Steuern bei Kleinanzeigen: Ab wann verkaufst du gewerblich?

Ab wann ein Verkauf bei Kleinanzeigen gewerblich ist, nennt das Gesetz nicht in Zahlen. Du bist Unternehmer, wenn du nachhaltig verkaufst, um Einnahmen zu erzielen (§ 2 UStG). Verkaufst du nur eigene, gebrauchte Sachen, zahlst du meist keine Steuern. Alltagsgegenstände sind ausgenommen. Bei anderen Gegenständen bleibt ein Gewinn unter 1.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei (§ 23 EStG).

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Privat verkaufen: Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind nie steuerpflichtig; bei anderen zählen Haltefrist und Gewinn.
  • Gewerblich verkaufen: Dann zeigst du das Gewerbe an, und es gelten die Kleinunternehmer-Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro.
  • DAC7: Kleinanzeigen meldet nur Verkäufer mit 30 oder mehr Verkäufen oder 2.000 Euro oder mehr Einnahmen im Jahr.

Wann zahlst du als Kleinanzeigen-Verkäufer Steuern?

Es kommt darauf an, was und wie oft du verkaufst. Drei Fragen helfen bei der Einordnung:

  1. Verkaufst du eigene Sachen aus dem Privatbesitz, oder kaufst du Ware ein, um sie weiterzuverkaufen?
  2. Verkaufst du einmalig oder immer wieder und auf Dauer?
  3. Wie hoch sind deine Einnahmen im Jahr?

Die Antworten zeigen, ob du privat oder als Unternehmer unterwegs bist. Eine feste Zahl von Verkäufen im Jahr nennt das Gesetz nicht. Das Gesetz stellt auf die Nachhaltigkeit und die Absicht ab, Einnahmen zu erzielen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 UStG).

Das heißt für dich: Ob du Steuern zahlst, hängt davon ab, was du verkaufst und wie oft; die drei Fragen ordnen deinen Fall ein.

Privat verkaufen: Wann bleibt es steuerfrei?

Das Einkommensteuergesetz besteuert bei anderen Gegenständen als Grundstücken nur Verkäufe, bei denen zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Ausgenommen sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Hast du mit dem Gegenstand in mindestens einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt, zum Beispiel durch Vermietung, verlängert sich die Frist auf zehn Jahre (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Was alles zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs zählt, regelt die Vorschrift nicht im Einzelnen.

Gewinn oder Verlust ist der Unterschied zwischen Verkaufspreis und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie den Werbungskosten (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Verluste darfst du nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres ausgleichen (§ 23 Abs. 3 Satz 7 EStG). Arbeitest du freiberuflich, findest du einen Überblick unter Steuern für Freiberufler.

Du verkaufstFolge nach § 23 EStG
Gegenstand des täglichen GebrauchsKein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft.
Anderen Gegenstand, mehr als ein Jahr nach dem Kauf, ohne damit Einkünfte erzielt zu habenKein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne der Vorschrift.
Anderen Gegenstand, innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, Gesamtgewinn im Jahr unter 1.000 EuroDer Gewinn bleibt steuerfrei.
Anderen Gegenstand, innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, Gesamtgewinn im Jahr 1.000 Euro oder mehrDer Gewinn ist steuerpflichtig.

Das heißt für dich: Bei Verkäufen aus dem Privatbesitz kann es steuerfrei bleiben; die Jahresfrist und die Gewinngrenze entscheiden.

Wann giltst du als gewerblicher Verkäufer?

Umsatzsteuerlich ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht fehlt, Gewinn zu erzielen (§ 2 Abs. 1 UStG). Einkommensteuerlich ist ein Gewerbebetrieb eine selbständige nachhaltige Betätigung. Sie wird mit der Absicht unternommen, Gewinn zu erzielen, und stellt sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr dar (§ 15 Abs. 2 EStG).

Ob das bei dir zutrifft, entscheidet sich nach den Umständen deines Einzelfalls. Das BZSt weist darauf hin, dass du nicht automatisch gewerblich tätig bist, wenn du über eine Plattform Vergütung erhältst. Du solltest aber prüfen, ob eine steuerlich relevante Tätigkeit vorliegt, weil du sie in der Einkommensteuererklärung angeben musst. Bei der Prüfung empfiehlt das BZSt die Kontaktaufnahme zu den rechts- und steuerberatenden Berufen.

Das heißt für dich: Verkaufst du nachhaltig, um Einnahmen zu erzielen, giltst du umsatzsteuerlich als Unternehmer.

Was muss ich erledigen, wenn ich gewerblich verkaufe?

  • Gewerbe anmelden: Wer ein stehendes Gewerbe selbständig anfängt, muss das der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO).
  • Finanzamt informieren: Die Eröffnung eines gewerblichen Betriebs teilst du der Gemeinde mit, die das Finanzamt unterrichtet (§ 138 Abs. 1 AO). Unternehmer können die Anzeige zusätzlich elektronisch beim Finanzamt erfüllen (§ 138 Abs. 1a AO). Die Mitteilung erfolgt innerhalb eines Monats nach dem Ereignis (§ 138 Abs. 4 AO). Wie du eine Steuernummer bekommst, steht in Steuernummer beantragen.
  • Umsatzsteuer klären: Als Kleinunternehmer ist dein Umsatz steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro beträgt (§ 19 Abs. 1 UStG). Fängst du im laufenden Jahr neu an, zählt allein dein Gesamtumsatz in diesem Jahr. Es gilt die Grenze von 25.000 Euro (Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAE). Mehr dazu: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer. Sonst gilt der Steuersatz von 19 Prozent, für bestimmte Umsätze 7 Prozent (§ 12 UStG).
  • Gewinn ermitteln: Dein Gewinn gehört in die Einkommensteuererklärung. Wie die Einnahmenüberschussrechnung geht, steht in EÜR in ELSTER erstellen.
  • Gewerbesteuer: Als Einzelunternehmer gibst du eine Gewerbesteuererklärung ab, wenn dein Gewerbeertrag im Jahr 24.500 Euro übersteigt. Das gilt auch, wenn zum Vorjahresende ein vortragsfähiger Fehlbetrag festgestellt wurde oder das Finanzamt sie verlangt (§ 25 Abs. 1 GewStDV), siehe Gewerbesteuererklärung.

