Amazon-Verkäufer: Welche Steuern zahlst du ans Finanzamt – und wann?
Du verkaufst bei Amazon: Was zahlst du wann ans Finanzamt? Ohne Kleinunternehmerregelung berechnest du die Umsatzsteuer in der Voranmeldung und zahlst bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG). Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig, sobald das Finanzamt sie festsetzt (§ 37 Abs. 1 und 3 EStG).
Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Amazon und Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer auf deine Verkäufe führst du selbst ab; Amazon nur in den Fällen des § 3 Abs. 3a UStG, in denen Amazon als Lieferer gilt.
- Voranmeldungszeitraum: Kalendervierteljahr; war die Steuer im Vorjahr höher als 9.000 Euro, der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 UStG).
- Gewerbesteuer: Die Gemeinde erhebt sie; bei natürlichen Personen bleiben 24.500 Euro Gewerbeertrag frei (§ 11 Abs. 1 GewStG).
- Jahreserklärung und Verspätung: Abgabe grundsätzlich sieben Monate nach Jahresende; zu spät gezahlt kostet 1 Prozent Säumniszuschlag je angefangenem Monat.
Führt Amazon die Umsatzsteuer für mich ab?
In der Regel nicht. Du berechnest die Umsatzsteuer auf deine Verkäufe selbst und meldest sie in der Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 UStG). Amazon führt die Steuer nur in gesetzlich bestimmten Fällen selbst ab, weil der Marktplatz dann als Lieferer gilt (§ 3 Abs. 3a UStG): wenn ein Händler ohne Sitz in der EU Ware innerhalb der EU an Privatkunden verkauft, und wenn Ware aus einem Drittland in einer Sendung bis 150 Euro an Privatkunden in der EU geht. In allen anderen Fällen haftet der Marktplatz nur für Steuer, die nicht entrichtet wurde (§ 25e Abs. 1 UStG). Diese Haftung entfällt unter den Bedingungen des § 25e Abs. 2 UStG, etwa bei einer gültigen USt-IdNr. des Händlers. Die Steuer schuldest weiterhin du.
Das heißt für dich: Die Umsatzsteuer berechnest und meldest du in der Regel selbst; nur in den gesetzlichen Ausnahmen führt Amazon sie ab, und auch dann bleibt die Steuerschuld bei dir, wenn der Fall nicht greift.
Wann und wie zahle ich Umsatzsteuer?
Du berechnest die Umsatzsteuer selbst: Der Unternehmer übermittelt bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle, in der er die Steuer für den Zeitraum selbst zu berechnen hat. Die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und bis dahin zu entrichten (§ 18 Abs. 1 UStG). Auf Antrag verlängert das Finanzamt beide Fristen um einen Monat (Dauerfristverlängerung, § 46 UStDV); wer monatlich anmeldet, zahlt dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV).
Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 9.000 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum; beträgt sie nicht mehr als 2.000 Euro, kann dich das Finanzamt von den Voranmeldungen und Vorauszahlungen befreien (§ 18 Abs. 2 Satz 1 bis 3 UStG). Nimmst du deine Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr auf, ist für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres maßgebend; hast du sie im Vorjahr nur einen Teil des Jahres ausgeübt, rechnest du die tatsächliche Steuer in eine Jahressteuer um (§ 18 Abs. 2 Satz 6 UStG). Gründest du 2026, gibst du nach dem heutigen Wortlaut für 2027 monatlich ab (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). Mehr dazu in Umsatzsteuer-Voranmeldung für Amazon-Verkäufer.
Nach Ablauf des Kalenderjahres übermittelst du zusätzlich eine Steuererklärung, in der du die Steuer für das Jahr selbst berechnest (§ 18 Abs. 3 UStG). Weicht sie von der Summe deiner Vorauszahlungen ab, ist der Unterschiedsbetrag zugunsten des Finanzamts einen Monat nach Eingang der Steuererklärung fällig (§ 18 Abs. 4 UStG).
Verkäufe in andere EU-Länder, die du im OSS-Verfahren meldest, zahlst du nicht mit der Voranmeldung. Beim OSS ist die Steuer am letzten Tag des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats fällig (§ 18j Abs. 4 UStG); mehr dazu in OSS-Meldung und Amazon und OSS.
Das heißt für dich: Du meldest die Umsatzsteuer selbst in der Voranmeldung und zahlst sie zum genannten Termin; beim OSS gilt der Termin am Monatsende nach dem Quartal.
Wann zahle ich Einkommensteuer?
Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten, die er für das laufende Jahr voraussichtlich schulden wird (§ 37 Abs. 1 EStG). Das Finanzamt setzt sie durch Vorauszahlungsbescheid fest und bemisst sie grundsätzlich nach der Einkommensteuer der letzten Veranlagung (§ 37 Abs. 3 EStG). Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen (§ 37 Abs. 5 EStG).
Die Einkommensteuererklärung für ein Kalenderjahr ist, soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben (§ 149 Abs. 2 AO). Deine Einnahmen und Ausgaben als Verkäufer ermittelst du in der EÜR: EÜR in ELSTER erstellen.
