Ist-Versteuerung oder Soll-Versteuerung: Was ist der Unterschied?

Bei der Soll-Versteuerung zahlst du die Umsatzsteuer für den Zeitraum, in dem du leistest, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat. Bei der Ist-Versteuerung zahlst du sie erst für den Zeitraum, in dem das Geld bei dir eingeht, aber nur, wenn das Finanzamt sie auf Antrag gestattet (§ 20 UStG).

Die Soll-Versteuerung ist der gesetzliche Regelfall (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG). Eine Voraussetzung für die Ist-Versteuerung ist zum Beispiel, dass dein Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betrug.

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Regelfall: Die Steuer wird nach vereinbarten Entgelten berechnet – Soll-Versteuerung (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG).
  • Ist-Versteuerung: Die Steuer wird nach vereinnahmten Entgelten berechnet. Das Finanzamt kann das auf Antrag gestatten (§ 20 UStG).
  • Wann die Steuer entsteht: Soll – mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistung. Ist – mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld eingeht (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
  • Gesamtumsatz im Vorjahr: Eine der Voraussetzungen nennt höchstens 800.000 Euro (Stand Oktober 2026, § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG).
  • Freie Berufe: Wer Umsätze als Freiberufler ausführt, kann die Ist-Versteuerung für diese Umsätze beantragen, auch ohne die Umsatzgrenze (§ 20 Satz 1 Nr. 3 UStG).
  • Wechsel: Umsätze dürfen dabei nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben (§ 20 Satz 3 UStG).

Soll-Versteuerung: Steuer nach vereinbarten Entgelten

Ohne Antrag gilt die Soll-Versteuerung: Die Steuer ist nach vereinbarten Entgelten zu berechnen, soweit § 20 UStG nicht gilt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG). Entscheidend ist, wann du die Lieferung oder sonstige Leistung ausführst. Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a UStG). Ob der Kunde schon bezahlt hat, spielt dafür keine Rolle. Du kannst also Umsatzsteuer abführen müssen, bevor du das Geld hast.

Eine Ausnahme gilt für Anzahlungen: Vereinnahmst du Geld, bevor du geleistet hast, entsteht die Steuer insoweit schon mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld bei dir eingeht (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a UStG).

Das heißt für dich: Ohne Antrag gilt die Soll-Versteuerung, bei der es auf die Leistung und nicht auf die Zahlung ankommt.

Ist-Versteuerung: Steuer nach vereinnahmten Entgelten

Bei der Ist-Versteuerung berechnest du die Steuer nach den vereinnahmten Entgelten. Sie entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem du das Entgelt vereinnahmt hast (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b UStG). Für dich heißt das: Die Umsatzsteuer wandert erst in die Voranmeldung, wenn die Zahlung eingegangen ist. Das schont die Liquidität, wenn Kunden spät zahlen.

Mit der Ist-Versteuerung änderst du nur, wann die Steuer auf deine Umsätze entsteht. Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug stehen in § 15 UStG; unter anderem brauchst du eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung. Mehr dazu: Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und Ausschlüsse.

Das heißt für dich: Bei der Ist-Versteuerung zahlst du die Steuer erst für den Zeitraum, in dem du das Geld bekommen hast.

Beispiel: dieselbe Rechnung, zwei Zeitpunkte

Du führst im März eine Leistung aus und stellst 1.000 Euro netto plus 190 Euro Umsatzsteuer in Rechnung (19 Prozent). Der Kunde zahlt erst im Mai.

VersteuerungDie 190 Euro Umsatzsteuer gehören in die Voranmeldung für …
Soll-Versteuerungden Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung ausgeführt wurde (März bzw. das erste Quartal)
Ist-Versteuerungden Voranmeldungszeitraum, in dem das Geld eingeht (Mai bzw. das zweite Quartal)

Das Beispiel ist eine Rechenillustration. Im Einzelfall zählen der Zeitpunkt der Leistung und der Zahlung. Wie die Voranmeldung abläuft, steht in Umsatzsteuer-Voranmeldung online abgeben.

Das heißt für dich: Dieselbe Rechnung gehört je nach Versteuerungsart in einen anderen Voranmeldungszeitraum.

Wer kann die Ist-Versteuerung beantragen?

Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass du die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnest, wenn eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist (§ 20 Satz 1 UStG):

  • Umsatzgrenze: Dein Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 UStG) betrug im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 800.000 Euro.
  • Befreiung von der Buchführungspflicht: Du bist nach § 148 der Abgabenordnung davon befreit, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen.
  • Freier Beruf: Du führst Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus.
  • Juristische Person des öffentlichen Rechts: unter den Bedingungen von § 20 Satz 1 Nr. 4 UStG.

Die 800.000 Euro stehen im aktuellen Gesetzestext (Stand Oktober 2026). Frühere Fassungen nannten einen anderen Betrag; ältere Artikel können deshalb abweichen.

