OSS bei Amazon und eBay: eine Meldung für beide
Du verkaufst auf Amazon und auf eBay und fragst, ob du zwei OSS-Meldungen brauchst. Nein: Du gibst pro Quartal eine ab, in der die Verkäufe aller Kanäle zusammenstehen. Auch die 10.000-Euro-Schwelle zählt über alle Kanäle. So fasst du die beiden Berichte zusammen.
Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Eine Meldung: Die Teilnahme am OSS-Verfahren gilt einheitlich für alle Umsätze, nicht je Plattform.
- Eine Schwelle: Die 10.000 Euro zählen alle Fernverkäufe in andere EU-Länder zusammen.
- Keine Doppelzählung: Jeder Verkauf steht nur in einem Bericht; nimm jeden Bericht einmal.
Warum nur eine Meldung für beide Plattformen?
Das Gesetz erlaubt die Teilnahme am besonderen Besteuerungsverfahren nur einheitlich für alle Mitgliedstaaten der EU und alle Umsätze dieser Art. Du kannst also nicht Amazon über OSS melden und eBay anders behandeln. Pro Quartal gibst du eine Steuererklärung beim BZSt ab; Fristen und Ablauf zeigt OSS-Meldung für Amazon und eBay mit VAT GPT. Welche Berichte dein Berater braucht, listet der Beitrag Unterlagen für den Steuerberater. Wo du die eBay-Meldung nach PStTG findest und wie du sie liest, steht in einem eigenen Beitrag.
Das heißt für dich: Du meldest Amazon und eBay in einer gemeinsamen OSS-Meldung, denn die Teilnahme gilt einheitlich.
Ab wann gilt die Teilnahme für beide Plattformen?
Du beantragst die Teilnahme einmal, elektronisch über das BZStOnline-Portal, unter deiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Registrierungsbeginn ist laut BZSt grundsätzlich der erste Tag des Kalendervierteljahres, das auf die Antragstellung folgt. Stellst du den Antrag im August, beginnt die Teilnahme grundsätzlich am 1. Oktober, und zwar für Amazon und eBay zugleich. Du musst eine Plattform nicht einzeln anmelden.
Das heißt für dich: Du beantragst die Teilnahme einmal, und sie gilt für beide Plattformen zugleich.
Wie zählt die 10.000-Euro-Schwelle bei zwei Plattformen?
Die Schwelle betrifft den Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer aller Fernverkäufe an private Kunden in anderen EU-Ländern; elektronische Dienstleistungen, Telekommunikation und Rundfunk an Privatkunden dort zählen mit. Bist du nur in Deutschland ansässig und liegst im vorigen und im laufenden Kalenderjahr nicht über 10.000 Euro, ist ein Verkauf, den du aus Deutschland versendest, ein deutscher Umsatz (§ 3c Abs. 4 UStG); du kannst gegenüber dem Finanzamt auf diese Regel verzichten. Hast du 6.000 Euro bei Amazon und 5.000 Euro bei eBay verkauft, sind es 11.000 Euro, und die Schwelle ist überschritten. Mehr dazu in OSS-Schwelle 10.000 Euro: Beispiele und Berechnung. Welche Einstellungen für den Versand in EU-Länder wichtig sind, steht unter Amazon-Versandeinstellungen für EU-Länder.
Das heißt für dich: Rechne die Fernverkäufe beider Plattformen für die Schwelle zusammen.
Wie kombiniere ich die beiden Berichte ohne Doppelzählung?
Jeder Verkauf steht in genau einem Bericht: Amazon-Bestellungen im Amazon-Bericht (AVTR), eBay-Bestellungen in der eBay-Liste. Doppelt zählst du nur, wenn du dieselbe Datei zweimal verwendest oder zwei Berichte desselben Kanals überlappen, etwa zwei Downloads mit sich überschneidenden Zeiträumen.
So gehst du vor:
- Lade je Plattform die Berichte für das ganze Quartal; bei eBay sind es oft zwei, weil ein Bestellbericht höchstens 90 Tage umfasst.
- Prüfe Anfangs- und Enddatum der Berichte: Zusammen sollen sie genau dein Quartal abdecken, ohne Überlappung.
- Zähle je Land und Steuersatz die Netto-Summen beider Plattformen zusammen.
Beispiel mit erfundenen Zahlen, Frankreich zu 20 % und Italien zu 22 %:
| Land | Amazon netto | eBay netto | Zusammen netto | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|---|---|---|
| Frankreich | 700,00 € | 300,00 € | 1.000,00 € | 20 % | 200,00 € |
| Italien | 400,00 € | 100,00 € | 500,00 € | 22 % | 110,00 € |
| Summe | 1.100,00 € | 400,00 € | 1.500,00 € | 310,00 € |
In der OSS-Meldung steht je Land eine Zeile mit der Summe beider Plattformen, hier zwei Zeilen und zusammen 310,00 Euro Steuer. Das Quartal ist in diesem Beispiel das zweite (April bis Juni): Meldung und Zahlung sind bis zum 31. Juli fällig.
Das heißt für dich: Jeder Verkauf steht in genau einem Bericht; verwende keine Datei doppelt.
Was ist mit Retouren und unterschiedlichen Datumsangaben?
