Was ändert ViDA für mein OSS ab 2027 und 2028?

Am 1. Januar 2027 kommen kleine Klarstellungen, zum Beispiel dazu, welche Verkäufe zur 10.000-Euro-Schwelle zählen. Am 1. Juli 2028 wird das OSS deutlich erweitert, auch für Ware in Lagern im Ausland. Bis Deutschland die Richtlinie umgesetzt hat, gilt für dich der heutige Stand. Die Plattformregel betrifft nach dem Richtlinientext nur Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung, nicht den Warenverkauf.

Nur VAT GPT sendet alle drei Meldungen selbst. Von den Tools, die wir vergleichen, übermittelt laut den Anbieterseiten (geprüft am 3.11.2026) nur VAT GPT die OSS-Meldung selbst an das BZSt und dazu die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Umsatzsteuererklärung über ELSTER an das Finanzamt, berechnet aus deinen Amazon- und eBay-Berichten. Du musst dafür nicht selbst in Mein ELSTER oder ins BZStOnline-Portal. Bei den anderen lädst du die OSS-Datei selbst im BZStOnline-Portal hoch, oder ein Steuerberater oder der Service des Anbieters gibt die Meldung für dich ab. Senden geht mit Pro. OSS-Software im Vergleich

Zuletzt aktualisiert: 29. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Status: Beschlossen und in Kraft seit 14. April 2025. Die Länder setzen sie in nationales Recht um.
  • Ab 1. Januar 2027: Klarstellungen für OSS-Nutzer, zum Beispiel zur 10.000-Euro-Schwelle.
  • Ab 1. Juli 2028: Das OSS wird erweitert, auch für Lager im Ausland. Die Plattformregel gilt für Unterkunft und Personenbeförderung.

Ist ViDA beschlossen oder nur ein Vorschlag?

Beschlossen: Der Rat hat das Paket am 11. März 2025 angenommen, es wurde am 25. März 2025 im Amtsblatt veröffentlicht (Richtlinie (EU) 2025/516, Verordnung (EU) 2025/517, Durchführungsverordnung (EU) 2025/518). Der Vorschlag der EU-Kommission stammt vom 8. Dezember 2022. Die Richtlinie ist seit dem 14. April 2025 in Kraft, gilt aber nicht unmittelbar für dich: Jedes EU-Land muss sie in sein eigenes Recht umsetzen. Wie weit Deutschland ist, haben wir für diesen Text nicht geprüft; frag deinen Steuerberater oder sieh in die Mitteilungen des Bundesfinanzministeriums.

Das heißt für dich: Die Richtlinie ist beschlossen, aber für dich gilt, was Deutschland in sein Recht übernimmt; frag deinen Steuerberater nach dem Stand.

Welche Daten gelten?

DatumWas passiert
14. April 2025Die Richtlinie ist in Kraft. Die Länder dürfen die ersten Teile schon anwenden, zum Beispiel zur E-Rechnung.
1. Januar 2027Die Länder wenden Klarstellungen an, die OSS-Nutzer betreffen (Umsetzung bis 31. Dezember 2026).
1. Juli 2028Die Länder wenden die OSS-Erweiterung an (Umsetzung bis 30. Juni 2028). Die Plattformregel beginnt je nach Land zwischen dem 1. Juli 2028 und dem 1. Januar 2030.
1. Juli 2029Die Sonderregel für Konsignationslager (Art. 17a) ist ausgelaufen; Waren dürfen nur bis 30. Juni 2028 in ein solches Lager gebracht werden.
1. Juli 2030Digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende Umsätze zwischen Unternehmen.
1. Januar 2035Länder mit eigener Echtzeitmeldung gleichen ihre Systeme an das EU-Modell an.

Zur E-Rechnung in Deutschland findest du die geltenden Fristen in E-Rechnung: Pflicht ab 2027.

Das heißt für dich: Merke dir die Daten der Tabelle, aber handle erst, wenn das deutsche Gesetz vorliegt.

Was ändert sich am OSS ab 2027?

