Führt Kaufland die Umsatzsteuer für mich ab, oder muss ich sie selbst zahlen?
Du zahlst sie selbst, wenn du auf Kaufland.de oder einem anderen Marktplatz aus Deutschland verkaufst und nicht Kleinunternehmer bist. Der Marktplatz nimmt sie dir nicht ab: Du meldest sie in deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung. Er haftet unter Umständen für nicht gezahlte Steuer (§ 25e UStG) und muss Angaben zu dir aufzeichnen (§ 22f UStG).
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Gültige USt-IdNr.: Hast du eine, haftet der Marktplatz in der Regel nicht für deine Steuer. Ausnahmen gibt es.
- Kleinunternehmer: Bis 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr bist du steuerfrei, ohne Vorsteuerabzug.
- EU-Verkäufe: Über 10.000 Euro Fernverkäufen im Jahr gilt das Zielland. Die Voraussetzungen stehen im Abschnitt zu EU-Ländern.
Wie sieht das an einem Beispiel aus?
Ein Kunde kauft bei dir auf dem Marktplatz für 59,50 Euro brutto, Steuersatz 19 Prozent (§ 12 UStG). Darin stecken 50,00 Euro netto und 9,50 Euro Umsatzsteuer.
| Regelbesteuert | Kleinunternehmer | |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer, die du schuldest | 9,50 € | 0,00 € (§ 19 Abs. 1 UStG) |
| Wo du sie meldest | Umsatzsteuer-Voranmeldung, Zeitraum des Verkaufs | nirgends, kein Steuerausweis |
| Ausweis in der Rechnung | 19 % Steuer, 9,50 € | kein Steuerausweis, Hinweis auf § 19 |
Die 9,50 Euro gehören dir nicht, sondern dem Finanzamt, auch wenn sie in der Auszahlung des Marktplatzes stecken. Behält der Marktplatz von deinem Preis eine Provision ein (zur Veranschaulichung 10 Prozent von 59,50 Euro, also 5,95 Euro; das ist kein Kaufland-Satz), ändert das nichts an der Steuer: Sie bemisst sich nach dem Entgelt, das der Kunde zahlt, nicht nach der Auszahlung. Die Provision zieht der Marktplatz nicht von der Umsatzsteuer ab; sie ist eine Betriebsausgabe.
Das heißt für dich: Aus dem Verkaufspreis rechnest du die Umsatzsteuer heraus, wenn du regelbesteuert bist; die Provision ist eine Betriebsausgabe.
Wer schuldet die Umsatzsteuer: du oder der Marktplatz?
Im Normalfall du. Der Umsatzsteuer unterliegen die Lieferungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
Ein Marktplatz ist im Gesetz eine „elektronische Schnittstelle“. Das ist ein elektronischer Marktplatz, eine Plattform oder ein Portal (§ 25e Abs. 5 UStG). Wer mit ihr die Lieferung eines Gegenstandes unterstützt, heißt Betreiber. Er haftet für die nicht entrichtete Steuer aus dieser Lieferung (§ 25e Abs. 1 UStG). Haftung heißt: Das Finanzamt kann sich an den Betreiber halten, wenn der Verkäufer die Steuer nicht zahlt. Deine Pflicht als Verkäufer bleibt davon unberührt.
Die Haftung entfällt, wenn du bei der Lieferung eine gültige, vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. hast und der Betreiber nicht wusste oder wissen musste, dass du deine Pflichten nicht erfüllst (§ 25e Abs. 2 UStG). Das Finanzamt kann den Betreiber außerdem über eine wesentliche Pflichtverletzung informieren (§ 25e Abs. 4 UStG). Alle Fälle der Haftung stehen in Marktplatz-Haftung nach § 25e UStG.
Wann der Betreiber selbst als Lieferer behandelt wird (§ 3 Abs. 3a UStG), trifft dich als inländischen Händler mit Lieferung aus Deutschland in der Regel nicht. Ob der Fall der Drittlandsware bis 150 Euro dein Sortiment berührt, hängt davon ab, woher die Ware kommt.
