Welche Software kann die OSS-Meldung abgeben?

Ja, es gibt Software, die die OSS-Meldung (One-Stop-Shop, EU-Umsatzsteuer) direkt an das BZSt sendet: VAT GPT (unser eigenes Produkt) mit VAT GPT Pro. Nach Funktion gibt es zwei Arten: Programme, die die Meldung selbst an das BZSt senden, und Programme, die nur eine Datei erzeugen, die du im Portal hochlädst. Die Meldung geht in Deutschland nur elektronisch an das BZSt, über das BZStOnline-Portal: im Formular oder per CSV-Import. Passende Software sortiert Verkäufe nach Land und Steuersatz, berechnet die Steuer und liefert Zahlen oder eine Importdatei nach den BZSt-Vorgaben. Prüfen musst du das Ergebnis selbst, denn das BZSt schließt jede Haftung für den Import aus.

Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro.

Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026

Kurz gesagt

  • VAT GPT (unser eigenes Produkt): Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten, direkt ans BZSt, und das BZSt-Portal gibt ein Transferticket zurück.
  • Elektronisch, zwei Wege: Alle Formulare gehen elektronisch ans BZSt; die Steuererklärung gibst du im Portal ein, wahlweise per Import (BZSt).
  • CSV-Import: aktuelle Version 2.0, Codierung UTF-8, höchstens 6000 Datenzeilen je Datei (BZStOnline-Portal, Importhilfe).
  • Verantwortung bleibt bei dir: Der Import erfolgt auf eigenes Risiko (BZStOnline-Portal, Importhilfe).

Welche Software sendet die OSS-Meldung selbst, welche liefert nur eine Datei? Die Zeilen stammen aus unserem OSS-Software-Vergleich: Angaben anderer Anbieter von deren Websites, abgerufen am 29. Oktober 2026; Angaben zu VAT GPT von uns, es ist unser eigenes Produkt.

SoftwareSendet selbst oder nur eine Datei?Liest Amazon-/eBay-Berichte?Quelle und Stand
VAT GPTsendet die OSS-Meldung mit Pro an das BZStCSV-Berichte von Amazon und eBay importiereneigene Angabe, 3.11.2026
BZStOnline-Portalkeine Software: du trägst die Werte im Formular ein, wahlweise per CSV-Importnicht genanntBZSt, abgerufen 26.10.2026
TaxdooOSS im monatlichen Abschluss „inkl. BWA, OSS, UStVA, ZM“; Senden nicht genannt„Schnittstellen zu Amazon, Shopify, Paypal etc.“Anbieter, abgerufen 29.10.2026
Amainvoice„berechnet die Umsatzsteuer für die korrekte OSS-Meldung“; Senden nicht genanntper API mit Seller CentralAnbieter, abgerufen 29.10.2026
sevDesk„Erstelle Rechnungen mit OSS Verfahren“; Senden nicht genanntüber die Billbee-SchnittstelleAnbieter, abgerufen 29.10.2026
Mein ELSTERnein: OSS läuft nicht über ELSTER, sondern über das BZStOnline-Portalnicht genanntBZSt, abgerufen 26.10.2026
  • Wer selbst über das BZStOnline-Portal sendet, trägt die Werte im Formular ein oder lädt eine CSV-Datei hoch; Software muss dann eine Datei nach den BZSt-Vorgaben liefern.
  • Wer Amazon- oder eBay-Berichte hochladen und die Meldung direkt senden will, braucht ein Tool mit beidem; in der Tabelle nennt das VAT GPT mit Pro.
  • Wer Buchhaltung und OSS in einem monatlichen Abschluss bündeln will, findet das laut Anbieter bei Taxdoo.

Welche Software-Funktionen brauchst du für die OSS-Meldung?

Achte nicht auf Namen, sondern auf die Funktion:

  • Sendet die Meldung selbst. Das Programm berechnet die OSS-Beträge und übermittelt sie für dich an das BZSt. Du brauchst dafür dein Zertifikat, zum Beispiel dein ELSTER-Zertifikat. VAT GPT arbeitet so: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt ans BZSt, und das BZSt-Portal gibt ein Transferticket zurück.
  • Liefert nur Zahlen oder eine Datei. Das Programm sortiert deine Verkäufe nach Land und Steuersatz und gibt dir Werte zum Abtippen oder eine CSV-Datei im BZSt-Aufbau. Hochladen und absenden musst du sie selbst im BZStOnline-Portal.

Beide Wege sind zulässig, denn das BZSt nimmt die Steuererklärung wahlweise per Formular oder mit Import-Funktion entgegen. Ohne Zertifikat kommst du in keinem Fall ins Portal. Ob ein Programm die Meldung selbst sendet, steht in seiner Funktionsbeschreibung; prüfe es dort, bevor du dich darauf verlässt. Welche Angaben du aufbewahren musst, steht unter OSS-Aufzeichnungspflichten.

