OSS-Meldung ELSTER? Nein, du gibst sie im BZSt-Portal ab
OSS-Meldung ELSTER? Nein: Du gibst die OSS-Meldung nicht in ELSTER ab, sondern im BZStOnline-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt); dein ElsterOnline-Zertifikat reicht dort für den Login. Das Formular heißt „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“ und liegt unter elster.de/bportal. Deine Inlandsumsätze gehören weiter in die Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt.
Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Aktuelle Termine (Stand 2. November 2026)
- OSS-Meldung III. Quartal 2026: Die Frist (Abgabe und Zahlung) war Samstag, 31. Oktober 2026; sie hat sich nicht auf den Montag verschoben (§ 18j UStG). Hast du sie verpasst, steht in OSS-Frist verpasst, was jetzt zu tun ist.
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: Oktober 2026 (und das III. Quartal mit Dauerfristverlängerung) bis Dienstag, 10. November 2026; November bis Donnerstag, 10. Dezember 2026; Dezember 2026 oder IV. Quartal bis Montag, 11. Januar 2027, weil der 10. Januar ein Sonntag ist (§ 18 Abs. 1 UStG, § 108 Abs. 3 AO).
- Zusammenfassende Meldung (ZM): ein dritter Bericht mit eigener Frist, bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums (§ 18a UStG); für Oktober 2026 also Mittwoch, 25. November 2026.
- OSS-Meldung IV. Quartal 2026: Frist ist Sonntag, 31. Januar 2027; der letzte Werktag davor ist Freitag, 29. Januar 2027. Das I. Quartal 2027 folgt mit der Frist Freitag, 30. April 2027.
Das heißt für dich: Drei Meldungen, drei Wege: OSS-Meldung im BZStOnline-Portal bis 31. Januar 2027 (IV. Quartal 2026), Voranmeldung in ELSTER bis 10. November 2026, ZM bis 25. November 2026.
Kurz gesagt
- Wo: Im BZStOnline-Portal, Formular „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“ (ab dem 3. Quartal 2021); Inlandsumsätze weiter beim Finanzamt.
- Voraussetzung: Du bist für das OSS registriert; die Registrierung beantragst du ebenfalls im BOP.
- Wann und wie: Bis zum Ende des Monats nach dem Quartal, auch als Nullmeldung; Eingabe von Hand oder per CSV-Import.
Wo liegt die OSS-Meldung: in ELSTER oder im BZSt-Portal?
Das BZSt schreibt, dass alle Formulare im Verfahren One-Stop-Shop aufgrund gesetzlicher Vorgaben elektronisch an das BZSt zu übermitteln sind. Im BZStOnline-Portal finden registrierte Unternehmer unter anderem die Registrierungsanzeige, das Änderungsformular, das Abmeldeformular und die Steuererklärung. Das Gesetz sagt es für die Steuererklärung so: Du übermittelst sie nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle an die Finanzbehörde. Bei einer Anzeige im Inland ist das das BZSt (§ 18j Abs. 1 und 4 UStG).
Dass viele „OSS Meldung ELSTER“ suchen, hat einen praktischen Grund: Das BOP ist ein eigenes Portal des BZSt, es nutzt aber dieselbe Zertifikatswelt wie ELSTER. Das BZSt sagt ausdrücklich, dass bereits vorhandene Zertifikate für das BZStOnline-Portal oder das ElsterOnline-Portal für das Login verwendet werden können. Und der einfachste Weg zu einem Zertifikat ist die Registrierung im ElsterOnline-Portal. Ist dein Zertifikat abgelaufen, hilft die Anleitung zum ELSTER-Zertifikat verlängern.
Das heißt für dich: Hast du ein ElsterOnline-Zertifikat, loggst du dich damit direkt im BZStOnline-Portal ein; ein zweites Zertifikat brauchst du nicht.
Gibt es die OSS-Meldung in ELSTER? Nein, nur im BZStOnline-Portal
Die OSS-Meldung gibst du nicht im ELSTER-Portal ab, sondern im BZStOnline-Portal. Das Gesetz schreibt die Übermittlung an das BZSt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle vor (§ 18j Abs. 4 Satz 1 UStG). Mit ELSTER hat das Portal nur das Zertifikat für den Login gemeinsam, siehe oben.
