UStVA-Fristen 2026 und 2027: Kalender für Voranmeldung und Zahlung
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums zu übermitteln, und am selben Tag ist die Vorauszahlung fällig (§ 18 Abs. 1 UStG). Bei monatlicher Abgabe ist das der 10. des Folgemonats, bei vierteljährlicher Abgabe der 10. April, 10. Juli, 10. Oktober und 10. Januar. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Mit Dauerfristverlängerung verschieben sich Abgabe und Zahlung der Voranmeldung um einen Monat (§ 46 UStDV).
Zuletzt aktualisiert: 2. November 2026
Kurz gesagt
- Regelfrist: der 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums; Abgabe und Zahlung am selben Tag (§ 18 Abs. 1 UStG).
- Monat oder Quartal: Betrug die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum, sonst das Kalendervierteljahr (§ 18 Abs. 2 UStG).
- Wochenende: Die Frist endet am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
- Dauerfristverlängerung: einen Monat mehr für Abgabe und Zahlung, auf Antrag (§ 46 UStDV); bei monatlicher Abgabe gegen Sondervorauszahlung (§ 47 UStDV).
- Jahreserklärung 2025: 31. Juli 2026; wenn eine steuerlich beratende Person sie erstellt, 1. März 2027.
- Jahreserklärung 2026: 2. August 2027 (der 31. Juli 2027 ist ein Samstag); mit steuerlicher Beratung 29. Februar 2028.
Ab wann gilt monatlich, ab wann vierteljährlich?
Maßgeblich ist dein Voranmeldungszeitraum (§ 18 Abs. 2 UStG):
- Kalendervierteljahr ist der Regelfall.
- Kalendermonat ist es, wenn die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 Euro betrug.
- Befreiung: Betrug die Steuer des Vorjahres nicht mehr als 2.000 Euro, kann das Finanzamt dich von Voranmeldungen und Vorauszahlungen befreien.
- Wahlrecht bei Erstattungen: Ergibt sich für das Vorjahr ein Überschuss zu deinen Gunsten von mehr als 9.000 Euro, kannst du statt des Quartals den Kalendermonat wählen. Dann ist bis zum 10. Februar eine Voranmeldung für den Januar abzugeben, und die Wahl bindet dich für das Kalenderjahr (§ 18 Abs. 2a UStG).
- Gründung: Wer die Tätigkeit aufnimmt, hat im laufenden und im folgenden Kalenderjahr grundsätzlich den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum. Für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 gilt eine Sonderregel: Im Jahr der Aufnahme ist die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres maßgebend, im Folgejahr die in eine Jahressteuer umgerechnete tatsächliche Steuer des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 Satz 4 und 6 UStG). Was für dich gilt, sagt dir dein Finanzamt.
- Kleinunternehmer: Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, gibt grundsätzlich keine Voranmeldungen ab (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Mehr dazu in UStVA als Kleinunternehmer.
Das heißt für dich: Bestimme zuerst deinen Voranmeldungszeitraum und lies dann nur die passende Tabelle.
Termine 2026 und 2027: monatliche Voranmeldung
Die Tabelle zeigt für jeden Monat, bis wann die Voranmeldung abzugeben und die Vorauszahlung zu entrichten ist. Die Termine sind nach § 18 Abs. 1 UStG, § 46 UStDV und § 108 Abs. 3 AO berechnet; auf keinen der verschobenen Termine fällt ein bundesweiter Feiertag. Mit Stand 26. Oktober 2026 sind die Termine bis zum 12. Oktober 2026 verstrichen.
