Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und Ausschlüsse nach § 15 UStG
Vorsteuer darfst du abziehen, wenn ein anderer Unternehmer für dein Unternehmen geliefert oder geleistet hat (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Dafür brauchst du eine nach den §§ 14 und 14a UStG ausgestellte Rechnung. Ausgeschlossen ist der Abzug zum Beispiel bei steuerfreien Umsätzen und für Kleinunternehmer.
Nutzt du einen Gegenstand zu weniger als 10 Prozent für dein Unternehmen, gilt er nicht als für das Unternehmen geliefert (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG). Auch dann gibt es keinen Abzug.
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Unternehmen: Die Leistung muss von einem anderen Unternehmer für dein Unternehmen ausgeführt worden sein (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).
- Rechnung: Du musst eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzen.
- 10-Prozent-Grenze: Nutzt du einen Gegenstand zu weniger als 10 Prozent für dein Unternehmen, gilt er nicht als für das Unternehmen ausgeführt.
- Weitere Fälle: Einfuhrumsatzsteuer, innergemeinschaftlicher Erwerb und die Steuer nach § 13b UStG sind ebenfalls abziehbar (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 UStG).
- Ausschlüsse: zum Beispiel für Umsätze, die selbst steuerfrei sind (§ 15 Abs. 2 UStG).
- Kleinunternehmer: Sie haben keinen Vorsteuerabzug (§ 19 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Die Voraussetzungen im Überblick
| Voraussetzung | Was das heißt | Quelle |
|---|---|---|
| Anderer Unternehmer | Die Lieferung oder sonstige Leistung stammt von einem anderen Unternehmer. | § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG |
| Für dein Unternehmen | Du verwendest sie für dein Unternehmen, nicht privat. Unter 10 Prozent unternehmerischer Nutzung eines Gegenstands: kein Vorsteuerabzug. | § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG |
| Rechnung | Du besitzt eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung. | § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG |
| Gesetzlich geschuldete Steuer | Abziehbar ist die gesetzlich geschuldete Steuer. | § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG |
| Kein Ausschluss | Kein Ausschlusstatbestand nach § 15 Abs. 1a bis 4 UStG greift. | § 15 UStG |
Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, steht in Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG. Fehlen Angaben oder sind sie unzutreffend, kann die Rechnung berichtigt werden (§ 31 Abs. 5 UStDV).
Das heißt für dich: Gehe die Tabelle durch: Ohne Rechnung, anderen Unternehmer und Leistung für dein Unternehmen ziehst du nichts ab.
Wie prüfe ich, ob ich Vorsteuer abziehen darf?
- Leistender prüfen: Hat ein anderer Unternehmer geliefert oder geleistet (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG)?
- Verwendung prüfen: Brauchst du die Leistung für dein Unternehmen, bei Gegenständen zu mindestens 10 Prozent?
- Rechnung prüfen: Liegt dir eine nach §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung vor, mit dem Steuerbetrag?
- Ausschluss prüfen: Verwendest du die Leistung für steuerfreie Umsätze, oder bist du Kleinunternehmer (§ 15 Abs. 2 UStG)?
Das heißt für dich: Erst wenn alle vier Fragen sauber beantwortet sind, trägst du die Vorsteuer in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung ein.
Welche Steuerbeträge sind abziehbar?
Du kannst nach § 15 Abs. 1 UStG diese Vorsteuerbeträge abziehen:
- Rechnungen anderer Unternehmer: die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen für dein Unternehmen (Nr. 1).
- Einfuhr: die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die du für dein Unternehmen eingeführt hast (Nr. 2).
- Innergemeinschaftlicher Erwerb: die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für dein Unternehmen, wenn er im Inland bewirkt wird (Nr. 3).
- Reverse Charge: die Steuer für Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 und 2 UStG, die für dein Unternehmen ausgeführt worden sind (Nr. 4). Mehr dazu: Reverse Charge nach § 13b UStG.