Die EU-Kommission nennt für den 1. Januar 2027 kleine gesetzliche Klarstellungen für Nutzer von OSS und IOSS. Im Richtlinientext stehen dazu zwei Punkte, die Händler wie dich berühren:

  1. Die 10.000-Euro-Schwelle. Dazu zählen nur noch Fernverkäufe aus dem Land, in dem du ansässig bist. Verkäufe von Waren, die in einem anderen EU-Land lagern, rechnen nicht mit: Für sie gilt die Schwelle gar nicht, sie sind ab dem ersten Euro im Land deines Kunden steuerpflichtig. Die Schwelle selbst bleibt bei 10.000 Euro im Kalenderjahr. Mehr zum OSS-Verfahren steht in OSS einfach erklärt.
  2. Wer im OSS registriert ist, hat sich für die Besteuerung im Bestimmungsland entschieden. Die Richtlinie sagt: Die Möglichkeit, den Ort der Lieferung nach dem Bestimmungsland zu legen, gilt als ausgeübt von Steuerpflichtigen, die für die EU-Regelung des OSS registriert sind. Diese Entscheidung bindet dich für zwei Kalenderjahre.

Zahlenbeispiel zur Schwelle (nach dem Richtlinientext, sobald Deutschland ihn anwendet). Du bist in Deutschland ansässig und versendest aus Deutschland 6.000 Euro nach Frankreich und 3.000 Euro nach Italien an Privatkunden: zusammen 9.000 Euro, unter der Schwelle von 10.000 Euro. Zusätzlich verkaufst du 4.000 Euro aus einem Amazon-Lager in Polen an Kunden in Frankreich. Diese 4.000 Euro zählen nicht zur Schwelle und sind ab dem ersten Euro in Frankreich steuerpflichtig. Mit den 9.000 Euro aus Deutschland bleibst du also unter der Schwelle, mit den 4.000 Euro aus Polen hast du aber trotzdem eine Pflicht im Land des Kunden. Wie du die Schwelle heute berechnest, steht in OSS ab wann? Die 10.000-Euro-Schwelle mit Beispielen.

Außerdem ist der 1. Juli 2027 ein Berichtstermin: Die Kommission legt dann dem Parlament und dem Rat einen Bericht zur Regel des fiktiven Lieferers bei Marktplätzen vor. Das ist eine Auswertung, keine neue Pflicht für dich.

Das heißt für dich: Zum 1. Januar 2027 gibt es kleine Klarstellungen für OSS und IOSS und einen Berichtstermin, aber keine neue Pflicht für dich.

Was ändert sich am 1. Juli 2028?

Nach der Richtlinie drei Dinge, soweit sie das OSS betreffen. Für dich gelten sie, sobald Deutschland sie in sein Recht übernommen hat:

  1. Das OSS gilt auch für inländische Verkäufe an Privatkunden im Land deines Lagers. Bisher deckt die EU-Regelung vor allem grenzüberschreitende Fernverkäufe ab. Neu können Unternehmer, die nicht in dem Land ansässig sind, in dem die Ware besteuert wird, auch Lieferungen im selben Land über das OSS erklären, in dem die Ware lagert (Art. 369b Buchst. e).
  2. Eine neue Sonderregelung für die Verbringung eigener Waren. Wer Waren in ein Lager in einem anderen EU-Land verbringt, kann dafür eine Sonderregelung in Anspruch nehmen, wenn für die Waren dort der volle Vorsteuerabzug besteht. Die Verbringung wird dann nur im Land deiner Registrierung erfasst, für dich also in Deutschland. Die Richtlinie sagt: Die Länder gestatten sie (Art. 369xa, 369xb, 369xd).
  3. Die Plattformregel. Plattformen, die Kurzzeitvermietung (höchstens 30 Nächte) oder Personenbeförderung auf der Straße vermitteln, werden so behandelt, als hätten sie die Leistung selbst erbracht, es sei denn, der Anbieter hat ihnen seine USt-IdNr. mitgeteilt und erklärt, dass er die Mehrwertsteuer selbst erhebt (Art. 28a). Die Länder wenden diese Regel frühestens ab 1. Juli 2028 und spätestens ab 1. Januar 2030 an.