| Voranmeldung für | Frist ohne Dauerfristverlängerung | Frist mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| Januar 2026 | 10.02.2026 | 10.03.2026 |
| Februar 2026 | 10.03.2026 | 10.04.2026 |
| März 2026 | 10.04.2026 | 11.05.2026 (statt So 10.05.) |
| April 2026 | 11.05.2026 (statt So 10.05.) | 10.06.2026 |
| Mai 2026 | 10.06.2026 | 10.07.2026 |
| Juni 2026 | 10.07.2026 | 10.08.2026 |
| Juli 2026 | 10.08.2026 | 10.09.2026 |
| August 2026 | 10.09.2026 | 12.10.2026 (statt Sa 10.10.) |
| September 2026 | 12.10.2026 (statt Sa 10.10.) | 10.11.2026 |
| Oktober 2026 | 10.11.2026 | 10.12.2026 |
| November 2026 | 10.12.2026 | 11.01.2027 (statt So 10.01.) |
| Dezember 2026 | 11.01.2027 (statt So 10.01.) | 10.02.2027 |
| Januar 2027 | 10.02.2027 | 10.03.2027 |
| Februar 2027 | 10.03.2027 | 12.04.2027 (statt Sa 10.04.) |
| März 2027 | 12.04.2027 (statt Sa 10.04.) | 10.05.2027 |
| April 2027 | 10.05.2027 | 10.06.2027 |
| Mai 2027 | 10.06.2027 | 12.07.2027 (statt Sa 10.07.) |
| Juni 2027 | 12.07.2027 (statt Sa 10.07.) | 10.08.2027 |
| Juli 2027 | 10.08.2027 | 10.09.2027 |
| August 2027 | 10.09.2027 | 11.10.2027 (statt So 10.10.) |
| September 2027 | 11.10.2027 (statt So 10.10.) | 10.11.2027 |
| Oktober 2027 | 10.11.2027 | 10.12.2027 |
| November 2027 | 10.12.2027 | 10.01.2028 |
| Dezember 2027 | 10.01.2028 | 10.02.2028 |
Das heißt für dich: Nutze den Kalender für monatliche Anmelder und beachte die auf den Werktag verschobenen Termine.
Termine 2026 und 2027: vierteljährliche Voranmeldung
| Voranmeldung für | Frist ohne Dauerfristverlängerung | Frist mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| 1. Quartal 2026 | 10.04.2026 | 11.05.2026 (statt So 10.05.) |
| 2. Quartal 2026 | 10.07.2026 | 10.08.2026 |
| 3. Quartal 2026 | 12.10.2026 (statt Sa 10.10.) | 10.11.2026 |
| 4. Quartal 2026 | 11.01.2027 (statt So 10.01.) | 10.02.2027 |
| 1. Quartal 2027 | 12.04.2027 (statt Sa 10.04.) | 10.05.2027 |
| 2. Quartal 2027 | 12.07.2027 (statt Sa 10.07.) | 10.08.2027 |
| 3. Quartal 2027 | 11.10.2027 (statt So 10.10.) | 10.11.2027 |
| 4. Quartal 2027 | 10.01.2028 | 10.02.2028 |
Das heißt für dich: Nutze die Tabelle für Quartalsanmelder und trage die Termine in deinen Kalender ein.
Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung
Das Finanzamt verlängert auf Antrag die Fristen für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat (§ 46 Satz 1 UStDV). Den Antrag stellst du bis zu dem Zeitpunkt, an dem die erste Voranmeldung, für die die Verlängerung gelten soll, übermittelt werden muss (§ 48 Abs. 1 Satz 1 UStDV). Die Schritte für 2027: Dauerfristverlängerung 2027 beantragen.
Wer monatlich anmeldet, bekommt die Verlängerung nur gegen eine Sondervorauszahlung auf die Steuer des Kalenderjahres. Sie beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 Abs. 1 UStDV). Mehr dazu in Sondervorauszahlung und Dauerfristverlängerung.
Das heißt für dich: Beantrage die Dauerfristverlängerung rechtzeitig; die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres.