Das heißt für dich: Die Ist-Versteuerung gilt nur, wenn das Finanzamt sie auf Antrag gestattet hat und eine der Voraussetzungen erfüllt ist.

Wechsel zwischen Soll und Ist

Wechselst du die Art der Steuerberechnung, dürfen Umsätze nicht doppelt erfasst werden oder unversteuert bleiben (§ 20 Satz 3 UStG). Praktisch heißt das: Eine Rechnung, die du vor dem Wechsel nach Soll erfasst hast und die erst danach bezahlt wird, versteuerst du nicht ein zweites Mal. Eine Leistung vor dem Wechsel darf auch nicht ganz durchrutschen. Bespreche den Wechselzeitpunkt mit deinem Finanzamt oder deiner Steuerberatung.

Das heißt für dich: Besprich einen Wechsel vorher mit Finanzamt oder Steuerberatung, damit nichts doppelt oder gar nicht erfasst wird.

Aufzeichnungen bei der Ist-Versteuerung

Du musst aufzeichnen, aus welchen Entgelten sich deine Umsätze zusammensetzen. Bei der Ist-Versteuerung treten an die Stelle der vereinbarten Entgelte die vereinnahmten Entgelte (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Du brauchst also für jede Rechnung auch das Datum des Zahlungseingangs.

Das heißt für dich: Halte bei der Ist-Versteuerung für jede Rechnung auch das Datum des Zahlungseingangs fest.

Kleinunternehmer: Wo spielt die Versteuerungsart hinein?

Die Umsätze von Kleinunternehmern sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, und sie geben in der Regel keine Voranmeldung ab (mehr dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer). Bei der Grenzprüfung zählt auch dort der vereinnahmte Umsatz: Der Gesamtumsatz ist die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe der steuerbaren Umsätze (§ 19 Abs. 2 UStG).

Das heißt für dich: Als Kleinunternehmer gibst du in der Regel keine Voranmeldung ab; die Versteuerungsart spielt bei der Berechnung des Gesamtumsatzes hinein.

Häufige Fehler

  • Die Ist-Versteuerung einfach anwenden, ohne sie zu beantragen. Sie gilt nur, wenn das Finanzamt sie auf Antrag gestattet hat (§ 20 UStG).
  • Zahlungseingang und Leistungszeitpunkt verwechseln. Bei der Soll-Versteuerung zählt die Leistung, bei der Ist-Versteuerung das Geld.
  • Anzahlungen vergessen. Auch bei der Soll-Versteuerung entsteht die Steuer auf Anzahlungen schon bei Zahlungseingang.
  • Das Datum der Zahlung nicht festhalten. Bei der Ist-Versteuerung ist es die Grundlage der Aufzeichnungen (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
  • Beim Wechsel Umsätze doppelt oder gar nicht erfassen. Das Gesetz verbietet beides (§ 20 Satz 3 UStG).

Das heißt für dich: Beantrage die Ist-Versteuerung vor der Anwendung und unterscheide zwischen Zahlungseingang und Leistungszeitpunkt.

So geht's mit VAT GPT

VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:

  • die OSS-Meldung
  • die Umsatzsteuer
  • die EÜR
  • die Gewerbesteuer
  • die Einkommensteuer

Die Voranmeldung baut VAT GPT aus deinen Amazon- oder eBay-CSV-Berichten und deinen Rechnungen: Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus, die App schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf.

So geht es:

  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch.
  2. Prüfen: Du prüfst und bestätigst das Ergebnis. Die Voranmeldung erstellst du monatlich oder vierteljährlich.
  3. Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du sie über ELSTER direkt ans Finanzamt.

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Was VAT GPT nicht macht

  • VAT GPT ist keine Steuerberatung – etwa bei der Frage, ob die Ist-Versteuerung für dich sinnvoll ist oder wann du wechseln solltest.
  • Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus; du prüfst und bestätigst das Ergebnis.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Versteuerung? Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Steuer mit der Leistung, bei der Ist-Versteuerung mit dem Zahlungseingang (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

Welche Versteuerung gilt ohne Antrag? Die Soll-Versteuerung (§ 16 Abs. 1 Satz 1 UStG).

Bis zu welchem Umsatz kann ich die Ist-Versteuerung beantragen? Eine Voraussetzung ist ein Gesamtumsatz im Vorjahr von höchstens 800.000 Euro (Stand Oktober 2026, § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG). Daneben gibt es weitere Fälle, zum Beispiel für Freiberufler.

Entscheidet das Finanzamt über den Antrag? Ja, das Finanzamt kann es auf Antrag gestatten (§ 20 Satz 1 UStG).

Ändert die Ist-Versteuerung etwas beim Vorsteuerabzug? § 20 UStG regelt die Berechnung der Steuer auf deine Umsätze. Der Vorsteuerabzug richtet sich nach § 15 UStG.

Muss ich bei der Ist-Versteuerung etwas anderes aufzeichnen? Ja: An die Stelle der vereinbarten Entgelte treten die vereinnahmten Entgelte (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 UStG).

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Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen

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