Das heißt für dich: Im Normalfall schuldest du die Umsatzsteuer selbst und nicht der Marktplatz.
Gilt die Kleinunternehmerregelung auch auf dem Marktplatz?
Ja, sie gilt auch für deine Verkäufe auf dem Marktplatz. Dein Umsatz ist steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Gesamtumsatz ist die nach vereinnahmten Entgelten berechnete Summe deiner steuerbaren Umsätze (§ 19 Abs. 2 UStG). Alle Verkäufe zählen mit, nicht nur die auf einem Marktplatz.
In Rechnungen darfst du die Umsatzsteuer nicht gesondert ausweisen. Du musst auf die Steuerfreiheit nach § 19 Abs. 1 UStG hinweisen. Einen Vorsteuerabzug hast du nicht (Finanzamt Hessen). Grenzen, Ausnahmen und die Verzichtsfalle: Umsatzsteuer-Voranmeldung als Kleinunternehmer: Muss ich?
Das heißt für dich: Die Kleinunternehmerregelung gilt auch auf dem Marktplatz, wenn du die Grenzen einhältst.
Was zeichnet der Marktplatz über mich auf?
Der Betreiber zeichnet für Lieferungen, bei denen die Beförderung im Inland beginnt oder endet, folgende Angaben auf:
- Name und Anschrift des liefernden Unternehmers
- seine Internetadresse
- seine vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr.
- soweit bekannt, die vom Finanzamt erteilte Steuernummer (§ 22f Abs. 1 UStG)
Er bewahrt die Aufzeichnungen zehn Jahre auf, gerechnet vom Ende des Jahres, in dem der Umsatz bewirkt wurde. Auf Anforderung übermittelt er sie dem Finanzamt elektronisch (§ 22f Abs. 4 UStG).
Fragt ein Marktplatz nach deinen Nummern, steht meist diese Aufzeichnungspflicht dahinter. Registrierst du dich auf dem Marktplatz nicht als Unternehmer, gilt die Aufzeichnung für Name, Anschrift und die Umsatzdaten. Zusätzlich zeichnet der Betreiber dein Geburtsdatum auf (§ 22f Abs. 2 UStG).
Verkaufst du aber nachhaltig, um Einnahmen zu erzielen, bist du für die Umsatzsteuer Unternehmer, auch ohne Gewinnabsicht (§ 2 Abs. 1 UStG). Dann gehört die Anmeldung als Unternehmer dazu. Wie du eine Steuernummer bekommst: Steuernummer beantragen. Welche Nummer wofür: Etsy und andere Plattformen: Steuernummer angeben.
Das heißt für dich: Der Marktplatz zeichnet deine Angaben auf; halte deine Nummern bereit.
Was gilt beim Verkauf in andere EU-Länder?
Versendest du Waren an Privatkunden in ein anderes EU-Land, liegt ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf vor, und der Ort der Lieferung ist im Land des Käufers (§ 3c Abs. 1 UStG). Hast du Sitz oder Betriebsstätte nur in einem Mitgliedstaat, gilt das erst, wenn deine Fernverkäufe im Vorjahr 10.000 Euro überschritten haben oder im laufenden Jahr überschreiten (§ 3c Abs. 4 UStG). Darüber kannst du statt der Registrierung in jedem Land am OSS teilnehmen (§ 18j UStG). Mehr: OSS-Schwelle 10.000 Euro, Fernverkauf nach § 3c UStG, OSS-Meldung.
Das heißt für dich: Verkaufst du an Privatkunden in andere EU-Länder, prüfe die Schwelle und gegebenenfalls auch das OSS.
Wie melde ich Marktplatz-Verkäufe in der Voranmeldung?
Bist du kein Kleinunternehmer, übermittelst du eine Voranmeldung bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG). Betrug die Steuer im Vorjahr nicht mehr als 2.000 Euro, kann dich das Finanzamt davon befreien (§ 18 Abs. 2 UStG).