Die Jahreserklärung
Die Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr ist spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben (§ 149 Abs. 2 Satz 1 AO). Wird sie von einer steuerlich beratenden Person erstellt, endet die Frist am letzten Tag des Februars des zweiten auf das Jahr folgenden Kalenderjahres (§ 149 Abs. 3 Nr. 4 AO).
| Jahr | ohne steuerliche Beratung | mit steuerlicher Beratung |
|---|---|---|
| 2025 | 31.07.2026 | 01.03.2027 (statt So 28.02.) |
| 2026 | 02.08.2027 (statt Sa 31.07.) | 29.02.2028 |
Für 2025 bestätigt das Bayerische Landesamt für Steuern die Termine 31. Juli 2026 und 1. März 2027. Die Termine für 2026 sind nach § 149 AO und § 108 Abs. 3 AO berechnet. Die Einzelheiten stehen in Umsatzsteuerjahreserklärung 2025: Frist.
Das heißt für dich: Plane die Jahreserklärung mit der Frist von sieben Monaten ein.
Was bei verspäteter Abgabe oder Zahlung droht
- Verspätungszuschlag: Wer eine Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß abgibt, gegen den kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden (§ 152 Abs. 1 Satz 1 AO).
- Säumniszuschlag: Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, fällt für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags an (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO). Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird er nicht erhoben; Ausnahmen regelt § 240 Abs. 3 Satz 2 AO.
Das heißt für dich: Gib die Meldung rechtzeitig ab und zahle pünktlich. Sonst können Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag anfallen.
Häufige Fehler
- Den 10. als festes Datum behandeln. Fällt er auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
- Dauerfristverlängerung nur im Kopf haben. Sie gilt auf Antrag; ohne gewährte Verlängerung bleibt der 10. maßgeblich.
- Die Sondervorauszahlung nicht mit anmelden. Wer monatlich anmeldet, berechnet, meldet an und zahlt sie im Antrag (§ 48 Abs. 1 Satz 4 und 5 UStDV).
- Quartal und Monat verwechseln. Prüfe, ob die Steuer des Vorjahres über 9.000 Euro lag (§ 18 Abs. 2 UStG).
- Betriebsausgabe im falschen Jahr buchen. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die Vorauszahlung für Dezember, die wegen einer Dauerfristverlängerung erst nach dem Zehn-Tages-Zeitraum fällig wird, erst im Jahr des Abflusses abziehbar (BFH, Urteil vom 21.06.2022, VIII R 25/20).
Das heißt für dich: Behandle den 10. nicht als festes Datum und beachte die Wirkung der Dauerfrist auf die Dezember-Vorauszahlung bei der EÜR.
So geht's mit VAT GPT
VAT GPT erstellt dir die Voranmeldung, die du zu diesen Terminen abgibst:
- Dateien hochladen: deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen. Die KI liest Datum, Beträge (brutto, netto, USt), Währung und Land aus.
- Ergebnis prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und erstellt die Voranmeldung – monatlich oder vierteljährlich. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: mit VAT GPT Pro über ELSTER direkt ans Finanzamt.
Alles liegt an einem Ort:
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Umsatzsteuer-Jahreserklärung
- OSS-Meldung
- EÜR
- Gewerbesteuererklärung
- Einkommensteuererklärung
Mit Go nutzt du 30 Tage lang alle Pro-Funktionen kostenlos. VAT GPT kennenlernen oder gleich ein Konto erstellen.
Was VAT GPT nicht macht
- VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, welcher Voranmeldungszeitraum für dich gilt.
- Die KI liest Datum, Beträge, Währung und Land aus; das Ergebnis prüfst und bestätigst du selbst.
Welche Tarife hat VAT GPT?
Free (Grundfunktionen, kostenlos), Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden? Spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG).
Wann ist die Zahlung fällig? Am selben zehnten Tag (§ 18 Abs. 1 Satz 4 UStG).
Was passiert, wenn der 10. auf ein Wochenende fällt? Die Frist endet mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO).
Wie viel Zeit bringt die Dauerfristverlängerung? Einen Monat für Abgabe und Zahlung (§ 46 UStDV).
Wann ist die Umsatzsteuererklärung 2025 fällig? Am 31. Juli 2026; mit steuerlicher Beratung am 1. März 2027.
Muss ein Kleinunternehmer Voranmeldungen abgeben? Grundsätzlich nicht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG).
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