Amazon FBA Remission und Entsorgung: steuerliche Folgen
Du lässt Ware aus dem Amazon-Lager an dich zurückschicken oder entsorgen? Eine Lieferung setzt voraus, dass ein anderer die Verfügungsmacht über die Ware erhält (§ 3 Abs. 1 UStG); schickst du die Ware an dich selbst, ist das kein Verkauf. Kommt sie aus einem Lager in einem anderen EU-Land zurück, gilt für das Verbringen § 1a Abs. 2 UStG.
Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich
Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Rücksendung an dich: Kein Verkauf, solange kein anderer im eigenen Namen über die Ware verfügen kann.
- Zurück aus dem EU-Ausland: Das Verbringen eigener Ware nach Deutschland regelt § 1a Abs. 2 UStG.
- Entsorgung: Gibst du Ware an jemanden ab, kann § 3 Abs. 1b UStG greifen; vernichtete Ware, die niemand erhält, hat keinen Empfänger.
Was bedeuten Remission und Entsorgung?
Bei einer Remission lässt du eingelagerte Ware aus dem Amazon-Logistikzentrum an dich zurücksenden. Bei einer Entsorgung beauftragst du Amazon, sie zu entsorgen; ob die Ware dabei vernichtet oder an jemanden abgegeben wird, entscheidet über die Steuerfolge (siehe unten). Amazon schreibt dazu auf seiner Seite zu Versand durch Amazon: „Und wir kümmern uns um nicht verkaufte Bestände, wenn Sie sich dafür entscheiden, diese zu entsorgen.“ Die Entsorgung entscheidest du selbst.
Im Amazon Umsatzsteuer-Transaktionsbericht (AVTR) nennt Amazon unter den Transaktionsarten „Transfers zwischen Fulfilment Centern, Vermischungstransaktionen (Commingling), Liquidationsvorgänge, Spenden“. Das sind eigene Vorgänge; verkauft jemand deine Ware weiter, ist das eine andere Frage als die Rücksendung.
Das heißt für dich: Bei einer Remission kommt deine Ware zurück zu dir; bei einer Entsorgung hängt die Steuerfolge davon ab, was mit der Ware geschieht.
Rücksendung an dich: Warum das kein Verkauf ist
Das Gesetz sagt: „Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er oder in seinem Auftrag ein Dritter den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen (Verschaffung der Verfügungsmacht).“ (§ 3 Abs. 1 UStG)
Ein Beispiel: Du lässt 20 Stück an dein Lager in Deutschland zurückschicken. Vorher konntest du über die Ware verfügen, nachher auch. Ein Abnehmer, der im eigenen Namen über sie verfügen kann, kommt nicht vor, und damit fehlt die Lieferung.
Das heißt für dich: Eine Rücksendung an dich ist kein Verkauf, weil es keinen Abnehmer gibt.
Zurück aus einem Lager im EU-Ausland
Lagerst du Ware in einem anderen EU-Land (siehe Amazon Pan-EU: Lager im Ausland) und lässt sie zurück nach Deutschland schicken, ist das ein Verbringen eigener Ware. Das Gesetz behandelt es als innergemeinschaftlichen Erwerb: „Als innergemeinschaftlicher Erwerb gegen Entgelt gilt das Verbringen eines Gegenstands des Unternehmens aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung“ (§ 1a Abs. 2 UStG). Ausgenommen ist eine vorübergehende Verwendung.
Die Gegenrichtung, also das Verbringen von Deutschland in ein anderes EU-Land, nennt § 3 Abs. 1a UStG. Die Regeln des Landes, aus dem die Ware zurückkommt, gelten dort und sind eine eigene Frage. Die Meldung der Verbringungen aus Deutschland in ein anderes EU-Land behandelt Zusammenfassende Meldung bei Amazon-Verbringungen.
Das heißt für dich: Kommt Ware aus einem Lager im EU-Ausland zurück nach Deutschland, ist das ein Verbringen eigener Ware mit eigenen Regeln.
Entsorgung und Warenspende
Das Gesetz stellt der Lieferung gegen Entgelt gleich: „jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens“. Voraussetzung ist, „dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben“ (§ 3 Abs. 1b UStG).