Das heißt für dich: Achte auf die Funktion: ob die Software die Meldung selbst sendet oder nur eine Datei für den Import erzeugt.

Wie wird die OSS-Meldung übermittelt?

Das BZSt schreibt vor, dass alle Formulare im Verfahren elektronisch kommen. Im BZStOnline-Portal findest du die Registrierungsanzeige, das Formular zur Änderung der Daten, das Formular zur Abmeldung und die Steuererklärung, die du wahlweise mit einer Import-Funktion ausfüllst. Das Login geht mit einem Zertifikat. Ein bereits vorhandenes Zertifikat für das BZStOnline-Portal oder das ELSTER-Portal kannst du dafür nutzen. Mehr dazu: OSS-Meldung: ELSTER oder BZSt-Portal.

Variante 1, Formular: Du trägst je Land und Steuersatz Nettoumsatz und Steuerbetrag von Hand ein. Das lohnt bei wenigen Ländern.

Variante 2, CSV-Import: Du lädst eine fertige Datei hoch. Das lohnt, sobald du in viele Länder und Steuersätze verkaufst. Die Datei muss dem Aufbau entsprechen, den das BZSt vorgibt.

Das heißt für dich: Alle Formulare gehen elektronisch ans BZSt; die CSV muss dem vorgegebenen Aufbau entsprechen.

Was verlangt das BZSt von der CSV-Datei?

Die Importhilfe des BZStOnline-Portals nennt diese Eckdaten:

  • Version 2.0: Seit dieser Version muss die Datei in UTF-8 codiert sein. Das frühere Encoding ISO-8859-15 wird nicht mehr unterstützt. Nullwerte sind für Steuerbemessungsgrundlagen und abweichende Umsatzsteuerbeträge nicht mehr zulässig.
  • Höchstens 6000 Datenzeilen je CSV-Datei.
  • Satzarten: Satzart 1 legt je ein Land des Verbrauchs fest, jedes Land darf nur einmal vorkommen. Weitere Satzarten gibt es nach Art des Umsatzes, zum Beispiel für Dienstleistungen (Satzart 2), für Warenlieferungen vom Inland aus (Satzart 3), für Warenlieferungen aus anderen Mitgliedstaaten (Satzart 5) und für Berichtigungen (Satzart 6).
  • Felder je Umsatzzeile: Land des Verbrauchs, Typ des Steuersatzes (STANDARD oder REDUCED), Steuersatz, Nettobetrag, Steuerbetrag. Als Dezimaltrennzeichen gilt der Punkt.
  • Steuerbetrag: Der berechnete Betrag darf höchstens um 5,00 Euro abweichen.

Das BZSt zeigt in der Importhilfe eine Beispieldatei. Für Warenlieferungen vom Inland sieht eine Zeile dort so aus: 3,BG,STANDARD,20.00,5.00,1.00 (Satzart, Land, Steuersatztyp, Steuersatz, Nettobetrag, Steuerbetrag). Ob die Datei deiner Software zu deinem Fall passt, entscheidet die Art deiner Umsätze: Warenlieferungen aus Deutschland, Lieferungen aus einem Lager in einem anderen EU-Land und Dienstleistungen haben jeweils eigene Satzarten.

Das heißt für dich: Prüfe deine Datei gegen die Eckdaten der Importhilfe, bevor du sie importierst.

Checkliste: Was sollte eine Software für die OSS-Meldung können?

  1. Umsätze nach Land und Steuersatz aufschlüsseln. Das BZSt verlangt die Angaben getrennt je EU-Mitgliedstaat und nach Steuersätzen.
  2. Nettobeträge und Steuer in Euro ausweisen. Fremdwährungen werden mit dem EZB-Kurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums umgerechnet.
  3. Inland und OSS trennen. Inlandsumsätze gehören in die Voranmeldung, nicht in die OSS-Meldung (siehe Welche Umsätze gehören in die OSS-Meldung?).
  4. Eine Datei im BZSt-Aufbau erzeugen oder Werte zum Abtippen liefern. Prüfe die Datei vor dem Import selbst.
  5. Zahlen auf dem Bildschirm und in der Datei gleich halten. Was du siehst, soll auch in der Datei stehen.
  6. Berichtigungen kennen. Eine abgesendete Erklärung wird grundsätzlich erst zusammen mit einer nachfolgenden Erklärung berichtigt (siehe OSS-Meldung berichtigen).
  7. Aufzeichnungen bereithalten. Die Aufzeichnungen müssen dem BZSt auf Anforderung elektronisch zur Verfügung stehen, die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre.
  8. Die Nullmeldung nicht verschweigen. Auch ohne Umsatz im Quartal ist die Erklärung fällig. Die Software sollte dir ein Quartal ohne OSS-Umsätze zeigen, statt es zu überspringen (siehe OSS-Nullmeldung).
  9. Den Verwendungszweck der Zahlung liefern. Überwiesen wird an die Bundeskasse, mit Kassenzeichen und Besteuerungszeitraum im Verwendungszweck; Lastschrift ist nicht möglich. Das Kassenzeichen teilt dir das BZSt erst nach deiner ersten Erklärung mit. Die Steuer muss bis zum Ende des Folgemonats eingegangen sein (siehe OSS-Meldung bezahlen).

