Rechnung bei OSS-Verkäufen: Welcher Steuersatz steht drauf?
Du verkaufst über das OSS an Privatkunden in anderen EU-Ländern und fragst dich, ob du Rechnungen schreiben musst und mit welchem Satz? Eine Pflicht dazu besteht für diese Verkäufe nicht. Schreibst du trotzdem eine Rechnung, gelten die deutschen Rechnungsregeln. Der Steuersatz ist dann der, mit dem du den Umsatz auch in der OSS-Meldung erklärst.
Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Pflicht: Für Fernverkäufe an Privatkunden im OSS musst du keine Rechnung ausstellen.
- Wenn doch: Dann gelten die Regeln des Landes, in dem du registriert bist, also Deutschland.
- Steuersatz: Der anzuwendende Steuersatz gehört auf die Rechnung; im OSS ist das der Satz des Ziellandes.
Muss ich bei OSS-Verkäufen eine Rechnung schreiben?
Nein, an Privatkunden nicht. Das Gesetz sagt grundsätzlich nur, dass du berechtigt bist, eine Rechnung auszustellen (§ 14 Abs. 2 UStG). Pflichtfälle gibt es zum Beispiel bei Leistungen an Unternehmer. Für einen Fernverkauf, dessen Ort nach § 3c Abs. 1 in Deutschland liegt (die Ware kommt aus einem anderen EU-Land bei Privatkunden in Deutschland an), wärst du an sich zur Rechnung verpflichtet; diese Pflicht entfällt, wenn du am OSS teilnimmst (§ 14a Abs. 2 UStG).
Die EU-Kommission bestätigt es im OSS-Leitfaden: Beim Unionsverfahren gibt es keine Pflicht für den Lieferer, eine Rechnung auszustellen. Entscheidest du dich dafür, gelten die Regeln des Mitgliedstaats, in dem du registriert bist. Für dich ist das Deutschland.
Verkaufst du an Unternehmen, ist das ein anderer Fall: OSS bei B2B-Verkäufen.
Das heißt für dich: An Privatkunden musst du im OSS keine Rechnung schreiben; entscheidest du dich dafür, gelten die Regeln des Mitgliedstaats, in dem du registriert bist, also Deutschland.
Welcher Steuersatz steht auf der Rechnung?
Auf die Rechnung gehört der anzuwendende Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG). Beim OSS ist der anzuwendende Satz der Satz des Landes, in das du lieferst. Es ist derselbe Satz, den du in der OSS-Meldung für dieses Land angibst. Die Sätze stehen in OSS-Steuersätze der EU-Länder.
Wichtig: Der Gesetzestext nennt für das OSS keinen eigenen Rechnungssatz. Die Aussage, dass der Satz des Ziellandes auf die Rechnung gehört, folgt daraus, dass der Umsatz dort besteuert und so gemeldet wird. Bei Zweifeln im Einzelfall lass das mit deiner Steuerberatung abklären.
Das heißt für dich: Schreibst du eine Rechnung, nimm den Steuersatz des Landes, in das du lieferst; es ist derselbe Satz wie in der OSS-Meldung.
Wie sieht eine Rechnung mit ausländischem Steuersatz aus?
Beispiel: Du lieferst an eine Privatkundin in Frankreich Ware für 80,00 € netto und berechnest 6,00 € Versand. Frankreich: 20 % (TEDB, Stand 21. Oktober 2026).
| Position | Betrag |
|---|---|
| Ware, netto | 80,00 € |
| Versand, netto | 6,00 € |
| Entgelt gesamt | 86,00 € |
| Steuersatz | 20 % |
| Steuerbetrag | 17,20 € |
| Rechnungsbetrag brutto | 103,20 € |
Den Satz und den Steuerbetrag gibst du ausdrücklich an. Zu den übrigen Angaben, die eine Rechnung enthalten muss, zählt etwa das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt. Alle Pflichtangaben stehen in Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG.
Das heißt für dich: Gib auf der Rechnung das Entgelt, den Steuersatz des Ziellands und den Steuerbetrag ausdrücklich an.
Was bedeutet „Umsatzsteuer für das Bestimmungsland berechnet“?
