Darfst du die Vorsteuer aus eBay-Gebühren abziehen?
Ja, wenn du regelbesteuert bist, die Gebühren für dein Unternehmen anfallen und du die eBay-Rechnung besitzt. Die Gebühren für Verkäufer in Deutschland enthalten deutsche Umsatzsteuer, und du trägst sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer ein. Als Kleinunternehmer ziehst du keine Vorsteuer ab.
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Vorsteuer: Rechnung nach §§ 14 und 14a UStG, Gebühren für dein Unternehmen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG).
- Kleinunternehmer: Kein Vorsteuerabzug, weil die Umsätze steuerfrei sind (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
- Auszahlung: Der Abzug hängt an einer Rechnung mit allen Pflichtangaben, nicht an der bloßen Auszahlungsübersicht.
Enthalten eBay-Gebühren Umsatzsteuer?
Ja, für Verkäufer aus Deutschland. eBay schreibt auf seiner Hilfeseite zur Umsatzsteuer auf eBay-Gebühren, dass die Gebühren für alle in Deutschland ansässigen Nutzer deutsche Umsatzsteuer enthalten. Gewerblichen Verkäufern aus Deutschland, die umsatzsteuerpflichtig sind und bis dahin Nettorechnungen erhalten hatten, berechnet eBay nach eigenen Angaben seit dem 1. Mai 2018 deutsche Umsatzsteuer auf die Gebühren. Dafür gelten laut eBay die allgemeinen Regeln für den Vorsteuerabzug.
Welche Gebühren eBay berechnet, beschreibt das eBay-Verkäuferportal:
- eine Verkaufsprovision
- eine Angebotsgebühr
- Gebühren für Zusatzoptionen
- Shop-Abonnements und Anzeigen
Die Gebühren werden automatisch von deinen Verkaufserlösen abgezogen.
Für Verkäufer aus anderen Ländern unterscheidet eBay. Verkäufer aus anderen EU-Staaten (ohne Deutschland und Großbritannien) mit hinterlegter gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten die Gebühren netto. Wer keine hinterlegt hat, bekommt den Steuersatz seines Landes berechnet. Für Verkäufer aus Großbritannien berechnet eBay die dort geltende Umsatzsteuer, für Verkäufer außerhalb der EU keine EU-Umsatzsteuer. Dieser Artikel behandelt Verkäufer aus Deutschland.
Das heißt für dich: Als Verkäufer aus Deutschland zahlst du auf eBay-Gebühren deutsche Umsatzsteuer, die du auf der Gebührenrechnung findest.
Wann darf ich die Vorsteuer aus der Gebührenrechnung abziehen?
Das Gesetz knüpft den Abzug an wenige Bedingungen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG):
- Du bist Unternehmer, und die Leistung ist für dein Unternehmen. Die Gebühren für gewerbliche Verkäufe bei eBay erfüllen das. Nutzt du dasselbe eBay-Konto auch für Privatverkäufe, trennst du die Gebühren dafür ab.
- Die Steuer ist gesetzlich geschuldet. Der Abzug gilt für die gesetzlich geschuldete Steuer für Leistungen eines anderen Unternehmers.
- Du besitzt eine Rechnung nach §§ 14, 14a UStG. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass du so eine Rechnung hast. Eine Auszahlungsübersicht zählt nur dann als Rechnung, wenn sie selbst alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthält. Nimm deshalb die Gebührenrechnung von eBay.
- Du führst mit den Leistungen keine steuerfreien Umsätze aus. Vom Abzug ausgeschlossen ist die Steuer für Leistungen, die du für steuerfreie Umsätze verwendest (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
Was in der Rechnung stehen muss. Eine Rechnung enthält nach § 14 Abs. 4 UStG unter anderem:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers,
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden,
- das Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer,
- den Umfang und die Art der sonstigen Leistung sowie den Zeitpunkt der Leistung,
- das Entgelt, den Steuersatz und den Steuerbetrag.
Stimmen Name und Anschrift auf der eBay-Rechnung nicht mit deinen Unternehmensdaten überein, korrigierst du zuerst deine Kontaktdaten in deinem eBay-Konto. Das Gesetz verlangt den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers.
Das heißt für dich: Du ziehst die Vorsteuer ab, wenn du Unternehmer bist, die Gebühren für dein Unternehmen anfallen und du eine Rechnung mit allen Pflichtangaben hast.
Wie sieht das an einem Beispiel aus?
Die eBay-Gebührenrechnung eines Monats (19 Prozent, dem allgemeinen Steuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG; den Satz liest du auf deiner Rechnung ab):
| Posten | Netto | Umsatzsteuer | Brutto |
|---|---|---|---|
| Verkaufsprovision | 80,00 € | 15,20 € | 95,20 € |
| Angebotsgebühr | 5,00 € | 0,95 € | 5,95 € |
| Shop-Abonnement | 20,00 € | 3,80 € | 23,80 € |
| Summe | 105,00 € | 19,95 € | 124,95 € |
Die 19,95 Euro sind deine abziehbare Vorsteuer. Du trägst sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat ein, in dem du die Rechnung hast, und zwar in Kennzahl 66 („Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern"). Die 105,00 Euro Nettogebühren sind Betriebsausgaben. Wie du sie in der EÜR buchst, steht in der Anleitung eBay-Einnahmen und Gebühren in der EÜR buchen.