Das heißt für dich: Prüfe die Software anhand der Liste: Umsätze nach Land und Steuersatz, Beträge in Euro und die Zahlung bis zum Ende des Folgemonats.

Welche Fehler passieren oft?

  • Eine Datei ungeprüft importieren. Das BZSt haftet nicht für Fehler durch die Importfunktion.
  • Falsche Codierung. Seit Version 2.0 gilt UTF-8.
  • Ein Land mehrfach in Satzart 1 aufführen. Jedes Land darf nur einmal vorkommen.
  • Bruttobeträge importieren. Die Bemessungsgrundlage ist der Nettobetrag.
  • Mehr als 6000 Zeilen in einer Datei. Teile die Datei.
  • Nullmeldung vergessen. Auch ohne Umsatz ist die Meldung fällig.

Das heißt für dich: Importiere keine ungeprüfte Datei, nutze UTF-8, teile große Dateien und denke an die Nullmeldung.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT berechnet die OSS-Meldung aus deinen Verkaufsdaten und erstellt daraus die OSS-Datei. In drei Schritten:

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus. Rechnungen mit niedriger Konfidenz markiert VAT GPT zur manuellen Überprüfung.
  2. Prüfen: VAT GPT trennt deutsche Umsatzsteuer und OSS-Umsatzsteuer und zeigt dir die OSS-Beträge je Land. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt ans BZSt, mit deinem ELSTER-Zertifikat. Bei einem Steuerbetrag über null erstellt VAT GPT nach der Übermittlung eine PDF-Bestätigung für deine Unterlagen.

Die Beträge auf dem Bildschirm und die Zeilen der Datei entstehen aus denselben Daten. Es gibt Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen

Beispiel: vom Amazon-Bericht ins Portal

So läuft ein Quartal in VAT GPT: Du lädst den Amazon-Bericht als CSV hoch und siehst im Prüfdialog je EU-Land Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Hattest du im Quartal keine OSS-Umsätze, steht dort „Keine OSS-Umsätze in diesem Zeitraum.“ Zum Senden mit VAT GPT Pro bestätigst du die Prüfung, trägst deine USt-IdNr. ein und lädst dein ELSTER-Zertifikat samt Passwort hoch. Ist der Steuerbetrag größer als null, zeigt VAT GPT danach die Zahlungsanweisungen mit dem Verwendungszweck und erklärt, wo du im Portal-Postfach das Kassenzeichen findest. Überwiesen wird die Steuer von dir selbst.

Das heißt für dich: Aus dem Amazon-Bericht entsteht je EU-Land eine Zeile; die Steuer überweist du selbst.

Häufige Fragen

Muss ich für die OSS-Meldung eine Software nutzen? Nein. Du kannst das Formular im BZStOnline-Portal von Hand ausfüllen. Die Import-Funktion ist wahlweise (BZSt).

Wie melde ich die OSS-Umsätze an das BZSt? Elektronisch im BZStOnline-Portal, per Formular oder CSV-Import (BZSt).

Brauche ich ein Zertifikat? Ja, für das Login im Portal. Ein vorhandenes Zertifikat des ELSTER-Portals kann verwendet werden (BZSt).

Welche CSV-Version gilt? Version 2.0, Codierung UTF-8, höchstens 6000 Datenzeilen (BZStOnline-Portal, Importhilfe).

Wie lange muss ich die Aufzeichnungen aufbewahren? Zehn Jahre (BZSt).

Haftet das BZSt für Fehler im Import? Nein. Die Importfunktion wird auf eigenes Risiko genutzt (BZStOnline-Portal, Importhilfe).

Gibt es eine DATEV-Schnittstelle? DATEV beschreibt einen eigenen Export. Mehr dazu im Artikel OSS-Meldung und DATEV-Export.

Wie oft muss ich die OSS-Meldung abgeben? Für jedes Quartal, bis zum Ende des Folgemonats, also bis zum 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Alle Termine stehen in Wie oft muss ich die OSS-Meldung abgeben?.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen

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