Kleinunternehmerregelung 2026: Wie hoch ist die Umsatzgrenze?

Du bist 2026 Kleinunternehmer, wenn dein Gesamtumsatz 2025 höchstens 25.000 Euro betrug und 2026 höchstens 100.000 Euro beträgt (§ 19 Abs. 1 UStG). Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Es zählen die vereinnahmten Netto-Umsätze; eine Prognose brauchst du nicht mehr.

Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026

Kurz gesagt

  • Zwei Grenzen: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, beide netto.
  • Gründungsjahr: Hast du im laufenden Jahr gegründet, ist dein Umsatz grundsätzlich bis 25.000 Euro steuerfrei.
  • Nicht mitgezählt: Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, etwa der Verkauf einer betrieblich genutzten Maschine (§ 19 Abs. 2 UStG).

Wie hoch ist die Kleinunternehmer-Grenze 2026?

Ein Umsatz ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Für 2026 heißt das, wenn du schon 2025 tätig warst: Dein Gesamtumsatz 2025 durfte höchstens 25.000 Euro betragen. Dein Gesamtumsatz 2026 darf höchstens 100.000 Euro betragen. Hast du erst 2026 gegründet, gilt für 2026 die Grenze von 25.000 Euro (Finanzamt Hessen; Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAE).

ZeitraumGrenzeBedeutung
Vorjahr (2025)höchstens 25.000 EuroWurde sie überschritten, gilt grundsätzlich ab Beginn von 2026 die Regelbesteuerung.
Laufendes Jahr (2026)höchstens 100.000 EuroWird sie überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort.

Die Grenzen gelten seit der Neufassung zum 1. Januar 2025, also auch für 2026. Sie gehen auf das Jahressteuergesetz 2024 und neue EU-Vorgaben zurück (Finanzamt Hessen). Die Grenze gilt für den Umsatz, nicht für den Gewinn: Gezählt wird, was du eingenommen hast, bevor du Kosten abziehst.

Das heißt für dich: 2026 gelten 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, gezählt wird dein Umsatz und nicht dein Gewinn.

Was zählt zum Gesamtumsatz?

Gesamtumsatz ist die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe deiner steuerbaren Umsätze, abzüglich bestimmter steuerfreier Umsätze. Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleiben außer Ansatz (§ 19 Abs. 2 UStG). In der Praxis heißt das:

  • Netto: Der Gesamtumsatz bemisst sich nach den vereinnahmten Netto-Umsätzen. Umsatzsteuer rechnest du nicht mit (Finanzamt Hessen).
  • Vereinnahmt: Ein Entgelt zählt in dem Jahr, in dem du es vereinnahmst, nicht in dem Jahr, in dem du die Rechnung schreibst.
  • Anlagevermögen: Verkaufst du zum Beispiel eine betrieblich genutzte Maschine, zählt dieser Erlös nicht mit.

Eine Prognose über den voraussichtlichen Umsatz eines Jahres ist nicht mehr erforderlich (Finanzamt Hessen).

Das heißt für dich: Zähle deine steuerbaren Umsätze nach vereinnahmten Entgelten zusammen; eine Prognose brauchst du nicht mehr.

Beispiel: Wann bist du 2026 noch Kleinunternehmer?

Das Finanzamt Hessen rechnet ein Beispiel vor. Ein Unternehmer gründet 2025 und erzielt 18.000 Euro Gesamtumsatz. 2026 beträgt sein Umsatz 60.000 Euro. Zu Beginn von 2027 muss er zur Regelbesteuerung wechseln, weil sein Vorjahresumsatz von 60.000 Euro die Grenze von 25.000 Euro überschritten hat. Die 100.000-Euro-Grenze des laufenden Jahres ist dann unbeachtlich.

Übertragen auf dich: Warst du schon 2025 tätig, mit höchstens 25.000 Euro Gesamtumsatz, und bleibst du 2026 bei höchstens 100.000 Euro, bist du 2026 Kleinunternehmer. Was passiert, wenn du eine Grenze reißt, steht in Kleinunternehmer-Grenze überschritten: Was nun?.

Das heißt für dich: Prüfe beide Grenzen getrennt, denn die Vorjahresgrenze entscheidet über den Beginn des nächsten Jahres.

Was gilt im Gründungsjahr?

Hast du dein Unternehmen im laufenden Kalenderjahr gegründet, bist du Kleinunternehmer, wenn dein Gesamtumsatz in diesem Jahr 25.000 Euro nicht überschreitet und du nicht auf die Regelung verzichtest. Dein Umsatz ist im Gründungsjahr also grundsätzlich bis 25.000 Euro steuerfrei. Eine Prognose ist auch hier nicht nötig.

Überschreitest du die Grenze, ist schon der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, in voller Höhe regelbesteuert. Das gilt auch für alle Folgeumsätze. Umsätze, deren Entgelt du vorher vereinnahmt hast, bleiben steuerfrei (Finanzamt Hessen; Abschnitt 19.7 Abs. 1 UStAE).

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibst du nach Angaben des Finanzamts Hessen innerhalb eines Monats nach der Neugründung ab. Wie das geht, steht in Steuernummer beantragen.