Das heißt für dich: Die Änderungen zum 1. Juli 2028 gelten für dich erst, wenn Deutschland sie übernommen hat.

Wie funktioniert die Sonderregelung für die Verbringung eigener Waren?

Die Richtlinie regelt die Eckpunkte in Art. 369xa bis 369xk. Hier nur, was für Verkäufer zählt:

  • Registrierung: Du wirst für diese Regelung nur im Land deiner Identifizierung geführt, für dich Deutschland, mit der USt-IdNr., die du schon hast (Art. 369xd). Nutzt du schon das Unions-OSS, ist es dasselbe Land (Art. 369xa Abs. 3). Für diese Verbringungen brauchst du keine Registrierung im Lagerland (Art. 369xi).
  • Meldung: eine Erklärung pro Monat, auch wenn du in dem Monat nichts verbracht hast, bis zum Ende des Folgemonats (Art. 369xf). Das ist etwas anderes als die vierteljährliche OSS-Meldung für Verkäufe.
  • Inhalt: der Nettowert der Verbringungen je Bestimmungsland (Art. 369xg). Die Regelung gilt nur für Waren, für die du im Bestimmungsland den vollen Vorsteuerabzug hast (Art. 369xa Abs. 1).
  • Aufzeichnungen: Aufbewahrung 10 Jahre ab dem 31. Dezember des Jahres der Verbringung (Art. 369xk).

Es gibt zwei weitere Texte. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1869 der Kommission wurde am 27. Juli 2026 angenommen und am 28. Juli 2026 veröffentlicht. Sie ändert die Durchführungsverordnung (EU) 2020/194, führt die neue Regelung ein und legt einheitliche Regeln und elektronische Meldungen für die Sonderverfahren fest. Einige Änderungen bei den Registrierungsdaten gelten ab 1. Januar 2027, die wesentlichen Änderungen ab 1. Juli 2028. Außerdem hat die Kommission am 24. Juli 2026 überarbeitete OSS-Leitlinien veröffentlicht. Sie behandeln die Änderungen ab 1. Januar 2027 und sind nicht rechtsverbindlich. Eine neue Fassung für die Erweiterung und die Regelung für eigene Waren soll nach Angabe der Kommission folgen. Wie Deutschland die Regelung umsetzt, wurde für diesen Text nicht geprüft.

Das heißt für dich: Die Sonderregelung für eigene Waren ist noch nicht umgesetzt; beobachte, wie Deutschland sie regelt.

Was heißt das für meine Amazon-Lager im Ausland?

Wenn du über Amazon Ware in Lagern in anderen EU-Ländern liegen hast, sind die Punkte 1 und 2 oben für dich der Kern der Reform. Vereinfacht: Statt dich im Lagerland für diese Fälle einzeln registrieren zu müssen, soll das OSS mehr abdecken. Verkaufst du dort an Unternehmen, die im Lagerland für die Mehrwertsteuer erfasst sind, und bist du selbst dort weder ansässig noch registriert, schuldet nach der Richtlinie der Käufer die Steuer (Art. 194 Abs. 1). Die Richtlinie sieht das so vor, und wie es konkret läuft, hängt davon ab, wie die Länder es umsetzen. Sicher ist die Richtung, offen sind die Einzelheiten der nationalen Gesetze.

Bis dahin gilt der heutige Stand. Wie Amazon-Lager im Ausland aktuell steuerlich behandelt werden, erklärt Amazon Pan-EU und Lager im Ausland. Ob sich OSS oder eine örtliche Registrierung für dich lohnt, steht in OSS oder USt-Registrierung im Ausland.

Das heißt für dich: Hast du Ware in Amazon-Lagern im Ausland, bist du von den Punkten 1 und 2 der Reform betroffen.

Betrifft die Plattformregel meinen Warenverkauf auf Amazon oder eBay?

