E-Rechnung für Online-Händler: B2C und B2B

Verkaufst du an Privatkunden, musst du keine E-Rechnung ausstellen. Bestellt ein Unternehmen im Inland, gilt für dich die Pflicht zum Ausstellen für Umsätze ab 2027, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, sonst ab 2028. Empfangen musst du E-Rechnungen schon jetzt.

Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich

Rechnungen bis 250 Euro brutto sind ausgenommen. Bist du Kleinunternehmer (§ 19 UStG), musst du gar keine E-Rechnung ausstellen (§ 34a UStDV).

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • B2C: keine E-Rechnungspflicht, auch bei Amazon und eBay.
  • B2B im Inland: Pflicht nach Übergangsfahrplan, außer bis 250 Euro brutto und für Kleinunternehmer.
  • Gebührenrechnungen von Amazon oder eBay sind Eingangsrechnungen; als E-Rechnung muss der Aussteller sie nur schicken, wenn er und du im Inland ansässig seid.

Welche Verkäufe sind betroffen?

Du verkaufst über Amazon oder eBay an Privatleute und gelegentlich an eine Firma. Für die Pflicht zählt, wer der Empfänger ist:

KäuferE-Rechnungspflicht für dich
Privatkunde (Endverbraucher)nein
Unternehmen im Inland, Rechnung über 250 Euro bruttoja, nach Fahrplan (2027 oder 2028)
Unternehmen im Inland, Rechnung bis 250 Euro bruttonein (§ 33 UStDV)
Unternehmen in einem anderen EU-Landnein, wenn das Unternehmen keine am Umsatz beteiligte Betriebsstätte in Deutschland hat (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG); eine Rechnung schuldest du nach den üblichen Rechnungsregeln trotzdem
Verein oder Einrichtung ohne Unternehmereigenschaftnein

Bei Privatkunden darfst du freiwillig eine Rechnung ausstellen. Verpflichtet bist du bei einer Warenlieferung in der Regel nicht (§ 14 Abs. 2 UStG). Versendest du die Ware aus einem anderen EU-Land an eine Privatperson in Deutschland (Fernverkauf, § 3c Abs. 1 UStG), musst du eine Rechnung ausstellen, es sei denn, du nimmst am OSS-Verfahren teil (§ 14a Abs. 2 UStG). Eine E-Rechnung muss es auch dann nicht sein. Den vollständigen Fahrplan findest du in E-Rechnung Pflicht 2027.

Das heißt für dich: Bei Privatkunden besteht keine Pflicht, bei inländischen Unternehmen über 250 Euro brutto schon.

Was ist mit Amazon-Business- und eBay-Geschäftskunden?

Ein Geschäftskunde im Inland ist für dich ein B2B-Fall, auch wenn er über ein Marktplatzkonto bestellt. Amazon schreibt auf seiner Seite für Verkaufspartner, dass alle umsatzsteuerpflichtigen europäischen Verkäufer Amazon-Business-Kunden für jede Bestellung eine gültige Umsatzsteuerrechnung vorlegen müssen. Ob diese Rechnung eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes sein muss, hängt von den Regeln oben ab, nicht vom Marktplatz. Die Fälle bei Amazon Business stehen genauer in E-Rechnung bei Amazon Business-Kunden.

Für eBay-Verkäufer gilt dasselbe Prinzip: Du bist der leistende Unternehmer, du schuldest die Rechnung.

Das heißt für dich: Bei Geschäftskunden bist du der leistende Unternehmer und schuldest die Rechnung.

Was stellt der Marktplatz aus, was du?

Zwei Rechnungsströme laufen nebeneinander:

  • Rechnungen an deine Kunden für deine Lieferungen stellst du als Verkäufer aus; Pflicht sind sie in den Fällen oben. Eine Rechnung darf im Namen und für Rechnung des Unternehmers von einem Dritten ausgestellt werden (§ 14 Abs. 2 UStG). Beim Amazon-Umsatzsteuer-Berechnungsservice bereitet Amazon die elektronischen Umsatzsteuerrechnungen automatisch vor und stellt sie Kunden zum Download bereit. Je nach Store, Land der Niederlassung, Versandziel und Kundenpräferenz erzeugt der Service für Amazon-Business-Bestellungen das, was Amazon „E-Rechnung“ oder „E-Bericht“ nennt. Mehr dazu: Amazon Umsatzsteuer-Berechnungsservice. Öffne eine solche Rechnung und prüfe, in welchem Format sie vorliegt.
  • Rechnungen an dich für Gebühren stellen Amazon und eBay aus. Das sind Eingangsrechnungen. Als E-Rechnung muss der Aussteller sie nur schicken, wenn er und du im Inland ansässig seid (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG); empfangen können musst du E-Rechnungen in jedem Fall. Wie du sie liest und aufbewahrst, steht in E-Rechnung empfangen und auslesen.