Das heißt für dich: Prüfe, unter welche Art von Steuerbetrag deine Ausgabe fällt, bevor du abziehst.
Anzahlungen
Zahlst du, bevor die Leistung ausgeführt ist, kannst du den gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag schon abziehen. Voraussetzung: Die Rechnung liegt vor und du hast gezahlt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG).
Das heißt für dich: Bei einer Anzahlung kannst du den Steuerbetrag schon abziehen, wenn die Rechnung vorliegt und du gezahlt hast.
Wann ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen?
Das Gesetz schließt den Abzug in diesen Fällen aus oder beschränkt ihn:
- Abzugsverbote bei den Aufwendungen: Für Ausgaben, die unter § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder § 12 Nr. 1 EStG fallen, ist auch die Vorsteuer nicht abziehbar (§ 15 Abs. 1a Satz 1 UStG). Für Bewirtungsaufwendungen gilt eine Rückausnahme (§ 15 Abs. 1a Satz 2 UStG).
- Steuerfreie Umsätze: Vorsteuer auf Leistungen, die du für steuerfreie Umsätze verwendest, ist ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Ausnahmen regelt § 15 Abs. 3 UStG.
- Gemischte Verwendung: Verwendest du einen Gegenstand nur zum Teil für Umsätze, die den Abzug ausschließen, ist dieser Teil nicht abziehbar. Du kannst ihn sachgerecht schätzen (§ 15 Abs. 4 UStG).
- Kleinunternehmer: Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, hat keinen Vorsteuerabzug (§ 19 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Mehr dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer.
Das heißt für dich: Prüfe vor dem Abzug die Ausschlüsse; als Kleinunternehmer hast du keinen Vorsteuerabzug.
Wann wird die Vorsteuer verrechnet?
Von der Steuer auf deine Umsätze werden die in den Besteuerungszeitraum fallenden, nach § 15 abziehbaren Vorsteuerbeträge abgesetzt (§ 16 Abs. 2 Satz 1 UStG). In der Voranmeldung siehst du das als Saldo: Umsatzsteuer minus Vorsteuer. Wie du die Vorsteuer in ELSTER einträgst, zeigt Umsatzsteuer-Voranmeldung: Vorsteuer und Ausgaben eintragen.
Das heißt für dich: Die Vorsteuer verringert deine Zahllast; in der Voranmeldung siehst du den Saldo.
Beispiel: Laptop für das Geschäft
Du kaufst für dein Unternehmen einen Laptop. Die Rechnung lautet auf 1.000 Euro netto plus 190 Euro Umsatzsteuer (19 Prozent), ausgestellt nach den §§ 14, 14a UStG.
| Nutzung | Vorsteuer |
|---|---|
| Du nutzt den Laptop für dein Unternehmen und besitzt die Rechnung | 190 Euro abziehbar, wenn kein Ausschluss greift |
| Du nutzt ihn zu weniger als 10 Prozent für dein Unternehmen | kein Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG) |
Das Beispiel ist eine Rechenillustration. Bei privater Mitnutzung dazwischen hängt der Abzug von weiteren Regeln ab, die dieser Artikel nicht behandelt.
Das heißt für dich: Rechne das Beispiel mit deinem eigenen Fall nach; bei privater Mitnutzung gelten weitere Regeln.
Rechnungen über Kleinbeträge
Auch bei einer Rechnung über nicht mehr als 250 Euro kannst du Vorsteuer abziehen, wenn du den Rechnungsbetrag in Entgelt und Steuerbetrag aufteilst (§ 35 Abs. 1 UStDV). Die Voraussetzungen dieser Rechnung beschreibt Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro.
Das heißt für dich: Bei Rechnungen bis 250 Euro musst du den Betrag in Entgelt und Steuerbetrag aufteilen, um die Vorsteuer abzuziehen.
Häufige Fehler beim Vorsteuerabzug
- Keine Rechnung besitzen. Ohne eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung kein Abzug (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).
