Umsatzsteuer-ID beantragen beim BZSt: Schritt für Schritt
Du beantragst die Umsatzsteuer-ID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, USt-IdNr.) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Bei einer Gründung geht das im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, später online oder schriftlich (§ 27a Abs. 1 UStG). Voraussetzung ist, dass dein Finanzamt dich umsatzsteuerlich erfasst und die Daten an das BZSt übermittelt hat. Die Nummer kostet nichts und kommt ausschließlich per Post.
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Wartezeit: Erst übermittelt das Finanzamt deine Daten; das BZSt nennt einige Wochen, aber keine feste Frist.
- Eine Nummer: je Unternehmen, auch bei mehreren Gewerben oder selbstständigen Tätigkeiten.
- Rechnung: Grundsätzlich Steuernummer oder USt-IdNr.; bei innergemeinschaftlicher Lieferung und Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG ins EU-Ausland beide USt-IdNr.
Wofür brauche ich eine USt-IdNr.?
Das BZSt sagt: Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten, benötigen für die Abwicklung eine USt-IdNr. Es nennt unter anderem diese Fälle:
- Du lieferst Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (innergemeinschaftliche Lieferung).
- Du erwirbst Waren aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (innergemeinschaftlicher Erwerb).
- Du nimmst sonstige Leistungen eines Unternehmers in Anspruch, der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässig ist.
- Du erbringst steuerpflichtige sonstige Leistungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.
Die USt-IdNr. ist unter anderem in der Zusammenfassenden Meldung anzugeben und wird für die Bestätigungsabfrage einer USt-IdNr. benötigt (BZSt). Sie ist eine eigenständige Nummer, die das BZSt Unternehmen zusätzlich zur Steuernummer erteilt. Auch als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) bist du Unternehmer und kannst die USt-IdNr. beantragen (§ 27a Abs. 1 Satz 1 UStG). Das Gesetz erteilt sie auf Antrag und schreibt nicht vor, dass jedes Unternehmen eine haben muss. Ob du im Einzelfall eine brauchst, klärst du mit deinem Finanzamt oder deiner Steuerberatung. Den Unterschied zwischen den Nummern erklärt Steuernummer herausfinden: Wo finde ich sie?.
Das heißt für dich: Beantrage die USt-IdNr., wenn du Lieferungen oder Leistungen im Binnenmarkt erbringst oder erhältst; im Zweifel klärst du es mit Finanzamt oder Steuerberatung.
Was ist die Voraussetzung? Die Erfassung beim Finanzamt
Das BZSt vergibt die USt-IdNr. nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung deine Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 UStG nachgewiesen wird. Den Nachweis erbringt das zuständige Finanzamt, indem es die erforderlichen Daten an das BZSt übermittelt – in der Regel automatisch mit der Registrierung des Unternehmens. Erst danach ist die Vergabe möglich, und das kann einige Zeit dauern (BZSt).
Sind die Daten, die das Finanzamt übermittelt hat, falsch oder unvollständig, wendest du dich an dein Finanzamt: Das BZSt verwendet die dort hinterlegten Daten und kann sie nicht berichtigen oder ergänzen.
Das heißt für dich: Lass dich zuerst beim Finanzamt erfassen; bei falschen Daten wende dich an das Finanzamt, nicht an das BZSt.
Weg 1: Bei der Gründung im Fragebogen beantragen
Bei einer Firmenneugründung kannst du die USt-IdNr. direkt beim zuständigen Finanzamt beantragen: Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kreuzt du dafür das entsprechende Feld an. Das Finanzamt leitet den Antrag automatisiert an das BZSt weiter. Vom Eingang beim Finanzamt bis zur Weiterleitung können einige Wochen vergehen; das BZSt empfiehlt deshalb, die steuerliche Erfassung rechtzeitig vorzunehmen. Mehr zum Fragebogen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen und Steuernummer beantragen.
Das heißt für dich: Bei einer Gründung kannst du die USt-IdNr. im Fragebogen beantragen und solltest die Erfassung rechtzeitig vornehmen.
Weg 2: Online beim BZSt beantragen
Im Downloadbereich des BZSt steht ein Formular zur Online-Beantragung bereit. Du gibst dort laut BZSt diese Daten ein:
- das Finanzamt, das für die Besteuerung deines Unternehmens zuständig ist,
- die Steuernummer, unter der dein Unternehmen geführt wird,
- die Rechtsform des Unternehmens,
- bei Einzelunternehmen Name, Vorname und Geburtsdatum der steuerpflichtigen Person (bei anderen Rechtsformen Name des Unternehmens, Postleitzahl und Ort des Sitzes).
Nach dem Absenden werden die Angaben automatisiert mit dem Datenbestand abgeglichen, den die Finanzbehörden dem BZSt übermittelt haben. Direkt danach bekommst du eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung. Hast du die Steuernummer nicht zur Hand: Steuernummer herausfinden.
Das heißt für dich: Beantragst du online, halte die Steuernummer bereit und warte auf die Rückmeldung.
Weg 3: Schriftlich beantragen
Das Gesetz sieht für den Antrag die Schriftform vor (§ 27a Abs. 1 UStG). Im Antrag sind Name, Anschrift und die Steuernummer anzugeben, unter der du umsatzsteuerlich geführt wirst. Das BZSt nennt als Pflichtangaben: Name und Anschrift des Unternehmens, das Finanzamt, bei dem das Unternehmen für umsatzsteuerliche Zwecke geführt wird, und die Steuernummer. Adresse: Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis. Verkaufst du auf otto.de, lies den Beitrag Umsatzsteuer bei Otto Market.