Das heißt für dich: Verkaufst du gewerblich, meldest du das Gewerbe an und informierst das Finanzamt.

Was meldet Kleinanzeigen an die Finanzbehörden (DAC7)?

Kleinanzeigen beschreibt auf seiner Themenseite zu DAC7, wann es meldet. Meldepflichtig sind demnach 30 Verkäufe oder mehr im Jahr und Einnahmen, die 2.000 Euro im Jahr erreichen oder überschreiten. Nach dem Gesetz genügt eine der beiden Grenzen. Freigestellt bist du nur, wenn du unter 30 Verkäufen und unter 2.000 Euro Vergütung bleibst (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 PStTG).

Übermittelt werden ausschließlich Informationen zu erfolgreichen Transaktionen, also abgeschlossenen Verkäufen über das Bezahlsystem von Kleinanzeigen. Die Meldung erfolgt bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr, und du erhältst eine Kopie der übermittelten Daten. Die Rechtsgrundlage und was du bei einer Meldung tun solltest, steht in DAC7-Meldung: Was Plattformen über Verkäufer ans BZSt melden. Eine Meldung macht dich nicht automatisch zum gewerblichen Verkäufer.

Das heißt für dich: Eine DAC7-Meldung macht dich nicht automatisch zum gewerblichen Verkäufer, du gleichst sie aber mit deinen Aufzeichnungen ab.

Welche Fehler passieren oft?

  • Alle Verkäufe über einen Kamm scheren. Der Verkauf eines Gegenstands des täglichen Gebrauchs ist anders zu beurteilen als der Verkauf zugekaufter Ware in Serie.
  • Die Jahresfrist übersehen. Bei anderen Gegenständen kommt es darauf an, ob zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 EStG).
  • Gewerblich verkaufen, aber kein Gewerbe anzeigen. Wer ein stehendes Gewerbe anfängt, muss das anzeigen (§ 14 GewO) und dem Finanzamt mitteilen (§ 138 AO).
  • Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen, obwohl du Kleinunternehmer bist. Du darfst sie dann nicht gesondert ausweisen und musst auf § 19 UStG hinweisen (Finanzamt Hessen).
  • Die Plattformmeldung ignorieren. Prüfe die Übersicht, die du bekommst, und gleiche sie mit deinen Aufzeichnungen ab.

Das heißt für dich: Beurteile Einzelverkäufe und Serienverkäufe getrennt, beachte die Jahresfrist und gleiche die Plattformmeldung mit deinen Aufzeichnungen ab.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:

  • die OSS-Meldung
  • die Umsatzsteuer
  • die EÜR
  • die Gewerbesteuer
  • die Einkommensteuer

Hast du den Schritt zum gewerblichen Verkauf gemacht und verkaufst auch über eBay, geht es in drei Schritten:

  1. Hochladen: Du lädst den eBay-Bestellbericht als CSV und deine Rechnungen hoch. VAT GPT erkennt den Bericht an der Spalte Verkaufsprotokollnummer. Aus den Rechnungen liest die KI Beträge, Länder und Steuersätze aus.
  2. Prüfen: VAT GPT berechnet die Umsatzsteuer für Deutschland und OSS. Du prüfst und bestätigst.
  3. Senden: Das Senden über ELSTER gehört zu VAT GPT Pro.

Im selben Konto erstellst du Umsatzsteuer-Voranmeldung, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, OSS-Meldung, EÜR, Gewerbesteuer- und Einkommensteuererklärung.

Häufige Fragen

Muss ich bei Kleinanzeigen Steuern zahlen? Nicht, wenn du als Privatperson Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkaufst. Bei anderen Gegenständen kommt es auf die Jahresfrist und den Gewinn an (§ 23 EStG). Verkaufst du nachhaltig, um Einnahmen zu erzielen, giltst du als Unternehmer (§ 2 UStG).

Ab wie vielen Verkäufen bin ich gewerblich? Dafür nennen § 2 UStG und § 15 EStG keine feste Zahl. Maßgeblich sind Nachhaltigkeit und die Umstände des Einzelfalls. Typische Fragen: Verkaufst du eigene Sachen oder kaufst du Ware zum Weiterverkauf ein? Verkaufst du einmalig oder immer wieder?

Was passiert, wenn ich mit dem Verkauf Verlust mache? Ein Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften darf nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften im gleichen Jahr ausgeglichen werden (§ 23 Abs. 3 Satz 7 EStG).

Muss ich ein Gewerbe anmelden? Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss das der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO).

Meldet Kleinanzeigen mich an das Finanzamt? Laut Kleinanzeigen nur, wenn deine Verkäufe die DAC7-Grenzen von 30 Verkäufen oder 2.000 Euro Einnahmen im Jahr erreichen.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen? Nein. Du darfst sie nicht gesondert ausweisen und musst auf die Steuerfreiheit nach § 19 Abs. 1 UStG hinweisen (Finanzamt Hessen).

Weiterlesen

Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Quellen

Weitere Artikel