OSS-Verfahren und Vorsteuerabzug: Was du wo abziehst
Im OSS-Verfahren und beim Vorsteuerabzug gilt: In die OSS-Meldung gehört keine Vorsteuer. Deutsche Vorsteuer ziehst du in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab (§ 15 UStG). Vorsteuer aus einem anderen EU-Land, in dem du nur OSS-Umsätze hast, bekommst du laut BZSt nur über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zurück. Musst du dich dort wegen anderer Umsätze ohnehin registrieren, machst du sie in der normalen Steuererklärung des Landes geltend.
Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich
Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026
Kurz gesagt
- OSS-Meldung: Sie enthält Identifizierung, Umsätze je EU-Land nach Steuersätzen und Berichtigungen früherer Zeiträume.
- Deutsche Vorsteuer: Voraussetzung für den Abzug ist eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung.
- Vergütung: Die Vorsteuer muss mit den OSS-Umsätzen zusammenhängen; den Antrag an dieses Land übermittelst du dem BZSt (§ 18g UStG).
Was steht in der OSS-Meldung, und was nicht?
Das BZSt beschreibt den Inhalt der Steuererklärung im OSS so. Sie enthält Angaben zur Identifizierung (USt-IdNr. und Besteuerungszeitraum), die Umsätze unter der Sonderregelung und Berichtigungen vorausgegangener Besteuerungszeiträume. Die Umsätze sind getrennt für jeden EU-Mitgliedstaat und nach Steuersätzen aufgeschlüsselt anzugeben. Für Vorsteuer sieht diese Aufzählung keinen Platz vor.
Das passt zur Sonderregelung. Sie ist ein Verfahren, um die Umsatzsteuer aus Verkäufen an Privatkunden in anderen EU-Ländern zentral zu erklären und zu zahlen. Vorsteuer verrechnest du dort nicht.
Das heißt für dich: Vorsteuer verrechnest du nicht in der OSS-Meldung.
Wo ziehst du deutsche Vorsteuer ab? Wie gewohnt in der Voranmeldung
Vorsteuer, die dir deutsche Lieferanten berechnen, ziehst du nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG ab. Du kannst die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen abziehen, die ein anderer Unternehmer für dein Unternehmen ausgeführt hat. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung. Das gilt etwa für Wareneinkauf, Verpackung oder Software, die du in Deutschland bezahlst.
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG entfällt der Vorsteuerabzug unter anderem für Auslandsumsätze, die im Inland steuerfrei wären. Fernverkäufe von Waren an Privatkunden wären im Inland nicht steuerfrei, sondern steuerpflichtig; dieser Ausschluss trifft sie deshalb nach dem Wortlaut nicht. Hast du Zweifel bei einem Sonderfall, etwa bei steuerfreien Umsätzen neben dem Onlinehandel, kläre ihn mit deinem Steuerberater.
Die deutschen Vorsteuerbeträge gehören in die Voranmeldung. Was dort hineingehört, steht in Umsatzsteuervoranmeldung für Amazon-Verkäufer. Zu Beleg und Vorsteuer bei Versandetiketten gibt es den Beitrag Vorsteuer bei Versandetiketten.
Das heißt für dich: Deutsche Vorsteuer ziehst du wie gewohnt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab.
Wie bekommst du ausländische Vorsteuer zurück? Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Stellt dir ein Lieferant in einem anderen EU-Land Umsatzsteuer in Rechnung, etwa für einen Einkauf, ein Lager oder eine Dienstleistung vor Ort, gilt laut BZSt:
- Hast du in diesem Land ausschließlich OSS-Umsätze, kannst du die Vorsteuer nur im Vorsteuer-Vergütungsverfahren geltend machen.
- Die Vorsteuer muss mit den OSS-Umsätzen zusammenhängen.
- Der Antrag richtet sich an den Mitgliedstaat, in dem die Vorsteuer angefallen ist. Als in Deutschland ansässiger Unternehmer übermittelst du ihn elektronisch dem BZSt (§ 18g UStG).
Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ermöglicht inländischen Unternehmern, sich die im Ausland gezahlte Vorsteuer erstatten zu lassen. Privatpersonen können daran nicht teilnehmen.
Das heißt für dich: Ausländische Vorsteuer holst du über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren beim BZSt zurück (§ 18g UStG).
Was gilt, wenn du im Ausland ohnehin registriert bist?
Das BZSt nennt einen zweiten Fall. Erbringst du in einem EU-Land noch andere Umsätze, musst du dich dort ohnehin für die Umsatzsteuer erfassen lassen. Dann machst du die Vorsteuer dort insgesamt im allgemeinen Besteuerungsverfahren geltend, also in der normalen Steuererklärung dieses Landes. Ein typischer Auslöser ist ein eigenes Lager im Ausland. Wann sich eine lokale Registrierung zusätzlich zum OSS ergibt, ist ein eigenes Thema: OSS oder USt-Registrierung im EU-Land: Was passt wann?.
Das heißt für dich: Erbringst du in einem EU-Land noch andere Umsätze, musst du dich dort ohnehin registrieren; klär, ob das bei dir der Fall ist.
Welche Fehler passieren oft?
- Ausländische Vorsteuer in der OSS-Meldung abziehen wollen. Dafür gibt es dort kein Feld.
- Deutsche Vorsteuer liegen lassen, weil „ja alles im OSS läuft“. Sie gehört in die Voranmeldung.
- Die Rechnung nicht prüfen. Ohne ordnungsgemäß ausgestellte Rechnung gibt es keinen Vorsteuerabzug.
- Den Vergütungsantrag direkt im Ausland einreichen. Als in Deutschland ansässiger Unternehmer übermittelst du ihn dem BZSt (§ 18g UStG); er richtet sich an den Mitgliedstaat, in dem die Vorsteuer angefallen ist.
Das heißt für dich: Ziehe deutsche Vorsteuer in der Voranmeldung ab und stelle Anträge auf ausländische Vorsteuer beim BZSt, nicht direkt im Ausland.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:
- die OSS-Meldung
- die Umsatzsteuer
- die EÜR
- die Gewerbesteuer
- die Einkommensteuer
Die OSS-Meldung enthält nur Umsätze, keine Vorsteuer. In drei Schritten:
- Hochladen: Du lädst deine Amazon- oder eBay-CSV-Berichte und deine Rechnungen hoch. Die KI liest Beträge, Länder und Steuersätze aus.
- Prüfen: VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Mit VAT GPT Pro geht die OSS-Meldung direkt an das Bundeszentralamt für Steuern.
Häufige Fragen
Kann ich in der OSS-Meldung Vorsteuer abziehen? Nein. Die OSS-Meldung enthält Umsätze und Berichtigungen, keine Vorsteuer.
Wo ziehe ich deutsche Vorsteuer ab? In der Umsatzsteuer-Voranmeldung, mit einer ordnungsgemäßen Rechnung.
Wie bekomme ich Vorsteuer aus einem anderen EU-Land zurück? Wenn du dort nur OSS-Umsätze hast, im Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Du übermittelst den Antrag elektronisch dem BZSt, gerichtet an das Land, in dem die Vorsteuer angefallen ist.
Was gilt, wenn ich im Ausland ein Lager habe? Wenn du dort neben dem OSS noch andere Umsätze erbringst und dich ohnehin registrieren musst, machst du die Vorsteuer dort in der allgemeinen Steuererklärung geltend.
Gibt es Vorsteuerabzug für OSS-Umsätze überhaupt? Ja, soweit die Voraussetzungen der §§ 15 ff. UStG erfüllt sind; die Fernverkäufe selbst schließen ihn nach dem Gesetzeswortlaut nicht aus.
Kann ich im OSS-Verfahren Vorsteuer abziehen? In der OSS-Meldung selbst nicht: Sie enthält nur die Umsatzsteuer auf deine Fernverkäufe. Deutsche Vorsteuer ziehst du wie gewohnt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ab, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt; Vorsteuer aus anderen EU-Ländern holst du über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren zurück.
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