Der Anwendungserlass verlangt für eine unentgeltliche Zuwendung, „dass der Zuwendende dem Empfänger zielgerichtet einen Vermögensvorteil verschafft“ (Abschnitt 3.3 Abs. 10 UStAE). Wird Ware vernichtet und erhält sie niemand, fehlt der Empfänger, auf den diese Regel abstellt. Gibst du Ware an jemanden weg, etwa als Spende, ist die Regel zu prüfen. Als Geschenk von geringem Wert gilt, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Kalenderjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 50 Euro (Nettobetrag ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigen (Abschnitt 3.3 Abs. 11 UStAE, Handausgabe 2024). Das ist die Regel, keine Beratung für deinen Fall.
Das heißt für dich: Eine Warenspende kann einer Lieferung gleichstehen; bei Geschenken von geringem Wert ist das anders.
Die Gebühren für Remission und Entsorgung
Gebühren für Remission und Entsorgung sind Betriebsausgaben, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind: „Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.“ (§ 4 Abs. 4 EStG). Steht deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung, ziehst du sie als Vorsteuer ab, wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind. Dazu gehört: „Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt.“ Rechnet ein Unternehmer aus einem anderen EU-Land ohne Steuer ab, schuldest du die Steuer nach § 13b UStG und ziehst sie nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ab. Beides gilt nicht, soweit du die Leistung für steuerfreie Umsätze verwendest, etwa als Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Wie das bei Amazon-Rechnungen aussieht, zeigt Amazon-Gebühren absetzen und Vorsteuer. Die Höhe der Gebühren legt Amazon fest; Beträge nennt dieser Artikel nicht.
Das heißt für dich: Gebühren für Remission und Entsorgung sind Betriebsausgaben; die Vorsteuer ziehst du nur mit passender Rechnung ab.
Häufige Fehler
- Die Rücksendung als Verkauf an dich selbst buchen. Ohne Abnehmer gibt es keine Lieferung.
- Rückkehr aus dem EU-Ausland übersehen. Das Verbringen nach Deutschland hat eigene Regeln (§ 1a Abs. 2 UStG).
- Entsorgung und Spende gleich behandeln. Die Regel in § 3 Abs. 1b UStG setzt eine Zuwendung an einen Empfänger voraus.
- Gebührenrechnungen ohne Rechnungsprüfung als Vorsteuer ansetzen. Steht deutsche Umsatzsteuer darauf, setzt der Abzug eine Rechnung nach §§ 14, 14a UStG voraus; steht keine darauf, prüfe § 13b UStG.
Das heißt für dich: Buche die Rücksendung nicht als Verkauf und prüfe bei jeder Gebührenrechnung die Umsatzsteuer.
So hilft dir VAT GPT dabei
VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:
- die OSS-Meldung
- die Umsatzsteuer
- die EÜR
- die Gewerbesteuer
- die Einkommensteuer
- Hochladen: Du lädst deine Amazon- und eBay-CSV-Berichte hoch, VAT GPT schlüsselt die Umsatzsteuer für Deutschland und die EU (OSS) auf.
- Prüfen: Aus den Zahlen erstellt VAT GPT die Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder vierteljährlich); du prüfst sie. Die EÜR erstellst du im selben Konto.
- Senden: Die Voranmeldung sendest du mit VAT GPT Pro über ELSTER.
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Häufige Fragen
Ist die Remission ein Verkauf? Nein, solange niemand anderes im eigenen Namen über die Ware verfügen kann (§ 3 Abs. 1 UStG).
Was gilt, wenn die Ware aus einem Lager in einem anderen EU-Land zurückkommt? Das Verbringen eigener Ware nach Deutschland regelt § 1a Abs. 2 UStG.
Muss ich für vernichtete Ware Umsatzsteuer zahlen? Die Regel in § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG verlangt eine Zuwendung an einen Empfänger. Ob sie in deinem Fall greift, klärst du mit deinem Steuerberater.
Kann ich die Gebühren absetzen? Als Betriebsausgaben, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG); die Vorsteuer, wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG erfüllt sind, bei einer Rechnung ohne Steuer aus einem anderen EU-Land nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG.
Ist eine Spende dasselbe wie eine Entsorgung? Nein, bei einer Spende erhält ein Empfänger die Ware.
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