Reverse Charge nach § 13b UStG: Wann du die Umsatzsteuer schuldest
Reverse Charge gilt, wenn du als Unternehmer bestimmte Leistungen bekommst und deshalb du statt des Lieferanten die Umsatzsteuer schuldest (§ 13b UStG). Ein typischer Fall: eine Leistung eines Unternehmers aus einem anderen EU-Land, zum Beispiel Werbung.
Die Steuer meldest du selbst in deiner Voranmeldung an und ziehst sie unter den allgemeinen Voraussetzungen zugleich als Vorsteuer ab (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG). Weitere Fälle sind Leistungen von Unternehmern mit Sitz im Ausland, Bauleistungen und Gebäudereinigung.
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Grundregel: Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer, wenn er Unternehmer oder juristische Person ist (§ 13b Abs. 5 UStG).
- Typische Fälle: sonstige Leistungen eines Unternehmers aus dem übrigen EU-Gebiet (Abs. 1); Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Abs. 2 Nr. 1); Bauleistungen (Nr. 4); Gebäudereinigung (Nr. 8); Telekommunikationsleistungen (Nr. 12).
- Rechnung: Bei Leistungen nach § 13b Abs. 2 muss der Lieferant „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ angeben und weist keine Umsatzsteuer gesondert aus (§ 14a Abs. 5 UStG).
- Vorsteuer: Die Steuer nach § 13b Abs. 1 und 2 ist als Vorsteuer abziehbar (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG).
- Kleinunternehmer: Auch sie schulden die Steuer als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 5 UStG) und geben dafür Voranmeldungen ab (§ 18 Abs. 4a, § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG).
- Wann sie entsteht: bei Abs. 1 mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistung; bei Abs. 2 mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des Folgemonats (§ 13b Abs. 1 und 2 UStG).
Was bedeutet Reverse Charge?
Normalerweise schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer und weist sie in der Rechnung aus. Bei § 13b UStG ist es umgekehrt: Der Leistungsempfänger schuldet die Steuer. In den Fällen von § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3 gilt das, wenn er Unternehmer oder juristische Person ist. In einigen anderen Fällen (zum Beispiel Nr. 5 Buchstabe a, 6, 7, 9 bis 11) gilt es nur, wenn er Unternehmer ist (§ 13b Abs. 5 Satz 1 UStG).
Das heißt für dich: Beim Reverse Charge schuldest du als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, nicht der Lieferer.
Typische Fälle im Überblick
| Fall | Norm | Wann entsteht die Steuer? |
|---|---|---|
| Sonstige Leistung eines Unternehmers aus dem übrigen EU-Gebiet, im Inland steuerpflichtig (§ 3a Abs. 2 UStG) | § 13b Abs. 1 UStG | Mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde |
| Werklieferung oder sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers | § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG | Mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des Folgemonats |
| Bauleistungen | § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG | wie oben |
| Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen | § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG | wie oben |
| Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation | § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG | wie oben |
| Mobilfunkgeräte, Tablets, Spielekonsolen ab 5.000 Euro je wirtschaftlichem Vorgang | § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG | wie oben |
Bei Bauleistungen und bei der Gebäudereinigung gilt eine Besonderheit. Du schuldest die Steuer nur, wenn du Unternehmer bist, der nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt. Davon geht das Gesetz aus, wenn dir das Finanzamt eine befristete Bescheinigung darüber erteilt hat (§ 13b Abs. 5 UStG).
Bei Telekommunikationsleistungen (Nr. 12) schuldest du die Steuer nur unter zwei Bedingungen:
- Deine Haupttätigkeit muss in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung bestehen.
- Dein eigener Verbrauch davon muss von untergeordneter Bedeutung sein (§ 13b Abs. 5 UStG).
Ob dein Fall unter die Liste fällt, prüft am besten deine Steuerberatung.
Das heißt für dich: Prüfe, ob dein Fall unter die Liste fällt; im Zweifel klärt das deine Steuerberatung.
Beispiel: Dienstleistung aus dem EU-Ausland
Du bist Unternehmer in Deutschland und kaufst eine Werbeleistung von einem Unternehmer in einem anderen EU-Land. Die Rechnung lautet auf 1.000 Euro netto, ohne Umsatzsteuer, mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Du schuldest 19 Prozent Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1, § 13b Abs. 1 und 5 UStG) | 190 Euro |
| Du ziehst dieselbe Steuer als Vorsteuer ab, wenn die Voraussetzungen vorliegen (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG) | −190 Euro |
| Zahllast aus diesem Vorgang | 0 Euro |
Das Beispiel ist eine Rechenillustration. Bei vollem Vorsteuerabzug bleibt meist nichts zu zahlen, aber du musst den Vorgang trotzdem in der Voranmeldung melden. Mehr zum Vorsteuerabzug: Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und Ausschlüsse.
Das heißt für dich: Melde den Vorgang trotz vollem Vorsteuerabzug in der Voranmeldung, auch wenn nichts zu zahlen bleibt.
Wo trage ich Reverse Charge in der Voranmeldung ein?
Im Muster der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 stehen die Fälle im Abschnitt „Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)“:
- Sonstige Leistung eines Unternehmers aus dem übrigen EU-Gebiet (§ 13b Abs. 1 UStG): Zeile 30, Kennzahl 46 für die Bemessungsgrundlage und Kennzahl 47 für die Steuer.
- Andere Leistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 1, 2, 4 bis 12 UStG: Zeile 32, Kennzahlen 84 und 85.
- Die Vorsteuer daraus: Zeile 41, Kennzahl 67.
Die Steuer rechnest du selbst aus, mit dem Steuersatz, der für die Leistung gilt. Die Zeilen und Kennzahlen können sich mit dem Formular des nächsten Jahres ändern.