Die OSS-Meldung ist auch nicht die Zusammenfassende Meldung (ZM). Die ZM ist ein anderer Bericht über innergemeinschaftliche Warenlieferungen und über Dienstleistungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern, für die der Empfänger dort die Steuer schuldet (§ 3a Abs. 2 UStG), den du bis zum 25. Tag nach dem Meldezeitraum ebenfalls an das BZSt übermittelst (§ 18a Abs. 1 und 2 UStG). Die OSS-Meldung betrifft dagegen Fernverkäufe an Privatkunden und ist bis zum Ende des Monats nach dem Quartal fällig.
Das heißt für dich: OSS-Meldung und ZM sind zwei getrennte Meldungen mit eigenen Fristen; die eine ersetzt die andere nicht.
Welche Erklärung geht ans BZSt, welche ans Finanzamt?
Zwei Erklärungen, zwei Empfänger. Das BZSt stellt klar: Leistungen an Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland gehören nur dann in die OSS-Steuererklärung, wenn sie im Rahmen der Sonderregelung erbracht wurden, zum Beispiel Inlandsumsätze über elektronische Schnittstellen. Ansonsten sind die Inlandsumsätze wie bisher beim zuständigen Finanzamt im allgemeinen Besteuerungsverfahren zu erklären.
| OSS-Meldung | Umsatzsteuer-Voranmeldung | |
|---|---|---|
| Empfänger | BZSt, im BZStOnline-Portal | Finanzamt, über die amtlich bestimmte Schnittstelle (ELSTER) |
| Was du erklärst | Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern, getrennt nach Land und Steuersatz | deine übrigen Umsätze und Vorsteuer |
| Zeitraum | immer das Kalendervierteljahr (§ 16 Abs. 1d UStG) | grundsätzlich das Kalendervierteljahr; Kalendermonat, wenn die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 Euro betrug (§ 18 Abs. 2 UStG); Ausnahmen in § 18 Abs. 2 und 2a UStG |
| Frist | Ende des Monats nach dem Quartal, ohne Dauerfristverlängerung | zehnter Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG), mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV) |
Mehr zur Voranmeldung: Umsatzsteuer-Voranmeldung online senden und Umsatzsteuervoranmeldung in ELSTER: Anleitung. Ob ein gleicher Bruttopreis in allen EU-Ländern möglich ist, klärt ein eigener Beitrag zu OSS und Preisen.
Das heißt für dich: Für Verkäufe ins EU-Ausland meldest du im BZSt-Portal, für alles Inländische schickst du die Voranmeldung wie bisher über ELSTER ans Finanzamt.
Wie komme ich ins BZStOnline-Portal?
- Zertifikat besorgen: Hast du schon ein Zertifikat für ELSTER oder das BZStOnline-Portal, nutzt du es. Sonst ist die Registrierung im ElsterOnline-Portal der einfachste Weg.
- Zum OSS anmelden: Die Registrierung beantragst du elektronisch im BZStOnline-Portal und gibst dabei deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an. Registrierungsbeginn ist grundsätzlich der erste Tag des Kalendervierteljahres, das auf die Antragstellung folgt. Die Schritte stehen in OSS-Registrierung beim BZSt.
- Benachrichtigung aktivieren: Das BZSt kommuniziert in diesem Verfahren ausschließlich über das Portal und empfiehlt, die Benachrichtigungsfunktion zu aktivieren.
Das heißt für dich: Besorge Zertifikat und Registrierung rechtzeitig vor dem ersten Quartalsende, denn ohne Login kannst du nichts übermitteln.
Wie gebe ich die OSS-Meldung im Portal ab?
- Formular wählen: Unter „Formulare und Leistungen“ öffnest du die „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“.
- Besteuerungszeitraum angeben: auf der Startseite des Formulars.
- Land des Verbrauchs wählen: Danach lädt das Portal die dort gültigen Steuertypen und Steuersätze.
- Umsätze eintragen: je Land des Verbrauchs und Steuersatz, auf den Teilseiten, bei Warenlieferungen vom Inland aus auf der Teilseite für Warenlieferungen.
- Weitere Länder ergänzen: über „Liste der Umsätze und Berichtigungen“ und „Weitere Daten hinzufügen“.
