OSS-Verfahren Beispiel: Berechnung Schritt für Schritt

Wie kommt die Zahl in die OSS-Meldung? Du rechnest jeden Bruttopreis in den Nettoumsatz um, fasst nach EU-Land und Steuersatz zusammen, berechnest die Steuer je Land und überweist die Summe. Im Beispiel sind es drei Länder und insgesamt 940 Euro Umsatzsteuer für ein Quartal. Die Zahlen sind erfunden; die Regeln dahinter stammen von BZSt und Gesetz.

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Basis: Steuer vom Entgelt ohne Umsatzsteuer, mit dem Satz des Landes, in dem der Umsatz zu versteuern ist.
  • Meldung: In Euro, getrennt nach EU-Land und Steuersatz; die Steuer für den Besteuerungszeitraum berechnest du selbst.
  • Zahlung, Korrekturen: Bis Ende des Monats nach dem Quartal bei der Bundeskasse (3. Quartal: 31. Oktober); Korrekturen in späterer Erklärung.

Die Ausgangslage

Du bist Online-Händler mit Sitz in Deutschland und für das OSS registriert. Im 3. Quartal (Juli bis September) verschickst du Waren aus Deutschland an Privatkunden in Frankreich, Italien und den Niederlanden. Deine Preise im Shop enthalten die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes. Alle verkauften Artikel unterliegen dem Normalsatz. Das sind die Bruttoumsätze des Quartals:

LandBruttoumsatz im Quartal
Frankreich2.400,00 Euro
Italien1.830,00 Euro
Niederlande1.210,00 Euro

Die Lieferung gilt dort als ausgeführt, wo sich die Ware bei Ende der Versendung befindet (§ 3c Abs. 1 UStG). Ob und ab wann das für dich gilt, hängt von der 10.000-Euro-Schwelle ab; siehe OSS-Schwelle 10.000 Euro: Beispiele und Berechnung.

Das heißt für dich: Das Beispiel gilt für einen in Deutschland ansässigen, für das OSS registrierten Händler; ob es auf dich passt, hängt von der 10.000-Euro-Schwelle ab.

Schritt 1: Die Steuersätze der Länder

Welcher Satz gilt, bestimmt das Zielland. Das BZSt schreibt, dass die Umsätze dem Umsatzsteuersatz unterliegen, der in dem Mitgliedstaat gilt, in dem der Umsatz zu versteuern ist. Das EU-Portal „Your Europe“ führt eine Tabelle der Sätze, zuletzt geprüft am 13. Juli 2026. Sie nennt für unser Beispiel:

LandNormalsatzErmäßigte Sätze laut Tabelle
Frankreich20 %5,5 % und 10 %
Italien22 %5 % und 10 %
Niederlande21 %9 %

Prüfe die Sätze für den Zeitpunkt deiner Lieferung selbst. Eine Übersicht mit weiteren Ländern findest du in OSS-Steuersätze: Umsatzsteuer je EU-Land.

Das heißt für dich: Nimm für jedes Land den Satz, der zum Zeitpunkt deiner Lieferung dort gilt.

Schritt 2: Brutto in Netto umrechnen

Die Umsatzsteuer wird vom Entgelt berechnet, und Entgelt ist, was der Kunde aufwendet, abzüglich der für die Leistung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 UStG). Aus einem Bruttopreis holst du das Netto, indem du durch 1 plus Steuersatz teilst:

  • Frankreich: 2.400,00 / 1,20 = 2.000,00 Euro
  • Italien: 1.830,00 / 1,22 = 1.500,00 Euro
  • Niederlande: 1.210,00 / 1,21 = 1.000,00 Euro

Das heißt für dich: Rechne zuerst brutto in netto um, indem du durch 1 plus Steuersatz teilst.

Schritt 3: Steuer je Land berechnen

In der Steuererklärung berechnest du die Steuer für den Besteuerungszeitraum selbst (§ 18j Abs. 4 UStG). Sie ist das Netto mal dem Steuersatz:

LandNettoSatzSteuer
Frankreich2.000,00 Euro20 %400,00 Euro
Italien1.500,00 Euro22 %330,00 Euro
Niederlande1.000,00 Euro21 %210,00 Euro
Summe4.500,00 Euro940,00 Euro

Gelten in einem Land mehrere Sätze, trennst du die Umsätze nach Satz: Das BZSt verlangt die Aufschlüsselung nach den anwendbaren Steuersätzen. Hast du also im selben Quartal Waren zum Normalsatz und zum ermäßigten Satz nach Frankreich verkauft, erscheinen zwei Zeilen für Frankreich.

Das heißt für dich: Berechne die Steuer je Land als Netto mal Satz und trenne Normalsatz und ermäßigten Satz in eigene Zeilen.