Das heißt für dich: Trage Reverse-Charge-Fälle im Abschnitt „Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)“ der Voranmeldung ein und rechne die Steuer selbst aus.
Was muss auf der Rechnung stehen?
Schuldest du nach § 13b Abs. 5 die Steuer für eine Leistung nach Abs. 2, muss der Unternehmer eine Rechnung mit der Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ ausstellen. Die Vorschrift über den gesonderten Steuerausweis wird dann nicht angewendet (§ 14a Abs. 5 UStG). Hat der Lieferant seinen Sitz in einem anderen EU-Land, gelten für die Rechnungserteilung grundsätzlich die Vorschriften seines Staates (§ 14 Abs. 7 Satz 1 UStG). Wie eine Rechnung sonst aufgebaut ist, steht in Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG.
Das heißt für dich: Die Rechnung des Lieferanten braucht einen Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers; sitzt er im Ausland, gelten für die Rechnung die Vorschriften seines Staates.
Vorsteuerabzug aus Reverse Charge
Als Vorsteuer abziehbar ist die Steuer für Leistungen nach § 13b Abs. 1 und 2, die für dein Unternehmen ausgeführt wurden (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Es gelten die Ausschlüsse des § 15 UStG, zum Beispiel wenn du die Leistung für steuerfreie Umsätze verwendest.
Das heißt für dich: Die Steuer aus Reverse Charge kannst du als Vorsteuer abziehen, soweit § 15 UStG sie nicht ausschließt.
Reverse Charge als Kleinunternehmer
Auch als Kleinunternehmer kannst du die Umsatzsteuer als Leistungsempfänger schulden. Für die Zeiträume, in denen du diese Steuer zu erklären hast, gibst du eine Voranmeldung ab, dazu die Umsatzsteuererklärung für das Jahr. Das regelt § 18 Abs. 4a UStG; § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG lässt diese Pflicht unberührt. Einen Vorsteuerabzug hast du als Kleinunternehmer nicht, denn deine Umsätze sind steuerfrei (§ 19 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Mehr dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer.
Das heißt für dich: Auch als Kleinunternehmer kannst du die Steuer als Leistungsempfänger schulden, hast aber keinen Vorsteuerabzug.
Häufige Fehler
- Die Steuer nicht anmelden. Wer die Steuer schuldet, muss sie in der Voranmeldung erklären, auch wenn die Rechnung keine Umsatzsteuer zeigt.
- Die Vorsteuer vergessen. Sie ist unter den allgemeinen Voraussetzungen abziehbar (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG).
- Bei Bau- und Reinigungsleistungen die Voraussetzung übersehen. Die Steuerschuld des Empfängers hängt davon ab, dass er nachhaltig entsprechende Leistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 UStG).
- Als Kleinunternehmer annehmen, dass nichts zu melden ist. Als Leistungsempfänger schuldest du die Steuer trotzdem (§ 13b Abs. 5, § 18 Abs. 4a UStG).
- Den Zeitpunkt verwechseln. Bei Abs. 1 zählt die Ausführung der Leistung, bei Abs. 2 die Rechnung oder der Folgemonat (§ 13b UStG).
Das heißt für dich: Melde die Steuer an und achte auf den richtigen Zeitpunkt der Steuerentstehung.
So geht's mit VAT GPT
VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:
- die OSS-Meldung
- die Umsatzsteuer
- die EÜR
- die Gewerbesteuer
- die Einkommensteuer
- Hochladen: Reverse-Charge-Rechnungen aus dem Ausland lädst du zusammen mit deinen Amazon- oder eBay-CSV-Berichten hoch; die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: Ordnet VAT GPT die Rechnung eines Lieferanten mit Sitz im Ausland als Reverse Charge ein, berechnet es die Steuer mit dem deutschen Regelsatz des Zeitraums. Es trägt sie als Umsatzsteuer und zugleich als Vorsteuer ein und ordnet sie den passenden Feldern der Voranmeldung zu. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du über ELSTER direkt ans Finanzamt.
VAT GPT kennenlernen oder gleich ein Konto erstellen.
Was VAT GPT nicht macht
- VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, ob ein Vorgang unter § 13b UStG fällt.
- Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus; du prüfst und bestätigst das Ergebnis.
Häufige Fragen
Was bedeutet Reverse Charge nach § 13b UStG? Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer statt des Lieferanten (§ 13b Abs. 5 UStG).
Muss ich Reverse-Charge-Umsatzsteuer abführen, wenn ich sie als Vorsteuer abziehen kann? Du meldest sie an und ziehst sie unter den Voraussetzungen als Vorsteuer wieder ab; bei vollem Vorsteuerabzug bleibt für den Vorgang keine Zahllast.
Was muss der Lieferant auf die Rechnung schreiben? Die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 5 UStG).
Gilt Reverse Charge auch für Kleinunternehmer? Ja, wer als Leistungsempfänger die Steuer schuldet, muss sie auch als Kleinunternehmer erklären (§ 13b Abs. 5, § 18 Abs. 4a UStG).
Gilt § 13b UStG nur für Leistungen aus dem Ausland? Nein. Einige Fälle betreffen auch Inlandsumsätze, zum Beispiel Bauleistungen und Gebäudereinigung (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und 8 UStG).
Wo trage ich Reverse Charge in der Voranmeldung ein? Bei einer EU-Leistung nach § 13b Abs. 1 UStG in Zeile 30 (Kennzahlen 46 und 47), die Vorsteuer in Zeile 41 (Kennzahl 67), laut Muster 2026.
Wann entsteht die Steuer? Bei Abs. 1 mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistung, bei Abs. 2 mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des Folgemonats.
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- Amazon Business: Umsatzsteuer und Reverse Charge bei B2B
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