinnahmten Gesamtbetrag ein und geben Betriebsausgaben brutto an. Mehr dazu: EÜR als Kleinunternehmer ausfüllen. Wie Umsatzsteuer und Vorsteuer in die EÜR gehören, erklärt EÜR: Umsatzsteuer und Vorsteuer buchen.

Das heißt für dich: Erfasse Einnahmen beim Zufluss und Ausgaben beim Abfluss, jeweils mit Datum und Betrag.

Was gehört ins Blatt Anlagen?

Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens musst du in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufnehmen, mit dem Tag der Anschaffung oder Herstellung und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 4 Abs. 3 Satz 5 EStG). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit mehr als 250 Euro gehören ebenfalls in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG). Spalten: Bezeichnung, Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, Abschreibung je Jahr, Restbuchwert. Wie Abschreibung und GWG funktionieren, steht in EÜR: Abschreibung und GWG.

Das heißt für dich: Führe Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in einem eigenen Verzeichnis.

Was gehört ins Blatt Entnahmen und Einlagen?

Entnahmen und Einlagen sind gesondert aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 4a Satz 6 EStG). Dazu zählen nach ELSTER auch Geldentnahmen und Geldeinlagen, zum Beispiel eine privat veranlasste Abhebung vom betrieblichen Bankkonto. Spalten: Datum, Art (Entnahme oder Einlage), Betrag, Bemerkung. Mehr dazu: EÜR: Entnahmen und Einlagen.

Das heißt für dich: Zeichne Entnahmen und Einlagen getrennt von den laufenden Einnahmen und Ausgaben auf.

Welche Ausgaben brauchen eigene Aufzeichnungen?

Aufwendungen für Geschenke, Bewirtung, Gästehäuser, Jagd und Fischerei, ein häusliches Arbeitszimmer sowie unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 6b und 7 EStG) sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 7 EStG). Für die Bewirtung verlangt das Gesetz schriftliche Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass sowie zur Höhe der Aufwendungen. Lege dafür am besten eine eigene Kategorie oder ein eigenes Blatt an. Eine Übersicht der Ausgabenarten gibt EÜR: Betriebsausgaben-Liste.

Das heißt für dich: Halte Geschenke, Bewirtung und die anderen genannten Ausgaben in eigenen Aufzeichnungen fest.

Was kann Excel nicht?

  • Die Tabelle übermittelt nichts ans Finanzamt; dafür brauchst du ELSTER oder eine Software mit ELSTER-Anbindung.
  • Sie prüft nicht, ob eine Ausgabe abziehbar ist oder in welche Zeile sie gehört.
  • Sie rechnet Abschreibung, GWG-Grenzen und Pauschalen nur, wenn du die Formeln selbst baust und aktuell hältst.
  • Sie legt keine Belege ab.

Das heißt für dich: Mit Excel sammelst und rechnest du; übermitteln musst du die EÜR über ELSTER oder eine Software mit ELSTER-Anbindung.

Häufige Fehler

  • Nach Rechnungsdatum statt nach Zahlung sortieren. Maßgeblich ist der Zufluss oder Abfluss.
  • Privates und Betriebliches mischen. Bei gemischten Aufwendungen zählt nur der betrieblich veranlasste Anteil.
  • Das Anlagenverzeichnis vergessen. Es ist laufend zu führen.
  • Entnahmen und Einlagen nicht aufzeichnen. Sie sind gesondert aufzuzeichnen.
  • Die Tabelle für die Abgabe halten. Übermittelt wird die Anlage EÜR elektronisch.

Das heißt für dich: Sortiere nach Zahlung statt nach Rechnungsdatum und trenne Privates von Betrieblichem.

So geht's mit VAT GPT

  1. Hochladen: Statt Zeilen selbst zu tippen, lädst du deine Rechnungen und Belege als Foto oder PDF hoch. Auch Amazon- und eBay-CSV-Berichte kannst du importieren.
  2. Prüfen: Die KI liest die Daten aus und kategorisiert sie. VAT GPT ordnet deine Einnahmen und Ausgaben Kategorien zu und zeigt dir für jeden Zeitraum deinen Gewinn oder Verlust; du prüfst und bestätigst das Ergebnis. Deine Daten kannst du als ZIP-Datei mit Belegen und einer Übersichtstabelle exportieren.
  3. Senden: Die EÜR sendest du mit VAT GPT Pro über ELSTER ans Finanzamt.

Alles liegt an einem Ort:

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • OSS-Meldung
  • EÜR
  • Gewerbesteuererklärung
  • Einkommensteuererklärung

Mit Go nutzt du 30 Tage lang alle Pro-Funktionen kostenlos. VAT GPT kennenlernen oder gleich ein Konto erstellen.

Was VAT GPT nicht macht

  • VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, ob eine einzelne Ausgabe abziehbar ist.
  • VAT GPT erstellt keine Körperschaftsteuererklärung (zum Beispiel für eine GmbH oder UG).
  • VAT GPT erfasst keine Entnahmen und Einlagen: Die EÜR-Übersicht hat dafür keine Eingabe; die Summen für die Zeilen 106 und 107 ermittelst du selbst, zum Beispiel mit dem Blatt „Entnahmen und Einlagen“.

Welche Tarife hat VAT GPT?

Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro.

Häufige Fragen

Gibt es eine amtliche Excel-Vorlage für die EÜR? Die amtliche Vorlage ist die Anlage EÜR, die du elektronisch übermittelst. Eine Excel-Tabelle ist ein eigenes Hilfsmittel.

Kann ich die Excel-Tabelle beim Finanzamt abgeben? Die EÜR ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch zu übermitteln (§ 60 Abs. 4 EStDV). Eine Excel-Datei ist dafür nicht vorgesehen.

Welche Verzeichnisse muss ich führen? Ein Verzeichnis der Anlagegüter (§ 4 Abs. 3 Satz 5 EStG), für GWG über 250 Euro ein besonderes Verzeichnis (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG) und gesonderte Aufzeichnungen für Entnahmen und Einlagen (§ 4 Abs. 4a Satz 6 EStG).

Welches Datum gehört in die Tabelle? Das Zahlungsdatum: Zufluss bei Einnahmen, Abfluss bei Ausgaben.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuerspalte? Nein. Du trägst Einnahmen mit dem vereinnahmten Gesamtbetrag und Ausgaben brutto ein.

Wo sehe ich meinen Gewinn? In der Tabelle als Summe der Einnahmen minus Summe der Ausgaben; in VAT GPT zeigt die EÜR-Übersicht den Gewinn oder Verlust.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen

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