- Private Ausgaben abziehen. Die Leistung muss für dein Unternehmen ausgeführt sein.
- Die 10-Prozent-Grenze übersehen. Unter 10 Prozent unternehmerischer Nutzung gilt der Gegenstand nicht als für das Unternehmen bezogen.
- Vorsteuer aus Reverse Charge vergessen. Die Steuer nach § 13b ist abziehbar (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG).
- Als Kleinunternehmer Vorsteuer geltend machen. Dafür gibt es keinen Abzug (§ 19 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).
- Fehlerhafte Rechnung nicht berichtigen lassen. Unzutreffende oder fehlende Angaben kann der Aussteller berichtigen (§ 31 Abs. 5 UStDV).
Das heißt für dich: Besorge die Rechnung, bevor du abziehst. Lass Fehler berichtigen und beachte außerdem die Ausschlüsse.
So geht's mit VAT GPT
VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:
- die OSS-Meldung
- die Umsatzsteuer
- die EÜR
- die Gewerbesteuer
- die Einkommensteuer
- Hochladen: Für die Vorsteuer lädst du deine Ausgaberechnungen und die Amazon- oder eBay-CSV-Berichte hoch. Die KI liest Datum, Beträge (brutto, netto, USt), Währung und Land aus.
- Prüfen: Bei Ausgaberechnungen aus Deutschland mit ausgewiesener Umsatzsteuer übernimmt VAT GPT den Steuerbetrag in das Vorsteuerfeld der Voranmeldung, die du monatlich oder vierteljährlich erstellst. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du über ELSTER direkt ans Finanzamt.
VAT GPT kennenlernen oder gleich ein Konto erstellen.
Was VAT GPT nicht macht
- VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, ob du einen Gegenstand zu mehr als 10 Prozent unternehmerisch nutzt.
- Die KI liest Datum, Beträge, Währung und Land aus; ob eine Rechnung alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthält, prüfst du selbst.
Häufige Fragen
Was brauche ich für den Vorsteuerabzug? Eine Leistung eines anderen Unternehmers für dein Unternehmen und eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Kann ich Vorsteuer ohne Rechnung abziehen? Für die Steuer aus Leistungen anderer Unternehmer nein. Du brauchst dafür eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG). Für Einfuhrumsatzsteuer, innergemeinschaftlichen Erwerb und Reverse Charge nennt § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 UStG diese Voraussetzung nicht.
Gilt der Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung? Bei gemischter Verwendung kann ein Teil ausgeschlossen sein (§ 15 Abs. 4 UStG). Unter 10 Prozent unternehmerischer Nutzung eines Gegenstands gilt er nicht als für das Unternehmen bezogen.
Darf ein Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen? Nein (§ 19 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG).
Kann ich Vorsteuer aus der Rechnung eines Kleinunternehmers abziehen? Nein, es gibt nichts abzuziehen: Abziehbar ist nur die gesetzlich geschuldete Steuer (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), und der Kleinunternehmer ist von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 Abs. 1 UStG).
Was gilt, wenn auf der Rechnung Angaben fehlen? Die Rechnung kann berichtigt werden (§ 31 Abs. 5 UStDV). Welche Pflichtangaben es gibt, steht unter Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG.
Kann ich Vorsteuer aus einer Kleinbetragsrechnung abziehen? Ja, wenn du den Betrag in Entgelt und Steuer aufteilst (§ 35 Abs. 1 UStDV).
Kann ich die Vorsteuer aus dem Reverse-Charge-Verfahren abziehen? Ja, unter den allgemeinen Voraussetzungen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG).
Weiterlesen
- Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) online abgeben: Fristen und Dauerfristverlängerung
- Umsatzsteuer-Voranmeldung: Vorsteuer und Ausgaben eintragen
- Reverse Charge nach § 13b UStG
- Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG
- Einkauf bei Amazon: Rechnung aus Luxemburg und Vorsteuer
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.