Der Satz bedeutet: Die Steuer wurde mit dem Satz des Landes berechnet, in dem die Ware ankommt, nicht mit dem deutschen Satz. Der Grund steht im Gesetz: Bei einem innergemeinschaftlichen Fernverkauf gilt als Ort der Lieferung der Ort, an dem sich der Gegenstand bei Beendigung der Beförderung oder Versendung befindet (§ 3c Abs. 1 Satz 1 UStG). Besteuert wird also im Zielland.
„Im Lieferland erklärt“ heißt dann: Der Verkäufer meldet diese Steuer für das Zielland an. Nimmt er am OSS teil, tut er das zentral in einer Erklärung beim BZSt und nicht einzeln in jedem Land (§ 18j UStG).
Zwei Grenzen gehören dazu:
- Unter 10.000 Euro: Liegen die Fernverkäufe und die Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern zusammen nicht über 10.000 Euro im Vorjahr und im laufenden Jahr, bleibt es beim deutschen Satz, wenn der Verkäufer nur in Deutschland ansässig ist und nicht verzichtet hat (§ 3c Abs. 4 UStG).
- Verkauf an Unternehmen: Liefert der Verkäufer an einen Unternehmer mit USt-IdNr., ist das kein Fall des Fernverkaufs, sondern eine andere Regel: Innergemeinschaftliche Lieferung bei B2B.
Der genaue Wortlaut auf einer Marktplatz-Rechnung kann je Fall anders sein. Diese Seite erklärt die steuerliche Bedeutung nach dem Gesetz, nicht einen bestimmten Rechnungstext von Amazon oder eBay.
Das heißt für dich: Ein ausländischer Steuersatz auf der Rechnung ist bei einem Fernverkauf über der 10.000-Euro-Grenze normal; er ist der Satz des Landes, in das geliefert wurde.
Was ist mit Rechnungen von Amazon und eBay?
Bei Amazon gibt es den Umsatzsteuer-Berechnungsservice: Er bereitet laut Amazon automatisch elektronische Umsatzsteuerrechnungen vor und stellt sie Kunden zum Download bereit. Wann er für wen gilt, steht in Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungsservice. Mehr zur Umsatzsteuer auf Amazon-Rechnungen: Amazon-Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Schreibst du die Rechnung selbst, zum Beispiel für einen eBay-Verkauf, gilt alles, was oben steht.
Das heißt für dich: Bei Amazon kann der Umsatzsteuer-Berechnungsservice die Rechnung vorbereiten; schreibst du sie selbst, gilt alles, was oben steht.
So hilft dir VAT GPT dabei
- Hochladen: Du lädst deine Amazon- und eBay-Berichte hoch.
- Prüfen: VAT GPT bildet daraus die OSS-Aufschlüsselung nach Land; so siehst du, in welchem Land du welchen Umsatz hast. Du prüfst und bestätigst die Aufschlüsselung.
- Senden: Die OSS-Meldung senden ist ein Pro-Feature. VAT GPT kann außerdem Rechnungen als ZUGFeRD und XRechnung erstellen.
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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Steht der deutsche Satz von 19 % auf der Rechnung? Für Umsätze, die du im OSS erklärst, nein: Der Satz richtet sich nach dem Land, in das du lieferst (§ 3c Abs. 1 UStG).
Gilt die vereinfachte Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro? Nicht für diese Verkäufe: Die Vereinfachung gilt nicht für Rechnungen über Fernverkäufe nach § 3c UStG (§ 33 Satz 3 UStDV). Mehr zur Kleinbetragsrechnung: Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro.
Was heißt „Umsatzsteuer erklärt im Lieferland“ oder „für das Bestimmungsland berechnet“? Die Steuer wurde mit dem Satz des Landes berechnet, in dem die Ware ankommt, und dort besteuert (§ 3c Abs. 1 Satz 1 UStG). Ein Verkäufer im OSS erklärt sie zentral beim BZSt.
Warum steht auf meiner Rechnung ein ausländischer Steuersatz? Weil der Ort der Lieferung im Zielland liegt. Ob der deutsche Satz gilt, hängt von der 10.000-Euro-Grenze ab (§ 3c Abs. 4 UStG).
Muss die Rechnung auf Deutsch sein? Dazu haben wir keine Vorgabe in den geprüften Quellen gefunden.