Das heißt für dich: Du kannst den Antrag auch schriftlich an die genannte Adresse schicken, wenn du Name, Anschrift und Steuernummer angibst.
Was kostet die USt-IdNr., wie kommt sie an und wie lange gilt sie?
- Kosten: keine. Die USt-IdNr. wird ausschließlich vom BZSt vergeben, das BZSt erhebt keine Gebühren.
- Mitteilung: Die Bekanntgabe erfolgt ausschließlich auf dem Postweg, grundsätzlich an die beim Finanzamt hinterlegte Anschrift. Bei der Online-Beantragung erfolgt sie ausschließlich an das Unternehmen selbst.
- Gültigkeit: Sie beginnt mit dem Datum des Bekanntgabebescheids. Sie endet, wenn du die Beendigung beim BZSt beantragst oder das Unternehmen beim Finanzamt nicht mehr für umsatzsteuerliche Zwecke geführt wird. Außerdem kann das Finanzamt sie begrenzen. Das gilt, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass sie zur Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens verwendet wird (§ 27a Abs. 1a UStG).
- Eine Nummer: Auch bei mehreren Gewerben oder selbstständigen Tätigkeiten erhältst du nur eine USt-IdNr. für das gesamte Unternehmen.
Bist du im Ausland ansässig und noch nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt? Dann wendest du dich zuerst an das zuständige Finanzamt zur umsatzsteuerlichen Erfassung. Die USt-IdNr. kannst du dort im Fragebogen beantragen (BZSt).
Das heißt für dich: Die USt-IdNr. kostet nichts; ist dein Unternehmen noch nicht erfasst, wende dich zuerst an das Finanzamt.
Welche Fehler passieren oft?
- Zu früh beantragen. Ohne Erfassung beim Finanzamt und Datenübermittlung an das BZSt kann keine Nummer vergeben werden.
- Abweichende Adressdaten. Das BZSt gleicht deine Angaben mit dem Adressdatenbestand ab; vergleiche sie vorher mit deinem letzten Steuerbescheid oder der Mitteilung der Steuernummer. Weichen die Daten ab oder haben sie sich geändert, wende dich an dein Finanzamt.
- Die Nummer per E-Mail oder Telefon erwarten. Das BZSt teilt sie aus rechtlichen Gründen nur per Post mit.
- Steuernummer und USt-IdNr. verwechseln. Die USt-IdNr. kommt vom BZSt, die Steuernummer vom Finanzamt. Beide können auf der Rechnung stehen, mindestens eine muss (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und bei sonstigen Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern muss die USt-IdNr. darauf stehen (§ 14a Abs. 1 und 3 UStG).
- Mehrere Nummern für mehrere Gewerbe beantragen. Es gibt nur eine USt-IdNr. für das gesamte Unternehmen.
Das heißt für dich: Beantrage nicht zu früh, achte auf übereinstimmende Daten und beantrage nur eine Nummer für das gesamte Unternehmen.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:
- die OSS-Meldung
- die Umsatzsteuer
- die EÜR
- die Gewerbesteuer
- die Einkommensteuer
Für die USt-IdNr. heißt das:
- Ausfüllen: Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen in VAT GPT schaltest du den Antrag auf eine USt-IdNr. ein. Der Fragebogen geht an dein Finanzamt, das den Antrag ans BZSt weiterleitet.
- Prüfen: VAT GPT prüft sie auf das Format (DE und neun Ziffern, mit Prüfziffer).
- Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du Umsatzsteuer-Voranmeldung und OSS-Meldung, die OSS-Meldung direkt an das BZSt.
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Häufige Fragen
Was kostet die USt-IdNr. und wie lange dauert es? Sie kostet nichts: Das BZSt erhebt keine Gebühren. Wie lange es dauert, hängt davon ab, wann dein Finanzamt die Daten an das BZSt übermittelt – das BZSt spricht von einigen Wochen. Eine feste Frist nennt es nicht.
Muss ich sie schriftlich beantragen, und kommt sie per E-Mail? Das Gesetz nennt die Schriftform (§ 27a Abs. 1 UStG); das BZSt bietet zusätzlich ein Online-Formular, und bei der Gründung geht es über den Fragebogen. Das BZSt teilt die Nummer aus rechtlichen Gründen nur per Post mit, nicht per E-Mail.
Brauche ich die USt-IdNr. für Rechnungen? Nicht immer: Grundsätzlich muss auf der Rechnung entweder die Steuernummer oder die USt-IdNr. stehen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG). Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung musst du deine USt-IdNr. und die des Kunden angeben. Dasselbe gilt für eine sonstige Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land (§ 3a Abs. 2 UStG; § 14a Abs. 1 und 3 UStG).
Bekomme ich für jedes Gewerbe eine eigene Nummer? Und wenn ich sie vergessen habe? Nein, nur eine für das gesamte Unternehmen. Hast du sie vergessen, schickt dir das BZSt nach dem Ausfüllen und Absenden des Antragsformulars eine nochmalige Mitteilung auf dem Postweg; deine USt-IdNr. bleibt bestehen.
Wie beantrage ich die USt-ID online? Im Downloadbereich des BZSt gibt es ein Formular zur Online-Beantragung. Du gibst dort das zuständige Finanzamt, deine Steuernummer, die Rechtsform und bei Einzelunternehmen Name, Vorname und Geburtsdatum an. Direkt nach dem Absenden bekommst du eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung.
Ist die „internationale Steuernummer“ die USt-IdNr.? Mit „internationaler Steuernummer“ ist in der Regel die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) gemeint, die du beim BZSt beantragst. Sie unterscheidet sich von der Steuernummer, unter der dein Finanzamt dich führt.
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