Der Steuersatz beträgt 19 Prozent. Für bestimmte Gegenstände gilt 7 Prozent (§ 12 UStG). Welcher Satz zu deinem Produkt gehört, klärst du anhand des Gesetzes oder mit dem Finanzamt. Fristen und Dauerfristverlängerung: UStVA online abgeben.
Das heißt für dich: Als Regelbesteuerter übermittelst du die Voranmeldung bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums.
Welche Fehler passieren oft?
- Denken, der Marktplatz führe die Umsatzsteuer für dich ab. Er haftet unter Bedingungen, ersetzt aber nicht deine Voranmeldung.
- Die USt-IdNr. nicht hinterlegen, obwohl du regelbesteuert bist. Mit gültiger USt-IdNr. entfällt die Haftung des Betreibers in der Regel (§ 25e Abs. 2 UStG). Aufzeichnen muss er sie nach § 22f Abs. 1 Nr. 3 UStG.
- Alle Verkäufe über Marktplätze als Privatverkäufe behandeln. Nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmeerzielung macht dich für die Umsatzsteuer zum Unternehmer. Dann entscheidet dein Umsatz, ob die Kleinunternehmerregelung greift.
- Umsatzsteuer als Kleinunternehmer in der Rechnung ausweisen. Das ist nicht zulässig (Finanzamt Hessen).
Das heißt für dich: Der Marktplatz führt die Umsatzsteuer nicht für dich ab; hinterlege die USt-IdNr., wenn du regelbesteuert bist, und weise als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer aus.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:
- die OSS-Meldung
- die Umsatzsteuer
- die EÜR
- die Gewerbesteuer
- die Einkommensteuer
Für deine Marktplatz-Verkäufe bedeutet das:
- Hochladen: Du lädst Verkaufsberichte als CSV oder Rechnungen und Belege hoch. Die CSV-Erkennung ist auf Amazon und eBay ausgelegt. Bei Belegen liest die KI Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT sortiert die Umsätze nach Deutschland, OSS und weiteren Fällen. Daraus entstehen die Voranmeldung, monatlich oder vierteljährlich, und die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro sendest du über ELSTER ans Finanzamt, die OSS-Meldung ans BZSt.
Häufige Fragen
Zahlt Kaufland die Umsatzsteuer für mich? Nein. Der Betreiber haftet unter den Bedingungen des § 25e UStG für nicht entrichtete Steuer aus deiner Lieferung. Deine Erklärungspflicht bleibt bestehen. Eine Ausnahme regelt § 3 Abs. 3a UStG: Lieferungen von Verkäufern ohne Sitz in der EU an Privatkunden und Fernverkäufe aus dem Drittland bis 150 Euro.
Brauche ich eine USt-IdNr., um auf einem Marktplatz zu verkaufen? Das Gesetz verlangt vom Betreiber, die USt-IdNr. aufzuzeichnen (§ 22f Abs. 1 Nr. 3 UStG). Seine Haftungsfreiheit hängt von einer gültigen USt-IdNr. ab (§ 25e Abs. 2 UStG). Was dein Marktplatz im Anmeldeformular genau verlangt, zeigt dir das Formular in deinem Konto.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer abführen? Nein, solange du die Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro einhältst (§ 19 Abs. 1 UStG). Du darfst dann keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen (Finanzamt Hessen).
Wie lange werden meine Daten beim Marktplatz aufbewahrt? Der Betreiber bewahrt seine Aufzeichnungen zehn Jahre auf, gerechnet vom Ende des Jahres, in dem der Umsatz bewirkt wurde (§ 22f Abs. 4 UStG).
Was gilt, wenn ich meinen Sitz außerhalb der EU habe? Unternehmer ohne Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, in der EU oder im EWR benennen mit dem Antrag auf steuerliche Erfassung einen Empfangsbevollmächtigten im Inland (§ 22f Abs. 1 UStG).
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