Das heißt für dich: Rechnungen an deine Kunden stellst du aus; die Gebührenrechnungen des Marktplatzes sind Eingangsrechnungen für dich.

Checkliste für Online-Händler

  1. Käufer klären: Privat oder Unternehmen, Inland oder Ausland?
  2. Betrag prüfen: über 250 Euro brutto?
  3. Datum prüfen: Wann wurde der Umsatz ausgeführt, und lag dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro?
  4. Marktplatz-Rechnung öffnen: Welches Format hat sie, und passt es zur Pflicht?
  5. Empfang einrichten: E-Mail-Postfach, Viewer, Ablage.
  6. Aufbewahren: acht Jahre, mindestens der strukturierte Teil.

Das heißt für dich: Arbeite die Checkliste bei jedem Verkauf an ein Unternehmen der Reihe nach ab.

Häufige Fehler

  • Für jede Marktplatz-Bestellung eine E-Rechnung ausstellen. Für Privatkunden besteht keine Pflicht.
  • Annehmen, die Plattform erledige alles. Die Rechnung ist deine, auch wenn ein Dritter sie erzeugt.
  • Die Gebührenrechnungen vergessen. Sie sind Eingangsrechnungen und gehören acht Jahre in deine Ablage (§ 14b Abs. 1 UStG).
  • Das Datum verwechseln. Maßgeblich ist, wann der Umsatz ausgeführt wurde.

Das heißt für dich: Stelle nicht für jede Bestellung eine E-Rechnung aus und bewahre auch die Gebührenrechnungen auf.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:

  • die OSS-Meldung
  • die Umsatzsteuer
  • die EÜR
  • die Gewerbesteuer
  • die Einkommensteuer

So gehst du vor:

  1. Hochladen: Den Amazon- oder eBay-Bericht lädst du als CSV hoch.
  2. Prüfen: Die App schlüsselt die Umsatzsteuer nach Deutschland und EU (OSS) auf; du prüfst die Zahlen.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du Voranmeldung und OSS-Meldung weiter.

Für Firmenkunden erstellt VAT GPT Rechnungen als ZUGFeRD-PDF oder XRechnung-XML im Rechnungseditor; du lädst die Datei herunter. Eingehende E-Rechnungen, zum Beispiel von Lieferanten, liest die App beim Hochladen aus. VAT GPT kennenlernen oder gleich ein Konto erstellen. Mit welchen Kosten du pro Jahr rechnen kannst, zeigt ein Beispiel unter Steuerberater-Kosten für Online-Händler. Ob für dich ein Berater oder eine Software passt, erklärt der Beitrag Steuerberater oder Software. Wie viel du für Steuern zurücklegst, rechnet der Beitrag Steuern zurücklegen vor.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen und empfangen? Empfangen musst du sie seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen musst du sie bei Umsätzen an inländische Unternehmer ab 2027, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag, sonst ab 2028 (§ 27 Abs. 38 UStG).

Muss ich Privatkunden eine E-Rechnung schicken? Nein.

Gilt die Pflicht für Amazon Business? Für Geschäftskunden im Inland ja, nach dem Fahrplan; der Marktplatz ändert das nicht.

Muss ich eBay-Gebührenrechnungen als E-Rechnung empfangen können? Du musst E-Rechnungen empfangen können; in welchem Format eBay ausstellt, prüfst du an der Rechnung selbst.

Gilt das auch für Rechnungen an EU-Firmen? Die E-Rechnungspflicht nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG nicht, wenn die Firma keine am Umsatz beteiligte Betriebsstätte in Deutschland hat; eine Rechnung musst du trotzdem ausstellen.

Weiterlesen

Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen

Weitere Artikel