Zum Vergleich: Ein Kleinunternehmer zahlt dieselbe Rechnung und kann nichts abziehen. Seine Kosten sind die vollen 124,95 Euro.
Das heißt für dich: Im Beispiel trägst du die 19,95 Euro Vorsteuer in Kennzahl 66 ein und behandelst die 105,00 Euro Nettogebühren als Betriebsausgaben.
Was gilt für Kleinunternehmer? Keine Vorsteuer aus eBay-Gebühren
Wendest du die Kleinunternehmerregelung an, sind deine Umsätze steuerfrei (§ 19 Abs. 1 UStG, Grenzen: Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro und im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro). Dann ist die Vorsteuer aus Leistungen, die du für diese Umsätze verwendest, vom Abzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Die Umsatzsteuer in der eBay-Rechnung bleibt für dich ein Kostenbestandteil (im Beispiel oben 19,95 Euro). Ob sich ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnt, hängt von deinen Gebühren und Einkäufen ab; mehr dazu in Umsatzsteuervoranmeldung als Kleinunternehmer.
Das heißt für dich: Wendest du die Kleinunternehmerregelung an, ziehst du keine Vorsteuer aus eBay-Gebühren ab.
Was ändert die Differenzbesteuerung bei eBay-Gebühren?
Auch wenn du Gebrauchtware nach § 25a UStG verkaufst, bleibt dein Vorsteuerabzug aus den Gebühren grundsätzlich unbeeinflusst (Handelskammer Hamburg). Mehr in eBay Differenzbesteuerung: Umsatzsteuer nur auf die Marge.
Das heißt für dich: Die Differenzbesteuerung ändert an deinem Vorsteuerabzug aus den Gebühren grundsätzlich nichts.
Welche Fehler passieren oft?
- Mit der Auszahlungsübersicht statt der Rechnung arbeiten. Für den Abzug zählt ein Dokument mit allen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG, also die Gebührenrechnung; eine Übersicht über abgezogene Gebühren ohne diese Angaben genügt nicht.
- Private und gewerbliche Gebühren vermischen. Gebühren für private Verkäufe gehören nicht in den Vorsteuerabzug.
- Falsche Kontodaten. Name und Anschrift auf der Rechnung müssen zu deinem Unternehmen passen.
- Als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen. Das ist nicht zulässig, solange du die Regelung anwendest.
- Gebühren in der Voranmeldung vergessen. Die Vorsteuer aus der eBay-Rechnung gehört zu den abziehbaren Vorsteuerbeträgen deiner Voranmeldung, nicht zu den Umsätzen.
Das heißt für dich: Arbeite mit der Rechnung statt mit der Auszahlungsübersicht, trenne private und gewerbliche Gebühren und trage die Vorsteuer in der Voranmeldung ein.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:
- die OSS-Meldung
- die Umsatzsteuer
- die EÜR
- die Gewerbesteuer
- die Einkommensteuer
So kommen deine eBay-Verkäufe in die Voranmeldung:
- Hochladen: Du lädst den eBay-Bestellbericht als CSV hoch. VAT GPT rechnet Netto und Steuer aus dem Gesamtbetrag heraus und ordnet jede Zeile nach Versandland und Zielland ein.
- Prüfen: VAT GPT berechnet die Umsatzsteuer für Deutschland und OSS. Du prüfst und bestätigst.
- Senden: Das Senden der Umsatzsteuer-Voranmeldung über ELSTER gehört zu VAT GPT Pro.
Häufige Fragen
Kann ich die Umsatzsteuer aus eBay-Gebühren als Vorsteuer abziehen? Ja, als regelbesteuerter Unternehmer mit einer Rechnung nach §§ 14, 14a UStG, wenn die Gebühren für dein Unternehmen anfallen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG). eBay selbst schreibt, dass dafür die allgemeinen Regeln des Vorsteuerabzugs gelten.
Enthalten die eBay-Gebühren deutsche Umsatzsteuer? Nach eBays Hilfeseite ja, für alle in Deutschland ansässigen Nutzer.
Bekomme ich als Kleinunternehmer Vorsteuer aus eBay-Gebühren zurück? Nein. Ist dein Umsatz nach § 19 UStG steuerfrei, ist der Vorsteuerabzug aus den dafür verwendeten Leistungen ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
Brauche ich dafür die Rechnung oder reicht die Auszahlungsübersicht? Die Rechnung. Das Gesetz verlangt, dass du eine nach §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. Eine Auszahlungsübersicht genügt nur, wenn sie selbst alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthält.
Ändert die Differenzbesteuerung etwas am Vorsteuerabzug aus den Gebühren? Nach der Handelskammer Hamburg bleibt der Vorsteuerabzug durch die Differenzbesteuerung grundsätzlich unbeeinflusst.
Wo trage ich die Vorsteuer ein? In der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Kennzahl 66, den Vorsteuerbeträgen aus Rechnungen anderer Unternehmer. Wie du die Voranmeldung abgibst, steht in Umsatzsteuervoranmeldung online abgeben.
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