- Absenden: Die Beträge gibst du in Euro an. Die Steuer rechnest du selbst aus (§ 18j Abs. 4 UStG).
- Zahlen: Die Zahlung geht per Überweisung an die Bundeskasse, ein Lastschrifteinzug ist nicht möglich. In den Verwendungszweck gehören dein Kassenzeichen und der Besteuerungszeitraum. Das Kassenzeichen teilt dir das BZSt nach deiner ersten Steuererklärung im Postfach des Portals mit.
Ein Rechenbeispiel mit Zahlen findest du in OSS-Verfahren Beispiel: Berechnung Schritt für Schritt. Wer auch bei Etsy verkauft, findet Hinweise zur OSS-Meldung bei Etsy. Und wenn du dich fragst, ob die Meldung schwer ist: OSS-Meldung schwierig? Was leicht ist, was Arbeit macht.
Das heißt für dich: Plane pro Quartal eine Eingabe je Land und Steuersatz plus eine Überweisung an die Bundeskasse mit Kassenzeichen ein.
Kann ich die OSS-Meldung per CSV-Import statt von Hand eingeben?
Ja, das Formular bietet wahlweise eine Import-Funktion. Das BZSt nennt in der Importhilfe diese Regeln:
| Regel | Vorgabe |
|---|---|
| Zeichencodierung | UTF-8 |
| Umfang | höchstens 6.000 Datenzeilen je CSV-Datei |
| Dezimaltrennzeichen | ein Punkt, kein Komma |
| Haftung | Nutzung der Importfunktion auf eigenes Risiko |
Prüfe die importierten Werte deshalb vor dem Absenden.
Das heißt für dich: Bereite deine CSV nach der Importhilfe vor: UTF-8, Punkt als Dezimaltrennzeichen, höchstens 6.000 Zeilen.
Welche Fehler passieren bei der OSS-Meldung oft?
- OSS-Meldung und Voranmeldung verwechseln. Beide haben eigene Fristen, Empfänger und Portale. Inlandsumsätze gehören weiter zum Finanzamt.
- Ohne Registrierung ins Formular wollen. Steuererklärungen übermitteln die für das OSS registrierten Unternehmer. Melde dich vorher an.
- Das Zertifikat zu spät besorgen. Ohne Login kannst du nichts übermitteln. Besorge es lange vor dem Fristende.
- Per Lastschrift zahlen wollen. Das Verfahren kennt nur die Überweisung an die Bundeskasse.
- Eine falsche Meldung neu einreichen. Eine abgesendete Steuererklärung berichtigst du grundsätzlich in einer nachfolgenden Steuererklärung. Mehr dazu: OSS-Meldung berichtigen.
Das heißt für dich: Prüfe vor dem Absenden Empfänger, Zeitraum und Beträge, denn eine abgesendete Meldung korrigierst du erst in der nächsten.
Wie hilft mir VAT GPT bei der OSS-Meldung?
VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland – die OSS-Meldung zuerst, danach Umsatzsteuer, EÜR sowie Gewerbe- und Einkommensteuer, an einem Ort berechnet und abgegeben. Die Methode heißt Hochladen – prüfen – senden:
- Hochladen: Aus deinen Amazon- und eBay-Berichten rechnet VAT GPT die Werte je Land und Steuersatz zusammen und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Zusätzlich lädst du Rechnungen hoch, auch mehrere Dateien in einem Zug und auch Rechnungen von Amazon. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus; bei Amazon-Rechnungen ordnet sie die Kosten anhand der einzelnen Positionen einer Kategorie zu, etwa Werbung. Woher die Berichte kommen: Amazon VAT-Bericht (AVTR): alle Spalten erklärt und eBay-Transaktionsbericht herunterladen; der Upload: Amazon- und eBay-Berichte in VAT GPT hochladen. Mehr zu Rechnungen: Belege scannen und Rechnungen mit KI auslesen.
- Prüfen: Du prüfst und bestätigst die berechneten Werte.
- Senden: Das Senden ist eine Funktion von VAT GPT Pro: Die OSS-Meldung geht direkt ans BZSt, Voranmeldung und Erklärungen gehen über ELSTER ans Finanzamt.