Amazon führt jede Warentransaktion im AVTR nach ihrem Abschlussdatum, nicht nach Bestell- oder Zahlungsdatum; bei einem Verkauf ist das das Versanddatum. Eine Bestellung vom 31. März, versendet am 1. April, steht damit im zweiten Quartal. Prüfe bei eBay selbst, nach welchem Datum du die Liste auswertest, und halte die Quartalsgrenze bei beiden gleich. Retouren mindern die Umsätze des Quartals, in dem sie anfallen: OSS-Meldung: Retouren und negative Umsätze richtig melden.
Das heißt für dich: Ordne Retouren und Verkäufe dem Datum zu, das der Bericht führt.
Wie melde und zahle ich die Summe?
Alle Formulare im OSS-Verfahren gehen elektronisch an das BZSt. Die Steuer überweist du selbst: Ein Lastschrifteinzug ist laut BZSt nicht möglich, und die Zahlung muss bis zum Ende des Folgemonats bei der Bundeskasse eingegangen sein. Als Verwendungszweck gibst du das Kassenzeichen und den Besteuerungszeitraum an. Das Kassenzeichen teilt das BZSt dir nach deiner ersten Steuererklärung über das Postfach im BZStOnline-Portal mit.
Auch ohne Umsätze musst du abgeben. Hast du in einem Quartal weder bei Amazon noch bei eBay in andere EU-Länder verkauft, ist eine Nullmeldung fällig. Hattest du nur auf einer Plattform Verkäufe, brauchst du die Datei der anderen nicht; die Meldung bleibt eine.
Die Aufzeichnungen zu den Umsätzen, also auch deine beiden Berichte, bewahrst du zehn Jahre auf. Auf Anforderung stellst du sie dem BZSt elektronisch zur Verfügung.
Das heißt für dich: Sende die Summe elektronisch ans BZSt, überweise die Steuer selbst und bewahre die Berichte zehn Jahre auf.
Wie lade ich beide Berichte in VAT GPT hoch?
- Öffne im Menü „Einnahmen & OSS“.
- Ziehe im Kasten „CSV-Upload“ beide Dateien auf das Feld „CSV-Tabellen hier ablegen“ oder wähle sie mit „Dateien auswählen“ zusammen aus.
- VAT GPT erkennt jede Datei an der Kopfzeile: die Amazon-Datei an der Spalte TAXABLE_JURISDICTION, die eBay-Datei an der Spalte „Verkaufsprotokollnummer“. Beide landen in denselben Länderzeilen.
- Kontrolliere die „Länderaufschlüsselung“: Die Inlandsumsätze stehen in der Zeile Deutschland, die OSS-Länder darunter unter „EU-Länder (OSS)“.
Jahr und Quartal einer Datei nimmt VAT GPT vom frühesten Transaktionsdatum in der Datei. Lade deshalb nur Dateien, deren Zeitraum in deinem Quartal liegt, und decke mit ihnen das ganze Quartal ab; bei eBay brauchst du dafür oft zwei Bestellberichte. Eine Datei, die schon hochgeladen ist, lehnt VAT GPT als Duplikat ab, und Transaktionen, die schon aus einer anderen Datei vorhanden sind, überspringt es mit einem Hinweis. Die Schritte stehen in Amazon- und eBay-Berichte in VAT GPT hochladen.
So hilft dir VAT GPT dabei
- Hochladen: Du lädst Amazon-Bericht und eBay-Bestellliste des Quartals hoch. VAT GPT fasst die OSS-Verkäufe beider Plattformen je Land und Steuersatz zusammen.
- Prüfen: Auf der Seite „Steuern“ steht unter „OSS-USt-Meldungen“ das Quartal mit seiner Frist („Fällig:“). Du prüfst die Tabelle „OSS-Umsatzsteuer nach Land“ mit Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag je Land und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro übermittelst du die Meldung mit „An OSS übermitteln“. Nach der ersten Übermittlung zeigt VAT GPT die Schritte zur Zahlung mit der Bankverbindung der Bundeskasse; für die weiteren Zahlungen holst du dein Kassenzeichen aus dem Posteingang des BZStOnline-Portals.
Es gibt Free, Go (30 Tage kostenlos mit allen Pro-Funktionen) und Pro. Jetzt kostenlos testen
Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Brauche ich für eBay eine eigene OSS-Anmeldung? Nein. Die Teilnahme gilt einheitlich für alle Umsätze.
Was, wenn ich nur bei Amazon über der Schwelle bin? Die Schwelle zählt alle Kanäle zusammen, nicht je Plattform.
Muss ich beide Plattformen im selben Quartal melden? Ja. Die Meldung gilt je Kalendervierteljahr für alle Umsätze, die unter die Sonderregelung fallen, gleich auf welcher Plattform.
Was, wenn ich in einem Quartal nichts in andere EU-Länder verkauft habe? Dann gibst du eine Nullmeldung ab. Das BZSt verlangt sie zu den gleichen Terminen.
Wo melde ich die Umsätze, wenn ich unter der Schwelle bleibe? Versendest du aus Deutschland, ist der Verkauf ein deutscher Umsatz und gehört in die Voranmeldung, sofern du nicht auf die Regel verzichtet hast.