OSS-Nullmeldung: Muss ich ohne EU-Verkäufe melden?

Du bist im OSS registriert, hast aber in diesem Quartal nichts an Privatkunden in anderen EU-Ländern verkauft? Dann gibst du trotzdem eine Steuererklärung ab, die Nullmeldung. Sie ist für jedes Quartal fällig: bis 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Willst du das nicht mehr, meldest du dich vom OSS ab.

Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich

Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026

Kurz gesagt

  • Pflicht: Solange du registriert bist, ist jedes Quartal eine Erklärung fällig, auch ohne einen einzigen Umsatz.
  • Folge: Wiederholt fehlende oder verspätete Erklärungen führen zum Ausschluss aus dem OSS.
  • Ausweg: Verkaufst du nicht mehr in andere EU-Länder, meldest du dich zum Quartalsbeginn ab, statt Nullmeldungen abzugeben.

Muss ich auch ohne Verkäufe melden?

Ja. Das BZSt schreibt es ausdrücklich: Auch wenn im Quartal keine Umsätze ausgeführt wurden, ist eine Steuererklärung, die sogenannte Nullmeldung, zu den Terminen abzugeben. Die Pflicht hängt an deiner Teilnahme, nicht an deinen Umsätzen: Wer das Verfahren anwendet, übermittelt nach jedem Quartal eine Steuererklärung (§ 18j Abs. 4 UStG). Die EU-Kommission sagt dasselbe, nämlich dass die Erklärung für jeden Zeitraum abzugeben ist, ob Waren geliefert wurden oder nicht.

Für das vierte Quartal 2026 ist der Termin der 31. Januar 2027. Zu zahlen ist bei einer Nullmeldung nichts, denn die geschuldete Steuer ist null.

Das heißt für dich: Auch ohne Verkäufe gibst du zu den Terminen eine Nullmeldung ab; zu zahlen ist dann nichts.

Was steht in einer Nullmeldung?

Die EU-Kommission beschreibt es in vier Angaben: deine USt-IdNr. aus dem Registrierungsland, den Zeitraum, die geschuldete Steuer (null) und die Steuer aus Berichtigungen früherer Erklärungen (ebenfalls null). Länder, in denen du im Quartal nichts verkauft hast, trägst du nicht ein.

Eine echte Nullmeldung ist es nur, wenn du auch nichts zu berichtigen hast. Willst du in dieser Erklärung einen früheren Fehler korrigieren, ist es keine Nullmeldung mehr, sondern eine Erklärung mit Berichtigung: OSS-Meldung korrigieren.

Abgegeben wird elektronisch im BZStOnline-Portal, im Formular „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“. Den Besteuerungszeitraum wählst du auf der Startseite des Formulars. Wie die Maske bei einer Nullmeldung genau aussieht, beschreibt die Hilfe des Portals nicht; sie erklärt nur, wie du Länder und Umsätze einträgst. Die normalen Schritte stehen in OSS-Meldung abgeben: Fristen je Quartal, Schritte, Schwelle.

Ein Tipp des BZSt: Schalte im Portal die Benachrichtigungsfunktion ein. Erinnerungen und Rückmeldungen kommen nur über das Portal.

Das heißt für dich: Eine Nullmeldung enthält vier Angaben, und die Benachrichtigungsfunktion im Portal hilft dir, Erinnerungen nicht zu verpassen.

Was passiert, wenn ich die Nullmeldung vergesse?

Ein einzelnes verpasstes Quartal führt noch nicht zum Ausschluss. Das Gesetz knüpft ihn an ein wiederholtes Nichterfüllen oder verspätetes Erfüllen der Pflichten (§ 18j Abs. 6 UStG).

Die EU-Kommission nennt, was als „wiederholt“ gilt, und zwar mindestens diesen Fall: Du hast für drei Zeiträume hintereinander eine Erinnerung zur fehlenden Erklärung bekommen und jedes Mal nicht innerhalb von zehn Tagen nach der Erinnerung abgegeben. Was dann folgt, ist hart:

  • Du wirst aus allen OSS-Verfahren ausgeschlossen, nicht nur aus dem, das du nutzt.
  • Danach kannst du dich zwei Jahre lang nicht wieder registrieren (Sperrfrist, englisch „quarantine period“).
  • In dieser Zeit rechnest du Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern nicht mehr zentral ab.