Schritt 4: Eintragen, melden, zahlen

Im Formular „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“ im BZStOnline-Portal wählst du den Besteuerungszeitraum und dann jedes Land des Verbrauchs. Das Portal lädt die dort gültigen Steuersätze, und du trägst die Umsätze ein. Wie du dort vorgehst, steht in OSS-Meldung abgeben: ELSTER oder BZSt-Portal?.

Die Steuererklärung für das 3. Quartal ist bis zum 31. Oktober elektronisch zu übermitteln. Die 940 Euro müssen bis dahin bei der Bundeskasse eingegangen sein. Im Verwendungszweck stehen dein Kassenzeichen und der Besteuerungszeitraum, eine Lastschrift ist nicht möglich. Mehr dazu in OSS-Meldung bezahlen.

Das heißt für dich: Trage die Werte je Land im BZStOnline-Portal ein, melde fristgerecht und zahle an die Bundeskasse mit Kassenzeichen und Besteuerungszeitraum.

Fremdwährung und Zahlen in Euro

Alle Beträge gibst du in Euro an. Hast du Umsätze in einer anderen Währung, etwa in schwedischen Kronen, rechnest du sie einheitlich mit dem Umrechnungskurs der Europäischen Zentralbank vom letzten Tag des Besteuerungszeitraums um. Gibt es für diesen Tag keinen Kurs, nimmst du den des nächsten Tages.

Das heißt für dich: Gib alle Beträge in Euro an und rechne Fremdwährung mit dem EZB-Kurs vom letzten Tag des Besteuerungszeitraums um.

Ein Beispiel mit Korrektur

Hast du in einem früheren Quartal falsch erklärt, korrigierst du in der nächsten Steuererklärung. Das BZSt rechnet es mit einem eigenen Beispiel vor: Ein Unternehmer erklärt für das 4. Quartal Steuern von 100 Euro für den Mitgliedstaat X und 20 Euro für den Mitgliedstaat Y. In derselben Erklärung korrigiert er das 3. Quartal um minus 30 Euro für X und minus 80 Euro für Y. Für X bleibt eine Steuer von 70 Euro (100 minus 30). Für Y ergibt sich ein Erstattungsanspruch von 60 Euro (20 minus 80 gleich minus 60). Der Unternehmer zahlt also 70 Euro und erhält 60 Euro vom Mitgliedstaat Y erstattet.

Ein Minusbetrag in der Spalte „Erklärter bzw. zu erstattender Steuerbetrag des angegebenen Quartals“ bedeutet laut BOP-Hilfe einen Erstattungsbetrag. Mehr zu Korrekturen: OSS-Meldung berichtigen und Retouren und negative Umsätze in der OSS-Meldung.

Das heißt für dich: Korrigiere ein früheres Quartal in der nächsten Steuererklärung.

Welche Fehler passieren oft?

  • Mit dem Bruttobetrag rechnen. Die Steuer berechnest du vom Entgelt ohne Umsatzsteuer, nicht vom Bruttopreis.
  • Den deutschen Satz verwenden. Für OSS-Umsätze gilt der Satz des Ziellandes.
  • Alle Sätze eines Landes in einer Zeile mischen. Die Angaben sind nach Steuersätzen aufzuschlüsseln.
  • Den Kurs falsch wählen. Maßgeblich ist der EZB-Kurs vom letzten Tag des Quartals.
  • Inlandsumsätze mit hineinrechnen. Deine Inlandsumsätze erklärst du weiter beim Finanzamt.

Das heißt für dich: Rechne netto, mit dem Satz des Ziellands und dem EZB-Kurs vom letzten Tag des Quartals, und lass Inlandsumsätze draußen.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:

  • die OSS-Meldung
  • die Umsatzsteuer
  • die EÜR
  • die Gewerbesteuer
  • die Einkommensteuer
  1. Hochladen: Du lädst deine CSV-Berichte und Rechnungen hoch.
  2. Prüfen: VAT GPT übernimmt genau diese Rechnung: Es schlüsselt die Umsätze je Land und Steuersatz auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das BZSt.

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Häufige Fragen

Wie berechne ich die Umsatzsteuer für die OSS-Meldung? Vom Entgelt ohne Umsatzsteuer, mit dem Steuersatz des Landes, in dem der Umsatz zu versteuern ist, getrennt nach Land und Steuersatz.

Wie rechne ich einen Bruttopreis in Netto um? Du teilst durch 1 plus Steuersatz, bei 20 Prozent also durch 1,20.

In welcher Währung melde ich? In Euro. Fremdwährungen rechnest du mit dem EZB-Kurs vom letzten Tag des Quartals um.

Bis wann zahle ich? Die Zahlung muss bis zum Ende des Monats nach dem Quartal bei der Bundeskasse eingegangen sein.

Wie korrigiere ich einen Fehler aus einem früheren Quartal? In einer nachfolgenden Steuererklärung. Das Formular hat einen eigenen Abschnitt für Berichtigungen, getrennt nach Quartal und Mitgliedstaat.

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen

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