Das heißt für dich: Du zahlst Vorauszahlungen zu den vier Terminen im Jahr, und die Erklärung gibst du nach der Frist des Abschnitts ab.
Wie funktioniert die Gewerbesteuer?
Für die Gewerbesteuer wird zuerst ein Steuermessbetrag festgesetzt (§ 14 GewStG); darauf setzt die Gemeinde mit ihrem Hebesatz die Steuer fest und erhebt sie (§ 16 Abs. 1 GewStG). Der Gewerbeertrag wird bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt (§ 11 Abs. 1 GewStG); die Steuermesszahl beträgt 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 2 GewStG). Wie die Erklärung funktioniert, steht in Gewerbesteuererklärung.
Das heißt für dich: Die Gemeinde setzt die Gewerbesteuer aus dem Messbetrag mit ihrem Hebesatz fest; bis 24.500 Euro Gewerbeertrag bleibt ein Freibetrag.
Was gilt als Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer sind deine Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). Die Vorschriften über die Erklärungspflichten (§ 18 Abs. 1 bis 4 UStG) finden dann keine Anwendung; § 18 Abs. 4a UStG bleibt unberührt (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Beziehst du von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Land eine sonstige Leistung, die nach § 3a Abs. 2 UStG in Deutschland steuerpflichtig ist, schuldest du die Steuer (§ 13b Abs. 1 und 5 UStG) und gibst für diese Zeiträume Voranmeldungen und eine Jahreserklärung ab (§ 18 Abs. 4a UStG). Einkommensteuer und Gewerbesteuer bleiben unberührt. Mehr dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer.
Umsatzsteuer, die du als Leistungsempfänger schuldest, zahlst du trotzdem (§ 13b Abs. 5 UStG).
Das heißt für dich: Als Kleinunternehmer unter den genannten Grenzen zahlst du keine Umsatzsteuer, schuldest sie aber weiter als Leistungsempfänger.
Was passiert, wenn ich zu spät zahle?
Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten (§ 240 Abs. 1 AO). Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird er nicht erhoben; das gilt nicht bei Zahlung nach § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO (§ 240 Abs. 3 AO).
Das heißt für dich: Zahlst du zu spät, fallen 1 Prozent Säumniszuschlag je angefangenen Monat an, außer bei einer Säumnis bis zu drei Tagen.
Welche Fehler passieren oft?
- Die Umsatzsteuer nicht einplanen. Die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 UStG).
- Den Voranmeldungszeitraum falsch einschätzen. Im Gründungsjahr entscheidet für 2021 bis 2026 die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres: über 9.000 Euro monatlich, sonst vierteljährlich (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 6 UStG). Gründest du 2026, gibst du für 2027 monatlich ab (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG).
- OSS-Umsatzsteuer mit der Voranmeldung vermischen. Das OSS-Verfahren hat eigene Fristen (§ 18j Abs. 4 UStG).
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen vergessen. Hat das Finanzamt sie festgesetzt, sind sie an vier Terminen im Jahr fällig (§ 37 Abs. 1 EStG).
- Die Jahreserklärungen nicht planen. Die Frist beträgt grundsätzlich sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO).
- Auf eine Aufforderung nicht reagieren. Wer vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert wird, muss abgeben (§ 149 Abs. 1 Satz 2 AO).
Das heißt für dich: Plane die Umsatzsteuer ein, wähle den Voranmeldungszeitraum richtig, halte die Fristen und reagiere auf Aufforderungen des Finanzamts.
So hilft dir VAT GPT dabei
Deine Zahlen für die Voranmeldung bekommst du in VAT GPT so:
- Hochladen: Du lädst deine Amazon- und eBay-CSV-Berichte hoch.
- Prüfen: VAT GPT berechnet die Umsatzsteuer für Deutschland und OSS und erstellt die Voranmeldung, monatlich oder vierteljährlich. Vor dem Senden siehst du, was du zahlst oder erstattet bekommst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die OSS-Meldung über ELSTER, außerdem EÜR, Gewerbe- und Einkommensteuer.
VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:
- die OSS-Meldung
- die Umsatzsteuer
- die EÜR
- die Gewerbesteuer
- die Einkommensteuer
Häufige Fragen
Führt Amazon die Umsatzsteuer für mich ab? In der Regel nicht: Du berechnest sie selbst und zahlst bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG), mit Dauerfristverlängerung einen Monat später (§ 46 UStDV). Nur in den gesetzlichen Fällen des § 3 Abs. 3a UStG gilt Amazon als Lieferer und führt die Steuer selbst ab.
Wie oft muss ich die Umsatzsteuer zahlen? Vierteljährlich; war die Steuer im Vorjahr höher als 9.000 Euro, monatlich. War sie nicht höher als 2.000 Euro, kann dich das Finanzamt von den Voranmeldungen befreien (§ 18 Abs. 2 UStG).
Wann zahle ich Einkommensteuer-Vorauszahlungen? Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember, sobald das Finanzamt sie festsetzt (§ 37 Abs. 1 und 3 EStG).
Was kostet eine verspätete Zahlung? 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat, bei einer Säumnis bis zu drei Tagen nichts (§ 240 AO).
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