Hast du ein Quartal verpasst, gib die Erklärung sofort nach: OSS-Meldung: Frist verpasst.

Das heißt für dich: Ein einzelnes verpasstes Quartal führt noch nicht zum Ausschluss, aber gib die Erklärung sofort nach.

Wann ist Abmelden besser als Nullmeldungen?

Wenn du nichts mehr in andere EU-Länder verkaufst oder es nicht planst. Wer aufhört, unter das OSS fallende Umsätze auszuführen, muss sich ohnehin abmelden, und zwar spätestens am zehnten Tag des Monats nach der Änderung. Freiwillig geht es auch: Der Widerruf wirkt immer ab Beginn eines neuen Quartals und braucht 15 Tage Vorlauf. Die EU-Kommission gibt ein Beispiel: Willst du zum 1. Juli raus, informierst du das BZSt bis zum 15. Juni.

Meldest du dich nicht ab und verkaufst acht Quartale in Folge nichts über das OSS, wird angenommen, dass du die Tätigkeit beendet hast, und das Land des Registrierungsverfahrens schließt dich aus.

Deine LageWas gilt
Ein ruhiges Quartal, im nächsten verkaufst du wiederBleib registriert und gib die Nullmeldung ab.
Du verkaufst nicht mehr an Privatkunden in anderen EU-LändernAbmelden; für die Quartale mit Registrierung gibst du weiter Erklärungen ab.
Du willst später wieder einsteigenMöglich: Eine Sperrfrist für die Neuanmeldung gibt es bei freiwilligem Ausstieg nicht, aber die Anzeige muss vor Beginn des Quartals erfolgen, ab dem du teilnimmst (§ 18j Abs. 1 UStG).

Wie die Abmeldung im Portal läuft und was danach gilt, steht in OSS abmelden. Wichtig vor dem Ausstieg: Bist du nur in Deutschland ansässig und lagen deine Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern, zusammen mit Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen an Privatkunden dort, im Vorjahr nicht über 10.000 Euro und gehen sie im laufenden Jahr nicht darüber, gelten sie als im Inland erbracht (§ 3c Abs. 4 UStG). Das gilt nicht, wenn du auf diese Regel verzichtet hast; der Verzicht bindet dich mindestens zwei Kalenderjahre. Sonst musst du dich nach dem Ausstieg direkt in den Verbrauchsländern registrieren (OSS-Schwelle 10.000 Euro).

Das heißt für dich: Verkaufst du nichts mehr in andere EU-Länder, melde dich ab, statt weiter Nullmeldungen abzugeben.

So hilft dir VAT GPT dabei

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- und eBay-Berichte des Quartals hoch.
  2. Prüfen: VAT GPT schlüsselt die OSS-Umsätze nach Land auf. Hast du im Zeitraum keine, zeigt der OSS-Dialog „Keine OSS-Umsätze in diesem Zeitraum.“ Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Das Senden der OSS-Meldung ist ein Pro-Feature. Anmeldung und Abmeldung beim OSS erledigst du selbst im BZStOnline-Portal.

Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen

Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Muss ich zahlen, wenn ich nichts verkauft habe? Nein. Bei einer Nullmeldung ist die geschuldete Steuer null.

Reicht es, wenn ich im Quartal nur in Deutschland verkauft habe? Nein. Die Erklärung betrifft deine Teilnahme am OSS, nicht den Ort deiner Verkäufe.

Gilt die Nullmeldung auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldung? Nein, das ist ein anderes Verfahren mit eigenen Fristen: UStVA-Nullmeldung.

Wo steht die Frist? Ende des Monats nach dem Quartal; alle Termine stehen in Wie oft muss ich die OSS-Meldung abgeben?.

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Quellen

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