Das heißt für dich: Im Gründungsjahr zählt die Grenze von 25.000 Euro für das laufende Jahr.

Was bedeutet die Regelung im Alltag?

Als Kleinunternehmer zahlst du in der Regel keine Umsatzsteuer ans Finanzamt, hast aber auch keinen Vorsteuerabzug (Finanzamt Hessen). Im Alltag ändert sich Folgendes:

  • Rechnungen: Du darfst die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen und musst auf die Steuerfreiheit nach § 19 Abs. 1 UStG hinweisen. Vereinfachte Rechnungen nach § 34a UStDV sind möglich. Die Pflichtangaben stehen in Rechnung als Kleinunternehmer schreiben.
  • Voranmeldung und Jahreserklärung: In der Regel gibst du keine ab. Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldest oder das Finanzamt dich zur Abgabe auffordert (Finanzamt Hessen). Mehr dazu: Voranmeldung als Kleinunternehmer.
  • E-Rechnung: Du musst keine ausstellen, aber E-Rechnungen anderer Unternehmer empfangen können; dafür genügt ein E-Mail-Postfach (Finanzamt Hessen).

Hast du vom Finanzamt ein Informationsschreiben zur neuen Kleinunternehmer-Regelung bekommen? Es weist dich laut Finanzamt Hessen darauf hin, dass du ab dem genannten Kalenderjahr unter die Regelung fällst, und informiert über die Folgen.

Das heißt für dich: Im Alltag zahlst du in der Regel keine Umsatzsteuer, hast aber auch keinen Vorsteuerabzug und weist keine Umsatzsteuer aus.

Was ist seit 2025 neu?

  • Neue Grenzen: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG).
  • Keine Prognose mehr: Die Entscheidung hängt an tatsächlichen Umsätzen (Finanzamt Hessen).
  • Sofortiges Ende bei 100.000 Euro: Wer im laufenden Jahr 100.000 Euro überschreitet, wechselt sofort zur Regelbesteuerung (Finanzamt Hessen).
  • EU-weit: Unternehmer können unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen. Dafür beantragst du beim Bundeszentralamt für Steuern die Teilnahme am Meldeverfahren der EU-Kleinunternehmer-Regelung (Finanzamt Hessen).

Das heißt für dich: Seit 2025 gelten die neuen Grenzen ohne Prognose.

Welche Fehler passieren oft?

  • Brutto statt netto rechnen. Die Umsatzsteuer gehört nicht zum Gesamtumsatz.
  • Nur die 100.000 Euro im Blick haben. Lag dein Vorjahresumsatz über 25.000 Euro, ist die zweite Grenze bedeutungslos.
  • Nach Rechnungsdatum statt nach Zahlungseingang rechnen. Maßgeblich sind die vereinnahmten Entgelte.
  • Auf alte Zahlen vertrauen. Ältere Texte nennen noch andere Grenzen. Prüfe das Datum der Quelle und lies § 19 Abs. 1 UStG selbst.
  • Das Gründungsjahr übersehen. Dort gilt die 25.000-Euro-Grenze für das laufende Jahr.

Das heißt für dich: Rechne netto, beachte beide Grenzen und denke an das Gründungsjahr.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:

  • die OSS-Meldung
  • die Umsatzsteuer
  • die EÜR
  • die Gewerbesteuer
  • die Einkommensteuer

Für Kleinunternehmer heißt das:

  1. Ausfüllen: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen fragt, ob du die Kleinunternehmerregelung anwendest oder darauf verzichtest.
  2. Prüfen: Du erstellst Rechnungen als ZUGFeRD oder XRechnung und prüfst sie. Für Umsätze, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, nimmt VAT GPT den Hinweis „Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ auf.
  3. Senden: Bist du regelbesteuert, erstellt VAT GPT die Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder vierteljährlich). Mit VAT GPT Pro sendest du sie über ELSTER ans Finanzamt.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026? 25.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG).

Gilt die Grenze brutto oder netto? Netto. Es zählen die vereinnahmten Netto-Umsätze ohne Umsatzsteuer (Finanzamt Hessen).

Gilt die Grenze für Umsatz oder Gewinn? Für den Umsatz. Gesamtumsatz ist die Summe deiner steuerbaren Umsätze (§ 19 Abs. 2 UStG), nicht dein Gewinn.

Muss ich meinen Umsatz für 2026 schätzen? Nein. Eine Prognose ist nicht mehr erforderlich (Finanzamt Hessen).

Was gilt im Jahr der Gründung? Dein Umsatz ist grundsätzlich bis 25.000 Euro steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, ist schon der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, in voller Höhe regelbesteuert.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben? In der Regel nicht (Finanzamt Hessen). Die Ausnahmen stehen oben im Abschnitt zum Alltag.

Zählt der Verkauf einer Maschine mit? Nein. Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleiben bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes außer Ansatz (§ 19 Abs. 2 UStG).

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten? Ja, freiwillig. Der Verzicht bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Mehr dazu: Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung.

Was ist die Kleinunternehmerregelung 2026? Du weist keine Umsatzsteuer aus und führst sie nicht ab, solange dein Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt (§ 19 Abs. 1 UStG).

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Quellen

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