Außerdem erstellt VAT GPT E-Rechnungen im Format ZUGFeRD und XRechnung und liest eingehende Rechnungen in diesen beiden Formaten aus (E-Rechnung empfangen und auslesen). Im selben Konto erstellst du auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder vierteljährlich) und die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die EÜR sowie die Gewerbesteuer- und die Einkommensteuererklärung. Für ein Einzelunternehmen füllst du dort auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, um eine Steuernummer zu bekommen. Was dazugehört: Alle Steuern für Amazon- und eBay-Händler an einem Ort.
Die Anmeldung zum OSS beantragst du weiterhin im BZStOnline-Portal. VAT GPT testen
Das heißt für dich: Du lädst die Berichte hoch, prüfst das Ergebnis und sendest die fertige OSS-Meldung mit VAT GPT Pro direkt ans BZSt.
Häufige Fragen
Kann ich die OSS-Meldung über ELSTER abgeben? Nein. Das Formular „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“ liegt im BZStOnline-Portal des BZSt, nicht in Mein ELSTER. Zum Login brauchst du ein Zertifikat; ein vorhandenes ElsterOnline-Zertifikat kannst du verwenden.
Wo gebe ich die OSS-Meldung ab? Im BZStOnline-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern unter elster.de/bportal, im Formular „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“. Die Meldung ist elektronisch zu übermitteln; Inlandsumsätze erklärst du weiter beim Finanzamt.
Brauche ich ein eigenes Zertifikat für das BZSt-Portal? Für das Login ist ein Zertifikat erforderlich. Bereits vorhandene Zertifikate für das BZStOnline-Portal oder das ElsterOnline-Portal können dafür verwendet werden.
Wo melde ich mich zum OSS an? Im BZStOnline-Portal mit der Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung. Der Antrag muss über dieses Portal eingereicht werden.
Gebe ich eine Meldung pro Land ab? Nein. Du gibst eine Steuererklärung für das Quartal ab, in der die Angaben getrennt für jeden EU-Mitgliedstaat gemacht und nach Steuersätzen aufgeschlüsselt werden.
Muss ich auch ohne Umsätze eine Meldung abgeben? Ja. Auch wenn du im Quartal keine Umsätze ausgeführt hast, ist eine Nullmeldung zu den Terminen abzugeben.
Wo erkläre ich meine Inlandsumsätze? Beim zuständigen Finanzamt im allgemeinen Besteuerungsverfahren, also in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Umsatzsteuer-Jahreserklärung.
Welches Dezimaltrennzeichen gilt beim CSV-Import? Ein Punkt; die Datei muss außerdem UTF-8-codiert sein und darf höchstens 6.000 Datenzeilen haben.
Wie komme ich ins BZStOnline-Portal für die OSS-Meldung? Du brauchst ein Zertifikat: Ein vorhandenes Zertifikat für ELSTER oder das BZStOnline-Portal kannst du verwenden, sonst ist die Registrierung im ElsterOnline-Portal der einfachste Weg. Zum OSS meldest du dich elektronisch im BZStOnline-Portal an und gibst dabei deine USt-IdNr. an. Das BZSt kommuniziert in diesem Verfahren nur über das Portal; schalte die Benachrichtigungsfunktion ein.
Kann ich die OSS-Meldung per CSV-Import abgeben? Ja, das Formular bietet wahlweise eine Import-Funktion. Nach der Importhilfe des BZSt gilt: UTF-8, höchstens 6.000 Datenzeilen je CSV-Datei, ein Punkt als Dezimaltrennzeichen. Die Nutzung der Importfunktion erfolgt auf eigenes Risiko, prüfe die Werte also vor dem Absenden.
Wo finde ich die OSS-Meldung bei ELSTER? Gar nicht: Das Formular „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“ liegt im BZStOnline-Portal des BZSt unter elster.de/bportal. Zum Login kannst du ein vorhandenes ElsterOnline-Zertifikat verwenden.
Ist das BZStOnline-Portal dasselbe wie ELSTER? Nein. Das BOP ist ein eigenes Portal des BZSt, es nutzt aber dieselbe Zertifikatswelt wie ELSTER.
Gebe ich in ELSTER eine OSS-Meldung oder eine Voranmeldung ab? In ELSTER gibst du die Umsatzsteuer-Voranmeldung für deine Inlandsumsätze ab. Die OSS-Meldung für Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern ist eine eigene Erklärung im BZStOnline-Portal.
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