Nach dem Text der Richtlinie nein. Die neue Plattformregel ab dem 1. Juli 2028 nennt Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung auf der Straße. Der Verkauf von Waren ist dort nicht genannt. Eine Regel für Marktplätze beim Warenverkauf gibt es bereits: Bei Fernverkäufen eingeführter Waren in Sendungen bis 150 Euro und bei Lieferungen innerhalb der EU durch Händler, die nicht in der EU ansässig sind, an Privatkunden gilt die Plattform selbst als Lieferer (Art. 14a). Für deutsche Händler, die Ware aus einem Lager in der EU verkaufen, gilt diese Regel nicht. Wie die Marktplatzhaftung in Deutschland funktioniert, steht in Marktplatz-Haftung nach § 25e UStG.

Das heißt für dich: Die Plattformregel betrifft den Warenverkauf auf Amazon oder eBay aus einem Lager in der EU nicht.

Was solltest du jetzt tun?

  1. Nichts überstürzen. Heute zählt der geltende Stand: Dein OSS läuft nach den heutigen Regeln weiter. Die Meldung und die Fristen findest du in OSS-Meldung abgeben.
  2. Termine merken. 1. Januar 2027 und 1. Juli 2028 sind die Daten, an denen deutsche Regeln sich ändern können, wenn Deutschland sie umsetzt.
  3. Lager im Ausland prüfen. Wenn du Ware in anderen EU-Ländern lagerst, frag deinen Steuerberater, was die Umsetzung für dich bedeutet, sobald das deutsche Gesetz vorliegt.
  4. Aufzeichnungen weiterführen. Die Pflichten zur Aufbewahrung bleiben: OSS-Aufzeichnungspflichten und Prüfung.

Das heißt für dich: Mach jetzt nichts Überstürztes, lass dich zur Umsetzung beraten, sobald das deutsche Gesetz vorliegt, und führe die Aufzeichnungen weiter.

So hilft dir VAT GPT dabei

VAT GPT ist die Steuer-Software für Online-Händler, Selbstständige und kleine Unternehmen in Deutschland. Sie berechnet und gibt an einem Ort ab, in dieser Reihenfolge:

  • die OSS-Meldung
  • die Umsatzsteuer
  • die EÜR
  • die Gewerbesteuer
  • die Einkommensteuer
  1. Hochladen: Du lädst deine Amazon- und eBay-Berichte hoch.
  2. Prüfen: VAT GPT erkennt den Berichtstyp, schlüsselt die Verkäufe nach Land auf und berechnet die OSS-Meldung für alle EU-Länder. Du prüfst das Ergebnis.
  3. Senden: Das Senden der OSS-Meldung ist ein Pro-Feature.

Konto erstellen und ausprobieren.

Keine Steuerberatung: Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Ist ViDA schon in Kraft? Ja, die Richtlinie seit dem 14. April 2025. Die einzelnen Regeln gelten für dich erst, wenn die Länder sie umgesetzt haben, nach der Richtlinie zu den Stichtagen 2027, 2028 und später.

Was ändert sich am 1. Januar 2027? Nach der EU-Kommission kleine Klarstellungen für OSS- und IOSS-Nutzer. Im Text steht unter anderem, dass für die 10.000-Euro-Schwelle nur Fernverkäufe aus dem eigenen Ansässigkeitsland zählen.

Was ändert sich am 1. Juli 2028? Nach der Richtlinie wird das OSS erweitert und es kommt eine Sonderregelung für die Verbringung eigener Waren. Die Plattformregel für Unterkunft und Personenbeförderung beginnt je nach Land zwischen dem 1. Juli 2028 und dem 1. Januar 2030.

Wie oft melde ich Verbringungen eigener Waren? Nach der Richtlinie monatlich, bis zum Ende des Folgemonats, auch für einen Monat ohne Verbringungen (Art. 369xf). Die OSS-Meldung für Verkäufe ist eine eigene Meldung.

Gilt die Plattformregel für Amazon und eBay? Die neue Regel ab 2028 nennt Kurzzeitvermietung und Personenbeförderung, nicht den Warenverkauf.

Muss ich heute etwas ändern? Für das OSS nach dem heutigen Stand nicht. Beobachte die deutsche Umsetzung und sprich mit deinem Steuerberater, wenn du Lager im Ausland hast.

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Quellen

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